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Ein Hallo in die Runde der Sound Enthusiasten🙉

 

Da an einem meiner "Oldtimer" ende der 80er Jahre bei der Eintragung einer Auspuffanlage ein falscher Buchstabe hinter dem Standgeräusch (P anstelle N) eingetragen wurde, habe ich mich seit einem knappen Jahr genau mit diesem Thema auseinandergesetzt.

Da wir ja in Deutschland leben, gibt es natürlich auch für alles irgendwo ein paar §§§.

 

!!Es geht nur um die Ermittlung des Standgeräuschs, hat nix mit einer Messung zur Erlangung einer Betriebserlaubnis zu tun!!

 

Zu beachten ist das die maßgebende Drehzahl IMMER unter P4 im Fahrzeugschein zu finden ist.

Die Angabe unter U2 (wenn vorhanden) spielt keine Rolle.

Des Weiteren sprechen wir "nur" über Fahrzeuge mit EZ ab 1981.

In der Zeit von 1966 bis 1981 gab es nämlich kein Limit für Standgeräusch nur für Fahrgeräusch.

Ein weitere Punkt ist 4.2.3.1.

Es ist nicht zulässig das der "Prüfende" mit dem Schallpegelmesser in der Hand hinter dem Fahrzeug steht.

Was für uns auch wichtig ist, ist Punkt 4.2.5.3.2.2. Solldrehzahl +/- 3 % (für uns immer -3%🧐)

Bei einer Kontrolle werden immer + 5dB(A) Toleranz für Verschleiß und Messbedingung dazugegeben.

Ist man(n) dann immer noch darüber kann das Taxi bestellt werden. Vollkommen egal, ob eingetragen oder nicht.

 

 

Nachfolgend entsprechender Auszug.

 

4.2. Messung des Standgeräuschs

4.2.1. Geräuschpegel in der Umgebung des Fahrzeugs

Die Messergebnisse sind in dem im Beiblatt von Anhang I Anlage 2 genannten

Prüfbericht festzuhalten.

4.2.2. Akustische Messungen

Für die Messungen ist ein Präzisions-Schallpegelmesser oder ein entsprechendes

Messsystem nach Abschnitt 2.1 zu verwenden.

4.2.3. Prüfgelände — Umgebungsbedingungen (siehe Abbildungen 2 sowie 3a bis

3d der Anlage)

4.2.3.1. In der Nähe des Mikrofons darf kein Hindernis vorhanden sein, das das

Schallfeld beeinflussen kann, und zwischen Schallquelle und Mikrofon darf sich

keine Person aufhalten. Der messende Beobachter muss so stehen, dass eine

Beeinflussung der Anzeige des Messgerätes ausgeschlossen ist.

4.2.4. Störgeräusche und Windeinflüsse

Der Pegel des Hintergrundgeräuschs (einschließlich Windgeräusch) muss mindestens

10 dB(A) unter dem zu messenden Geräuschpegel liegen. Das Mikrofon kann mit

einem geeigneten Windschutz versehen werden, sofern dessen Wirkung auf die

Empfindlichkeit des Mikrofons berücksichtigt wird (siehe Abschnitt 2.1).

4.2.5. Messverfahren

4.2.5.1. Art und Zahl der Messungen

Der höchste Geräuschpegel, ausgedrückt in Dezibel nach der Bewertungskurve A

(dB(A)), ist während des Betriebsablaufs nach Abschnitt 4.2.5.3.2.1 zu messen.

An jedem Messpunkt sind mindestens drei Messungen vorzunehmen.

4.2.5.2. Aufstellung und Vorbereitung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug ist in der Mitte des Prüfgeländes aufzustellen, der Gangwahlhebel

muss sich in Leerlaufstellung befinden, und die Kupplung muss eingerückt sein. Ist

dies konstruktionsbedingt nicht möglich, so ist das Fahrzeug nach den Angaben des

Herstellers für die Prüfung des Motors bei stehendem Fahrzeug zu prüfen. Vor jeder

Messreihe ist der Motor nach den Angaben des Herstellers auf normale

Betriebsbedingungen zu bringen.

