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Rücktritt vom Gebrauchtwagenkauf?


Veilside

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Geschrieben

Hallo,

mein kleiner Bruder hat sich ein Auto gekauft. A4 Avant Baujahr 1997. Leider gab es nach dem kauf riesige Probleme mit dem Wagen. Beim Kauf sagte der Händler, dass die Bremsen demnächst gemacht werden müssten, jedoch waren sie gleich nachdem ich das Auto ein paar Tage später abgeholt habe so kaputt, dass eine Brmeswirkung praktisch nicht mehr vorhanden war. Nun gut das wäre ja das kleinste Problem. Ich habe den Wagen durchgeschaut und es kam heraus, dass noch weitere Mängel hinzukommen: Kühler undicht, Federn hinten verrostet bzw kurz vorm Ende, Airbagleuchte & ABS-Leuchte sind an, Fehler in der Zentralverriegelung, Fehler beim Heckklappenschloss, Motor undicht...

Wie ist das nun? Der Kaufvertrag war wohl ein Standardformular, auf dem jedoch wohl so etwas steht wie "gekauft wird der Wagen wie besichtigt". Kann man irgendwie dagegen vorgehen? Eine andere Werkstatt meinte nur, dass der Wagen nicht mehr als 600 Euro Wert sei, gezahlt hat er jedoch vor 2 Wochen 1500, und dass es für sie fast schon wie Betrug ist. Naja sagt die andere Werkstatt, hilft mir also nichts. Der Wagen konnte nur auf dem Hof probegefahren werden, was ja keine richtige Probefahrt ist...

Ich weiß, beim Kauf lief viel schief, ich war leider nicht dabei. Gibt es irgendeine Möglichkeit da wieder rauszukommen und den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen? Mit dem Argument, dass es eine Unverschämtheit ist, einen 18-jährigen Fahranfänger so über den Tisch zu ziehen werde ich wohl nicht sehr weit kommen...deswegen bin ich über jegliche Hilfe dankbar!

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Geschrieben

Nein - ich sage da wird man nichts mehr machen können.

Warum habt ihr deinen Bruder nicht beim Autokauf unterstützt?

Geschrieben

Beim Kauf vom Händler gibt es Gewährleistung - die kann er nicht wirksam ausschließen.

Nur: Geschuldet wird nicht zwingen ein makelloses Auto, sondern ein solches, das dem Alter und der Fahrleistung entsprechende Gebrauchsspuren aufweist. In diesem Fahrzeugalter darf auch durchaus fortgeschrittener Verschleiß vorliegen, ohne daß damit schon ein Mangel bestünde.

Aber: ein undichter Kühler und die Warnlampen sind sicher ein mangel, denn sie heben die Gebrauchstauglichkeit auf. Auf die schadhaften Bremsen wurde hingewiesen, da kann man sich nicht drauf berufen ("Kauf in Kenntnis des Mangels"). Ob die Federn ein weiterer Grund sind, mist Tatsachenfrage und im Forum nicht zu ergründen. Gleiches gilt für einen undichten Motor (das kann bei 15 Jahren durchaus vorkommen, darf aber nicht zu heftig sein).

Käuferalter ist unerheblich - volljährig ist volljährig, da gibt es keine "Schutzfrist" des weiteren Heranreifens, sozusagen.

Von daher: Vor Ausüben der Gewährleistungsrechte Fristsetzung zur Mangelbeseitigung unter Anzeige der Beanstandungen, verstreicht die fruchtlos oder verweigert der Händler die Gewährleistung: Wandlung. "Geld zurück, Dreck zurück!"

Markus

Geschrieben

naja - die warnlampen dürfte er auch gesehen haben bei der Fahrzeugbesichtigung also ein mangel, den man auch sehen konnte...

...des weiteren bleibt die frage, ob es den Händler noch gibt bei dem ein solcher schrotthaufen gekauft wurde - im zweifelsfall ist es vielleicht garnicht klug sich mit denen anzulegen?

