Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vielleicht nochmal ganz deutlich: Zumindest in Deutschland ist das Standgeräusch komplett sch...egal!!! Dies ist nur ein Referenzwert für Polizeikontrollen damit ein Anhaltspunkt besteht ob dein Auto zu laut ist beim FAHRGERÄUSCH !!! Denn nur dieses ist relevant!

 

Ob jetzt ein Hersteller, oder ein Sachverständiger bei einer Eintragung, einfach den Standard übernimmt, oder eine abweichende Drehzahl die er dann in U.2 hinterlegen muss, liegt bei ihm. Selbstredend ergibt sich je nachdem mit welcher Drehzahl er misst ein anderer Wert für U.1.. Aber dies wird er im Normalfall so wählen, dass sich reproduzierbare Werte ergeben. Und sorry, bei welchen Prüforganisationen warst du denn dass denen nicht klar ist wie da zu messen ist??? Also meine Infos stammen vom TÜV Süd, und da gibt es überhaupt keinen Interpretationsspielraum oder Unklarheiten.

  • Gefällt mir 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Jetzt muss ich mich doch noch einmal zu dem Thema äußern.

Grundsätzlich hat @Xam und @DeltaHF die Frage im Laufe der Diskussion schon beantwortet und auch die entsprechende EU Verordnung genannt.

Bei der Frage von @JoCologne, geht es ausschließlich um die Nahfeldmessung bei einer Kontrolle im öffentlichen Verkehrsraum, nicht um eine ECE-Genehmigung.

 

Es geht (wie schon erwähnt) um die EU Verordnung Nr. 540/2014 Richtlinie 2007/46/EG zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG.

Was wohl auch herangezogen werden kann, ist die DIN ISO 5130:2017.

 

Upps🫢: In der EU Verordnung ist “immer“ von Nenndrehzahl bei höchster Leistung die Rede.

Folglich zu finden unter P4.

 

Sollte jemand eine aktuellere/andere Version finden, nix wie her damit.

 

@coolbeans

Dass das Standgeräusch nicht limitiert ist (genaugenommen ab 1966) wurde schon erwähnt und steht außer Frage. Ab 1966 wurden gleichzeitig die Grenzwerte für Fahrgeräusch schrittweise immer weiter gesenkt. Dies steht hier aber auch nicht zur Debatte.

Ich will dir nicht zu nahe treten😉, aber sämtliche von dir, auf deine charmante Art und Weise sowie äußerst Freundlich geäußerten Behauptungen beruhen offensichtlich lediglich auf Hören und Sagen.

Auch deine Behauptung  von 21 + 5 dB ist definitiv falsch, das bezieht sich lediglich auf Motorräder, bei 4 Rädrigen Fahrzeugen sind es 17 + 5 dB. Ja, auch da gibt es Unterschiede.

Wie @jo.e schon geschrieben hat: Jeder will nur Helfen (das ist Sinn und Zweck eines Forums).

Hilfreich wäre ein Verweis auf eine Quelle, die deine „Behauptung“ nachvollziehbar macht.

Mein Kumpel hat gesagt, ist in diesem Zusammenhang mehr als fraglich. Übrigens war auch ich (unter anderem) bei einem Stützpunkt des TÜV Süd.

In einer EU Verordnung wird man nie eine Angabe finden die „Sinngemäß“ besagt: wenn da nix steht (U2) dann nimm halt das andere (P4). Ich habe eine Zulassungsbescheinigung in der sowohl unter U2 als natürlich auch unter P4 eine Drehzahl steht, welche ist dann bindend?

Sollte U2 bindend sein, muss es auch dafür eine EU Richtlinie geben, welche?

P2 und P4 sind Pflichtangaben und auch in der EU Verordnung als Richtwert vorgeschrieben!

Bis dato hat niemand eine Richtlinie oder dergleichen vorgebracht die deine Aussagen auch nur ansatzweise bestätigen könnten.

Denke wir sind alle wissbegierig und freuen uns über jeden "nachvollziehbaren" Input.👋

Geschrieben

Sorry, aber wenn dir der Text auf deiner Zulassungsbescheinigung "Feld U.2: Drehzahl in min _1 zu U.1" nicht aussagekräftig genug ist dann glaube von mir aus was du meinst. Ich werde jetzt meinen Kumpel bestimmt nicht damit nerven mir die zugehörigen Verordnungen herauszusuchen. Wenn du deiner Zulassungsbescheinigung nicht glaubst kannst du das auch hier nochmals nachlesen. 

https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/ZFZR/Info_behoerden/Regelungen_ZulBescheinigungen/leitfaden_Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II.pdf?__blob=publicationFile&v=2/1000

Geschrieben

Tut mir leid, entweder hast du einen falschen Anhang beigefügt, oder du hast es selbst nicht gelesen. 

Zusammengefaßt sagt das nur, wie die Daten aus dem CoC Dokument in die Zulassungsbescheinigung zu übernehmen sind. Mehr auch nicht.

Glauben gehört in die Kirche, hier geht es um verlässliche Aussagen, die bisher von allen deiner Behauptungen fehlen🙄.

Geschrieben

Nach all der Quellenforschung und Messanalyse mal wieder ein völlig emotionsloser Post von mir. Ich kenne dieses Thema; Legaler - illegaler Auspuff zur Genüge aus meiner Harleyzeit. Da war es ein no-go mit der factory Anlage herumzufahren. Was macht man also? Wenn sowieso schon illegal, dann wenigstens richtig und optisch ansprechend. Vance & Hines Anlage dran (eigentlich nur ein durchgehend offenes Rohr) und in der Gruppe wieder akzeptiert. Nach 1 Stunde Fahrt ging es mir jedes mal auf den Sack. Die unterschwellige Angst von der Rennleitung hinter jeder Kurve rausgewunken zu werden, hat den "Spaß" noch unglaublich verstärkt. Ergo......alles Mist. War mir die Sache nicht Wert. Die Erfahrung führt jetzt auch dazu, dass die Dimex-Anlage vom 355 runter kommt und entweder die Originale drauf kommt oder die eintragbare vom Capristo. Der Sound der dann dabei rumkommt, reicht mir und lässt mich wieder ganz entspannt cruisen. 

  • Gefällt mir 3
Geschrieben

Naja die Capristo beim 355 und die Kline beim 360 haben sowieso den besten Sound und sind auch noch mit der ECE legal und eintragungsfrei. Wem Sound also nicht ganz egal ist, greift da zu. :wink:

  • Gefällt mir 3

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Erstelle ein neues kostenloses Benutzerkonto.

Jetzt registrieren

Anmelden

Bereits Mitglied? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden


×
×
  • Neu erstellen...