Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Betrug mit Kilometerstand


neuro

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Die Sache ist manchmal komplizierter als man denkt:

Folgender Fall traf mich. 3er gebraucht bei einem BMW-Händler gekauft. Als mein 5er kam, habe ich den 3er bei dem zweiten BMW-Händler hier im Ort in Zahlung gegeben. Und was kam dann? Oh, sagt der Verkäufer, den Wagen kenne ich doch. Das ist doch der Vorführwagen von uns mit dem immensen Unfallschaden. Ich bin aus allen Wolken gefallen.

Den 3er hatte ein Privatmann von BMW X hier gekauft und für 20.000 DM einen Schaden dran gehabt. Den hat BMW X dann repariert. Der liebe Herr hat dann den Wagen bei BMW Y hier im Ort in Zahlung gegeben - als unfallfrei. So habe ich dort (also bei BMW Y) den Wagen auch gebraucht gekauft - unfallfrei - stand auch im Kaufvertrag. Nun das rechtliche Problem.

Ich mußte BMW Y nachweisen, daß diese den Schaden hätten erkennen müssen. Ansprüche gegen den Privatmann hatte ich nicht, da dieser kein Vertragspartner von mir war. Denn hatte nur BMW Y - sollten sie von mir belangt werden können. Das eigenständige Beweissicherungsverfahren hatte nur einen Haken - der Sachverständige sagte aus, daß der Schaden so gut repariert worden sei, daß ihn BMW Y nicht unbedingt hätte erkennen müssen. Ich ging leer aus, obwohl ich einen als unfallfrei verkauften Unfallwagen bekommen hatte und den nun schlechter in Zahlung geben konnte, denn BMW X kannte den Wagen ja.

Das ist deutsches Recht :-((((

CU Oliver

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

@ milkyway: sorry, aber das klingt mir eher nach schlechtem Anwalt! Mir sind Fälle bekannt, in denen auch bei der von dir beschriebenen Konstellation der Verkäufer haftbar ist. Der muss dann eben den ihm entstandenen Schaden bei dem Privatmann einklagen.

Es wäre ja auch widersinnig, dass -wie von dir beschrieben- der eigentliche Vertragspartner aus der Haftung herauskommt. Das ist rechtsdogmatisch völlig unsinnig, weshalb ich mir das absolut nicht vorstellen kann.

Gruß,

staen

Geschrieben

Hallo!

Leider nicht so widersinnig. Man muß dem Vertragspartner schon nachweisen, daß er die Sache hätte erkennen müssen und das konnte ich nicht - der Sachverständige hatte dieses klar ausgesagt - der Schaden war super behoben und nicht zu erkennen.

Vor Gericht und auf hoher See ist man halt nur in Gottes Hand

oder anders: vor Gericht bekommt man ein Urteil und kein Recht

CU Oliver

Geschrieben

Die von dir angesprochene Frage des "Vertretenmüssens" wird aber allgemeinhin bejaht, weil es dem Beklagten ohne weiteres möglich ist, seinen Schaden gegenüber dem Privatmann geltend zu machen.

Ansonsten würde es ja nur darauf ankommen, ob ich ein gut oder schlecht repariertes Unfallfahrzeug verkaufe!

Für die Feststellung, ob eine Wertminderung vorliegt, ist die Art und Ausführung der Reparatur sicher wertbildend; dies ändert aber nichts daran, dass eine Wertminderung vorliegt (Unfallfahrzeug ist weniger wert). Deshalb ist von einem Schadenseintritts seitens des Erwerbers auszugehen; dieser muss zu seinem Schaden kommen!

Wie ich oben bereits geschrieben habe, sind mir Fälle bekannt, wo es genau anders gelaufen ist.

Es kann natürlich sein, dass dein örtlich zuständiges OLG hier eine andere Rechtsauffassung vertritt und somit ein Anhänger der Mindermeinung ist.

