Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo ins Forum,

 

habe mal eine Frage an die Schweizer User hier, bzgl. folgendem Vorfall:

 

Ein Bekannte hat vor kurzem vier hochwertige Porsche Felgen bei einem privaten Verkäufer in der Schweiz gekauft. Inseriert waren diese als neuwertiger Satz Porsche Felgen. Irgendwelche Ausschlüsse bzgl. Garantie oder Gewährleistung gab es nicht. Der Verkäufer selber arbeitet in einer Garage die viel mit Porsche machen.

 

Jetzt wollte er auf die Felgen Winterreifen aufziehen lassen. Beim Reifenhändler wurde dann festgestellt, dass eine vordere Felge einen deutlichen Schlag hat, die eine hintere Felge eiert richtig heftig, taugt also nur noch für den Schrott. Zwei Felgen v+h sind einwandfrei. Daher ist davon auszugehen, dass der Porsche einen Unfall hatte, oder irgendwie bei hoher Geschwindigkeit über ein großes Schlagloch gefahren wurde.

 

Welche Rechte hat mein Kollege jetzt? Kann er den Ersatz für die zwei Felgen verlangen, oder anteilig den Kaufpreis zurück fordern und sich dann selber zwei einzelne Felgen besorgen? Er möchte sich da vorher schlau machen, bevor er sich an den Verkäufer wendet. 

 

Besten Dank im voraus

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Bei Privatverkäufen ist Gewährleistung ausgeschlossen. Dein Bekannter hätte ja vorher die Felgen vorort begutachten und auf eine Reifenwuchtmaschine spannen können. Dann wäre der Mangel sofort aufgefallen. Alternativ könnte man die Felgen zu einem Felgendoktor bringen, der sie ggf. wieder in Form bringt, sofern dies möglich ist. Die Kosten müsste dann natürlich der Verkäufer übernehmen. 

Geschrieben

Da kann sich Dein Bekannter und ich die Hand reichen: Habe vor kurzem die Challenge Style für den 430er gekauft mit dem gleichen Ergebnis. Ob mein Felgen-Fuzzi die eine Felge wieder gerade biegen kann, ist fraglich. Zur Schonung meiner Nerven spare ich mir die Reklamation beim privaten Verkäufer, da ich das Ergebnis jetzt schon weiß...

  • Wow 1
  • Traurig 4
Geschrieben

Hi @S-D-A,

 

rechtlich können dir hier sicherlich andere Forumskollegen konkret weiterhelfen. Ich würde dir jedoch gerne einen anderen Vorschlag unterbreiten, über den dein Bekannter vielleicht mal nachdenken könnte:

 

Bei Privatkäufen -wenn es dann Ärger gibt- verlieren in meinen Augen immer beide Seiten. Es kostet jeden Zeit + Nerven und am Schluss vielleicht auch noch viel Geld. Ich würde mal davon ausgehen, dass alleine die Kommunikation über den Felgenkauf sich über Wochen oder sogar Monate hinweg ziehen wird. Das wird erfahrungsgemäß ein Hin und Her. Wenn sich der Verkäufer dann komplett stur stellt (rechtlich scheint er bessere Karten zu haben) dann vergeudet man hier nur wertvolle Lebensenergie. Es wird bestimmt einen Grund geben weshalb sich dein Bekannter genau für diesen einen Satz Felgen entschieden hatte. Wenn es die Optik beziehungsweise der scheinbar gute Gesamtzustand war, dann würde ich die Felgen tatsächlich behalten. Ein Eiern der Felge und selbst ein Höhenschlag müssen nicht zwingend den sofortigen Wurf in die Mülltonne bedeuten.

