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Mehrwertsteuerfrage


Artega

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Geschrieben

Na klar. Du musst (zumindest in Deutschland) auf jedes verkäufliche Produkt MwSt. zahlen. Egal ob gebraucht oder neu. Je nach Produkt zwischen 7 (z.B. Bücher und Lebensmittel) und 16% (in BRD).

Geschrieben

bei gebrauchtwagen mit deutscher zulassung ist die mwst inbegriffen :wink:

wenn da aber steht "mwst ausweisbar" ist es für die ausländer wichtig, da sie die mwst rückfordern können sobald sie das auto in ihr land eingeführt haben und die mwst von ihrem land bezahlt haben.......bsp: deutschland export in die schweiz ist das sogar interessant da deutschland eine wesentlich höhere mwst. als die schweiz hat.

wenn die mwst nicht ausweisbar ist dann muss man beim export die landeseigene mwst bezahlen und kann nix zurückfordern. :wink:

Geschrieben

und wenn se ausweisbar ist kann man sie im Falle der Selbstständigkeit vom Finanzamt zurückverlangen...

Geschrieben

Das Thema "MwSt. ausweisbar" ist nicht nur für Ausländer interessant, sondern auch für Deutsche.

Wenn man einen Wagen als Firma kauft (im weitesten Sinne), kann man Vorsteuerabzug geltend machen (die Regeln sind ein wenig kompliziert, Personengesellschaften können teilweise nur die halbe Vorsteuer abziehen).

Wenn man nun als Firma einen Wagen von privat kauft, oder von einem Händler, der den Wagen von privat gekauft hat, dann kann man keine Vorsteuer abziehen, da sie einem ja auch nie in Rechnung gestellt wurde - denn "echte" Privatleute können nunmal keine Rechnung mit MwSt. schreiben.

Geschrieben

Danke, aber wisst ihr wie das ist wenn man seinen Wagen von Privat kauft? Da muss man dann keine Mehrwertsteuer zahlen, oder?

Geschrieben
Danke, aber wisst ihr wie das ist wenn man seinen Wagen von Privat kauft? Da muss man dann keine Mehrwertsteuer zahlen, oder?

Nein, sobald einer der Vorbesitzer nicht vorsteuerabzugsberechtigt (@Wiwa, gibts das Wort ? :oops: ) ist, können die nachfolgenden Käufer nichts mehr geltend machen.

Geschrieben
und wenn se ausweisbar ist kann man sie im Falle der Selbstständigkeit vom Finanzamt zurückverlangen...

Das stimmt nicht mehr generell. Frag Deinen Steuerberater, wie's genau aussieht, aber im wesentlichen können Personengesellschaften (im wesentlichen alles außer GmbH und AG) bei Geschäftswagen, die auch privat benutzt werden (egal, ob per 1%-Regelung oder per Fahrtenbuch) nur noch 50% Vorsteuer abziehen.

Geschrieben

sobald ich nen eigenen Steuerberater hab sag ich dir bescheid :wink:

mein Wissen basiert nur auf dem was mein Vater mir nebenbei erzählt mehr kann ich dazu nicht sagen...

Durch die Steuerregelungen blickt doch eh kein schwein mehr durch ...

Geschrieben
Nein, sobald einer der Vorbesitzer nicht vorsteuerabzugsberechtigt (@Wiwa, gibts das Wort ? :oops: ) ist, können die nachfolgenden Käufer nichts mehr geltend machen.

:D:-))! Jo, das gibt es. Bekommst 'ne Eins!

Bei Autokäufen zwischen Privatmenschen ist keine Umsatzsteuer im Spiel. Es sei denn, der Verkäufer als Privatmensch weist wirklich (dummerweise) Umsatzsteuer aus - dann muss auch der Private die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Bleibt eben halt weniger übrig-schön doof. Es wird bei der Umsatzsteuer kein Unterschied gemacht, ob Privat oder Unternehmer. Wenn Umsatzsteuer ausgewiesen ist, muss man diese an das Finanzamt abführen, oder es sein lassen und nicht erwischen lassen. :wink:

Also: Bei Privatgeschäften kann keiner der Parteien Vorsteuer "ziehen" und man sollte nicht auf die Idee kommen, Umsatzsteuer in seiner Rechnung oder Vertrag aufzuführen!

Kauft der Private von einem Händler einen PKW ohne Steuerausweis (weil Händler den damaligen Kauf ohne Vorsteuerabzug gekauft hat) is natürlich nix mit Vorsteuer für den Privaten und auch nicht für den Unternehmer!!! Der Händler muss trotzdem seine Einnahme versteuern - völlig unabhängig.

Unternehmer können nur noch 100% Vorsteuer geltent machen, wenn der Wagen zu 100% betrieblich genutzt wird (also NULL Privatfahrten) oder die privaten Fahrten unter 10% der gesamten Nutzung ausmachen (also Fahrtenbuch führen-auch wenn es am Ende nichts bringt-Kontrolle ist besser). Wenn doch private Fahrten anfallen (und eben halt über 10% liegen) dann kann man nur noch 50% der Vorsteuer ziehen - das gilt neben dem Kaufpreis auch für alle anderen Kosten in Bezug auf den Wagen (Sprit, Reparatur usw.)

Ich hoffe es reicht für's erste...

Übrigens: Es gibt ja das Umsatzsteuergesetz - das Wort Mehrwertsteuer ist eigentlich mehr so aus dem Volksmund - im Umsatzsteuergesetz wird das Thema Umsatzsteuer (beim Verkauf von Waren und sonstigen Leistungen) und das Thema Vorsteuerabzug GETRENNT behandelt. Es sind zwei Paar Schuhe!