Gruß,

staen

Geschrieben

Hallo,

heute war der angekündigte Mitarbeiter von BMW aus München vor Ort und hat mit der Software des EWS-Moduls selbiges (und vorher das Lichtmodul) ausgelesen.

Ergebnis: Nach wievor der besagte Kilometerstand von

~ 20.000Km. Folgerung- nach einigem Überlegen- des BMW-Menschen - dann müsse das EWS defekt sein. Begründung: Das EWS ließe sich nicht folgenlos manipulieren, könne und müsse kilometerweise weiterzählen.

Da es das nicht tat - ich bin ja in der Zwischenzeit einige Kilometer gefahren - müsse es folglich defekt sein.

Angebot der BMW AG: BMW tauscht das defekte EWS aus und da man zufriedene Kunden haben möchte, gibts für den Kunden eine "Zeitaufwandsentschädigung" von einigen Hundert ?. Also eher Peanuts.

:evil:

Meine Frage: Kennt jemand eine Möglichkeit, sich kompetenten, technisch-fachlichen und neutralen Rat (in Hamburg)zu holen (ADAC, Bosch, AutoBild . . ?) ?

Grüße aus dem Norden

Geschrieben

ahhhh soooooooo, das ews ist defekt ahhh sooooooo, ja wenn das ews defekt ist. mein gott, was sind das nur für menschen. da würde ich jetzt nicht locker lassen :evil:

Geschrieben
Meine Frage: Kennt jemand eine Möglichkeit, sich kompetenten, technisch-fachlichen und neutralen Rat (in Hamburg)zu holen (ADAC, Bosch, AutoBild . . ?) ?

An deiner Stelle würde ich mich mit dieser Geschichte mal an die Autobild wenden, die sind eigentlich sehr empfänglich für solche Sachen, es gibt dort eine Extra-Rubrik für Probleme mit Herstellern und Händlern. Vielleicht reicht ja schon die blosse Andeutung beim Händler, damit es zu einer vernünftigen Regelung kommt.

Geschrieben
Begründung: Das EWS ließe sich nicht folgenlos manipulieren, könne und müsse kilometerweise weiterzählen.

Ich habe gehört das man mit dem DIS nicht ohne Probleme ins System kommt wenn der Kilometerstand manipuliert wurde. Das zumindest sagt meine BMW Werkstatt. Wenn die EWS kaputt ist dürfte das Auto doch garnicht mehr starten? So genau kenn ich mich da allerdings nicht aus, das mit dem DIS hab ich aber definitiv von einem Fachmann gehört, zu dem ich den M3 meines Kumpels gebracht hab und eben dieses Problem aufgetreten ist. :???:

Geschrieben

@Taunus

Ich habe heute Abend eine Email an Autobild geschickt, mal sehen, was daraus wird.

@ Stefan_Schnuse

Was ist DIS :-?

Schönen Abend noch

neuro

Geschrieben

DIS = Diagnosesystem zum Auslesen des Fehlerspeichers

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo neuro,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für BMW (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

geh doch mal zu einer DEKRA Filliale oder zu einem KFZ-Sachverständigen , schildere denen das Problem und lass dir ein Gutachten erstellen. Jedenfalls lass dir nix von den BMW spacken was erzählen oder andrehen. Die verarschen dich wo es nur geht.

Geschrieben

hallo c5

so einfach ist das nicht.

1. rechtsanwalt aufsuchen alles besprechen.

2. bei gericht klage einreichen und einen GERICHSTGUTACHTER bestellen.

3. mit diesem gutachten den prozess stützen

4. diese gutachten ist nicht anfechtbar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

5. weil es nicht anfechtbar ist, den prozess gewinnen :wink:

einfach einen gutachter auf eigene kappe bestellen, hat keinen wert, da dieses angefechtet wird und keinen bestand hat!

also richtig oder garnicht! ich weiss wo von ich rede!

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...