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Import-Erfahrung gesucht. Wunschimport ohne Gewährleistung? Welche Verträge?


G11880

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich lasse derzeit eine ganz bestimmte Toyota Supra Bi-Turbo aus Japan importieren bei einem bekannten deutschen Importeur und möchte sie erst mal ohne Tüv beim Importeur kaufen, da ich vorher noch ein paar Veränderungen vornehmen möchte, die dann später mit eigetragen werden sollen (ist etwas günstiger).

Da nun ein Fahrzeug in Japan gefunden wurde und es bereit ist zur Verschiffung ist, fehlt nur noch meine Teilanzahlung. Ich kenne das Fahrzeug nur von Fotos und vetraue daher auf den Importeur der das Fahrzeug als in gutem Zustand bezeichnet.

Ich habe nun eine "Auftragsbestätigung für den Wunschimport" vorleigen mit fogender Klausel darin: "Vermittlung/Wunschimport, daher Ausschluss jeglicher Gewährleistungs-/Rückgabeansprüche."

Ich habe dazu zwei Fragen:

1. Ist diese Klausel erlaubt? Ich bin davon ausgegangen das ich trotzdem einen Gewährleistungsanspruch habe da B2C, auch wenn ich erst mal ohne Tüv kaufe!?

2. Ist dieser Vetragstyp überhaupt der Richtige? Sollte es nicht eigentlich ein richtiger Kaufvertrag sein mit Teilanzahlung und den genauen Fahrzeuginfos?

Was ich bisher habe:

Vertrag "Anzahlung als Vermittlungsauftragsbestätigung" (als Worddatei):

Beinhaltet Daten zum Fahrzeug das gesucht werden soll, Budget und den Hinweis zur Zahlung einer Vermittlungspauschale (schon bezahlt) und bei Entscheidung für ein Fahrzeug (schon etschieden) eine Teilanzahlung von 80% der Gesamtkosten (steht noch aus).

Da das Fahrzeug jetzt in Japan bereit steht, stehe ich vor der Zahlung der 80% Teilanzahlung. Welche Veträge sollte ich jetzt bekommen und was sollte drin stehen? Ein Kaufvertrag mit Summe der Teilanzahlung und ALLEN Fahrzeugdaten?

Welche Verträge sollte man mit dem Importeur schließen und was sollte jeweils darin stehen?

Ich stelle ich mir das eigentlich so vor:

1. Suchauftrag mit 1. Anzahlung/ Vermittlungspauschale

2. Importvertrag/ oder eher Kaufvertrag? mit 2. Anzahlung 80% und genauen Daten zum fahrzeug

3. endgültige Zahlung des restbetrages, wenn das Fahrzeug beim Importeur in Deutschalnd steht und besichtigt wurde.

Ist das so? Danke im Voraus!

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Geschrieben

Die deutsche Abnahme kostet locker 2000-5000EUR je nach Importeur. Nicht vergessen.

Gast Wiesel348
Geschrieben

Da der Vermittler eben nur Vermittler ist (darum "Vermittlerauftragsbestätigung"), kann bzw. muss er keine Gewährleistung geben. Der Kaufvertrag wird vermutlich mit dem heutigen Eigentümer abgeschlossen.

Als Importeuer ist er vermutlich einfach der Spediteur, welcher das Auto über den Zoll (daher "Import") bringt. Aber Eigentümer ist er nicht ergo kann er das Auto auch nicht verkaufen und schuldet somit keine Gewährleistung.

Aus meiner Sicht bleibt dir nichts anderes übrig, als darauf zu vertrauen, dass das Auto tatsächlich in einem guten Zustand ist (wenn das der "Vermittler" so bestätigt, hat er zumindest eine gewisse Haftung, wenn er seine Sorgfaltspflicht verletzt hätte). Wenn du wirklich sichergehen willst, musst du den Wagen in Japan von einer Prüfgesellschaft prüfen lassen (z.B. SGS => http://www.sgs.ch/de-DE.aspx) und erst danach bezahlen. Oder du eröffnest bei einer Bank ein Akkreditiv und vereinbarst darin, dass erst nach Prüfung bezahlt wird. Ist allerdings teuer und für nicht geübte Personen kompliziert.

Auf deinen gewünschten Ablaufplan wird der Verkäufer kaum eingehen. Wenn du den Wagen beim Importeur beanstandest, muss jemand den Rücktransport organisieren und bezahlen.

Geschrieben

Zuerst einmal im Vorpost ist schon vieles gesagt.

Zusätzlich:

Es handelt sich hier um typische zivilrechtliche Verträge,

und die sind erst einmal vollkommen FREI verhandelbar!

(Alles im Rahmen der gültigen Gesetze und unter Beachtung der Sittenwidrigkeit natürlich O:-) )

Du kannst also alle möglichen Forderungen stellen die Dir so des Nächtens einfallen.

Ob der Vermittler / Verkäufer darauf eingeht steht dann auf einem anderen Blatt.

Kurz es handelt sich um eine typische Verhandlung über Preis und Vertragsbedingungen!

Da kommt es dann schlicht auf DEIN X-) Verhandlungsgeschick an.

Meine Persönliche Meinung:

KEIN seriöser Geschäftsmann wird sich eine Gewährleistung ans Bein binden für ein KFZ aus Japan für vielleicht einen Gewinn von 1000 oder wenn es hoch kommt für ein paar tausend Euro! Die sind im Nachherein soooo schnell verbraten!

Ganz kurz: Wenn du Vertrauen hast, und der Preis stimmt würd ich es über den Vermittler machen, der Rest ist Risiko, aber ja wohl kalkulierbar, oder?

Geschrieben

Danke schon mal. Noch folgende Info:

Der "Importeur" von dem ich rede hat eine eigene Werkstatt in denen er die importieren Fahrzeuge vor der Übergabe Tüv konform umbaut und aufbereitet. Die Fahrzeuge bekommt er von seinem Partner in England der die Autos importiert.

Er verkauft regelmäßig Autos aus Japan als Händler in Deutschland zum Festpreis incl. Tüv und Eintragungen. Somit wohl auch immer mit Gewährleistung (nehme ich an). In den Anzeigen habe ich damals nie gegenteiliges gelesen.

Geschrieben

Servus,

was genau hast Du denn jetzt?

Kaufst Du beim dem Importeur ODER...

Vermittelt der Importeur nur den Kauf (Occasion) und kümmert sich um den "Import"

Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.

Im Fall A ist der Importeur der Verkäufer (B2C)

Im Fall B ist der Importeur erst mal nix sondern Dein Vertragspartner ist Mr. Miagy in Japan!

Der "Importeur" kümmert sich nur (in Deinem Auftrag) um die Überführung!

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