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Gibt es Klebekennzeichen, die legal sind?


Zur Lösung Gelöst von gquanz,

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Geschrieben

Geht auch offiziell, mit Eintragung sogar von der "Autofeindlichsten Stadt Deutschlands" (Bremen) anerkannt 

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Geschrieben

Gab/gibt es für den E-Type nicht tatsächlich eine Sonderlösung?

 

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Geschrieben

Ja, werde demnächst mal eine Fahrzeugscheinkopie ( aus hoffentlich verständlichen Gründen) ohne Persönliche Daten einstellen, das müsste doch auch für Ferrari u. ä. gelten, haben ja die gleichen Probleme, wegen Kühlluft und so..., evtl. kann man ja so beim TÜV oder ä. argumentieren. ( Bei der Zulassungsstelle natürlich auch..)

MfG Ulf.

Geschrieben
Am 22.9.2021 um 09:21 schrieb F40org:

Gab/gibt es für den E-Type nicht tatsächlich eine Sonderlösung?

Ja, es gibt ein Gutachten. Das gilt aber nur für den E und ist auf vergleichbare Fälle nicht übertragbar.

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb Ulf.M:

Ja, werde demnächst mal eine Fahrzeugscheinkopie ( aus hoffentlich verständlichen Gründen) ohne Persönliche Daten einstellen, das müsste doch auch für Ferrari u. ä. gelten, haben ja die gleichen Probleme, wegen Kühlluft und so..., evtl. kann man ja so beim TÜV oder ä. argumentieren. ( Bei der Zulassungsstelle natürlich auch..)

MfG Ulf.

Keine Chance!

Das E-Type-Argument haben schon viele Exoten-Besitzer aus der Tasche gezogen und wurden freundlich wieder nach Hause geschickt.

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Geschrieben

Wenn es da ein Gutachten geben sollte, kann das mal jemand einstellen? Vielen Dank!

Geschrieben

Es liegt in der Gutwilligkeit der Genehmigungs-Behörde. Der Vorschriften-Katalog ist da keine Hilfe. Hier heisst es wörtlich:
 

In seltenen Fällen, wenn es die Bauart des Fahrzeuges nicht zulässt, können Foliennummernschilder verwendet werden.

 

Das Problem hat man mit vielen Stromlinie-Form-Fahrzeugen des vergangenen Jahrhunderts. Ehemals hat man an alles gedacht, nur nicht an Behörden-Starrsinn.

Einzel-Urteile geben vor:

Amtlich angeordnete, erforderliche Umbauten zur sicheren Befestigung des KeZe in genormter Größe und Machart müssen mit angemessenem Aufwand umsetzbar sein. Hierbei ist die kostengünstigste und gleichermaßen zweckdienliche Ausführung vorzuziehen.

Zusammengefasst: Die Klebe-Kameraden sind zulässig, unterliegen jedoch der Einzelfall-Genehmigung.

 

NS.: Für Altwagen und deren H-Zulassung gilt: Es dürfen nur Umbauten erfolgen, wie sie auch innerhalb ihres Baujahreszeitraumes und der ~10 Folgejahre allgemein möglich und üblich waren.

Bei Einfuhrwagen, welche hier ehemals nicht zum Vertrieb angemeldet/zugelassen wurden/waren, gilt wieder die Kosten-<>Nutzen-Abwägung.

 

Mit Sonntags-Grüßen, FrankWo.

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Geschrieben

Null Chance - für meinen E-Typ gerne wie der freundliche Mitarbeiter sagte, hier brauche ich noch nicht mal ein Gutachten. (Da ist es mir aber egal, liegt seit Jahren hinter der Scheibe, die steht ja schön steil)  Diese Informationen liegen ihm vor. Für meinen Pista keine Chance. Zumindest habe ich bei dem aber ein Gutachten dass das Kennzeichen max. 40 cm lang sein darf 🙂

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Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Jerry88,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Oldtimer (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

NS.2: Wenn die Befestigungs-Auflage in der Umsetzung allzu kantig ausfällt, kann man auch mit der erhöhten Verletzungsgefahr für Fußgänger, Radfahrer usw versuchen dagegenzuhalten.