 

Ich hatte bereits zweimal (leider) einen Höhenschlag. Den ersten stellte das Autohaus beim Reifenwechsel fest und war überhaupt nicht zu spüren. Da war ich schon sehr überrascht als ich das vom Serviceleiter mitgeteilt bekam. Den zweiten Höhenschlag spürte ich sofort, weil das Rad wirklich eierte und das Lenkrad vibrierte (eingefangen durch ein Schlagloch auf Landstraße). Beim Aussteigen und Kontrollieren der Felge sah ich sofort die Beule und erstmal richtig traurig. Beide Male habe ich das entsprechende Rad für 50€ mit UPS versendet an die Firma „Felgen- und Fahrzeugtechnik Seegel“ in Erfurt. UPS holt dir das Paket sogar direkt vor deiner Haustür ab, der logistische Aufwand ist entsprechend gering. Ich schickte das komplette Rad hin und bekam das komplette Rad so wieder repariert zurück, quasi Plug“n Play. Kosten je Rad ca. EUR 300,- in Abhängigkeit der Schadensschwere. Die Firma verfügt über ein spezielles Verfahren zum Rückverformen von Felgen und beherrscht seine Materie in meinen Augen extrem gut. Aus meinem Porscheclub haben dort ebenfalls schon einige Owner ihre Felgen richten lassen, alle waren zufrieden. Es handelt sich hier um einen Familienbetrieb mit top Service. Alles lief bisher pünktlich, zügig und sehr qualifiziert ab inklusive transparenter Kommunikation. Die Adresse kann ich dir gewissenhaft aus eigener Erfahrung empfehlen. Ich würde im Fall der Fälle jederzeit diesen Kontakt selbst wieder nutzen. 

 

Deswegen würde ich vorschlagen die Felgen zu behalten und zu versuchen bei einem Fachbetrieb wie dem oben beschriebenen oder anderswo richten zu lassen. Am Ende geht es nur darum, wie man mit den entstandenen zusätzlichen Kosten jetzt umgeht. Der Verkäufer wird sich hier sicherlich maximal auf eine Beteiligung in Höhe der Hälfte der Kosten einlassen. Und das wäre höchstwahrscheinlich auch schon der Kompromiss, der am Schnellsten geht. Jeder übernimmt die Kosten für ein Rad. Mit der eingesparten Zeit, welche dein Bekannter nicht weiter in eine mühselige kaugummiartige Kommunikation mit dem Verkäufer oder möglicherweise mit einem Rechtsstreit verplempern muss, kann er etwas Schöneres anfangen. Auch wenn man vielleicht im Recht ist, wie lange dauert es sein Recht durchzusetzen und zu welchem Preis? Dann kommt dein Bekannter lieber mit einem blauen Auge davon und gut ist. Etwas Lehrgeld bezahlt, Haken dran, fertig. Und hinterher viel Spaß haben an einem Satz schöner Räder.

 

Beste Grüße und viel Erfolg,

Sarah

  • Gefällt mir 5
  • Verwirrt 1
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb california:

Bei Privatverkäufen ist Gewährleistung ausgeschlossen.

.... die Gewährleistung muss im KV ausgeschlossen werden, ansonsten gilt sie auch bei Privatkauf.

 

Im Privatverkauf gibt es kein Rückgaberecht, es sei denn, der Verkäufer verschweigt arglistig einen Mangel. Im Falle von beschädigten Waren hat der Verkäufer bis zu zwei Jahre Zeit, um sie zu ersetzen oder zu reparieren, und es liegt in der Beweislast des Käufers, nachzuweisen, dass der Artikel beschädigt wurde.

 

  • Gefällt mir 3
Geschrieben

Ich würde schon nachfragen, wie der Verkäufer zu dem Thema steht und ihn um Rückabwicklung bitten oder finanzielle Entschädigung.

Insgesamt erstmal im Guten versuchen.

Stellt er sich quer, kann man auch anbieten den Geschäftsführer der Garage über den Sachverhalt aufzuklären. Möglicherweise ist der Satz Felgen ja formal "entsorgt" worden und der Mitarbeiter vertickt Ersatzteile ohne Wissen der Geschäftsführung. 
Sollte das der Fall sein, so ist das Diebstahl, denn auch im Falle einer fachgerechten Entsorgung bleibt es Eigentum der Garage.
(bin kein Jurist und habe das vermutlich laienhaft formuliert, im Kern sollte es aber korrekt sein) 

Geschrieben

Steckt ihr alle so tief im schweizer Recht?

