Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Auto aus Ausland -> Umsatz-/Vorsteuer abzugsfähig?


Chris911

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

ich hab kein entsprechendes Thema gefunden, deshalb hier die Frage:

Wenn z.B. ein italienischer Händler ein Auto mit Umsatzsteuer inseriert (ich glaub 21% in Italy), wie funktioniert das mit der Vorsteuer?

Der kann mir das Auto doch netto verkaufen und ich muss in D dann die Vorsteuer anmelden und kann diese entsprechend in Abzug bringen. Oder wie funktioniert das?

Weiß das jemand? Will meinen Steuerberater jetzt nicht damit belagern.

Danke und Gruß

Chris

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Sofern Du Gewerbetreibender bist, ist dein optimaler Ansprechpartner die IHK.

Die haben im allgemeinen einen Referenten, der sich nur mit solchen Fragen auseinandersetzt.

Vor allem ist das dann auch eine rechtssichere Auskunft.

Geschrieben

Wenn der italienische Händler mitspielt kann er dir den Wagen netto verkaufen, muss er aber nicht. Du müsst den Wagen nach Dtld. verbringen und die deutsche MwSt. entrichten. Im fall eines gewerblichen Kaufs kannst du die MwSt. Als Vorsteuer geltend machen. Privat musst du die MwSt. zahlen. Das ist jetzt alleskurz und knapp gewesen, weil da ein Haufen Bürokratie drin steckt.

Geschrieben
Hallo Leute,

ich hab kein entsprechendes Thema gefunden, deshalb hier die Frage:

Wenn z.B. ein italienischer Händler ein Auto mit Umsatzsteuer inseriert (ich glaub 21% in Italy), wie funktioniert das mit der Vorsteuer?

Der kann mir das Auto doch netto verkaufen und ich muss in D dann die Vorsteuer anmelden und kann diese entsprechend in Abzug bringen. Oder wie funktioniert das?

Weiß das jemand? Will meinen Steuerberater jetzt nicht damit belagern.

Danke und Gruß

Chris

wenn das Auto als neu gilt ( nicht mehr als 6000km, oder erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt ), ist es ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb, egal ob du es als Unternehmer oder Privatmann kaufst. Ein i.g. Erwerb von Neufahrzeugen ist auch Privat möglich ! Als U ist es in der Praxis noch einfacher, Nettorechnung, VSt/Umsatzsteuer ist buchungstechnisch Durchlauf. Buchungstechnisch ist es egal, ob du im Eu-Ausland also Ware, Sonstige Güter oder ein Auto für dein Unternehmen kaufst.

Der i.g. Erwerb von Privat : Beispiel : Kauf NeuKfZ im Ausland mit z.B 25% ausl.MWst. Zahlbetrag nur netto, dafür + 19% D.USt.

USt ist also hier kein Durchlauf, lohnen kann sichts trotzdem je nach Steuersätze.

http://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Publikationen/Recht-Steuern/Lieferung-Erwerb_Kfz_EU_119.pdf

Geschrieben

der Chris ist doch selbstständig und hat eine UID Nummer (DE......) mit dieser kannst du dann "NETTO" den Wagen in Italien kaufen :wink:

Ruf mich einfach an wenns ernst wird :wink:

Die IHK kannst vergessen solche Institutionen geben dir nur unzureichend auskunft, ansprechpartner ist eher der Steuerberater 8-)

Geschrieben

Wenn du gewerblich kaufst, läuft es steuerfrei (Nettoverkauf). Das steht so im Gesetz und hat nichts mit mitspielen oder wollen zu tun. Es ist aber richtig, dass es Händler gibt, die grundsätzlich nicht netto verkaufen, letztendlich muss niemand etwas an dich verkaufen. Das kläre ich immer gleich im Voraus.

Wenn du den Wagen nun netto gekauft hast, ist es an sich auch erledigt. Du musst in D nichts (nach)zahlen und kannst auch keine Vorsteuer abziehen, da man dir ja keine MwSt. in Rechnung gestellt hat. Du zahlst also nur den Nettobetrag an den ausländischen Verkäufer.

Ein „Neuwagen“ ist – wie oben schon richtig erklärt – jedoch ein Sonderfall. Du kaufst zwar genauso netto, musst die MwSt. in D jedoch gleich zahlen, kannst diese aber wiederum als Vorsteuer geltend machen.

Geschrieben
Es ist aber richtig, dass es Händler gibt, die grundsätzlich nicht netto verkaufen, letztendlich muss niemand etwas an dich verkaufen. Das kläre ich immer gleich im Voraus.

Das meinte ich auch mit mitspielen, da niemand verpflichtet ist netto zu verkaufen. Es birgt ja immer ein Risiko netto zu verkaufen. Thema Nachweispflichten innergemeinschaftliche Lieferung

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...