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  • 3 Monate später...

"Es tut sich was..."

Der Hickhack um die Feinstaub-Fahrverbote für Oldtimer ist ja schon etwas länger im Gange. Damals zu Beginn nahm der VDA (Verband Deutscher Automobilhersteller) folgende Stellung:

Fachbereiche: Historische Fahrzeuge

Ihre Ansprechpartner

Leiter: Stefan Röhrig

Telefon: (0 69) 9 75 07 - 218

Die Bedeutung der Tradition

Die Traditionsarbeit der deutschen Automobil- und Zuliefererindustrie gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Für die unterschiedlichen Marken ist sie Basis einer nicht imitierbaren Identität und damit unverzichtbar als Differenzierungsmerkmal zu Mitbewerbern. Aktuelle Markenversprechen lassen sich ideal durch die Leistungen der Vergangenheit nachweisen.

Für die Unternehmen bietet die eigene Geschichte einen wesentlichen Beitrag zur Unternehmenskultur und schafft damit die Voraussetzung zu ausgeprägter Mitarbeiteridentifikation. Traditionsarbeit fördert die Loyalität von Mitarbeitern und Kunden zu Unternehmen und Produkten.

Durch die steigende Population von Oldtimern gewinnt die Traditionsarbeit eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung.

Aufgaben des Referats Historische Fahrzeuge

- Geschäftsführung des Ausschusses Historische Fahrzeuge

- Zentrale Servicestelle für die Mitglieder des VDA in Sachen Oldtimer

- Erarbeitung von Positionsbestimmungen bei politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen

- Vertretung der Interessen in relevanten Gremien und bei den zuständigen Behörden

- Öffentlichkeitsarbeit im Kontakt mit der VDA Presseabteilung

Ausschuss Historische Fahrzeuge

Der Ausschuss wurde im April 2007 auf Initiative der Fahrzeughersteller gegründet. Er ist ein Gremium von Fahrzeugherstellern und Zulieferern. Mitglieder sind die Leiter der Traditionsbereiche von Audi, BMW, Bosch, DaimlerChrysler, Ford, MAN, Opel und Volkswagen. Zielsetzung seiner Aktivitäten ist die Förderung entsprechender Rahmenbedingungen in Form von Regelungen, Gesetzen und Vereinbarungen, die das "problemlose Betreiben" aller historischen Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen jederzeit ermöglichen bzw. erleichtern.

Politische Themen:

- Bundesweite Ausnahmen von Fahrverboten für Oldtimer in Luftreinhaltezonen

- Unbürokratische Richtlinie für die Erlangung von H-Kennzeichen

- Auswirkungen von CO2 Aktivitäten auf das Betreiben von Oldtimern

- Erhalt alter Handwerkskünste

Wirtschaftliche Themen:

- Langzeitversorgung mit Ersatzteilen

- Auswirkungen von Materialverboten auf die Teileherstellung

- Messe- und Veranstaltungsstrategie

- Gemeinsame Aktivitäten zum Thema "Automobile Made in Germany"

Information zum Thema Feinstaub in Bezug auf Oldtimer

Die Messung des Feinstaubs ist auf die europäische Luftqualitätsrahmenrichtlinie von 1996 zurückzuführen. Diese ist auch seit 2002 in Deutschland gültiges Recht. In der gesamten Bundesrepublik werden an ausgesuchten Stellen Messungen der Luftqualität durchgeführt. Wenn diese in bestimmter Häufigkeit die gesetzlich festgelegten Höchstwerte für Schadstoffimmissionen überschreiten, müssen die zuständigen Behörden Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität einleiten (Luftreinhaltepläne). Diese Pläne wurden bisher von ca. 70 Städten und Kommunen erstellt (siehe Anlage).

Als einer der Verursacher der Luftverschmutzung wurde der Straßenverkehr identifiziert. Deswegen ist die Einschränkung des Straßenverkehrs ein wesentlicher Bestandteil der Luftreinhaltepläne. In so genannten Umweltzonen werden gegebenenfalls Durchfahrtsverbote für Fahrzeuge ausgesprochen, die bestimmten Schadstoffklassen angehören.

Im Rahmen einer neuen "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge" hat die Bundesregierung festgelegt, dass alle Kraftfahrzeuge je nach Schadstoffausstoß mit unterschiedlichen Plaketten gekennzeichnet werden können. Nach den bisherigen Auslegungen werden alle Fahrzeuge, die nicht der Schadstoffklasse Euro II - Euro IV angehören, keine Durch- bzw. Einfahrtsgenehmigung für die Umweltzonen erhalten.