Ist das Fahrzeug mit einem oder mehreren automatisch gesteuerten Lüftern

ausgestattet, so darf bei den Messungen des Geräuschpegels nicht in die

Steuerautomatik eingegriffen werden.

Ist eine Motorhaube oder Motorraumabdeckung vorhanden, muss sie geschlossen

sein.

4.2.5.3. Geräuschmessung im Nahfeld des Auspuffs (siehe Abbildung 2 sowie

Abbildungen 3a bis 3d der Anlage)

4.2.5.3.1. Anordnung des Mikrofons

4.2.5.3.1.1. Das Mikrofon ist in einem Abstand von 0,5 m ± 0,01 m von dem in der

Anlage Abbildung 2 sowie Abbildungen 3a bis 3d dargestellten Bezugspunkt des

Auspuffrohres und in einem Winkel von 45° ± 5° zur Strömungsachse beim Ende des

Auspuffs aufzustellen. Das Mikrofon muss sich in Höhe des Bezugspunkts,

mindestens jedoch 0,2 m über dem Boden befinden. Die Bezugsachse des Mikrofons

muss parallel zum Boden verlaufen und auf den Bezugspunkt an der

Auspuffmündung ausgerichtet sein. Sind zwei Mikrofonstellungen möglich, so ist

diejenige mit dem größeren seitlichen Abstand von der Längsmittelebene des

Fahrzeugs zu wählen. Bildet die Achse des Auspuffendrohrs einen rechten Winkel mit

der Längsmittelebene des Fahrzeugs, so ist das Mikrofon an dem Punkt aufzustellen,

der am weitesten vom Motor entfernt ist.

4.2.5.3.1.2. Bei Auspuffanlagen mit mehreren Mündungen, deren Abstand größer als

0,3 m ist, ist für jede Mündung eine Messung vorzunehmen. Der größte gemessene

Wert ist festzuhalten.

4.2.5.3.1.3. Bei Auspuffanlagen mit mehreren Mündungen, deren Abstand nicht

größer als 0,3 m ist und die mit demselben Schalldämpfer verbunden sind, ist nur

eine Messung vorzunehmen, wobei das Mikrofon auf die Mündung auszurichten ist,

die der Fahrzeugaußenseite am nächsten liegt oder, falls dies nicht zutrifft, auf die

Mündung, die am höchsten über dem Boden liegt.

4.2.5.3.1.4. Bei Fahrzeugen mit senkrechtem Auspuffendrohr (z. B. bei

Nutzfahrzeugen) ist das Mikrofon in Höhe der Auspuffmündung anzuordnen. Die

Mikrofonachse ist senkrecht und nach oben zu richten. Das Mikrofon muss sich in

einem Abstand von 0,5 m ± 0,01 m vom Bezugspunkt des Auspuffrohrs, jedoch

mindestens 0,2 m von der der Auspuffmündung am nächsten liegenden Fahrzeugseite

befinden.

4.2.5.3.1.5. Liegt die Auspuffmündung unter dem Boden des Fahrzeugs, so ist das

Mikrofon mindestens 0,2 m vom nächstgelegenen Teil des Fahrzeugs entfernt, so

nahe wie möglich am Bezugspunkt des Auspuffrohrs, jedoch mindestens 0,5 m von

diesem entfernt und in einer Höhe von 0,2 m über dem Boden und so zu platzieren,

dass es nicht vom Abgasstrom erfasst wird. Der in Abschnitt 4.2.5.3.1.1 genannte

Winkel muss nicht eingehalten werden, wenn dies praktisch nicht durchführbar ist.

4.2.5.3.1.6. Beispiele für die Anordnung des Mikrofons je nach Lage des

Auspuffrohrs finden sich in den Abbildungen 3a-3d der Anlage.