Gast Wiesel348
Geschrieben

Aus meiner Sicht würde ich die EUR 900.00 als Lehrgeld verbuchen. Darum zu streiten lohnt sich nicht, wenn der Verkäufer nicht freiwillig etwas entgegen kommt.

So rein gefühlsmässig handelt es sich hier um einen überstürzten Autokauf, bei dem man nun versucht, die Verantwortung für den Fehlentscheid an den Verkäufer zu delegieren.

Geschrieben

Händler ??

Schaut euch den Vertrag genau an, es könnte sogar auch im Vertrag stehen im Kundenauftrag, wie gesehen so gekauft ist nicht immer so.

Es gibt sicherlich möglichkeiten aus soeinem Vertrag rauszukommen aber dazu ist ein Fachanwalt nötig.

Volljährig ab wann ?? Man sagt mit 18 Jahre dem ist nicht so, da manche mit 18 noch die Schule besuchen. Aber alles weitere wird ein Fachanwalt Machen.

Geschrieben

Volljährig ab wann ?? Man sagt mit 18 Jahre dem ist nicht so, da manche mit 18 noch die Schule besuchen. Aber alles weitere wird ein Fachanwalt Machen.

Es ist völlig irrelevant ob, betreffende Person noch zur Schule geht oder nicht, Wer das 18. Lebensjahr vollendet gilt nach §2 BGB als volljährig und somit voll geschäftsfähig.

Ich halte es in diesem Fall für sehr schwierig, aus dem Vertrag wirklich wieder rauszukommen, geschweige denn diesen rückgängig zu machen. Kosten-Nutzen stünden in keinerlei Relation. Es gibt darüberhinaus ja auchnicht umsonst die Klausel bezüglich "gekauft wie gesehen".

Sofern der Verkäufer etwas arglistig verschwiegen hat, was in diesem Fall offenbar nicht der Fall war, könnt ihr auch keine Regressansprüche diesbezüglich fordern.

Wie 806 es schon sagte, kann man ggf. da noch etwas raushandeln, was ich mir persönlich jedoch eher schwer vorstellen kann, vorallem bei diesen "Straßenverkäufern", die wissen ja eh alles besser ;).

Geschrieben
Warum habt ihr deinen Bruder nicht beim Autokauf unterstützt?

Ich hatte an dem Tag leider keine Zeit, sonst hätte er das Auto sicher nicht gekauft! Des weiteren war jemand dabei, der Ahnung hätte haben sollen...

Aus meiner Sicht würde ich die EUR 900.00 als Lehrgeld verbuchen. Darum zu streiten lohnt sich nicht, wenn der Verkäufer nicht freiwillig etwas entgegen kommt.

So rein gefühlsmässig handelt es sich hier um einen überstürzten Autokauf, bei dem man nun versucht, die Verantwortung für den Fehlentscheid an den Verkäufer zu delegieren.

Da trügt dich dein Gefühl aber total. Wir haben bereits mehrere Modelle vorher angeschaut, ich habe ausgesiebt und dann ist man einmal nicht dabei, passiert so etwas. Er war sich bis zum Ende nicht sicher, ob er das Auto nehmen soll. Also kein überstürzter "Ich will unbedingt einen A4-Kauf".

Ich will die Verantwortung an niemanden delegieren. Trotz alledem wurden ihm Mängel verschwiegen, um die ein Händler (kein Straßenhändler) meiner Meinung nach hätte wissen müssen und diese auch an den Interessenten weiterzugeben.

Geschrieben

echt doof für deinen bruden:(

aber bei einem kaufpreis von euro 1.500 kann ich kein fahrzeug im wirklich guten zustand erwarten? das ist eher ein bastelfahrzeug - so in der art aus zwei mach eins - sorry.

rücktrittsmöglichkeiten sehe ich da auch nicht - leider

- ggf. nur "guten willen" vom händler für ein paar euro :(

Geschrieben

es gibt auch für 500 Euro Autos die so schlecht nicht sind, die will nur aus unterschiedlichen Gründen keiner mehr u. sind deßhalb nichts mehr wert. Mein 320er E36 Bj.91 Marktwert ca. 300 Euro fährt im Alltag/Winter wunderbar,schöner ruhiger 6 Zylinder, kein klappern oder übermäßig Rost, braucht 8,5 l.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Veilside,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Ich will die Verantwortung an niemanden delegieren. Trotz alledem wurden ihm Mängel verschwiegen, um die ein Händler (kein Straßenhändler) meiner Meinung nach hätte wissen müssen und diese auch an den Interessenten weiterzugeben.

