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"Habe ein Problem mit Händler"


rickydd

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich habe im September diesen Jahres mir bei einem Gebrauchtwarenhändler ein Renault Megane Classik, 14 Jahre alt. Letzte Woche wollte ich losfahren und da gab es einen Knall und ich wußte nicht wo es herkommt.Ich habe dann das Auto zu dem Händler geschafft wo ich es gekauft habe da er auch eine Werkstatt hat. Heute bekam ich dann einen Anruf und mir wurde gesagt das die hintere Feder gebrochen sei was den Knall verursacht hat.Da ich ja noch bis nächstes Jahr Gewährleistung habe wollte ich fragen ob es rechtens ist, das ich das selber zahlen muß, da er das Auto direkt zu Renaultwerkstadt bringen muß da er es nicht wechseln kann. Ich habe das Auto grad mal 2 Monate.Bitte um Rückantwort und ich danke im vorraus.

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Geschrieben

Also wenn die Feder gebrochen ist und er nicht mehr fährt musst Du den Schaden wohl selber zahlen.

Du hast dann zu fest aufgezogen!

aufziehautojamessteidl.jpg

Geschrieben

"Wer bestellt, bezahlt auch!"

Wer beauftragt den (mit der Gewährleistung nicht befaßten) Renault-Händler?

Markus

Geschrieben

Hallo

Was meinst du damit 806?

Mfg

Hallo

Er fährt noch aber die feder ist gebrochen laut aussage vom händler und ich habe das auto erst seit 2 monaten und ich habe doch gewährleistung.

Mfg

Was meinst du damit?

Geschrieben

Er meint damit:

Wenn Du die Reparatur beim Renault-Händler in Auftrag gibst, mußt Du auch bezahlen, da Du damit Vertragspartner des Renault-Händlers wirst ...

Geschrieben

Du bekommst nur bei dem Händler eine Gewährleistung wo Du auch gekauft hast. Wenn ich deine Frage richtig lese steht der Wagen doch auch bei dem Händler bei dem Du ihn gekauft hast. Oder?

Also muß dir dieser auch die Gewährleistung geben.

Wo er den Schaden reparieren lässt ist dann seine Sache.

Wir hatte ein ähnliches Problem mal bei einem bei VW gekauften Fiat. Hier konnten wir in Absprache mit dem VW Händler (Verkäufer) den Schaden bei Fiat reparieren lassen. Kostenübernahme war dann durch die Versicherung des Verkäufers (VW).

Geschrieben
Er meint damit:

Wenn Du die Reparatur beim Renault-Händler in Auftrag gibst, mußt Du auch bezahlen, da Du damit Vertragspartner des Renault-Händlers wirst ...

Klar!

Und ob man das Geld beim Verkäufer wieder bekommt ... wird gesondert zu prüfen sein.

Markus

Geschrieben

BEAUFTRAGEN TUT DER hÄNDLER DEN WO ICH ES HINGESCHAFFT HABE

Ich habe das Auto zu dem Händler geschafft wo ich es gekauft habe. Da der Händler nicht die Möglichkeit hat es zu reparieren will er morgen direkt zum Renault fahren und fragen was das kostet und ich soll es dann bezahlen. Darf er das?

Mfg

und wie ist das, wenn der Händler dort es in Auftrag gibt weil er nicht die Möglichkeit hat es selbst zu reparieren?

Mfg

Geschrieben

Sag ihm das er dir eine Gewährleistung gegeben hat, und er diese nun zu erfüllen hat. Und wo der Wagen repariert wird sei nicht dein Problem sondern seins.

Ebenso kommt er für die Reparatur auf - respektive seine Versicherung.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo rickydd,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
Sag ihm das er dir eine Gewährleistung gegeben hat, und er diese nun zu erfüllen hat. Und wo der Wagen repariert wird sei nicht dein Problem sondern seins.

Ebenso kommt er für die Reparatur auf - respektive seine Versicherung.

Exakt auf den Punkt gebracht.

Geschrieben

Frage zuerst Deinen Händler, warum er glaubt, daß das kein Gewährleistungsfall ist. Hält er das für regulären Verschleiß? Behauptet er daß ein Fahrfehler (Bordsteinkante, was auch immer) die Ursache ist?