4.2.5.3.2. Betriebsbedingungen des Motors

4.2.5.3.2.1. Solldrehzahl

— 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min–1

— 3 750 min–1 bei einer Nenndrehzahl über 5 000 min–1 und unter 7 500 min–1

— 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min–1

Lässt sich die erforderliche Drehzahl nicht erreichen, so gilt als Solldrehzahl für die

Messung des Standgeräuschs die höchste mögliche Motordrehzahl, vermindert um 5%.

4.2.5.3.2.2. Prüfverfahren

Die Motordrehzahl ist allmählich von der Leerlaufdrehzahl bis zum Sollwert zu

steigern und mit einer Toleranz von ± 3 % auf dem Sollwert zu halten. Dann ist die

Drosseleinrichtung schlagartig in Leerlaufstellung zu bringen und die Motordrehzahl

auf Leerlaufdrehzahl zurückfallen zu lassen. Der Geräuschpegel ist während eines

Betriebszeitraums zu messen, der ein Halten auf Solldrehzahl während 1 Sekunde

und die gesamte Dauer des Drehzahlabfalls umfasst. Der höchste Anzeigewert des

Messgerätes während dieses Betriebszeitraums, mathematisch gerundet auf die erste

Dezimalstelle, gilt als Prüfergebnis.

4.2.5.3.2.3. Validierung der Prüfung

Die Messung ist gültig, wenn die Motordrehzahl während mindestens 1 Sekunde um

nicht mehr als ± 3 % vom Sollwert abweicht.

4.2.6. Ergebnisse

An jedem Messpunkt sind mindestens drei Messungen vorzunehmen. Der bei jeder

der drei Messungen abgelesene höchste A-bewertete Schalldruckpegel ist

festzuhalten. Zur Ermittlung des Ergebnisses für den jeweiligen Messpunkt werden

die ersten drei aufeinanderfolgenden gültigen Messwerte (unter Berücksichtigung der

die Beschaffenheit des Prüfgeländes betreffenden Bestimmungen von Abschnitt 3.1)

herangezogen, die sich nach Streichung der ungültigen Werte ergeben und die in

einem Bereich von nicht mehr als 2 dB(A) streuen. Als Endergebnis gilt der höchste

Geräuschpegel aller Messungen an allen Messpunkten.

 

Wünsche allzeit Geräuscharme Fahrt💤

 

 

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Geschrieben

Das würde ja dann doch wieder bedeuten, dass ­­­­mein Eingangspost stimmt. Ich darf mich selber zitieren:

„Seit 01.07.2016 gilt das neue Verfahren (auch für „alte“ Bestandsfahrzeuge), wonach ein F430 nun bei 4250 U/min (50% der Nenndrehzahl) zu messen ist, egal was im Schein steht.“

„Egal was im Schein steht“ bezog sich dabei auf den Eintrag unter Ziffer U2.

 

Der Einwand von @Italorenner auf meinen Post war ja berechtigt.

Das Standgeräusch steht ja unter U1 und ändert sich mit der neuen Verordnung nicht.

Das bedeutet nämlich für den konkreten Fall eines 360/430, dass ein Produkt (Auspuff) eine Typgenehmigung in der Vergangenheit bekommen hat, deren Einhaltung nun „herabgestuft“ wurde, dahingehend, dass statt bei 6375 nun bei 4250 bei einer Kontrolle gemessen wird und dabei der gleiche Pegel einzuhalten ist.

 

Ich kann mich ja selber auch mit einer gesetzlichen „Verbesserung“ für uns alle anfreunden, merkwürdig finde ich es aber schon. Sollte das den Bürokraten nicht aufgefallen sein oder bewusst akzeptiert worden sein?

 

Versteh mich nicht falsch, aber kannst du einen „Beweis“ anfügen, dass Kontrollmessungen von alten Autos tatsächlich nach der neuen VERORDNUNG (EU) Nr. 540/2014 so wie angegeben gemessen werden müssen?