 

FWo :wink2:

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  • 5 Monate später...
  • Lösung
Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe bei meinem E-Type S 1 ein Klebekennzeichen (nach langen hin und her) eingetragen bekommen - § 70 StVZO sieht Ausnahmen vor. Dazu war ein Gutachten eines amtlich bestellten Sachverständigen erforderlich (ein normaler KFZ-Sachverständiger reicht nicht), der begründen musste, warum die Anbringung eines normalen Kennzeichens nicht möglich ist. Er hat folgende Argumente gebracht:

  • "Einen Kennzeichenhalter gab und gibt es von Jaguar nicht
  • Von den im Handel erhältlichen Haltern ist abzuraten, da diese entweder mittig auf der Unterkante der Lufteinlassöffnung oder mit Winkeln seitlich der Stoßstange montiert werden. Darauf ergeben sich folgende Probleme:
  1. Die Motorhaube umfasst den ganzen Vorderwagen. Beim Öffnen berührt diese fast den Boden. Ein vorne angeschraubtes Kennzeichen würde dabei beschädigt.
  2. Zudem kann es sein, dass der Federmechanismus der Haube nicht einrastet und diese zuschlägt, wenn sich jemand über den Motor beugt.
  3. Bei Modellen der Serie 1 ist auch von einer teilweisen Abdeckung der Lufteinlassöffnung unbedingt abzuraten, um Motorschäden zu vermeiden. Insbesondere die frühen Modelle des E-Type sind thermisch empfindlich. Einen besseren Kühler gab es erst ab 1967 bei der Serie 1,5 mit 4,2 l Maschine. Die Öffnung in der Motorhaube wurde erst mit der Serie 2 vergrößert (Der Lufteinlass wird um ca. 1/3 seiner Öffnung verkleitert).
  4. Von einer seitlichen Montage ist ebenfalls abzuraten, da gem. FZV § 10 Abs. 7 das vordere und hintere Kennzeichen beiderseits der Fahzeuglängsachse in ausreichender Entfernung lesbar sein muss. Zudem wird die Kühlung der Bremsen (bei Serie 1 Fahrzeugen) beeinträchtigt."

Dazu gab es Fotos von der durch das normale Kennzeichen teilweise abgedeckten Kühleröffnung von außen und innen.

 

Nach meinem Verständnis sind Ausnahmen bei den Kennzeichen gesetzlich vorgesehen, wenn sie begründet sind. In Bayern bin ich bis zum Dipl. Ing. im Minsterium vorgedrungen, der mir dann "mir machen vo Haus aus ko Ausnahmen" beschied - was natürlich gesetzeswidrig ist, wenn Ausnahmen gesetzlich vorgesehen sind. Aber  Bayern ist ja noch ein Königreich, wo die Behörden noch etwas gelten und der "Kasus Stoschek" ist vermutlich jedem Polizisten bekannt.

 

Gegen den Freistaat klagen wollte ich wegen der Sache dann doch nicht. Nach dem Umzug zu den "Saupreissn" nach NRW ging es dann einigermaßen glatt. Die Zulassungsstelle hatte sogar ein Merkblatt, in dem steht, dass der TÜV angehalten ist, Gutachten zu verweigern, wenn alternative Anbringungsmöglichkeiten für reguläre Schilder vorhanden oder herstellbar sind. Das sah der Gutachter erfreulicherweise als nicht machbar an - vielleicht wegen des Oldtimerstatus.

 

Irgendwann fahre ich mit dem E-Type nach München und drehe laut hupend eine Runde ums Ministerium - die dann gnadenlos folgende Knolle ist es mir wert!

 

Allen viel Erfolg!

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Geschrieben

Es gibt schon ganz lange ein allgemeines Gutachten für der E-Type, das auch noch funktioniert.

Neulich habe ich jemanden gesehen, der das normale Blech mit Klebestreifen dort befestig hatte, wo das Klebekennzeichen hin gehört. Das ging dann ohne TÜV. (Hessen)

Aber wie im Mittelalter ist das in jedem deutschen Fürstentum anders.

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  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Auch ich stehe hier vor dem Problem eines Klebenummernschildes.

Bin seit 4 Wochen stolzer Besitzer eines E-Types S3 V12 Cabrios.

Kann mir jemand die Andresse eines Lieferanten für zugelassene Klebenummernschilder nennen.

Und hat jemand allgemeine Gutachten für den E-Type wie fridolin_PT beschrieben und kann es mir zur Verfügung stellen.

Die Zuklassungsbehörde hier in Mainz ist willig. Benötigt aber ein Gutachten....

Danek für eine Zielführende Antwort.

 

Geschrieben

Ich hatte eins. Ich geh mal suchen.

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Geschrieben

Wir haben hier jemanden, der hat ein abgestempeltes Kennzeichen. Ich habe ihn gefragt, wie er da dran gekommen ist. Dazu folgende Geschichte:

Er ist zur Zulassungsstelle gegangen, und da an die Behördenleiterin geraten. Die hat ihm dann ihre Liebe zum E-Type gestanden. Und sie würde gern mal in einem mitfahren.

Kein Problem, haben Sie Zeit, steht vor der Tür war seine Antwort.

Und dann sind die beiden einmal rund um die Stadt gefahren. Rechtslenker, das hat den Effekt verdoppelt. Und dann hatte er ein Klebekennzeichen.

