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vmax M3


gumball

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Geschrieben

Vermutlich sind die Gelegenheiten, um Tempi über 250 kmh zu fahren auch in Deutschland relativ selten. Trotzdem reizt natürlich der Gedanke, die werkseitige Kastration aufzuheben.

Wie genau die es bei einem Schaden nehmen ist schwer zu sagen. Aber der Nachweis, dass ein Schaden im Zusammenhang mit der Aufhebung der Vmax liegt, dürfte auch nicht einfach zu erbringen sein.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo gumball,

 

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Geschrieben
Wie genau die es bei einem Schaden nehmen ist schwer zu sagen. Aber der Nachweis, dass ein Schaden im Zusammenhang mit der Aufhebung der Vmax liegt, dürfte auch nicht einfach zu erbringen sein.

wie ist die beweislage genau? musst du beweisen, dass der schaden nicht von der aufhebung stammt oder muss bmw beweisen, dass der schaden durch die aufhebung verursacht wurde?

oder ist es vielleicht sogar so: die garantie ist ein vertrag zwischen dir und bmw. du unterschreibst, dass du nichts daran änderst. falls doch hast du den vertrag gebrochen. somit ist der garantieanspruch nicht mehr vorhanden. wenn es so wäre, könntest du beweisen was du willst, die garantie ist futsch!

Geschrieben

Hallo naethu

Möglich, dass du Recht hast. Ich weiss nur, dass die Garantiebestimmungen in jedem Land anders sein können.

Geschrieben
Möglich, dass du Recht hast. Ich weiss nur, dass die Garantiebestimmungen in jedem Land anders sein können.

ich bin auch nicht der rechtexperte.

Geschrieben

In Belgien ist Garantie (buchstablich übersetzt, also weiss nicht ob in D auch so genannt wird) : rechtskräftiges Garantie-Versprechen für bestimmter Zeit unter rückgängig machende Bedingungen

Also der Hersteller versprecht Garantie zu geben, aber wenn die rückgängig machende Bedingung entsteht (z.B. ändern des Produktes, nicht normale Anwendung usw.) dann ist der Hersteller vom Versprechen befreit.

Geschrieben

Trotzdem glaube ich, dass zwischen der Vmax-Aufhebung und einem allfälligen Schaden ein Zusammenhang vorhanden sein sollte, damit die Garantie nicht in Anspruch genommen werden kann.

Es kann ja nicht sein, dass z.B. ein Schaden am Scheibenwischermotor nicht mehr gedeckt ist, nur weil eine Vmax-Aufhebung verbaut wurde.

Geschrieben

Hallo Stefan

Also für mich ist Wichtig, bei bedarf die volle Leistung abrufen zu können,

darüber kann man geteilter Meinung sein. Der Spassfaktor ist dabei natürlich auch noch mal Höher ( Wenn ein 996 dir nicht wegfahren kann-

usw.) Das mit der Garantie ist Strittig interessiert mich aber nicht.

Gruß Hubert !!

Geschrieben

Mein M3 E36 Bj. 98 regelt bei Tacho 262 ab, schätze das müssten 255 real sein

Geschrieben

hallo

meiner lief mit vmax begrenzer genau tacho 260 Km/h :lol: jetzt bringt er um die tacho 300 :wink:

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