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@Il Grigio und @Ray Ben Da habt ihr Beide recht. Aber der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht. Und solang der Hotelier mit seiner Gewerbesteuer die Kommune finanziert und im Bezirk brav soziale Einrichtungen mit Spenden segnet pinkelt ihm so schnell keiner ans Bein. 

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Geschrieben

In Österreich ist das eher schwierig, hier gibt es so etwas wie Gestaltungsmissbrauch und bei teuren Autos und den hohen NoVA Sätzen liegt man schnell im Rahmen eines Finanzstrafverfahrens, das dann gerne auch mit Haftstrafen bedroht ist.  Ich war früher auch mit ausl Zulassung unterwegs, aber die  Regularien wurden immer straffer, dazu kommen natürlich auch diejenigen, die brav ihre Abgaben zahlen und zurecht nicht verstehen, dass der Luxus/Sportwagenfahren, das nicht tun möchten.

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Geschrieben

@chris321

Der ist der größte Arbeitgeber Südtirols und es leben jede Menge Lieferanten, Handwerker etc. von dem. Ich denke da wird das Mäntelchen des Schweigens drüber gelegt.....

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb Ray Ben:

Ein Mietwagen ist genau so frei wählbar in der EU, wie z.B. eine Arbeitsplatz.

Ich hatte vor vielen Jahren mal einen alten R8 und vorher auch einen in Tschechien in Aussicht.

Der Händler hat mir damals angeboten dass ich ihn entweder mit tschechischen oder italienischen Nummern nach dem Kauf von ihm "mieten" könnte weil das einige österreichische Kunden so machen. Der Mietpreis deckt einfach die laufenden Versicherungskosten und ist ein Nullspiel für den Händler.
Fakt ist ich weiß einige die bereits Strafe bezahlt haben weil es einem Nachbarn sauer aufgestoßen ist wenn ein schöner Wagen mit ausländischen Nummern dauerhaft hier rumsteht, also habe ich mich nie getraut das auch zu machen.
Das einzige was aktuell von sehr vielen genutzt wird sind die ungarischen Probekennzeichen, aber da hast du halt keinen Kaskoschutz.

 

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Geschrieben

 Für die Nova ist der Ort der Verwendung des Kraftfahrzeuges und nicht der Sitz bzw. die Niederlassung der Leasinggeberin/des Leasinggebers entscheidend für die Steuerpflicht. 

Die Judikatur ist diesbezüglich sehr restriktiv und wer erwischt wird, zahlt nicht nur die Nova, sondern auch die motorbezogene Versicherungssteuer (für einen F8 ca. 450 € monatlich) nach, sowie eine Strafe.

Vor einigen Jahren wurde in Salzburg anlässlich einer Betriebsprüfung bei einem Ferrariservicebetrieb festgestellt, dass dort viele Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen servisiert wurden, welche alle auf ein und dieselbe Wohnung in Freilassing angemeldet waren. Die Augen und der Aufschrei waren groß, als die Owner Besuch von der Steuerfahndung bekamen.

 

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Geschrieben
vor 10 Stunden schrieb -HR-:

auch diejenigen, die brav ihre Abgaben zahlen

Mal so ein paar ungeordnete Gedanken:

 

Ja, das ist ja das Problem. Man lässt diese Gesetze zu ohne sich zu wehren.

Also geliefert wie bestellt. 

 

Ich weis, das ist nun einfach gesagt, aber wenn alle "mitmachen", dann steht der nächsten Erhöhung der NOVA, oder der Ausdehnung dieses Model in der EU ja eigentlich nichts im Wege. Ist da noch kein ideologisch getriebener Politiker drauf gekommen? 

 

Neben dem öffentlichen Protest könnte man auch Lobbyarbeit leisten, oder einfach wegziehen. 

Dann versteuert man sein Geld und seine Hobbys halt in einem anderen Land. Abstimmen dürft ihr ja nicht, nur mitmachen, oder gehen.

 

Mist, dagegen gibt es die Wegzugsbesteuerung. Das ist eine Steuer die auch in Österreich bei Wegzug ins Ausland anfällt. Die Höhe beträgt 27.5% und betrifft stille Reserven, darunter fallen meist Unternehmensbeteiligungen, Aktien, Wertpapiere und Kryptowährungen.

 

Ok, dann bleibt wohl nur die hohen NOVA, oder man hört auf das was Papa Staat sagt und fährt (noch) günstig die Lüge vom sparsamen Hybrid, oder gleich das schwere eAuto. 