Die Argumentation ist immer, dass mit dem normalen Kennzeichen die Luft für den Kühler auf etwa die Hälfte reduziert wird, und das führt zu Überhitzung.

So etwas wie ein Gutachten gibt es wohl nicht, aber ich hatte einen Brief von Jaguar zu diesem Problem. Und wenn der Gott der Heiligen Unordnung ein Einsehen hat, dann finde ich den wieder.

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Geschrieben

Ich würde mal stark bezweifeln, dass es sich hierbei, nicht zuletzt aufgrund der Größe, um originale abgestempelte Klebekennzeichen von der Zulassungsstelle handelt. Und mit einem solchen gefakten Stempel machst Du Dich sogar der Urkundenfälschung schuldig. Sollte sich doch mittlerweile herumgesprochen haben.

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Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb fridolin_pt:

So etwas wie ein Gutachten gibt es wohl nicht, aber ich hatte einen Brief von Jaguar zu diesem Problem. Und wenn der Gott der Heiligen Unordnung ein Einsehen hat, dann finde ich den wieder.

Doch. Und das liegt den Zulassungsstellen sogar vor! Beim E-Typ überhaupt kein Problem! Grundsätzlich bei keinem Auto ein Problem, leider gibt es aber keinen Hersteller von Klebekennzeichen welche der DIN Norm entsprechen . und das ist das Problem, da sehen sie halt beim E-Typ großzügig darüber hinweg.!

Das nächste Problem ist beim Klebekennzeichen neben der DIN Norm das ein Kennzeichen so befestigt sein muss dass es nicht ohne Werkzeug entfernt werden kann. Ja, ich weiß, geht bei allen Kennzeichenhaltern auch ohne, aber offiziell liegt deshalb immer so ein kleines Plastikteil bei welches zum "aufhebeln" der Halterung dient.

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Geschrieben

Ich hätte da mal bitte eine Frage an die TÜV-Profis hier im Forum: Wie verhält es sich eigentlich in einer TÜV-Prüfung mit so einem nicht genehmigten, selbstgemachten Klebekennzeichen? Ist das überhaupt von Relevanz zum Bestehen einer TÜV-Prüfung und falls ja, kann der TÜV-Prüfer bei Erkennen eines offensichtlich gefälschten Klebekennzeichens die TÜV-Plakette verweigern?

 

Vielen Dank im Voraus,

Sarah

Geschrieben

Hallo Sarah,

 

ist für den TÜV nicht relevant.

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Geschrieben

                                                             V O R S I C H T  !!!

 

Dem Aufsichtsratchef des Bamberger Basketballvereins "Brose Baskets" droht eine hohe Geldstrafe. Der Unternehmer wurde mehrfach mit illegalen Klebekennzeichen am Auto erwischt. Nun laufen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Coburg. Tagessätze bis zu 30.000 Euro. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) sah der Strafbefehl eine Geldstrafe von 1,65 Millionen Euro vor.

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Geschrieben

Alter Hut! Und wohl ein besonderer Fall. Dem Hern Stoschek wollten es die Behörden wohl mal zeigen, weil er sie angeblich auf anderen Feldern des öfteren provoziert hat und wohl auch immer großspurig auftritt. Aber Vorsicht: Hörensagen!

 

Wurde hier schon des öfteren diskutiert, gib in die Suche mal "Stoschek" ein.

 

 

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Geschrieben
Am 31.7.2024 um 16:47 schrieb DER_CGR:

Auch ich stehe hier vor dem Problem eines Klebenummernschildes.

Bin seit 4 Wochen stolzer Besitzer eines E-Types S3 V12 Cabrios.

Kann mir jemand die Andresse eines Lieferanten für zugelassene Klebenummernschilder nennen.

Und hat jemand allgemeine Gutachten für den E-Type wie fridolin_PT beschrieben und kann es mir zur Verfügung stellen.

Die Zuklassungsbehörde hier in Mainz ist willig. Benötigt aber ein Gutachten....

Danek für eine Zielführende Antwort.

 

Moin

Vielleicht bisschen spät, aber bin zur Zeit kaum im Forum.

Mir geht es wie @fridolin_pt, finde das Gutachten im Moment nicht, aber vielleicht hilft dir das 

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Mfg Ulf 

Glaube, das Gutachten ist vom TÜV Nord, einfach mal da Nachfragen 

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Geschrieben

Wenn es denn stimmt, dass ein Gutachten allen Zulassungsstellen vorliegt, dann hängt es ja im Wesentlichen am DIN Format und an der angeblich unzureichenden Befestigung. Damit sind wir im Bereich des Wohlwollens des jeweiligen Beamten bzw. bei der Frage, wer denn in dem System noch den Mut hat, seine Entscheidungsfreiheit auch auszuschöpfen.

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