Nicht jeder Schaden der während einer Gewährleistungsfrist auftritt, ist zwingend auch ein Gewährleistungsfall. Aber wichtig ist erst einmal zu wissen, warum er die Reparatur auf seine Kosten ablehnt.

Geschrieben
Frage zuerst Deinen Händler, warum er glaubt, daß das kein Gewährleistungsfall ist. Hält er das für regulären Verschleiß? Behauptet er daß ein Fahrfehler (Bordsteinkante, was auch immer) die Ursache ist?

Wenn Du ihn das fragst lieferst Du ihm die Antwort gleich mit.

AMC hat in seinem 2. Absatz vollkommen Recht. Aber Recht haben und Recht bekommen sind zwei Unterschiedliche Dinge.

Falls Er die Gewährleistungsübernahme ablehnt, muß er dieses Begründen. Nicht nur Verbal sondern auch in einem Vertrag den Du irgendwo Unterzeichnet hast. Das können auch seine allgemeinen Geschäfstbedingungen sein.

Selbsteverschuldete Schäden sind natürlich keine Gewährleistungsschäden. Er müsste dir aber innerhalb der ersten 6 Monate beweisen das es ein selbstverschulderter Schaden ist. Danach tritt die Beweislastumkehr auf. Aber soweit sind wir ja noch nicht.

Geschrieben

selbstverschuldet oder nicht, wenn dir bei einem 14 Jahre alten gebrauchtwagen, der vielleicht 1000 Euro gekostet hat eine Feder bricht ist das sehr wohl verschleiss.

Also musst du den Schaden, der vielleicht 150 Euro kostet, selber tragen..:wink:

Geschrieben

Ja aber er hat gesagt wo ich das Auto gekauft habe das der voll in Ordnung ist und ich habe mehr bezahlt als was sie annehmen.

Mfg

Geschrieben
Ja aber er hat gesagt...das der voll in Ordnung ist...Mfg

Regel Nr.2

traue nie einem Gebrauchtwagenhändler :D

Geschrieben
selbstverschuldet oder nicht, wenn dir bei einem 14 Jahre alten gebrauchtwagen, der vielleicht 1000 Euro gekostet hat eine Feder bricht ist das sehr wohl verschleiss.

Also musst du den Schaden, der vielleicht 150 Euro kostet, selber tragen..:wink:

Die Frage ist ob die Feder expliziet als Verschleißteil wie Bremse, Auspuff oder Kupplung von der Gewährleistung ausgenommen ist. Das muß er dir erstmal beweisen. Siehe Punkt 17.

Es ist auch egal ob Du ein Super Sport Luxus Auto der 100000€ Klasse dein Eigen nenns welcher gerade 4 Jahre alt ist und einen Schaden von 15000 Euro hast oder ob du eine 14 Jahre alte 1000 Euro Nuckelpinne fährst mit einem Schaden von 150 Euro. Wenn auf dem Schaden der Gewährleistungsfall anwendbar ist, ist er auch zu geben.

Sankt Martinsche Grüße

Sven

Geschrieben

Liebe Aufbereiter,

die Frage ob Gewährleistung bzw Verschleiss oder nicht, hängt vom alter und der Laufleistung des Fahrzeugs ab :wink:

Ist der Wagen z.b erst 4 Jahre alt, und hat 60000 km gelaufen, kann man sich bei einer gebrochenen Feder nicht auf verschleiss heraus reden, weil selbige eine Laufleistung von über 100 tkm locker aushalten müsste.

Im vorliegenden Falle geht es aber um ein 14 Jahre altes Auto mit weit über 100 tkm, also kann man es als "normal" bezeichnen, dass die Feder (sie verschleisst) eben brich.

Im Streitfall, also vor Gericht, hat der Richter von KFZ natürlich keine Ahnung und lädt einen Sachverständigen ein, und stellt ihm genau diese Frage, die ich gerne noch einmal wiederhole:

Grüss dich Herr Sachverständiger, kann die Feder verschlissen sein, bei diesem 14 Jahre alten Wagen und ist deshalb gebrochen??