 

Zum Glück bin ich vor einem viertel Jahrhundert schon in die Schweiz gezogen. Da darf man, übertrieben gesagt, zwar unter Todesstrafe nicht schnell fahren, aber Sportwagen sind bezahlbar und die Fahrzeugsteuer in Bern steigt mit dem Gewicht des Fahrzeug. Also In Bern zahlt ihr für die ersten 1'000 Kilogramm Gewicht des Fahrzeugs CHF 240 im Jahr. Pro weitere 1'000 Kilogramm reduziert sich dieser Grundbetrag pro Tonne um 14 % und wird ausserdem anteilig von 1'000 Kilogramm berechnet. Was ich übrigens als die sinnvollste Art der Fahrzeugsteuer ansehe, aber das wäre ein Thread für sich.

 

Und die Schweiz erhebt auch keine Wegzugssteuer. :D 

 

 

 

vor 1 Stunde schrieb Dr4g0n:

weil es einem Nachbarn sauer aufgestoßen ist wenn ein schöner Wagen mit ausländischen Nummern dauerhaft hier rumsteht, also habe ich mich nie getraut das auch zu machen.

Ja, die Angst vor Strafe und der Neid der Nachbarn, das kann sehr überzeugend sein. 

Ich versteh Dich da sehr gut. 

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Geschrieben

Bzgl. Italien kann ich jedenfalls mit Sicherheit sagen, dass ggü. dem „Ottonormalbürger“ empfindlich darauf geachtet wird, dass das Fahrzeug im Rahmen der Abgaben eben auch den heimischen Steuersäckel füllt. Ein Wagen, der mehr als 185 Tage des Jahres auf italienischen Boden verweilt, muss dort gemeldet werden und unterliegt dem dortigen steuerlichen Belastungen. Auch einige der ganz Schlauen mit Zweit- oder Ferienwohnsitz, die dort dann dauerhaft ganzjährig einen Pkw mit deutscher Zulassung unterstellen, bekommen früher oder später mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ihr böses Erwachen, was dann auch mit empfindlichen Strafen bis im Extremfall zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs geahndet werden kann. Geiz ist also doch nicht immer geil…

Am Gardasee fällt mir aus dem Kopf nur ein einziger „mutiger“ Gastronom ein, der sein BMW 6er Cabrio schon seit Jahren mit einem bayerischen Kennzeichen südlich des Weißwurstäquators ganzjährig fährt, aber wer weiß, vielleicht hat er ja zum FA eine ähnlich kurze Leitung wie der erwähnte Südtiroler Hotelier😉.

 

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Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb Il Grigio:

Wenn es dabei auffällt (und das wird es, denn die meisten Steuerpflichtigen können es partout nicht unterlassen, die Kosten für ihr "Steuersparauto" selbstverständlich über den Betrieb laufen zu lassen. Das Auto hinterlässt also Spuren in der Buchführung), dann gibt's Ärger. Wegen Steuerhinterziehung.

Lieber @Il Grigio,

 

wäre das tatsächlich ein Straftatsbestand? Ich sehe es so, dass zunächst einmal alles "erlaubt" ist, bis das FA es "nicht anerkennt.

In diesem Moment würde das Fahrzeug von der Aktivaseite gelöscht und alle Steuern (MwSt, KapSt, GwSt, ...) müssen verzinst zurückgezahlt werden. 

 

Ich bin aber nicht der Experte (deswegen bin ich sehr froh über meinen Steuerberater).

Eine Möglichkeit wäre natürlich, penibelst ein Fahrtenbuch zu führen (ok - utopisch :)...

 

Mal eine Anekdote aus meiner Zeit mit dem R8:

  • Hinten links einen Nagel eingefahren und somit mehrmals am Tag Luft "nachtanken", um am nächsten Tag zur Werkstatt zu kommen.
  • Mein Fahrzeug hatte ein elektronisches FB
  • Bei der Prüfung wurde mir unterstellt, dass ich mit dem Fahrzeug privat - einfach nur so - durch die Gegend gefahren bin.
    Letztendlich wurde "ein Deal" mit dem FA abgeschlossen.
  • Ich habe insgesamt für 3 Jahre 4.000,00 € nachgezahlt und das FB wurde vom FA anerkannt.

 

Wäre interessant, hierzu Deine Meinung zu hören.

 

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Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb chris321:

Da habt ihr Beide recht.

Ich will gar nicht recht haben. Ich hatte das vom deutschen Steuerrecht abgeleitet. Da die Österreicher viele Parallelen im Steuerrecht haben und - entgegen der Meinung von Christoph Waltz - ganz und gar nicht entspannte Leute sind (das mag im Alltag so sein, aber Behörden sind es sicher nicht), habe ich Gesetze und deren strenge Durchsetzung mal den deutschen gleichgestellt.

 

Dass das in Italien nonchalanter gehandhabt wird, glaube ich sofort. Allerdings ist deren Steuerrecht teilweise auch recht unentspannt. Man denke nur an die langjährige Pflicht, im Umkreis von 100 m von Restaurants als Gast die Rechnung mitführen zu müssen, damit man sie der Guardia di Finanza auf Verlangen vorzeigen kann. Damit wollte man Gastwirte zwingen, alle Speisen auch in die Kasse einzutippen. Mittlerweile wurde das wieder abgeschafft.

