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Geschrieben

Ich hab’s schon seit Jahren prophezeit. Und erst recht unter dieser Regierung ist es wohl einzig und allein dem inzwischen schwindend gering geratenen Anteil einer Splitterpartei zu verdanken, dass das H-Kennzeichen in dieser Form überhaupt noch existiert. Aber auch deren Abschaffung wird gewiß nur noch eine Frage der Zeit sein.

 

 

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Geschrieben

guten morgen ,

 

ich bin die meinung das es lange nach dem verbrennerverbot immer noch reichlich oldtimer auf den strassen geben wird .

 

ihre daseinsberechtigung werden sie daraus beziehen das sie eben historiches darstellen .

 

zu welchen bedingungen wird die zukunft zeigen .

 

gruss von einem oldifan

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Geschrieben

"... die jährliche Absenkung mindert die Steuereinnahmen ... ". Das sind doch Peanuts verglichen mit diversen unnötigen Subventionen. Da könnte man richtig viel Kohle einsparen. Warum hakt hier der Bundesrechnungshof nicht ein??

  • Gefällt mir 6
Geschrieben

Naja, so ganz unrecht haben sie ja auch wieder nicht. Wenn man sieht was da als daily driver Kisten mit H-Kennzeichen der späten 80iger frühen 90ziger so rumfährt - das ist nicht Sinn des H-Kennzeichens!

  • Gefällt mir 7
Geschrieben

Warum nicht? Gerade die Alltagsklassiker sind Kulturgut, da viel mehr Leute etwas mit ihnen verbinden. Die hochpreisigen Klassiker überleben auch ohne H Kennzeichen in den Händen solventer Eigner.

  • Gefällt mir 6
Geschrieben

Schwieriges Thema. Auch ich habe überhaupt kein Problem mit Alltagsklassikern mit H-Kennzeichen, dennoch wirkt für mich ein VW Golf III, eine C-Klasse oder ein E36 mit H befremdlich. Aber das ist halt wohl dem Alter des jeweiligen Betrachters geschuldet.

 

Tatsächlich prognostiziere ich schon seit Jahren, dass das H bald selbst Geschichte sein wird. Und bin dann jedes Jahr aus Neue erfreut, dass es das doch noch in der jetzigen Form gibt und überweise gerne meinen entsprechenden Obolus.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Das "H" steht halt nicht für Oldtimer, sondern für "Historisch". Ich finde sowieso, dass sich ein H-Kennzeichen und Daily Driver ausschließen. Ich würde es nicht schlimm finden, wenn man das H-Kennzeichen an eine jährliche Kilometerbegrenzung von sagen wir 5.000km hängt. Alles drüber müsste dann gesondert versteuert werden - oder verliert eben die H-Zulassung.

  • Gefällt mir 4
Geschrieben

@master_p

Habt ihr bei Oldtimer keine KM Begrenzung?

Das haben wir in der Schweiz, auch die genannten 5000.

Aber ich glaube auf drei Jahre, reicht aber völlig (für mich).

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb kkswiss:

Habt ihr bei Oldtimer keine KM Begrenzung?

Nein, gibt keine Begrenzung beim H-Kennzeichen.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo luxury_david,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Vintage-Fahrzeuge (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb master_p:

Das "H" steht halt nicht für Oldtimer, sondern für "Historisch". Ich finde sowieso, dass sich ein H-Kennzeichen und Daily Driver ausschließen. Ich würde es nicht schlimm finden, wenn man das H-Kennzeichen an eine jährliche Kilometerbegrenzung von sagen wir 5.000km hängt. Alles drüber müsste dann gesondert versteuert werden - oder verliert eben die H-Zulassung.

Das ist in der Tat auch so geregelt. "H" dürfen nicht für Alltagsfahrten genutzt werden.

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb NCC-1701:

Das ist in der Tat auch so geregelt. "H" dürfen nicht für Alltagsfahrten genutzt werden

Wie kommst du denn da drauf??? Du kannst das H-Kennzeichen sogar für den Geschäftswagen deiner Firma problemlos bekommen!!!

Ausschließlich gewerblicher Verleih eines PKW mit H-Kennzeichen ist nicht gestattet!

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb NCC-1701:

Das ist in der Tat auch so geregelt. "H" dürfen nicht für Alltagsfahrten genutzt werden.

Ich denke, Du sprichst hier von den 07-Zulassungen. 

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Nein, in den Versicherungsbedingungen wird ein Daily für Alltagsfahrten vorausgesetzt. Ich hatte auch schon gelesen, dass in diesem Zusammenhang ein Verbot für alltägliche Fahrten formuliert ist. Natürlich ist das nicht überprüfbar. Allerdings hält sich die Versicherung hiermit wiedermal ein Hintertürchen offen.

  • Gefällt mir 2
Geschrieben

Sie dürfen weder als ausschließliches Alltagsfahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden, noch dürfen sie ganzjährig frei im öffentlichen Straßen abgestellt werden. Inwieweit das bislang tatsächlich kontrolliert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Einiges des bislang Gesagten sehe ich ebenso. Einen späten, ja sogar einen der fast letzten millionenfach produzierten ramponierten und abgeranzten Golf III als Oldtimer anzusehen - nun ja…; auch trägt die erwähnte Langlebigkeit von solchen Fahrzeugen, die gerade einmal 30 Jahre auf dem Buckel haben, dazu bei, dass ihre Anzahl stetig zunimmt. Eine Begrenzung auf 5000 oder gar 3000km p.a. Fahrleistung klingt da zwar sinnvoll und einleuchtend, dürfte jedoch gerade bei Oldtimern, bei denen nach 50, 60 oder 70 und noch mehr Jahren keiner wirklich noch einen tatsächlichen Laufstand 100%ig sicher kontrollieren kann, schwer nachweisbar sein. Die Erhöhung auf 40 oder gar besser 50 Jahre Mindestalter wäre eine andere Möglichkeit, die inflationäre Zunahme wirksam einzugrenzen. Aber ich befürchte, dass es den Ideologen darum gar nicht geht, sondern einzig und allein um das Verbot per se.