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb puch650:

Für die Messungen ist ein Präzisions-Schallpegelmesser oder ein entsprechendes

Messsystem nach Abschnitt 2.1 zu verwenden.

...was steht denn in Abschnitt 2.1, und wer ist unter welchen Bedingungen (Temperatur, Luftdruck usw.) für die Eichung des "Präzisions-Schallpegelmessers" zuständig und wie lange ist diese gültig?:confused:

Wie wird denn die Drehzahl bei einer Kontrolle bestimmt, durch den Drehzahlmesser des Autos?:confused:

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass es verschiedene Punkte gibt, um eine polizeiliche Messung im nachhinein anzugreifen.

Gruß, Georg

Geschrieben

@Xam:

Es gab "früher" keine Möglichkeit und auch keine Verordnung um der Behörde die Möglichkeit zu geben das Standgeräusch am Straßenrand zu überprüfen. 

Es sind IMMER die Richtlinien, welche am Tag der Ersten Zulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten anzuwenden.

Zur Messung von "alt"-  Fahrzeuge wurden entsprechende Vergleichsmessungen durchgeführt. Bedeutet: Fahrzeuge die zb. nach Nationaler Norm (N hinter Standgeräusch) zugelassen sind, gibt es zum vorhandenen Wert einen Aufschlag von 17 dB + die Berühmten 5 dB. 

@GeorgW

Diese 5 dB sind bei der Mobilen Messung genau deshalb vorgesehen, um der Frage nach jedweder Eichung und Verschleiß sowie Ungenauigkeiten aus den Weg zu gehen. 

Sollte es an 1 bis 2 dB hängen, kann man eventuell darauf bestehen das keine Person das Messgerät hält (Reflexion) sondern ein Stativ verwendet wird. Das war's dann aber auch. 

Das was bei einer Mobilen Einheit festgestellt wird, ist letztlich nur die Vorlage um das Fahrzeuge zur Beschlagnahme einzuziehen (Beweissicherung). Deshalb kostet es vor Ort auch "noch" kein Geld 💰

Darauf hin wird eine entsprechende Organisation damit beauftragt eine Gerichtsverwertbare Messung durchzuführen.

Anfechten kann man vor Gericht dann nahezu vergessen.

Nicht umsonst kostet so eine Beschlagnahme mit Abschleppdienst zwischen 2.000,00 - 2.500,00 Euro.

Der Witz an der Sache ist:

Selbst wenn sich bei der "Offiziellen" Messung heraus stellt, das alles Ok. ist. Zahlt der Besitzer des Fahrzeuges die Rechnung!! Da es sich schließlich um einen Verdachtsfall handelte.

Allso immer schön leise 🥳

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Danke für die Erläuterung, nur dass der Besitzer zahlen soll, wenn alles ok ist halte ich für ein Gerücht. Das wäre dann vielmehr Sache des Auftraggebers.

Gruß, Georg

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Wenn du die Rechnung vorliegen hast, wirst du sehen wer Zahlt🤔.

Kannst dann gegen den Staat klagen. 

Sobald ein Verdachtsfall vorliegt, zahlst du.

Würde die Rechnung von (ich sage jetzt mal) der Polizei getragen werden, wäre es ja eventuell eine Hemmschwelle für die Beamten, und das will ja niemand🫢.

 

In der Hoffnung das es nie so weit kommt 🫡

  • Gefällt mir 1
  • Verwirrt 1
Geschrieben

Noch ein kleiner Nachtrag:

 

Die SoKo Poser hatte in Hamburg einen US PickUp stillgelegt weil an der Auspuffanlage keine ECE Kennzeichnung war. 

Später wurde dann tatsächlich festgestellt das es diese Kennzeichnung in den USA nicht gibt.

Die Rechnung zahlte der Besitzer 🤠

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Vielleicht geht’s nur mir so, aber wirklich schlauer bin ich jetzt nicht. Kann aber auch sein, dass ich den Wald gerade vor lauter Bäumen nicht sehe.

