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Wer muss für den Schaden aufkommen?


Fahrrad-Fahrer

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Geschrieben

Hallo zusammen,

mein Bruder hat vor einigen tagen einen Klassenkameraden im Auto mitgenommen, dieser hat dann beim Aussteigen auf einem Parkplatz die Türe in die Türe eines anderen Autos geschlagen.

Schaden am anderen Fahrzeug: 500€

Wer muss den für den Schaden aufkommen? Es kann doch nicht sein, das die Haftpflicht meines Bruders den Schaden übernehmen muss und er deshalb höher eingestuft wird, oder? Eigentlich müsste doch der Klassenkamerad auch den Schaden an dem Auto meines Bruders übernehmen?! Problem er ist erst 17 (also der klassenkamerad natürlich :lol: ).

Welche Versicherung ist für solche Schäden zuständig?

Ich wäre für schnelle Antworten dankbar!

MFG Benny :wink2:

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Geschrieben
Eigentlich müsste doch der Klassenkamerad auch den Schaden an dem Auto meines Bruders übernehmen?!

Benny, Bei dem Auto von deinem Bruder kommt es doch auf eine Delle mehr oder weniger auch nicht mehr an, oder :lol:

Sei froh, dass es noch fährt :wink:

Geschrieben

witzige Antwort Oli, die bringt mir aber auch nichts, außerdem solltest du vielleicht mal gescheit lesen! der Schaden ist am anderen Fahrzeug und darauf kommt es an!

:wink2:

Geschrieben

Der Freund von deinem Bruder natürlich und zwr für beide Schäden. Was is da so kompliziert?

Wenn er nicht selbst versichert ist (Haftpflicht) dann ist er bei seinen Eltern mitversichert.

Geschrieben

Du sprichst mir aus der Seele! Denn genau darauf kommt es an! Respect :-))!:wink:

:wink2:

Geschrieben

@[Delos V8],

anke für die schnelle Antwort, genau das hab ich auch gemeint, aber mein Bruder hat bei der Versicherung angerufen und die Frau am Telefon hat gemeint, dass der schaden anscheinend nicht von der haftpflicht der Eltern übernommen wird...da hat die tussi am Telefon bestimmt was falsch verstanden!

@Mercedisto,

no comment zum "sinnvollen" Beitrag :???::lol:

Gruß Benny

Geschrieben

Also ich weiss es nciht genau, aber es müsste eigentlich so sein, dass die Eltern des Klasenkameraden den Schaden bezahlen müssen. Da er noch minderjährig ist und da gilt ja "Eltern haften für ihre Kinder" :???:

Geschrieben

und selbst wenn dein bruder hochgestuft werden würde, müssten die eltern des freundes die mehrkosten für die hochstufung zahlen, da dies auch unter den anzurechnenden schaden fällt.

sprich: dein bruder ist immer fein raus.

bye,

blafasel

Geschrieben

Äh das mit "Eltern haften für ihre Kinder" dürft ihr bei dem Alter aber recht schnell vergessen ;)! Solange der Aufsichtspflicht gerecht wurde können sich die Elter rausreden und müssen da nix übernehmen. Die Haftpflicht ggf. schon.

Aber das "Eltern -Blabla" stimmt so nicht, das richtet sich nach dem Alter und der Einsichtsfähigkeit. Ein Kleinkind muß behütet werden, aber doch kein 17jähriger mehr, ergo greift das hier überhaupt nicht.

Wollt ich nur mal so anmerken, weil dieser Irrglaube herrscht ja scheinbar ziemlich weitläufig.

Servus, Roman ...

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