Ich könnte immer das :puke: kriegen, wenn Unternehmen in der Rechnung unten MWSt stehen haben. Ist eigentlich vom Gesetz her nicht korrekt - wird halt geduldet - es sollte dort USt stehen.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Artega,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Unternehmer können nur noch 100% Vorsteuer geltent machen, wenn der Wagen zu 100% betrieblich genutzt wird (also NULL Privatfahrten) oder die privaten Fahrten unter 10% der gesamten Nutzung ausmachen (also Fahrtenbuch führen-auch wenn es am Ende nichts bringt-Kontrolle ist besser). Wenn doch private Fahrten anfallen (und eben halt über 10% liegen) dann kann man nur noch 50% der Vorsteuer ziehen - das gilt neben dem Kaufpreis auch für alle anderen Kosten in Bezug auf den Wagen (Sprit, Reparatur usw.)

...

Ich könnte immer das :puke: kriegen, wenn Unternehmen in der Rechnung unten MWSt stehen haben. Ist eigentlich vom Gesetz her nicht korrekt - wird halt geduldet - es sollte dort USt stehen.

1. Die These (generell nur noch 50% Vorsteuerabzug bei privat genutzten Firmen-PKW) habe ich schon häufiger gehört - allerdings ist sie für viele nicht relevant. Wenn der Firmen-PKW einem Arbeitnehmer "überlassen" wird, bleibt es bei 100% Vorsteuerabzug. Das ist meines Wissens von der Finanzverwaltung anerkannt und wird bei uns vom Finanzamt auch ohne Probleme anerkannt. Mehr kann ich dazu nicht sagen, ich weiß nur, daß unser Steuerberater sagt, daß es geht und daß das Finanzamt es bei uns auch akzeptiert. Mit Personengesellschaften geht das natürlich auch, allerdings klappt es da mit den Gesellschaftern nicht, weil die i.d.R. nicht als Arbeitnehmer gesehen werden. Bei Kapitalgesellschaften ist das aber auch für Gesellschafter-Geschäftsführer unkritisch.

2. Unternehmen schreiben immer Mehrwertsteuer, weil 99% der Privatkunden und 90% der Geschäftskunden die Rechnung sonst nicht verstehen. 8-)

Geschrieben
1. Die These (generell nur noch 50% Vorsteuerabzug bei privat genutzten Firmen-PKW) habe ich schon häufiger gehört - allerdings ist sie für viele nicht relevant. Wenn der Firmen-PKW einem Arbeitnehmer "überlassen" wird, bleibt es bei 100% Vorsteuerabzug. Das ist meines Wissens von der Finanzverwaltung anerkannt und wird bei uns vom Finanzamt auch ohne Probleme anerkannt. Mehr kann ich dazu nicht sagen, ich weiß nur, daß unser Steuerberater sagt, daß es geht und daß das Finanzamt es bei uns auch akzeptiert. Mit Personengesellschaften geht das natürlich auch, allerdings klappt es da mit den Gesellschaftern nicht, weil die i.d.R. nicht als Arbeitnehmer gesehen werden. Bei Kapitalgesellschaften ist das aber auch für Gesellschafter-Geschäftsführer unkritisch.

Man hat bei dem Vorsteuerabzug immernoch Wahlrecht (bei privater Nutzung von Unternehmern-nicht Arbeitnehmer). Ist halt die Frage ob man dem Staat etwas schenkt oder doch lieber einige Euros mehr auf der Tatze haben möchte. Mit den Unternehmern habe ich oben immer die Einzelkämpfer gemeint. Richtig, bei Kap-Gesellschaften kauft der Betrieb das Auto und gibt den Wagen z.B. über die Lohnabrechnung an den GF oder anderen Arbeitnehmern weiter. Bei den Einzelkämpfern z.B. wird die Privatnutzung entweder mit dem Jahresabschluß "gebucht" oder wenn es ein etwas größerer Wagen ist, dann eben als monatliche Kosten unterjährig. Die 100%-Anerkennung muß nicht anerkannt werden, sondern das steht ganz klar im UStG drin. Da kann kein Finanzbeamter eben mal anders entscheiden, ebenso auch nicht der Steuerpflichtige.

Das häufig nur von den 50%-Abzug gesprochen wird liegt darin, das entweder die Betroffenen zu faul sind ein Fahrtenbuch zu führen oder man ganz genau weiss, das die Privatfahrten um ein vielfaches die Betriebsfahrten übersteigen.

Bei der 50%-Regelung in Verbindung mit den Einzelkämpfern hat man am Ende nicht die Arbeit und muß die entnommene Leistung noch lt. UStG aufteilen. Mit dem verkürzten Vorsteuerabzug hat sich das Thema Umsatzsteuer für die Privatnutzung am Jahresende erledigt.

2. Unternehmen schreiben immer Mehrwertsteuer, weil 99% der Privatkunden und 90% der Geschäftskunden die Rechnung sonst nicht verstehen. 8-)

Da hast Du recht. Das für ein Unternehmer traurig. OK, man muß halt nicht alles wissen, aber bestimmte Begriffe sollte man schon drauf haben wenn man damit täglich zu tun hat.

Selbst unser Finanzminister sagt Mehrwertsteuer - nicht nur bei Diskussionen sondern auch bei schriftlichen Veröffentlichungen. :-(((°

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