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Auf die Schnelle via Google gefunden:

https://www.reklamationszentrale.ch/aktuell/maengelruege-schweiz

 

Ich würde in diesem Fall auf eine Schlechtleistung pochen:

 

Schlechtleistung

Eine Schlechtleistung liegt vor, wenn der Kaufgegenstand nicht die versprochene oder zu erwartende Qualität oder Eigenschaften aufweist.

Beispiele:

Fernseher hat einen grossen Kratzer

Anstatt eines rotes wurde ein blaues T-Shirt geliefert

Wasserkocher ist defekt

Art. 197 OR Gewährleistung wegen Mängel der Kaufsache

1. Der Verkäufer haftet dem Käufer sowohl für die zugesicherten Eigenschaften als auch dafür, dass die Sache nicht körperliche oder rechtliche Mängel habe, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauche aufheben oder erheblich mindern.

2. Er haftet auch dann, wenn er die Mängel nicht gekannt hat.

In einem solchen Fall können Sie zwischen der Wandelung, Minderung und Ersatzleistung wählen.

 

Ich bin kein Notar/Anwalt oder ähnliches, alle Angaben ohne Gewähr

OR = Obligationenrecht Schweiz

ZGB = schweizerische Zivilgesetzbuch

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Ich weiß schon warum ich ich essentielle Teile (a) niemals gebraucht (es sei denn neu gibts nicht mehr) und (b) nicht von privat kaufe.

  • Gefällt mir 3
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb F40org:

Steckt ihr alle so tief im schweizer Recht?

Nein, aber ich ging davon aus, dass die Eigentumsverhältnisse von Müll in der Schweiz nicht signifikant von denen in Deutschland abweichen. Es gibt mehrere Passagen im Schweizer Recht zu diesem Thema, aber Untenstehendes stützt meine Annahme:

 

Nach Schweizer Recht ist die Eigentumsfrage bei Müll komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Abfälle in Containern auf Privatgrundstücken (z.B. Supermärkte) gehören dem Grundstückseigentümer bis zur Abholung, danach dem Entsorgungsträger

 

Bei der Entsorgung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen müssen Inhaberinnen und Inhaber sicherstellen, dass diese nur an geeignete Entsorgungsunternehmen übergeben werden

 

Für Siedlungsabfälle ist grundsätzlich der Kanton verantwortlich, kann diese Aufgabe aber an Gemeinden delegieren. Bei anderen Abfällen ist der Inhaber verantwortlich

 

Bei Mietverhältnissen gilt: Wertloses Gerümpel, Abfall oder Müll, das der Mieter hinterlässt, kann der Vermieter auf Kosten des Mieters entsorgen

 

Eine Sache wird zu Abfall, wenn sich der Inhaber ihrer entledigt, was sich in einer Entledigungshandlung äußern muss

 

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alles, was auf den ersten Blick wie Abfall aussieht, tatsächlich wertlos ist. In Zweifelsfällen sollte man vorsichtig vorgehen, insbesondere bei potenziell wertvollen Gegenständen

 

 

 

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo S-D-A,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Danke für eure Antworten, 

 

vor allem die von LeonGtr, genau das wollte ich wissen 👍 Die Rechtslage in Deutschland kenne ich. Der Irrglaube, dass man als Privatperson (in Deutschland) keine Gewährleistung übernehmen muss, ist weit verbreitet.  Allerdings unterscheidet das Gesetz nicht zwischen privaten und gewerblichen Verkäufen. Als Privatperson kann man die Gewährleistung jedoch ausschließen, man muss halt in der Verkaufsanzeige darauf hinweisen.

 

Übrigens haben wir bei dem Verkäufer die letzten Jahre schon mehrmals Sachen gekauft, war immer alles einwandfrei. Warum das jetzt

so ein Reinfall war, weiß ich nicht. Mir ging es auch nur darum, dass man weiß welche Rechte man hat, bevor man sich mit dem Verkäufer versucht zu einigen. 

 

Also danke noch einmal, und vorab ein schönes Wochenende 🙂

 

 

  • Gefällt mir 6

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Erstelle ein neues kostenloses Benutzerkonto.

Jetzt registrieren

Anmelden

Bereits Mitglied? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...