In meinen Augen widersprichst du dir selber, denn zuerst verweist du zur Überprüfung des Standgeräuschs auf die aktuell gültige Verordnung (EU) Nr. 540/2014. Danach wäre entsprechend 4.2.5.3.2.1. bei 4250 zu messen.

Dann schreibst du: „Es sind IMMER die Richtlinien, welche am Tag der Ersten Zulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten anzuwenden.“ Wobei wir wieder bei der (heute nicht mehr gültigen) Richtlinie 70/157/EWG wären, nach der bei 6375 zu messen war.

Was hat es mit dem Aufschlag von 17 dB zu tun? Ist das ein fester Wert? Wo steht der?

 

Also ganz konkret gefragt:

Nehmen wir Jochens geposteter Fahrzeugschein vom 430.

P4: 8500

U1: 106

U2: 6375

 

Er kommt morgen in eine Fahrzeugkontrolle.

Bei welcher Drehzahl wird gemessen?

Welcher Wert muss eingehalten werden?

 

Sorry, dass ich so penetrant nachfrage.

  • Gefällt mir 5
Geschrieben

Kein Problem,  aber genau Lesen hilft🫣

Da max Drehzahl P4 über 7000 sind wir bei 50% = Drehzahl 4250!!

Der Aufschlag 17dB ist ein festgelegter Wert für " Altfahrzeuge" die nach Nationaler Norm (N) Zugelassen wurden. 

Dieser Wert wurde von einer Kommission durch Vergleichsmessungen festgelegt. 

Alles weitere bei einem Kaltgetränk😉

Übrigens möchte ich auch mal eine Lanze brechen für die Jungs und Mädels die diese Kontrollen durchführen. In den meisten Fällen haben die, so wie wir auch, Benzin im Blut und natürlich lernen Sie auch Täglich dazu.

Sie machen in der Regel auch (eigenmächtig) ein Unterschied (bei der dB Toleranz) ob bei einer Spontanen Messung in der Stadt oder bei einer organisierten Großkontrolle geprüft wird. 

Es gibt inzwischen leider zu viele Vollidioten die meinen nur laut ist potent,

sind aber gleichzeitig zu blöd um geradeaus zu fahren. 

(Ist meine freie Meinung)

Bitte keine weiteren Diskussionen daraufhin. 

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb puch650:

Sobald ein Verdachtsfall vorliegt, zahlst du.

Ja genau. 🤣  Wenn sie dich zur Blutentnahme schleifen und es war nichts dann zahlst du auch nicht! Selten so einen Humbug gelesen!!!

  • Gefällt mir 3
Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo JoCologne,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari 360 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
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Geschrieben

Ok, zusammenfassend und damit bin ich dann still, hab ich das jetzt so verstanden, dass (um bei dem Beispiel zu bleiben), Jochens 430 also bei 4250 nachzumessen ist und dabei max. 94 dB haben darf. (106 aus dem Schein + 5 Toleranz – 17 wegen neuer Messkriterien)

Richtig?

 

Und danke für die Geduld.

Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb puch650:

Wenn du die Rechnung vorliegen hast, wirst du sehen wer Zahlt🤔.

Kannst dann gegen den Staat klagen. 

Sobald ein Verdachtsfall vorliegt, zahlst du.

Würde die Rechnung von (ich sage jetzt mal) der Polizei getragen werden, wäre es ja eventuell eine Hemmschwelle für die Beamten, und das will ja niemand🫢.

 

In der Hoffnung das es nie so weit kommt 🫡

Probiere mal folgendes, wenn du auf Drogen im Strassenverkehr kontrolliert werden sollst.

 

Du verweigerst sämtliche zusammenarbeit, benimmst dich wie auf Koks, schnaufst ein bisschen rum, stimmst aber keinem schnelltest zu. Gegen den richterlich angeordneten Bluttest kannst du dich natürlich nicht wehren 🤷🏻‍♂️😉.

