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Garantie??!


kurva

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab ein Problem!!Hab meinen Wagen vor 3Monaten gekauft (Europlus)!Hatte dann Technische Probleme mit ihm und fuhr ihn in die Werkstatt wo ich ihn gekauft hatte; die jedoch konnten 3x nichts feststellen worauf ich zu einem anderen BMW Autohaus fuhr, diese stellten Mängel im Reperaturpreis von 1400 Euro fest!!Worauf ich zu Anwalt ging und dieser mir sagte das Autohaus wo ich meinen M gekauft habe müsse ja zusätzlich zur EuroPlus sowieso 1Jahr gebrauchtwagengarantie geben!!Jetzt ist folgender Fall eingetretten : Mein Auto wurde damals von meinem Händler über einen anderen gekauft wobei sich Beide auf die Europlus gehandelt haben, jedoch will das Zulieferautohaus nichts mehr von der Europlus wissen und jetzt streiten diese Beiden Parteien zusätzlich!!

:puke:

Was sollte ich nach eurer Meinung jetzt tun?? Laut Rechtsanwalt müssen die das Auto dann zurücknehmen!Desweiteren steht im Kaufvertrag mit Europlus!!Es ist nur noch zum :puke: und ich steh jetzt mitten drin!!!

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Geschrieben

wozu rät dir denn der Anwalt? Sollen die von Europlus und der Händler mit der 1-Jahresgarantie sich doch den Reparaturpreis teilen. Kann doch nicht sein, dass man "überversichert" ist und trotzdem den Schaden selber zahlen soll.

Geschrieben

Ja der Anwalt meint der Händler der mir das Auto verkauft hat muss die vollen Kosten tragen Sch... egal ob Euro>Plus oder nicht!!Ich seh nicht ein hier irgendwas zu Zahlen!!Evtl. geb ich ihn zurück und will ein 100%iges Auto und nicht wo ich evtl. noch drauf zahle!! :puke: Blos das kostet alles Zeit jetzt und ich weis nicht soll ich ihn noch fahren etc........ :-(((°:-(((°

Geschrieben

Ist hier evtl. einAutoverkäufer oder JuraStudent oder Rechtsanwalt bei CP!! :-(((°:-(((°:-(((°:-))!

Geschrieben

Tja schade das hier keiner was weis zum Thema, dachte ihr könntet was produktives dazu äussern!!! :cry:

Geschrieben

Ich glaube es nicht in CP kann keiner :-? was zu meinem Problem sagen, Hammer echt!!! :-(((°:(

Geschrieben

Das eine ist die gesetzliche Gewährleistung, das andere die vertraglich vereinbarte Garantie. Ansprechpartner ist m.E. grundsätzlich der Verkäufer. Sind es "echte" Mängel und keine Verschleißschäden und liegt ein Mangel im Sinne des BGB vor, dann ist natürlich hier eindeutig auch die gesetzliche Gewährleistung zutreffend. Hier gilt entweder Mängelbeseitigung oder Minderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandelung gibts nicht mehr, das Rücktrittsrecht ist nun gestaltender Natur).

Die Mängelbeseitigung durch Dritte ist m.E. hier dann möglich, wenn mehrere Versuche des Verkäufers nicht zum Erfolg gelangt sind. Außerdem sind zusätzlich ggf. §§ 280 ff. BGB einschlägig, also Schadensersatz.

Also rein grundsätzlich muß der Verkäufer die Reparaturkosten übernehmen, wenn es ein Mangel am Auto selbst ist.

Servus, Roman ...

Geschrieben

ich kauf dir deinen wagen für 7000 euro ab und trage die reperaturkosten ok O:-):wink2:

shayze bin ich nett... :hug:O:-)

Geschrieben

@Roman68:Vielen Dank!! :-))!

@M3Compakt: Du hast die 1 davor vergessen!! 8)

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo kurva,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

So!War beim Anwalt; der will den Kaufvertrag auflösen sprich Geld zurück!!Irgendwie traurig :cry: hab mich daran gewöhnt aber naja, abwarten!!Blos ich frage mich was soll es dann werden 3.2M, S4, E46M???? X-)X-)X-):-?

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