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Hat das Ordnungsamt eine "Hinweispflicht" bei Ordnungswidrigkeit?


idontknow

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Mh, mal eine Frage.

Angenommen man hält auf einer nicht gekennzeichneten Parkfläche :oops: [auf dem Gehweg, ohne Behinderung da der Gehweg 3 Meter breit ist] , direkt neben einem dort stehenden, gewissenhaften Bediensteten des örtlichen Ordnungsamtes, den man aber vorher nicht wahrgenommen hat X-)

Darf einem dieser gewissenhafte, die öffentliche Ordnung sicherstellende Mensch, dann direkt zur Begrüßung beim Aussteigen einen Strafzettel über 10€ (für Parken auf einer nicht gekennzeichneten Parkfläche) in die Hand drücken?

Oder hat dieser nette Mensch einen darauf hinzuweisen, dass man sich gerade ganz ganz schlimm, die restliche Menschheit schädigend verhält, und bitte sofort wieder wegfahren möchte :???:

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meiner Meinung nach darf er kein Ticket für falsch parken ausstellen sondern höchstens für Halten im Halteverbot. So wie du den Sachverhalt schilderst (... sofort beim ausssteigen...) wolltest du ja nicht parken sondern nur mal kurz am Wagen was nachsehen oder nach dem Weg fragen.

meiner Meinung nach darf er kein Ticket für falsch parken ausstellen sondern höchstens für Halten im Halteverbot. So wie du den Sachverhalt schilderst (... sofort beim ausssteigen...) wolltest du ja nicht parken sondern nur mal kurz am Wagen was nachsehen oder nach dem Weg fragen.

Parken beginnt mit dem Verlassen des Fahrzeugs, unabhängig vom Grund.

Im übrigen ist kein Ordnungsamtmitarbeiter oder Polizist eine Beratungsstelle für Fehlverhalten, sondern nur die Kontrollinstanz. Alles andere ist freiwillig.

Mannohmann, wenn Ihr euch über solch einen Pipifax aufregt, dann empfehle ich derzeit einen längeren Aufenthalt in einem nordafrikanischen Staat.

Anschließend werden die Prioritäten wahrscheinlich etwas verschoben worden sein.

Es ist doch immer wieder interessant zu sehen, wie nach dem Schutz des Staates im allgemeinen, nach der individuellen Freiheit aber im besonderen gerufen wird.

Hi , bei deinem Vorgang handelt es sich keineswegs um ein Parken.

"Wer das Fahrzeug verlässt ( aussteigt) , aber in der Nähe bleibt un jederzeit wieder wegfahren kann , parkt nicht ( vgl. BayObLG , VRS 51 [1976 ] , 459 , Schurig StVO , 11. Auflage 2002 § 12 StVO , Anm. 2.1.2"

Habe ich arbeitsbedingt auch schon mehrere Male erfolgreich angewendet , allerdings nur in Verbindung mit einem "Parken" in zweiter Reihe .

Wie das befahren von Fusswegen geahndet wird kann ich dir allerdings nicht sagen.

Im Zweifelsfall immer so tun als ob sich das Fahrzeug jeden Augenblick in "Rauch" auflösen könnte und einen auf Panne machen.

Grüße Olli , ( Offizieller Sponsor der Stadt Kassel )

Dieser pipifax über den ich mich aufrege,geht mir aber täglich ans Portemonaine.Und da interessiert mich ehrlich gesagt auch kein nordafrikanischer Staat.Ich geh nämlich nicht arbeiten um die Welt zu retten.Das ist die Aufgabe anderer Leute

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo idontknow,

 

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