Der VDA arbeitet bereits seit Mitte letzten Jahres daran, bei den entsprechenden Behörden eine Ausnahmegenehmigung für Oldtimer mit H-Kennzeichen zu erreichen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Bundesministerium für Umwelt. Dieses möchte jedoch einer generellen bundeseinheitlichen Ausnahmeregelung für Oldtimer nicht zustimmen, sondern verweist auf die Städte und Kommunen, die über eigene Entscheidungsmöglichkeiten zur Erteilung von Ausnahmeregelungen verfügen.

Der VDA versucht zurzeit, mit Unterstützung der Bundesländer eine bundeseinheitliche Änderung der Kennzeichnungsverordnung zu erwirken, um einen Flickenteppich von Einzelmaßnahmen in den Städten zu verhindern. Gemeinsam mit dem ADAC wurde hierzu ein Schreiben an alle Ministerpräsidenten verschickt. Sollte dieses nicht den gewünschten Erfolg haben, wird als nächster Schritt mit einzelnen Bundesländern und mit dem Städtetag über die Erteilung möglichst gleicher Ausnahmeregelungen für Oldtimer gesprochen. Einige Ministerpräsidenten und Oberbürgermeister haben hier bereits die Zusagen für die Erteilung von Ausnahmeregelungen avisiert.

Aufgrund des Wegs durch die gesetzgebenden Instanzen Bundestag/Bundesrat und danach EU sind erste Maßnahmen nicht vor 2008 wahrscheinlich.

Nun, auch der VDA konnte eigentlich bis jetzt nicht so richtig was erreichen. Natürlich hatten sich auch andere Interessengemeinschaften diesem Thema angenommen und fleissig gekämpft. So zum Beispiel auch der Deuvet (Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge e.V.) sowie Mercedes-Klassik und viele kleinere Marken-Clubs.

Mit dem Führungswechsel beim VDA kam nun der neue Präsident Matthias Wissmann (Sekretariat: Verena Würfel, Telefon: (0 69) 9 75 07 - 221) ins Spiel. Das dieser Herr über ein sehr weitreichendes politisches Vitamin-B verfügt dürfte bekannt sein. Er könnte u.U. diesem ganzen Hickhack wohl endlich auch ein Ende bereiten.

Feinstaub-Fahrverbote: VDA kämpft für Oldtimer

Über die Bundesländer will der neue VDA-Präsident Matthias Wissmann versuchen, Oldtimer generell von Feinstaub-Fahrverboten auszunehmen.

"Auch wenn mit der Verabschiedung der ersten Änderung der Kennzeichnungsverordnung Anfang Juli die Tür für eine Bundesregelung zugeschlagen wurde, lassen wir nicht locker und versuchen nun, die Länder einzubinden", sagte Wissmann in Berlin.

Für die im Herbst anstehende Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat will er eine Länderinitiative anschieben, um doch noch eine vernünftige, unbürokratische Lösung zu finden. "Die Signale von den Vertretern der größten Bundesländer sind durchaus positiv", so Wissmann.

Autor: Ralph Alex

Stand: 22.08.07 :???:

Das war also am 22.08.2007. Etwa einen Monat später war beim "mercedesclubs.de" im Forum folgendes zu lesen:

Mercedes-Benz und die im Stuttgarter Kreis vertretenen deutschen Automobilhersteller haben sich intensiv dafür eingesetzt, beim Verband der Automobilindustrie (VDA) ein Referat zu gründen, das sich seit April 2007 speziell um die Belange historischer Fahrzeuge kümmert.

Aufgrund erfolgreicher Lobby-Arbeit des VDA konnten sie heute ein positives Ergebnis verbreiten. Der Deutsche Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung am Freitag, den 21. September 2007, folgendes beschlossen:

Erste Verordnung zur Änderung der Fünfundreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung)

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nr. V (Anhang 3 Nr. 5 und 10 - neu- - (zu § 2 Abs. 3))

In Artikel 1 ist Nummer V wie folgt zu fassen:

'V. Anhang 3 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

"5. ... wie Vorlage ..."

B) Der abschließende Punkt in Nummer 9 wird durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 10 angefügt:

"10. Oldtimer (gemäß §2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach §9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen."

Begründung:

Unter Buchstabe a findet sich die Formulierung der Regierungsvorlage. Buchstabe b zielt auf die Aufnahme historischer Fahrzeuge in den Ausnahmekatalog ab, die der Pflege des kraffahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Die Anzahl solcher Fahrzeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen einen Ausnahme von den Fahrverboten in den Umweltzonen.

Für Euch heißt das, dass sowohl Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen wie auch das rote Wechselkennzeichen, gemäß §17 FZV, von der Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht betroffen sind. Wir dürfen mit diesen beiden Kennzeichentypen auch dann fahren, wenn für andere Fahrzeuge, aufgrund der sogenannten Feinstaubregelung ein Fahrverbot herrscht.

