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Steuerliche Erleichterungen für Dienstwagenfahrer im Gespräch


JoeFerrari

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Geschrieben

Warum sollte es unsinnig sein, den tatsächlich gezahlten Preis zur Grundlage zu machen?

Unsinnig ist allein die aktuelle Regelung, nach der man Märchenpreise ansetzt.

Geschrieben
Warum sollte es unsinnig sein, den tatsächlich gezahlten Preis zur Grundlage zu machen?

Unsinnig ist allein die aktuelle Regelung, nach der man Märchenpreise ansetzt.

In dem Detail gebe ich Dir Recht. Ich halte aber eine Abweichung von dieser Regelung in der Praxis für schwer umsetzbar, weil dann allerlei Tricksereien Tür und Tor geöffnet wird. Zudem halte ich 1% plus den km-abhängigen Anteil gerade bei hochpreisigen Autos noch für sehr günstig.

Im Gegenteil - ich wäre für eine Kappung der als betriebliche Ausgaben absetzbaren Kosten. Ich weiss, dass das ein heisses Eisen ist und offenbar die Tendenz ja momentan in eine andere Richtung geht.

Schaun wir mal, ob das nicht eh nur ein Sturm im Wasserglas ist.

Geschrieben
In dem Detail gebe ich Dir Recht. Ich halte aber eine Abweichung von dieser Regelung in der Praxis für schwer umsetzbar, weil dann allerlei Tricksereien Tür und Tor geöffnet wird. Zudem halte ich 1% plus den km-abhängigen Anteil gerade bei hochpreisigen Autos noch für sehr günstig.

Im Gegenteil - ich wäre für eine Kappung der als betriebliche Ausgaben absetzbaren Kosten. Ich weiss, dass das ein heisses Eisen ist und offenbar die Tendenz ja momentan in eine andere Richtung geht.

Schaun wir mal, ob das nicht eh nur ein Sturm im Wasserglas ist.

Da sind wir erst beim dritten Postings, und schon wieder bei der Neid- und Betrügerei-Debatte. :cry:

Von mir aus kann dieser Fred schon wieder getilt werden.

Geschrieben

Ja, das sehe ich ähnlich. Die aktuelle Regelung, auch bei einem älteren Gebrauchtfahrzeug, für die steuerliche Berechnung des Eigenanteils, den damaligen Neuwert zu Grunde zu legen, ist einer reinen Geldgenerierung geschuldet, hat aber nichts mit der Realität zu tun.

Den in derBilanz, darf dieses günstig erworbene Fahrzeug eben nur mit dem Kaufpreis bewertet und dem Betriebsvermögen zugerechnet werden.

Das war einer reinen Neiddebatte geschuldet, die viele Mittelständler und Handwerksbetriebe hart getroffen hat, die eben nicht alle nigelnagelneue Lambos, Aston, Ferraris und GT2`s im Fuhrpark haben, sondern auch älter C-Klasse und 5er BMW`s.

Aber diese Thematik wurde hier ja schon des öfteren diskutiert.

Warum wird ein hochwertiger (wer immer das auch definieren möchte??) Firmenwagen anders besteuert, als eine teure hochwertige Büroeinrichtung, ein Kunstwerk, ein exorbitante Büromiete, First-Class-Flüge und das reisen in der 1.Klasse der DB, der teuren Übernachtung im Ritz-Carlton usw. usw. usw......

Und wenn die Mittelständler, Ärzte, Rechtsanwälte etc. diese Fahrzeuge nicht mehr kaufen, wird es für die dt. Premiumhersteller ganz ganz eng.

Der Panamera ist ein ganz klassischer Dienstwagen. Ohne die unvoreingenommene, nüchterne Betrachtung der steuerlichen Gegebenheiten, kann der Vertrieb dieses Fahrzeugs in Deutschland woahl eingestellt werden. Den von den 100 Provatpersonen, die dieses Fahrzeug ggf. kaufen, kann die Piorsche AG nicht leben.

Und AUDI die A8-Limousine und die zahlreichen A4, A5 und A6-Modelle, die vorranggig als Dienstwagen (Außendienst) etc. genutzt werden. Dann noch dieS-, C- und E-Klasse von Mercedes und die 5er- und7er-Baureihe von BMW.

Adios

Geschrieben
Ja, das sehe ich ähnlich. Die aktuelle Regelung, auch bei einem älteren Gebrauchtfahrzeug, für die steuerliche Berechnung des Eigenanteils, den damaligen Neuwert zu Grunde zu legen, ist einer reinen Geldgenerierung geschuldet, hat aber nichts mit der Realität zu tun.

Natürlich hat dies wenig mit der Realität im Sinne von aktuellem Marktpreis zu tun. Andererseits wäre es ansonsten wohl doch erforderlich min. einmal jählich selbigen festzustellen und danach die Besteuerung festzulegen, nicht wahr? Und wer soll dies bitte schön leisten. In diesem Sinne sehe ich die 1% Regelung als Kompromiss oder Mittelwert über die gesamte Nutzungsdauer des Fahrzeugs.

