Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Darf man Konzeptfahrzeuge eigentlich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen?


derterminator

Empfohlene Beiträge

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »

Jein. Oder anders gesagt: Kommt ganz drauf an :)

Wenn das Konzeptfahrzeug auf Basis eines bestehenden Modells aufgebaut wurde und dabei am Rahmen und den Crashträgern nichts verändert wurde, kann man dafür eine Straßenzulassung bekommen.

Wenn allerdings ein komplett neu aufgebauter Rahmen verwendet wird und der dann nur mit einem irgendwo zugekauften Motor ausgestattet wird, ist ein Einzelzulassungsverfahren notwendig, bei dem man einige Vorschriften erfüllen muss.

Die allermeisten Konzeptfahrzeuge sind allerdings gar nicht fahrfähig, sondern bestehen aus einem rollbaren Unterbau ohne Antrieb und darüber den gestalteten Oberflächen, teilweise mit, teilweise ohne Interieur.

  • Gefällt mir 1

Ergänzend:

Eventuell ist auch ein Prototypenfahrzeugschein möglich und damit eine Zulassung als Fahrzeug in Erprobung. Dabei ist dann nicht bei jeder technischen Veränderung eine neue Vorführung und Änderungen der Eintragung bei der Zulassungsstelle notwendig sondern die Firma muss selbst für die Verkehrssicherheit garantieren.

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Neu erstellen...