 

Da du ja nichts konsumiert hast, hast du ja nichts zu befürchten. Nach deiner Theorie müsstest du für die Kosten aufkommen……was natürlich nicht stimmt.😉

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

@XamNo! Die dB die im Schein steht + 5 dB für Toleranz. 

Die + 17dB spielen nur bei der alten Nationalen Norm eine Rolle. Eintrag mit "N" hinter Standgeräusch und dann PLUS diese 17 dB + 5 dB.

Also im Schein 80dB "N"

= 80 + 17 + 5

Für alle anderen.

Ich bin kein Jurist, aber probiert's doch einfach mal aus. Mal eben am Abend lautstark durch die Stadt, wenn ihr dann Kontrolliert werdet, könnt ihr ja berichten 😉

  • Haha 2
Geschrieben

Nachfolgend könnt ihr mal in Gogel unter Oldtimer Markt US Car Fans in Rage.

Einen Bericht aus 2021 von Christian Steiger (freier Journalist) über die Hamburger SoKo Poser finden.

Mit Herrn Steiger habe ich schon mehrere Telefonate geführt, also für mich eine reale Person und kein Post irgendwo von unbekannt. 🙂

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb puch650:

Noch ein kleiner Nachtrag:

 

Die SoKo Poser hatte in Hamburg einen US PickUp stillgelegt weil an der Auspuffanlage keine ECE Kennzeichnung war. 

Später wurde dann tatsächlich festgestellt das es diese Kennzeichnung in den USA nicht gibt.

Die Rechnung zahlte der Besitzer 🤠

Ein weiteres Zeichen das die Europäische Union aufgelöst gehört und Altparteien verboten 🤷🤔

PS ich hoffe die öffentlichen lesen mit 🙋‍♂️

  • Gefällt mir 1
  • Haha 2
Geschrieben

Muss mich dann doch noch mal zu Wort melden.

 

vor 2 Stunden schrieb puch650:

@XamNo! Die dB die im Schein steht + 5 dB für Toleranz. 

Die + 17dB spielen nur bei der alten Nationalen Norm eine Rolle. Eintrag mit "N" hinter Standgeräusch und dann PLUS diese 17 dB + 5 dB.

Also im Schein 80dB "N"

= 80 + 17 + 5

Für alle anderen.

Ich bin kein Jurist, aber probiert's doch einfach mal aus. Mal eben am Abend lautstark durch die Stadt, wenn ihr dann Kontrolliert werdet, könnt ihr ja berichten 😉

 

So wären wir wieder bei zulässigen 111 (106 im Schein + 5 Messtoleranz) gemessen bei 4250, worüber wir uns alle freuen würden.

Dein letzter Satz suggeriert mir aber, dass du es (für den konkreten Fall des TE, also 360/430) nicht wirklich weißt und im Grunde genommen auch im dunklen tapst.

 

Geschrieben

Sorry, jetzt steht ich auf dem Schlauch. 

Was meinst du mit "konkreten Fall TE, also 360/430"🤔

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb puch650:

Nachfolgend könnt ihr mal in Gogel unter Oldtimer Markt US Car Fans in Rage.

Einen Bericht aus 2021 von Christian Steiger (freier Journalist) über die Hamburger SoKo Poser finden.

...danach sieht das schon ganz anders aus. Und natürlich muss man solchen Unsinn auch nicht bezahlen, und schonmal gar nicht, wenn sowohl bei der Polizeikontrolle, als auch beim Gutachter das falsche Messverfahren angewendet wird.:D

Gruß, Georg

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb puch650:

Sorry, jetzt steht ich auf dem Schlauch. 

Was meinst du mit "konkreten Fall TE, also 360/430"🤔

Der TE, Threadersteller hatte ja eine Frage bezüglich 360. F430 ist ja ähnlich/gleich.

Da steht in den Papieren nichts von einem Buchstaben N.

