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Autohandel gründen wegen Umsatzsteuer


Zur Lösung Gelöst von Il Grigio,

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken, einen kleinen Autohandel zu gründen. Der Hauptgrund: Ich möchte meine Fahrzeuge mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ins Betriebsvermögen aufnehmen und sie später unkompliziert, auch ins Ausland, weiterverkaufen können. Mein Steuerberater hat dazu bereits sein Okay gegeben.
 

Hat jemand von euch in diesem Bereich schon Erfahrungen gesammelt? Gibt es Besonderheiten, auf die man achten sollte?
 

Es würde ja ausreichen, wenn ich pro Jahr etwa fünf Fahrzeuge kaufe und wieder verkaufe. So könnte ich beispielsweise einen Ferrari erwerben, ihn eine Zeit lang fahren und anschließend wieder mit ausgewiesener Umsatzsteuer veräußern – ohne auf Ferrari Financial angewiesen zu sein. Ich freue mich über Tipps oder Erfahrungswerte! Vielen Dank vorab. Hauptgrund ist die Unabhängigkeit von Ferrari Financials. 

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Geschrieben

Solange du damit am Ende einen Gewinn erwirtschaftest und es nicht "scheingewerblich" machst, wird das Finanzamt kaum etwas dagegen haben, andersrum jedoch mit Sicherheit schon.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Mit dem kleinen Schönheitsfehler dass du mit der 1% Regelung für deinen auf das Gewerbe angemeldeten Ferrari konfrontiert sein wirst. Ob sich das dann rechnet ...

  • Gefällt mir 3
Geschrieben

...der Steuerberater gibt grünes Licht und hat nen leicht verdienten Abschluss in der Tasche p. a. - Was der auf Umsatzsteuer spezialisierte Betriebsprüfer in dem Konstrukt sieht ist dann eine andere Baustelle 😀 

Viel Glück und Berichte wieder in ein paar Jahren.

  • Gefällt mir 4
Geschrieben

Lass es bleiben. Geht in die hose.

ab 250k netto auto schaut das FA genau hin. Bzw auch schon bei allem wo Ferrari oder Lamborghini drauf steht…

Selbst wenn du in der theorie recht hast wünsche ich viel erfolg beim klagen…

Selber fahren geht ohne Fahrtenbuch sowieso dann auch nicht.

 

  • Gefällt mir 3
Geschrieben

Das FA erstattet dir erstmal bei solchen Autos die ust nicht.

Heisst du bist erstmal dieses cash los.

dann darfste diskutieren anfangen/oder klagen was du im zweifel nicht gewinnst.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb PatrickSch:

Mein Steuerberater hat dazu bereits sein Okay gegeben.

Wechsle den Steuerberater :D

Im Ernst, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt, wird Dir das FA ganz schnell klar machen, was es von dieser Idee hält. Ich glaube, Du bist da nicht der Erste, der diese "bahnbrechende" Idee verfolgt (hat).

 

Ich verstehe das Konzept aber vielleicht noch nicht so ganz. Wenn ich das richtig lese, kaufst Du bei Ferrari einen Neuwagen und lässt Dir die USt vom FA zurückerstatten. Dann bietest Du das Fahrzeug über Deinen Fahrzeughandel wieder zum Verkauf an. Bis zum Verkauf nutzt Du das Auto selbst und fährst ein paar KM auf die Uhr. Ist das so richtig von mir interpretiert?

1%-Regelung / Fahrtenbuch sind Dir sicher bekannt. Ich frage mich nur, wie Du beim Erwerb eines Neuwagens (ich rede nicht von Sahnestückchen, wie F80 oder sonstige Raritäten) einen Gewinn erzielen willst. Da sind ETF meiner Meinung sicherer :)

 

Aber das haben auch schon Andere hier geschrieben. Nur Mut junger Padavan, möge die Macht mit Dir sein. 

Interessant ist die Idee zweifelsfrei - nur ob das FA das auch so "interessant" findet, steht letztendlich auf einem anderen Blatt.

 

Merke: In D darfst Du Morden, Rauben und kleine Kinder ... - nur bei Steuerhinterziehung kennt das Rechtssystem kein Pardon!

  • Gefällt mir 5
Geschrieben

Danke für das Feedback. Vermutlich war meine erste Anfrage etwas zu pauschal. Ich möchte es konkretisieren: 

 @chris321Der Steuerberater macht keinen Abschluss, den mache ich selbst. 

@URicken Gewinn wird auf jeden Fall erzielt. Es wird sicherlich kein Jahr ein Verlust ausgewiesen. Ich kaufe zu den Ferraris einfach noch ein paar andere Autos anderer Marken und werde diese Gewinnbringend veräußern. Mein Steuerberater sagte mir, dass ich bei 5 Autos im Jahr mit Gewinn auf der sicheren Seite bin. Beim Rest muss ich Dir recht geben, nur jung bin ich gar nicht. (über 50) Hab die letzten Jahre immer RS6 zum Spaß gehandelt. Da blieben immer 10.000 pro Wagen über. War aber in der Corona Zeit. 

