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Lichthupe ?


RS4-Markus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten tag zusammen,

ich habe da eine kleine Frage, und zwar ob mann die Lichthupe auf der Autobahn einstetzen darf ?

Gemeint ist wenn jemand mit 130 km/h auf der linken Spur rumtrödelt.

O:-)

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Geschrieben

soweit ich weiß ist es im zusammenhang mit dichten Auffahren eine Belästigung aber keine Nötigung...

Geschrieben

Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher das das verboten ist!! :evil: Obwohl es natürlich nütztlich ist :wink:

Geschrieben

Ja, aber wenn mann mit 200 von hinten ankommt und einer trödelt da rum....

Da sehe ich nicht ein davon kein gebrauch zu machen.

Geschrieben

Hey.

Es kommt auf die Distanz an, aus der Du sie anwendest. Mit grösserem Abstand mehr als 100 Meter, erlaubt bei weniger wird es schnell zur Nötigung. Ab beweisse das mal, dass es so war und nicht anders. Es liegt wie immer im Aauge des Betrachters.

Geschrieben

Beim einfachen "rumtrödeln" wird es sicherlich von der Polizei als Nötigung eingestuft.

Wenn man aber mit 200km/h angefegt kommt und ein lustiger Gesell zieht mit 80km/h raus, sodass man nahezu eine Vollbremsung hinlegen muss, dann ist es erlaubt. Dann sollte man es sogar tunlichst machen, denn damit verhindert man immerhin eine sehr brenzliche Situation. Und da wird Dir auch niemals ein Polizist einen Strick draus drehen, dass Du die benutzt hast.

Wenn ich wirklich schnell fahre, dann hab ich immer zumindest das Abblendlicht an. Man merkt doch, dass man etwas schneller gesehen wird, als ohne. Motorradfahrern würde ich das sowieso an's Herz legen, selbst in der Stadt bei 50. Und ehrlich gesagt schadet es sowieso nicht das Licht an zu haben, denn 1. werden die "Tagträumer" vielleicht doch schneller aufmerksam und 2. erhöht es das Überholprestige etwas, weshalb man meist etwas schneller durchkommt (gerade bei Xenon).

Geschrieben

Nötigung ? :-o

Also bis jetzt bin ich immer mit Lichthupe gefahren...

Ablendlicht habe ich auch Tagsüber an... nur für die Spezialisten unter uns mit Grauen Haaren und Hut reicht das des öfteren nicht aus..

Geschrieben

Habe da etwas im Netz gefunden:

Andauerndes Hupen oder Blinklicht

Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.

Gruß Schranzer

Geschrieben

Ordnungswidrig ? das heißt wie viel Euronen ?

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo RS4-Markus,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Ich habe auch noch was gefunden:

STVO Paragraph 5, Abs. 5:

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Muss ich morgen mal auf dem Weg zur Arbeit gleich mal ausprobieren :wink:

Geschrieben

Ähm, also ich hab das auch in der Fahrschule gelernt: Lichthupe dient als Überholsignal, ohne zu dichtes Auffahren absolut legitim; praktiziere ich auf der Autobahn eigentlich ständig wenn ich auf langsamere Autos auflaufe (die rechts fahren könnten, natürlich nicht wenn es gerade eine LKW-Kollone überholt).

mfG airboarder

Geschrieben

als Info: außerhalb geschlossener Ortschaften wird kein Unterschied zwischen normaler Hupe und Lichthupe gemacht. :wink:

Benutzt werden darf das (beides!! - hab extra nochmal nachgefragt O:-) ) als Warnsignal vor dem Überholvorgang. Es ist allerdings nicht im Sinne des Erfinders auf der Autobahn flashlights zu immitieren X-) . Einmal (!) darf man das machen, aber nicht andauernd :-))!

Ganz abgesehen davon ist das nicht einfach Nötigung, den linken Streifen zu blockieren, sondern auch schlicht Missachtung des Rechtsfahrgebotes.

cya! :wink2:

Geschrieben
Ordnungswidrig ? das heißt wie viel Euronen ?

Das müssten so um die 10 Teuros sein. Vielleicht ab und an ein bisschen mehr.

Gruß Schranzer

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