Bei deinem Beispiel (was ja auch glaubhaft ist, nicht falsch verstehen) scheint es sich um ein noch älteres Modell zu handeln, bei dem eben dieser Buchstabe N steht. Nur passt es dann nicht zum ursprünglichen Thema.

Geschrieben

Es ist ganz einfach, kurz und einfach erklärt:

 

Wenn in U.2 eine Drehzahl steht dann ist mit dieser zu messen, ohne wenn und aber!

 

Wenn das Feld U.2 leer ist dann gilt folgende Regelung:

 

Bei einer Nenndrehzahl <5000 u/min wird mit 3/4 Nenndrehzahl gemessen.
Bei einer Nenndrehzahl >5000 U/min wird mit 1/2 Nenndrehzahl gemessen.

 

2 Beispiele:

Mein Pista hat U.1 103 eingetragen und in U.2 4000 > Messung bei 4.000 RPM und ruckartig vom Gas gehen.

Mein 430er hat U.1.  98 eingetragen und U.2 leer. und wird deshalb bei halber Nenndrehzahl gemessen (4.250)

 

Aber der Witz ist dass das Standgeräusch völlig unrelevant ist!!! Dies ist nur ein Wert der es der Polizei ermöglichen soll eine schnelle vor-Ort Einschätzung zu treffen mittels dieser Vergleichsmessung! Wichtig ist eigentlich nur das Fahrgeräusch unter U.3 !!!

 

Kleiner Exkurs zu P und N - N ist die alte Messmethode (glaube das waren 7 Meter Abstand), steht P dort (oder nichts ist das so als stünde dort P), die heutige Messmethode)

 

Bei P oder ohne Buchstaben hast du 5 db Toleranz

Bei N hast du, wenn mit der heutigen Methode gemessen wird, die +21db + 5db Toleranz die mehr rauskommen dürfen

  • Gefällt mir 5
Geschrieben

Also am besten bitte noch einmal meine erste Stellungnahme langsam durchlesen. 

Ich hatte nicht vor hier meine Dr.- Arbeit zu schreiben ✍️. Bin ich definitiv zu alt.

!!!U2 ist grundsätzlich uninteressant!!!

Egal ob aktuell oder alt.

Geschrieben

Ja genau, den hat der Sachverständige bei der Abnahme der Anlage nur aus Spaß reingeschrieben. Man man man ... verbreite doch nicht so einen Mist!!! Der Wert unter U.2 IST der REFERENZWERT bei dem der Wert unter U.1 erreicht wird!

 

Exakt deswegen hat der j.oe 106db beim F430 eingetragen weil der Wert eben bei den eingetragenen 6375 Umdrehungen gemessen wird. Mein F430 hat unter U.1 nur 98db eintragen weil das Feld U.2 leer ist und deswegen bei halber Nenndrehzahl (4.250) gemessen wird.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

@coolbeans

vielen Dank, für deinen Sachlichen Beitrag😉

Und woher weißt du das so genau??

Würde ja bedeuten das jedes Fahrzeug bei einer anderen Drehzahl gemessen wird.

Genau das ist nicht der Fall!

Bei allen von mir herangezogen Artikel und Beiträgen ist die Ausgangsdrehzahl immer die Nenndrehzahl und die steht unter P4🤷‍♂️

Geschrieben

Um genau zu sein von einem sehr guten Kumpel der TÜV Prüfer ist. Der hat sich vorhin über dein Geschwurbel kaputt gelacht!

Geschrieben

Da bin ich ja froh, dass  ich etwas für euere Erheiterung beitragen konnte ☺️

Mir und wohl auch den anderen Kollegen fehlt aber immer noch "wo steht das"!!

Ich hatte bei 4 verschiedenen Prüforganisationen Vorgesprochen, da wusste jeder was, aber nix genaues. 

Vielleicht kann ja dein TÜV Prüfer verbindliche Klarheit in die Sache bringen und nicht nur "Geschwurbel".

Das wäre in einem Forum der richtige Weg 😂

Ansonsten bin ich nun raus.

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