 

Allein schon, dass Italien eine Guardia di Finanza hat (Finanzpolizei ähnlich den Carabinieri), zeigt doch, dass nicht alles entspannt gesehen wird. Und es gab auch dort von ein paar Jahren den Hype, dass viele Unternehmer ihre Autos Hals über Kopf ins Ausland verkauft haben, um sie vor der Finanzpolizei zu verbergen. Im Porscheforum PFF gab es eine ganze Reihe von Berichten eines mir persönlich bekannten Users, der reihenweise Porsche Turbo aus Italien holte.

 

Dennoch gebe ich zu, dass ich in meinem obigen Beitrag vieles gemutmaßt habe.

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Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb URicken:

wäre das tatsächlich ein Straftatsbestand? Ich sehe es so, dass zunächst einmal alles "erlaubt" ist, bis das FA es "nicht anerkennt.

In diesem Moment würde das Fahrzeug von der Aktivaseite gelöscht und alle Steuern (MwSt, KapSt, GwSt, ...) müssen verzinst zurückgezahlt werden. 

Also bei uns in Österreich gibt es Strafzuschläge von 100% bei Steuerhinterziehung und zur Not ein Finanzstrafverfahren mit Haftandrohung je nach Höhe der hinterzogenen Steuern.  Und Deutschland ist da sicher ähnlich gestrickt.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Ray Ben,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Erst mal alles "falsch" machen, dann korrigieren, wenn's das Finanzamt merkt? Das wäre schön.

 

Genau das geht nicht. Die Kunst des Steuerberaters ist, bis in die Grauzone zu gehen. Also Sachen, über die man streiten kann, weil das Gesetz ungenau ist bzw. ausgenutzt wurde und die unklaren Tatbestände noch nicht gerichtlich abgeurteilt sind. Geht man darüber hinaus, sind die Dinge, die nicht zulässig sind und trotzdem gemacht werden, dann eben Steuerhinterziehung. Ebenso, wenn man Grauzonen ausnutzt und das oberste Finanzgericht (Bundesfinanzhof, BFH oder der Europäische Gerichtshof, EuGH) dagegen urteilt. Ab dem Zeitpunkt muss man das dann unterlassen, sonst ist es ebenfalls Steuerhinterziehung.

 

Zitat

 

Abgabenordnung (AO), § 370 Steuerhinterziehung

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,

2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder

3. pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern unterlässt

und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. in großem Ausmaß Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,

2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger (§ 11 Absatz 1 Nummer 2a des Strafgesetzbuchs) missbraucht,

3. die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers (§ 11 Absatz 1 Nummer 2a des Strafgesetzbuchs) ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung missbraucht,

4. unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt,

5. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach Absatz 1 verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchssteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchssteuervorteile erlangt oder

6. eine Drittstaat-Gesellschaft im Sinne des § 138 Absatz 3, auf die er alleine oder zusammen mit nahestehenden Personen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen nutzt und auf diese Weise fortgesetzt Steuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.

(4) Steuern sind namentlich dann verkürzt, wenn sie nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden; dies gilt auch dann, wenn die Steuer vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung festgesetzt wird oder eine Steueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht. Steuervorteile sind auch Steuervergütungen; nicht gerechtfertigte Steuervorteile sind erlangt, soweit sie zu Unrecht gewährt oder belassen werden. Die Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 sind auch dann erfüllt, wenn die Steuer, auf die sich die Tat bezieht, aus anderen Gründen hätte ermäßigt oder der Steuervorteil aus anderen Gründen hätte beansprucht werden können.

 

Der Paragraph hat noch drei weitere Absätze, die hier nicht von Belang sind. 

 

Man könnte sich Fragen, ob "Angaben machen" in Absatz 1 Nr. 1 heißt, "wenn das FA fragt." Aber nein, Steuerberater sind verpflichtet, zumindest steuerlich eindeutig nicht zulässige Sachverhalte nicht in der Buchführung als Kosten zu erfassen. Was nicht verschweigen bedeutet, sondern z.B als Betriebsausgabe unzulässige Kosten dann als private Entnahme zu buchen. Enthält die Buchfühung eindeutig unzulässige Dinge und gibt man Bilanz und Steuererklärung später beim FA ab, begeht man Steuerhinterziehung.

 

Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Blöd stellen gilt nicht, ein Steuerberater muss sowas wissen. Dass bei manchen kleinen Tatbeständen in der Betriebsprüfung nach einem "hoppela" ein Auge zugedrückt wird, weil das Vergehen klein ist: geschenkt. Aber dabei ist man auf das Wohlwollen des Betriebsprüfers angewiesen. Trifft man auf einen Unentspannten, macht der vielleicht aus einer Mücke einen Elefanten.

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