Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

KFZ Steuer Problem!!!!


NoLimitDriver

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Kennt sich wer von euch mit den KFZ Steuern in Deutschland aus? Also ich habe eine VW Golf IV TDI mit 150 PS. In meinem Fahrzeugschein steht aber EURO 3 Norm drinnen. Bei Dieselfahrzeugen ist das doch die D – Norm, also kann doch ein Dieselfahrzeug nicht in die Euro Norm fallen oder?. Das nächste ist, dass er laut Fernsehen (habe eben Abenteuer Auto auf Kabel1 gesehen) die D4 Norm erfüllt und das bedeutet somit Steuerfrei bis Ende 2003. Ich habe den Golf nun neu im Mai angemeldet, musste aber schon Steuern zahlen, so was um die 270 Euro. Jetzt frage ich mich was da los ist!! Haben die sich beim Anmelden vertan oder ist das einfach nur eine freche Abzocke an denen die sich nicht auskennen. Was meint ihr dazu? Was würdet ihr machen? Sonst noch jemand hier mit einem IV er Golf TDI mit 150 PS der sich da auskennt!

Danke für eure Antworten!

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Hallo, der 150 PS TDI hat laut VW (25.10.01) EURO 3-Einstufung, also nicht steuerfrei. Siehe Text unten. Alle Angaben aber ohne Gewähr. Vielleicht hilft Dir das weiter.

Gruss

Carsten

Den Ursprung bildete in den 80er-Jahren die erste

Generation geregelter Katalysatoren mit der Norm Euro

1. Mit Beginn des jahres 2001 müssen alle neu

verkauften PKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht

bis zu 2.5 t schadstoffarm nach Euro 3 sein. Und ab

2006 wird kein PKW in dieser Gewichtsklasse mehr

zugelassen, der nicht die Abgasnorm Euro 4 erfüllt.

D3 und D4:

Bei diesen beiden nationalen Normen handelt es sich um Varianten, die es

zusätzlich ausschließlich in Deutschland gibt. Bei der Einführung des katalysators

hatte Deutschland zügigi auf schärfere Abgasnormen gedrängt und mit D3 und D4

eigene Standards gesetzt, um die Fahrzeuge steuerlich zu fördern, die frühzeitig die

kommenden Abgsawerte der Euro-Normen erfüllen. Zwar orientieren sich die D3

und D4 mit ihren Schadstoff-Grenzwerten stark an Euro 3 bzw. Euro 4, die Meß-

und Kontrollverfahren unterscheiden sich jedoch in einigen Punkten.

"Euro 4"-Pkw erhalten eine befristete Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2005,

längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Wert der Steuerbefreiung bei

Benzinmotoren € 306,78 bzw. bei Dieselmotoren € 613,55 erreicht ist.

Pkw, deren Kohlendioxidemissionen 90 g/km (“3-Liter-Auto”) nicht übersteigen,

erhalten eine befristete Steuerbefreiung bis zum 31. Dezember 2005, längstens bis

zu dem Zeitpunkt, an dem der Wert der Steuerbefreiung € 511,29 erreicht ist.

Mit dem Jahr 2005 endet jegliche Steuerförderung. Das heißt, alle Fahrzeuge, die

bis zum 31.12.2004 zugelassen werden, erhalten eine maximale Steuerbefreiung bis

zum 31.12.2005, d.h. bis dahin nicht in Anspruch genommene Steuerförderungen

verfallen. Alle Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2005 zugelassen werden, erhalten

nach derzeitiger Gesetzeslage keine Steuerförderung mehr.

Ich habe auch keine Ahnung, aber zumindest steht das "D" bei D-Norm nicht für Diesel. Halt dich trotzdem mal an der Sache dran, wenn dir so arge Zweifel und Unklarheiten gekommen sind. Jedoch bezweifele ich, dass dem Finanzamt bei der KFZ-Steuer Fehler unterlaufen. Ich habe bei Behörden oft neg. Erfahrungen gemacht, aber solche Sachen sind mittlerweile so stark automatisiert und ausgereift, dass es wirklich unwahrscheinlich ist. In nem Autohaus sitzen zwar auch meist Flaschen, aber ich würde trotzdem einfach mal zum VW-Händler. Das ist am naheliegendsten.

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...