Der Sachverständige nickt und die Sache ist vom Tisch. Urteil: Kein Sachmangel, sondern normaler Verschleiss :wink:

Im Grunde ist es nämlich so, dass das ganze Auto ein Verschleissteil ist. Setzt man sich rein und fährt den ersten Kilometer, fängt das Auto an zu verschleissen, es nutzt sich so lange ab, bis einige Teile eben kaputt gehen, ganz normal, sie verschleissen :(

Und deshalb kommt es bei Sachmangel und Gewährleistungsansprüchen sehr wohl immer auf das Alter und den Kilometerstand an :wink:

Geschrieben

Frag den Händler freundlich ob er sich an den Reparaturkosten beteiligt.

Ansonsten schließe ich mich Nugmen an - Verschleiss.

Gewährleistung heißt nicht "Rundum-Sorglos-Paket".

PS: Ich würde den Wagen nicht bei einem Vertragshändler reparieren lassen.

Macht bei dem Fahrzeugalter und dem Schaden keinen Sinn.

Geschrieben

Und deshalb kommt es bei Sachmangel und Gewährleistungsansprüchen sehr wohl immer auf das Alter und den Kilometerstand an :wink:

Ahaaaaaaaaaaaaa!

ECHT? :D

Danke für deine klaren und logischen Worte!

Na dann nehmen wir doch mal sofort einen Anwalt und beschäftigen unsere Gerichte damit! Koscht ja nix! (Vorsicht, Ironie!)

Im Enst, bei nem 14 Jahr alten Franzosen mit hoher Laufleistung geht schon mal was über´n Jordan! Eine Feder ist ein mechanisch stark beanspruchtes Bauteil, auch Verschleissteil genannt!

Btw, wer für so ein Kraftfahrzeug mehr als 1.000,-- Ocken bezahlt ist selber schuld, auch wenn der Verkäufer voll o.k. und chillig ist!

Geschrieben

"Bei" einem Händler zu kaufen, heißt nicht unbedingt, daß man auch "von" ihm kauft.

Bei alten Gurken wie Deiner kann es auch ein "Kommissionsgeschäft" sein ("im Kundenauftrag") und damit der Versuch, im Vertrag den unter Privatleuten üblichen Gewährleistungsausschluß durchzudrücken. Was bei Dir vereinbart ist, muß Du schon selber nachsehen.

Wenn er die Werkstatt beauftragt, muß er die auch bezahlen. Ob er sein geld von Dir wiederbekommt oder nicht, hängt von Deiner Vertragslage ab (zu der Du nichts geschrieben hast).

Ob Du faktisch Dein Auto wiederkriegst, wenn er die Werkstatt nicht bezahlt und Du auch nicht, steht auf einem anderen Blatt (Werkunternehmerpfandrecht am Auto!).

Kurz gesagt: Mit Deinem "halben" Sachverhalt wirst Du hier keine befriedigende Antwort bekommen. Nimm Deine GANZEN Unterlagen und such' Dir einen Rechtsanwalt.

Markus

Geschrieben
Liebe Aufbereiter,

die Frage ob Gewährleistung bzw Verschleiss oder nicht, hängt vom alter und der Laufleistung des Fahrzeugs ab :wink:

Urteil: Kein Sachmangel, sondern normaler Verschleiss :wink:

Im Grunde ist es nämlich so, dass das ganze Auto ein Verschleissteil ist. Und deshalb kommt es bei Sachmangel und Gewährleistungsansprüchen sehr wohl immer auf das Alter und den Kilometerstand an :wink:

Und genau deswegen jibbet auch keine Gewährleistung bei einem neuen Ferrari oder Lambo, sondern eher schon bei einem 14 Jahre alten Franzosen... O:-)O:-)O:-)

Geschrieben

So eine Megane-Feder ist nicht teuer, dazu kommt ein wenig Arbeitslohn. Schlag Deinem Händler Kostenteilung 50/50 vor und vergiss den Anwalt. Du redest hier über Kleingeld, ist also die ganze Aufregung nicht wert.

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