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Garantieentfall bei Umrüstung auf Stahlbremsen


Gast amc

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Geschrieben

Ein Hinweis zu den Bremsen über den ich in der neuen EVO gestolpert bin und den ich hier mal über den Zaun werfen will, weil ich doch arg erstaunt war.

Einem 458er der von einem der Autoren gefahren wird wurde von Ferrari die komplette Garantie aberkannt weil die Keramikbremsen gegen Stahlscheiben getauscht wurden.*Wohlgemerkt nicht nur bzgl. der betroffenen Komponenten sondern für das ganze Fahrzeug.

Nach Verhandlungen hat Ferrari sich dann aber bereiterklärt die Garantie wieder zu gewähren, aber mit der Bedingung daß auf Keramikscheiben zurückgerüstet wird.

Ich weiss nicht wie viele 458 Fahrer sowas machen, im 911-Lager ist das ja nicht unüblich.

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Geschrieben

Hallo,

ist bekannt ob eine Ferrari-Werkstatt die Umrüstung gemacht hat oder diese anderweitig erfolgte ?

Auf jeden Fall kann Ferrari in den Garantiebedingungen solche Ausschlüsse vornehmen; ob sie im Streitfalle damit durchkommen ist eine andere Frage.

Meinen (bescheidenen) Erfahrungen nach ist ja Ferrari bei den Garantiebedingungen eh sehr eigen. Kann mich an einen Fall erinnern wo die Garantieübernahme einer - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - materialbedingt undicht gewordenen Ölleitung verweigert wurde. Grund war wohl, das sich der damals ca. 1/2 bis 1 Jahr alte Ferrari 360 Modena nicht mehr im Erstbesitz befunden hat.

P

Geschrieben

Rein rechtlich ist eine Garantie eine FREIWILLIGE Zusatzleistung des Herstellers deren

Bedingungen ER selbst vollkommen frei festlegen kann!

Bei einem 458 dürfte das aber (noch) irrelevant sein da dort die 2 - jährige Gewährleistung greift, und da kommt auch Ferrari nicht raus wenn der Scheibenwischer nicht geht und die auf Stahlbremsen verweisen wollen...

Ob sich ein Hersteller einen Gefallen damit tut eine Garantieeinschränkung überhaupt zu erwägen steht dann wieder auf einem ganz anderen Blatt!

Geschrieben

Die Frage dürfte sein, ob es sich bei den Stahlscheiben um ein Originalteil von Ferrari gehandelt hat oder nicht (und da Ferrari den 458 nur mit Keramikscheiben ausliefert, tippe ich mal, dass dem nicht so war). Wenn Du an einen Porsche eine Zubehörauspuffanlage dran schraubst, verlierst Du auch die Garantie, auch wenn die Zubehöranlage eine EG-ABE hat oder was auch immer.

Geschrieben

Als freiwillige Zusatzleistung des Herstellers im Sinne einer kostenlosen Dreingabe würde ich die Garantie nicht bezeichnen. Sie ist Bestandteil des Kaufvertrages und wird damit auch mitbezahlt. Die Bedingungen dürfen nicht unangemessen sein. Hier wird sicherlich noch ein Unterschied zu machen sein, ob es sich beim Käufer um einen Verbraucher i. S. d. BGB handelt oder nicht. Aber das können Juristen viel besser beurteilen als ich.

Im Fall der Umrüstung werden - falls diese fachgerecht vorgenommen wurde - nicht nur die Bremsscheiben, sondern Beläge, Sättel und ggf. noch einige andere Teile ausgetauscht worden sein. Evtl. noch eine Änderung der Programmierung vom ESP/ABS. Oder wurden in dem genannten Fall nur sog. "Keramikersatz-Bremsscheiben" mit Belägen verbaut ?

P

Geschrieben
Wenn Du an einen Porsche eine Zubehörauspuffanlage dran schraubst, verlierst Du auch die Garantie, auch wenn die Zubehöranlage eine EG-ABE hat oder was auch immer.

Die Frage ist in Bezug auf was. Daß man die Garantie für den Motor oder das Getriebe oder die Lederausstattung verliert, weil man andere Bremsscheiben montiert ist irgendwie nicht schlüssig.

Was die 2 Jahre in Deutschland angeht: ich kenne mich mit den Leistungen von Ferrari nicht aus. Bei BMW wäre es aber z.B. so daß auch innerhalb der 2 Jahre die gesetzliche Gewährleistung schwächer ist als die BMW-Garantie (Thema Beweislastumkehr z.B. oder Mobilitätsleistungen).

Für die gesetzliche Gewährleistung hätte kein Hersteller mit solchen Spielchen eine Chance. Im Grauzonenbereich Fahrwerk könnte er sich vielleicht herauswinden mit dem Argument, daß abweichende ungefederte Massen vorliegen, aber das war's dann auch schon. Bei der freiwilligen Herstellergarantie kann es natürlich anders aussehen. Wobei zumindest in Deutschland dann auch das AGB-Gesetz noch greifen würde (überraschende Klauseln und so..).

Nichstdestotrotz, ich wollte die Info einfach mal absetzen.

Geschrieben

Das war auch eine wichtige Info. Es macht bei solchen Themen üblicherweise Sinn, Rücksprache mit dem Hersteller zu halten, weil man dann vorher auf evt. Probleme mit der Garantie hingewiesen wird oder einem zusätzliche Hinweise gegeben werden, die den geplanten Umbau als nicht ausreichend oder wenig zielführend erscheinen lassen.

...und wie gesagt wurde, bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.

Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird. Mein Beispiel mit der Zubehörauspuffanlage führt bei Porsche dazu, dass man auf ein so ausgestattetes Fahrzeug keine Porsche Approved-Garantie bekommt, auch nicht auf die Innenaustattung oder whatsoever, eine eingeschränkte Garantie je nach Art der unzulässigen Modifizierung gibt es nicht.

Die Gewährleistungspflicht ergibt sich hingegen aus dem Gesetz und bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer, ist also juristisch ein ganz anders abzuarbeitendes Thema. Die Umrüstung auf andere Bremsscheiben nach dem Kauf dürfte nur geringe Auswirkungen auf zum Zeitpunkt des Kaufes vorhandene versteckte Mängel haben.

Im vorliegenden Fall muss allerdings beachtet werden, dass EVO das Fahrzeug in UK gekauft hat und betreibt, so dass dortiges Gewährleistungsrecht zu prüfen wäre. Dies nur der Vollständigkeit halber, da es sich ja um ein Garantieproblem handelt.

Im Ergebnis kann Ferrari das also durchaus so regeln, wie Sie es den EVO-Leuten mitgeteilt haben.

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