Was sagt der Händler überhaupt, hab Ihr mit dem schon gesprochen? Falls der mit ´richtigen´ Auto´s handelt, hat man gute Chancen dass er den Wagen wieder zurücknimmt und in den Export verschachert.

Geschrieben

Hallo zusammen, mit großem Erstaunen muß ich immer öfter feststellen, daß es auch heute noch irgendwelche freien Fähnchenhändler gibt, die gar nicht wissen was eigentlich "Gewährleistung" einem Kunden gegenüber bedeutet. Ein solide geführtes Unternehmen wird einer Privatperson niemals einen 15 Jahre alten A4 verkaufen, da er hier wie schon oben betont, in der Gewährleistung steht. Was das für dich bedeutet, kann dir ein Fachanwalt erklären,..... es würde hier alleine mit der Auflistung der "Beweislastumkehr" zu lange dauern. Nur soviel sei dir schon gesagt,.....du hast gute Karten, die "Möhre" zurückzugeben, da dieser Verkäufer im Kaufvertrag all die Mängel bei Fahrzeugübergabe gar nicht auflisten konnte, um deine G..... ansprüche auszuschließen. Als erstes wirst du aber ein höfliches Gespräch mit dem Verkäufer führen, damit dir erstmal keine Kosten entstehen! Gruß Thomas

Geschrieben

Nur ganz kurz rein rechtlich bei folgenden Annahmen (leider ist der Eingangspost nicht ganz vollständig / schlüssig).

A. Kauf vom Händler, nicht privat, nicht "Im Auftrag"

B. Ausschluß der Gewährleistung z.B. mittels der Klausel "gekauft wie gesehen und Probegefahren unter Ausschluß der Gewährleistung" oder ähnliches....

DANN SUPER, etwas Besseres konnte Euch gar nicht passieren!

1. Da Kauf vom Händler muss er Gewährleistung geben und zwar grundsätzlich 2 Jahre, die er bei gebrauchten Waren auf ein Jahr beschränken kann. Tut er das nicht gelten die 2 Jahre, schließt er es ganz aus, gelten wieder die 2 Jahre! Außerdem kommt ein Ausschluß der Gewährleistung vor dem Richter richtig gut, das ist ein gefundenes Fressen!

2. Mängel müssen aufgeführt sein! Alle! Schriftlich! Dann wären sie rechtlich von der Gewährleistung ausgenommen, und nur dann!

3. Auch ein Auto für 1500 Euro hat mängelfrei zu sein (und lass Dir auch HIER ja nichts anderes einreden!) bis auf die unter 2. aufgeführten Mängel und die dem Alter und der Laufleistung entsprechenden üblichen Gebrauchsspuren. Nicht funktionsfähige Bremsen gehören DEFINITIV nicht dazu.

Mein Rat:

1. Hinfahren am besten unter Mitnahme einer seriösen älteren Person (die so aussieht wie ein Anwalt!?)

und direkt auf Wandlung drängen, anderweitig würde das KFZ sichergestellt bei einer unabhängigen Prüfstelle dokumentiert und eingelagert bis zum richterlichen Entscheid.

Wenn das nicht erfolgreich ist, genau das machen was ich bereits aufskizziert habe.

EIN KFZ MIT NICHT FUNKTIONSFÄHIGEN BREMSEN ZU VERKAUFEN IST SCHLICHT KRIMINELL!

Geschrieben

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" gilt nicht nur in strafrechtlichen Belangen.

Hier pauschal alle Schuld für den "Misskauf" dem Verkäufer zuzuschieben, halte ich für schlichtweg (voreilig) und falsch.