 

  • Gefällt mir 8
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb luxury_david:

Aber ich befürchte, dass es den Ideologen darum gar nicht geht, sondern einzig und allein um das Verbot per se.

Genau so ist das. Auch wenn die Zahl steigt, im Vergleich zu der gewaltigen Geldverschwendung in anderen Bereichen geht es hier ja nur um Peanuts.

  • Gefällt mir 5
Geschrieben

Ich habe selbst in Laufe der Jahre mit meinem Oldie immer mal wieder an mehr oder weniger schönen Veranstaltungen teilgenommen. Während es vor gefühlten Ewigkeiten beim Concours d‘Elegance in D‘dorf unter Helmut Beckers Regie noch wahrlich ein Augenschmaus war, kann man bei manch einem „Event“ heutzutage nur noch die Augen verdrehen. Vor ca. einem Jahr war das beispielsweise genau so: bei aller Liebe, aber ein Gros von dort vertretenen durchgerosteten Audi 80 und durchgetretenen Mazda 626 hat für mich mit Oldtimer rein gar nichts zu tun. 

  • Gefällt mir 5
Geschrieben
vor 15 Minuten schrieb NCC-1701:

Nein, in den Versicherungsbedingungen wird ein Daily für Alltagsfahrten vorausgesetzt. Ich hatte auch schon gelesen, dass in diesem Zusammenhang ein Verbot für alltägliche Fahrten formuliert ist.

Das ist eine Entscheidung der jeweiligen Versicherung. Bei Exoten gibt es das auch. Sofern du bei @WuerttRene deinen Sportwagen versicherst wirst du genau das dort auch lesen.

vor 18 Minuten schrieb luxury_david:

Sie dürfen weder als ausschließliches Alltagsfahrzeug im Straßenverkehr genutzt werden, noch dürfen sie ganzjährig frei im öffentlichen Straßen abgestellt werden.

Da liegst du aber komplett falsch!!!

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb NCC-1701:

Nein, in den Versicherungsbedingungen wird ein Daily für Alltagsfahrten vorausgesetzt. Ich hatte auch schon gelesen, dass in diesem Zusammenhang ein Verbot für alltägliche Fahrten formuliert ist.

Kann ich bestätigen. Ein Fahrzeug bei mir zuhause bekommt zeitnah das H-Kennzeichen und da wurde im Rahmen der Gespräche mit der Versicherung explizit darauf hingewiesen. Ist ja aber auch kein Problem geschweige denn ein K.O.-Kriterium, da wohl in den allermeisten Fällen mind. ein Daily vorhanden sein wird. 

  • Gefällt mir 2
Geschrieben
vor 18 Minuten schrieb coolbeans:

Da liegst du aber komplett falsch!!!

Als einziges Fahrzeug würde ich mich 365 Tage im Jahr mit einer H-Zulassung nicht auf die Straße trauen. Mir wurde zur Zeit der Zulassung des Oldies explizit gesagt, dass ein reguläres Alltagsauto vorhanden sein muss und der Oldie nicht uneingeschränkt Sommers wie Winters auf öffentlichen Stellplätzen stehen darf. In diesem angefügten Bericht wird die Alltagsnutzung auch beim H-Kennzeichen als Quasi-Grauzone dargestellt.

 

https://www.n-tv.de/auto/Was-man-beachten-muss-article1022386.html

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Geschrieben
Gerade eben schrieb luxury_david:

In diesem angefügten Bericht wird die Alltagsnutzung auch beim H-Kennzeichen als Quasi-Grauzone dargestellt.

Ein NTV Bericht interessiert bei Rechtsfragen aber nicht. Tatsache ist das davon nichts im Gesetz steht das es untersagt wäre das H-Kennzeichen zu nutzen wenn nicht noch ein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht! Und denk doch einfach mal an viele Benutzer in Ballungsräumen die keinen eigenen Stellplatz haben! Denen würde man mit so einer Regelung den Besitz eines H-Kennzeichens untersagen.

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Geschrieben

Im letzten Absatz geht es ja darin um die Alltagsnutzung. Und demnach soll das mit dem H-Kennzeichen versehene Fahrzeug vornehmlich zur Pflege des kraftfahrtzeugtechnischen Kulturguts eingesetzt werden. Und eben das ist die tägliche Fahrt zur Arbeit ja nun gerade nicht. Und was die rechtliche Seite anbelangt, wird ein „AvD-Experte“ im Verkehrsrecht sicher nicht ganz unwissend sein.

Geschrieben

Der Unterschied der Bedeutung zwischen den Worten "soll" und "darf" ist kriegsentscheidend.

Geschrieben

Wie dem auch sei, ich für meinen Teil hätte jedenfalls nicht unbedingt die Vergnügungssucht, es im Fall der Fälle ggü den Ordnungshütern darauf ankommen zu lassen.

Geschrieben

Wenn ich sehe, was für Kisten mit H-Kennzeichen durch die Gegend fahren, kann ich das alles ein wenig nachvollziehen.

Ich glaube kaum das irgendjemand uns das H-Kennzeichen nehmen wird, vielmehr werden die Hürden rauf gesetzt😉,

was ich auch richtig finde.

Ein gammeliger Golf ,wovon zig Millionen Autos gebaut wurden, hat mit einem Kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut wohl nix gemeinsam😉.

und nochwas.......Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut sollte sich auch in einer geschlossenen Garage befinden😉

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