Wir freuen uns über diesen Erfolg, den der VDA gegenüber dem Gesetzgeber erreicht hat, und dass historische Fahrzeuge auch künftig als Kulturgut auf öffentlichen Straßen, zur Freude der Allgemeinheit gefahren werden dürfen.

Stümpfig (Moderator)

Wie geht es jetzt weiter? :???: Das ganze geht jetzt wohl an die Bundesregierung zurück. Und wenn das dort verabschiedet wird, dann sind die Oldtimer "aus`m Schneider". Ob der Bund an die Entscheidungen des Bundesrates gebunden ist, ist mir (leider) nicht bekannt.

Selbstverständlich möchte sich jetzt jeder den eventuellen Erfolg gerne auf die eigene Fahne schreiben. Wer letztendlich für den Sieg - oder auch für eine Niederlage - verantwortlich sein wird ist doch eigentlich für die Oldi-Besitzer relativ schnuppe.

Nach intensiven Leistungen des DEUVET in den Bereichen Politik und Verwaltung sowohl in den Ländern als auch direkt bei den Bundestagsfraktionen zeichnet sich jetzt endlich der Erfolg unserer Bemühungen um berechtigte Ausnahmen für Oldtimer von Fahrverboten in Umweltzonen ab.

Seit 2005 hat sich der DEUVET-Vorstand bei Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten, Ministerien der Bundesländer und deren Verwaltungsebenen mit eindeutigen Argumenten für die Interessen der Oldtimerbesitzer eingesetzt. Die Studie zum Wirtschaftsfaktor Oldtimer der FIVA war dabei eine nicht zu unterschätzende Hilfe. Bei Podiumsdiskussionen und Parlamentarischen Abenden mit Bundestagsabgeordneten konnten wichtige Akzente gesetzt werden. Ein Teilerfolg war im April 2007 bei der Eröffnung der Techno Classica in Essen das Bekenntnis von NRW-Verkehrsminister Oliver Wittke, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen dem Oldtimer mit H- und 07-Kennzeichen von Fahrverboten verschonen werde. Am 21. September 2007 wurde dazu nun der entsprechende Beschluss in der Bundesratssitzung gefasst. Unser Dank gilt dem Präsidenten des VDA Matthias Wissmann für seine überzeugende Unterstützung im Gespräch mit Hessens Ministerpräsident Roland Koch, der den entscheidenden Antrag im Bundesrat stellte. Nicht zu unterschätzen ist auch die begleitende Unterstützung der Initiative Kulturgut Mobilität mit friedlichen Demonstrationen in den betroffenen Städten. Dafür danken wir hier nochmals ausdrücklich. Das Ergebnis zeigt beispielhaft, dass die Oldtimerszene stark ist, wenn sie zusammenhält.

Den gesamten Text und a bisserl mehr kann man hier nachlesen:

http://www.deuvet.de/de/index.php?option=com_content&task=view&id=219

Okay, sicherlich möchten einige Leser jetzt gleich die Sektkorken knallen lassen, aber bitte nicht zu früh freuen. Denn laut N-TV vom 11.10.2007.... :(

Feinstaub-Fahrverbot: Keine Gnade für Oldtimer

Bei umweltbedingten Fahrverboten in den Innenstädten wird es keine bundesweite Ausnahmeregelung für Oldtimer geben. Eine entsprechende Forderung der FDP wurde im Bundestag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Sie erklärten, die Zuständigkeit für Fahrverbote wegen Feinstaubs liege bei den einzelnen Kommunen, die vielfach schon Sonderregelungen geschaffen hätten. Die Freidemokraten hatten argumentiert, Oldtimer könnten oft nicht mit Schadstofffiltern nachgerüstet werden und hätten wegen ihrer geringen Fahrleistung nur wenig Anteil an der Feinstaubbelastung.

n-tv, online

Der FDP-Antrag wurde, wie zu erwarten, vom Bundestag abgelehnt. :-(((°:evil:

Die Geschichte, die im Bundesrat vor ein paar Wochen zu Gunsten der Oldtimer entschieden wurde, steht wohl erst Ende November im Bundestag zur endgültigen Entscheidung. Allerdings konnte ich heute in der "Markt" lesen, dass die Chancen Dank Wissmann vom VDA überaus gut stehen.

Na, wollen wir mal hoffen...

Aktueller Stand kann hier nachgelesen werden:

http://www.adac.de/Auto_Motorrad/oldtimer/aktuelle_informationen...

Zu der gesamten Feinstaub-Thematik gibt es eine sehr gute Webseite:

http://www.ikonengold.de/cms/index.php?id=12

:-))!

**edit**

Habe gerade bemerkt, dass ich diesen Post im falschen Thread abgesetzt habe. Sollte eigentlich in den Feinstaub-Thread hinein. - Sorry - Kann bitte ein Moderator diesen Post in den richtigen Thread verschieben?:oops: :oops: :oops:

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