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Verwarnungen aus Österreich


staen

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Hallo alle zusammen,

heute habe ich tolle Post bekommen. Von der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land (klingt zwar nach Fußball, ist aber die Bezeichnung der Ordnungshüter :smile: ). Da soll ich doch tatsächlich zu schnell gefahren sein (119 km/h statt 100), irgendwo im Stubaital. Kostenpunkt 36,00 Euro.

Soweit, so schlecht.

Jetzt kommt aber der eigentliche Hammer: Wenn ich nicht bis 16.04. bezahle, wird ein VerwaltungsSTRAFVERFAHREN gegen mich eingeleitet :evil::cry: , d.h.=?. Rechtsmittel sind NICHT zulässig! (das sollte man mal in Dtl. einführen....) Also nix mit Widerspruch i.S. BayVwVfG o.ä., kein Einsehen von tollen Fotos etc.

-Was soll denn das sein? Ein Rechtsstaat? -

Finde das ganze schon den Hammer! Ich weiß nämlich nicht sicher, ob ich oder jemand anders gefahren ist bzw. - war das Auto überhaupt dort?

Mein Bruder sagte mir, dass in Ö. nur VON HINTEN geblitzt wird, also sieht man sowieso nix. Und es wird nur das Kennzeichen aufgeführt, nur das Kennzeichen! Keine Fahrzeugmarke, kein Typ, keine Farbe. Es lebe der Ablesefehler!

Weiß irgendjemand, was man gegen so einen Bescheid machen kann?

Oder doch nur zahlen & sich still ärgern & das nächste mal skifahren in USA?

Tipps, bitte!

MfG,

staen

<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: staen am 2002-03-26 14:14 ]</font>

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Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich hab da mal was gehört das wir (die Österreicher) nicht wirklich was machen können...

Aber am besten Du kaufst Dir flink das Buch - nie mehr Strafe zahlen2 - von Josef Kleindienst.

Da stehts drinnen!

Ich hab das Buch leider nicht, sollen aber ein paar wirklich gute Tips drinenn stehen!! (ist ein ehemaliger Polizist....) :smile:

greets

Toppi

@ top manager: Danke für den Tipp, echt nett. Aber weißt du, was das Buch kostet? Bei amazon: 29 Euro! :eek:

Die möglichen 7 Euro Differenz langen zwar schon wieder für knapp eine Pizza oder 100km im A2 :grin: , aber hallo!

Mal schaun, ob sowas die gute alte Bücherei auch hat - glaub´s aber nicht so recht - und selbst wenn: dann hat es sicher einer wie mein Bruder dauerausgeliehen :grin: :grin:

Aber trotzdem nochmal danke für den Tipp!

MfG,

staen

ich kenn leider auch keinen der das buch hat, sonst hätte ich´s dir rauskopiert....

In der Bücherei wirst du es wahrscheinlich nicht finden, ist ja erst ca. 1Monat alt (der 2te Teil wo auch ein deutscher Polizist und ein deutscher anwalt oder so mitgearbeitet hat...)

Ich hab bis jetzt eigentlich nur gutes über das buch gehört, die investiton dürfte sich also lohnen :smile:

greets

Toppi

Was ich ganz besonders amüsant fand: Direkt unter dem Buch "Nie mehr Strafe zahlen 2" gibt es einen Buchtitel des selben Autors, sinngemäß: Reich mit Aktien.

:???:

Naja, wenn ich den Buchpreis so anschaue, da weiß ich schon, wo der werte Herr sein Geld herschaufelt...... :grin:

Werde mal ´ne Nacht drüber schlafen, ob ich wirklich das Geld investieren soll....... Finde es aber wirklich unverschämt, wie hier mit dem Bürger umgegangen wird - keine Rechtsmittel, kein Foto etc. (s.o.)

Trotzdem nochmal Danke für den Tipp,

staen

jaja, hart is das leben in den bergen.... :lol:

ich find auch, daß es ne frechheit is, daß das so ist-erkundig dich doch mal bei irgendwem, der sich mit verkehrsrecht auskennt, vielleicht noch ein österreicher.

Es stimmt, daß bei uns die blechtrottel nur von hinten blitzen, selber oftmalig ausprobiert, weil ich´s selber nicht glauben wollte.

Aber ich denke das beste ist, du rufst mal bei der BH Innsbruck an, nummer hab ich jetzt nicht parat, weil ich die zum glück nicht so oft brauche.

Normal sind die ja in ordnung, natürlich gibts ein paar koffer, aber ich denke, daß du schon mal mit denen reden kannst, bezüglich wer gefahren ist und so...

Schifahren in den USA??? Also , des muß ja nit grad sein, is doch hier viel besser, oder net???

Grüße, steff, der Innsbrucker

  • 3 Wochen später...

Hallo!

Das was du bekommen hast dürfte eine sogenannte Anonymverfügung sein, dasss heisst wenn du den Betrag einbezahlst scheint das in keinem Register auf. Solltest du den Betrag nicht bezahlen wird ein ordentliches Verfahren eingeleitet (klingt schlimm ist es aber nicht). Bei diesem Verfahren bekommst du eine Lenkererhbung und dannach eine Strafverfügung, welche sich in der Höhe von ca. Eur 70 bewegen wird. Nach Zustellung dieser Strafverfügung hast du immer noch die Möglichkeit Einspruch zu erheben, dann wird eine mündliche Verhandlung anberaumt bei der du Beweise bzw. mildernde Umstände vorbringen kannst. Dieses Instanzverfahren endet dann mit einem sog. Straferkenntnis bzw. einem Freispruch. Ich an deiner Stelle würde versuchen dass Verfahren zu schleppen. Wenn du wissen möchtest wie das geht antworte bitte.

Liebe Grüße Ewald

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