Die 1 % Regelung muss ich nicht beachten, da ich weitere Ferrari im Besitz habe. Ich würde nur gerne die nächsten Autos einfacher mit Umsatzsteuer wieder verkaufen können. Hat das schon jemand gemacht und sieht hier ein Problem. Für alle Tipps oben möchte ich sehr danken. ❤️  

 

  • Wow 1
Geschrieben
vor 13 Stunden schrieb PatrickSch:

mit Umsatzsteuer wieder verkaufen können

Wenn das mit den anderen von Dir genannten Parametern stimmt, sollte es doch kein Problem sein.

Bedenke aber, dass Du dann die Fahrzeuge nur B2B verkaufen kannst. Bei Privatverkäufen hängst Du mit der Gewährleistung drin; aber das weißt Du ja sicherlich selbst.

 

Viel Glück mit dem Unterfangen...

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor 23 Stunden schrieb PatrickSch:

Danke für das Feedback. Vermutlich war meine erste Anfrage etwas zu pauschal. Ich möchte es konkretisieren: 

 @chris321Der Steuerberater macht keinen Abschluss, den mache ich selbst. 

@URicken Gewinn wird auf jeden Fall erzielt. Es wird sicherlich kein Jahr ein Verlust ausgewiesen. Ich kaufe zu den Ferraris einfach noch ein paar andere Autos anderer Marken und werde diese Gewinnbringend veräußern. Mein Steuerberater sagte mir, dass ich bei 5 Autos im Jahr mit Gewinn auf der sicheren Seite bin. Beim Rest muss ich Dir recht geben, nur jung bin ich gar nicht. (über 50) Hab die letzten Jahre immer RS6 zum Spaß gehandelt. Da blieben immer 10.000 pro Wagen über. War aber in der Corona Zeit. 

Die 1 % Regelung muss ich nicht beachten, da ich weitere Ferrari im Besitz habe. Ich würde nur gerne die nächsten Autos einfacher mit Umsatzsteuer wieder verkaufen können. Hat das schon jemand gemacht und sieht hier ein Problem. Für alle Tipps oben möchte ich sehr danken. ❤️  

 

Ahso weil du weitere ferrari hast musste kein fahrtenbuch führen oder 1% regel beachten?

Hat mein Prüfer vom Finanzamt anders gesehen - und da gings nur um nen ferrari vs nen bugatti im privat besitz…

 

ich wünsche viel Glück!

  • Gefällt mir 3
Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo PatrickSch,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
  • Lösung
Geschrieben

Früher ging das mal, dass man bei genügend gleichwertigen Autos im Privatbesitz glaubhaft machen konnte, dass man die betrieblichen Wagen nicht privat nutzt. Einen privaten A 8 und den gleichen A 8 im Betrieb nochmal, da mag das auch noch gehen. Aber das FA wird bei Autos, die Spaß machen, immer zickiger. Die werden Dir trotzdem aufdrücken: 1% oder Fahrtenbuch. In der Umsatzsteuer darf man alternativ den Anteil der privaten Nutzung auch schätzen. Z.B. mal für einen längeren Zeitraum alle Fahrten aufzeichnen und das dann der Schätzung zugrunde legen. Da sollte man aber keine unrealistischen Traumquoten wie nur 2 oder 3% Prozent aller Fahrten als Privatnutzung "ermitteln" ;) .  Außerdem man hat dann immer noch die Ertragsteuern (Gewerbesteuer, Einkommensteuer oder bei GmbH die Körperschaftsteuer) an der Backe, und da gilt nur 1% oder Fahrtenbuch.

 

Früher konnte man das teuerste Auto versteuern und gut war's. Weil man ja nur einen Arsch hat, um sich in ein Auto zu setzen. Das oberste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), hat aber geurteilt, dass man jedes Auto, das einem zur Verfügung steht, versteuern muss.

 

Am 12.7.2025 um 16:05 schrieb F430Matze:

Solange du damit am Ende einen Gewinn erwirtschaftest und es nicht "scheingewerblich" machst,

In der Umsatzsteuer genügt die Absicht, Einnahmen zu erzielen. Gewinn ist in der Umsatzsteuer ("Vorsteuerabzug") nicht nötig. Wenn ich also sage, ich kaufe und verkaufe Autos, dann erziele ich mit dem Verkauf Einnahmen. Für die Umsatzsteuer genügt das. 

 

§ 2 UStG (Umsatzsteuergesetz)

 

Abs. 1: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt, unabhängig davon, ob er nach anderen Vorschriften rechtsfähig ist. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt...

 

Ob man mit der Idee, seine Autos "über die Steuer zu ziehen", per Saldo glücklich wird, bezweifle ich. Aber zumindest bleiben die Wagen interessant, weil weiterhin die Mehrwertsteuer (korrekter Umsatzsteuer) in der Rechnung ausgewiesen werden kann.

 

Gruß

Michael

Steuerberater

(aber im Ruhestand, fragt mich also bitte nicht, ob ich bei sowas die Steuerberatung übernehme. Nein. ;) )

  • Gefällt mir 7
Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei euch allen für die zahlreichen Tipps und Hinweise bedanken, die ich hier speziell zur Thematik “Ferrari in die Mehrwertsteuer bringen” erhalten habe.

 

Ein großes Dankeschön auch für eure kritischen Einwände und die vielen hilfreichen Beiträge – ihr habt mir wirklich sehr weitergeholfen! Und vor allem alle die mir Ihr Wissen geteilt haben. 
 

Ich werde es mal testen, aber den Ferrari mit 1 Prozent Versteueuerung anmelden. Ziel ist eh den nach 6 Monaten zu verkaufen. 

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