Gewiss sind Verbraucher seit 2002 sehr gut geschützt, aber gleichwohl haben sie keine allumfassende Narrenfreiheit! Das gilt auch im Sachmangelgewährleistungsrecht.

Dem Eingangspost ist zu entnehmen, dass der Käufer vollkommen unzureichende Kenntnisse hatte. Das geht aber grundsätzlich mit ihm nach Hause. Da muss der Verkäufer auch nicht erst eine detaillierte Auflistung sämtlicher (scheinbaren) Mängel aufführen um sich nicht der Gewährleistung auszusetzen. Gerade wenn Mängel offensichtlich sind, obliegt auch dem Käufer ein gewisses (Wahrnehmung-) Risiko, solange keine Beschaffenheitsgarantie vorliegt oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde. (Hier greift auch keine Beweislastumkehr.)

Und gerade in Bezug auf rote Warnlampen im Kombiinstrument sollte hier (nach den zu entnehmenden Angaben) die grobe Fahrlässigkeit gegeben sein.

Ebenso schaut man als "normaler Autokäufer" auch nach den (teilweise) sichtbaren Federelementen und hakt nach, wenn schon angegeben wird, "dass die Bremsen demnächst fällig sind". Diese Punkte würden im streitigen Verfahren sicherlich auch eingebracht werden.

Insoweit scheint der junge (und unerfahrene) Käufer nicht ganz unbeteiligt an der Misere zu sein - auch wenn dieses Ergbenis auf den ersten Blick nicht "ganz fair" zu sein scheint.

Daher wäre wohl zu raten auf eine gütliche Einigung abzuzielen und im Zweifelsfall das "Lehrgeld" zu akzeptieren, sofern man auf keine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann. Sonst droht das Risiko, dass man dem schlechten Geld noch ganz viel "Gutes" hinterherwirft um schlussendlich auch bloß einen ungewissen Ausgang entgegenzusehen.

Geschrieben

Ich denke nicht, dass du viele Chancen hast, da wieder außergerichtlich raus zu kommen. Ich muss ganz ehrlich sein, wenn man naiv ist und ein Auto nur kurz anschaut und mal schnell über den Hof bewegt, dann verstehe ich auch nicht warum man sich danach aufregt ... Ich sag nur "Katze im Sack kaufen" ...

Geschrieben
Ich denke nicht, dass du viele Chancen hast, da wieder außergerichtlich raus zu kommen. Ich muss ganz ehrlich sein, wenn man naiv ist und ein Auto nur kurz anschaut und mal schnell über den Hof bewegt, dann verstehe ich auch nicht warum man sich danach aufregt ... Ich sag nur "Katze im Sack kaufen" ...

Auch das ist so nicht ganz richtig.

Wenn man von einem Händler kauft darf man sich nach Treu und Glauben darauf verlassen, dass einem eine einwandfreie Ware verkauft wird, oder vorhandene Mängel aufgelistet werden!

Außerdem hat der Händler die Ware vor Verkauf (auch in eigenem Interesse) zu prüfen!

Wir haben nicht umsonst einen umfassenden Verbraucherschutz, und wer meint als Händler sich nicht danach richten zu müssen,

den braucht unsere Gesellschaft auch nicht als Händler!

Aber nun die gute Info: Es gibt jede Menge GUTE & SERIÖSE Händler!

Geschrieben
den braucht unsere Gesellschaft auch nicht als Händler!

Aber nun die gute Info: Es gibt jede Menge GUTE & SERIÖSE Händler!

ja, aber die verkaufen keine Autos um 1500 Euro :D

Geschrieben
ja, aber die verkaufen keine Autos um 1500 Euro :D

Das stimmt natürlich, denn mit den alten Gurken ist spätestens nach der Schuldrechtsreform kein Geld zu verdienen, das Risiko ist einfach zu hoch.

Sprich jeder seriöse betriebswirtschaftlich rechnende Händler dürfte sich aus DEM Geschäft zurückgezogen haben.

Das hieße dann ja im Umkehrschluß....den logischen Schluß überlass ich nun jedem selbst O:-)O:-)O:-)

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