Vielleicht stehe ich damit - zumindest in diesem Forum entgegen dem Mainstream - aber ich denke schon, dass der persönliche geldwerte Vorteil eines hochwertigen Fahrzeugs und damit auch des persönlich Interesses daran deutlich höher einzustufen ist, als die zitierte hochwertige Büroausstattung o.ä.

Da aber wohl die Spielräume für steuerliche Erleichterungen wohl eh knapp bemessen sind, dürften diese Ideen kaum in die Realität umgesetzt werden.

Geschrieben
aber ich denke schon, dass der persönliche geldwerte Vorteil eines hochwertigen Fahrzeugs und damit auch des persönlich Interesses daran deutlich höher einzustufen ist, als die zitierte hochwertige Büroausstattung o.ä.

Das sehe ich nicht so. Der einzige Unterschied ist dass das Auto von Jedermann gesehen werden kann und somit Neid generiert.

Die Politik nutzt diese Stellschraube und dreht ab und an um mehr Geld zu "erwirtschaften". Weniger Geschenke verteilen wäre doch auch mal eine gute Idee nur damit macht man sich beim Wahlvieh unpopulär :wink:

Geschrieben

Also mal generell etwas zur "Hochpreisigkeit" eines Fahrzeuges:

Ein Fahrzeug ist genau so viel wert, wie man dafür bezahlt hat. Das ist in einer Marktwirtschaft einfach so.

Wenn jemand einen BMW 840 für 10K€ gebraucht gekauft hat, und dann 1000,-- € monatl. als Privatnutzung generiert werden, dann ist das einfach hirnrissig.

Da MUSS einfach Abhilfe geschaffen werden.

Geschrieben
Also mal generell etwas zur "Hochpreisigkeit" eines Fahrzeuges:

Ein Fahrzeug ist genau so viel wert, wie man dafür bezahlt hat. Das ist in einer Marktwirtschaft einfach so.

Wenn jemand einen BMW 840 für 10K€ gebraucht gekauft hat, und dann 1000,-- € monatl. als Privatnutzung generiert werden, dann ist das einfach hirnrissig.

Da MUSS einfach Abhilfe geschaffen werden.

Hirnrissig ist dazu genau das passende Wort :-))!

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo JoeFerrari,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Klar...aber was glaubt ihr wieviele gefakte Gebrauchtwagenrechnungen dann plötzlich als Besteuerungsgrundlage auftauchen?

Und der "klassische Dienstwagen" (und den hat der Gesetzgeber wohl auch im Sinn) ist eben kein gebrauchter BMW 840.

Und offenbar konnten ja mit der bisherigen Regelung auch alle leben.

Die fairste, aber aufwendigere Methode wäre in der Tat die pauschale Regelung fallen zu lassen und den geldwerten Vorteil nur nach echten, belegbaren Kosten zu ermitteln. Das sichert auf jeden Fall dann wieder ein paar Beamtenstellen im BMF und untergeordneter Behörden.

Geschrieben
Klar...aber was glaubt ihr wieviele gefakte Gebrauchtwagenrechnungen dann plötzlich als Besteuerungsgrundlage auftauchen?

Siehste, es wird generell Unehrlichkeit unterstellt. Du bedienst das Klischee bestens. :-))!

edit: Welches Auto ist denn deiner Meinung nach "der klassische Dienstwagen"?

Geschrieben

Man stelle sich mal vor, ich kaufe eine Immobilie als Kapitalanleger und kann die Abschreibung von 2% p.a. auf den ursprünglichen Kauf, bzw. Baupreis (Grundstück außen vor) geltend machen.

Das geht natürlich nicht, Grundlage ist immer der notarielle Kaufpreis welchen ich aktuell zahle abzüglich Grundstücksanteil und das ist auch gerecht so. Zahle ich mehr als es früher gekostet hat, dann habe ich ggf. eine höhere Summe für die Abschreibung, zahle ich weniger, dann ist die Summe geringer.

Das ist ehrlich, fair und transparent. :-))!

Warum kann das nicht bei Autos endlich auch so sein?

Die derzeitige Praxis ist doch eine extreme Ungerechtigkeit wie es sie in keinem andern Bereich, und ich wage sogar zu behaupten in keinem halbwegs vernünftigen zivilisierten Land gibt.

Die Thematik mit dem Fahrtenbuch als einziger Ausweg ist Selbstverwaltung pur und für jeden Betriebsprüfer ein gefundenes Fressen um den Unternehmer zu gängeln. (Man stelle sich vor man hat im jahr 2010 eine Betriebsprüfung bezogen auf den Zeitraum z.B. 2005 bis 2008 und muß sich noch an jede Fahrt und jede Tankquittung genau erinnern und dafür Rechenschaft ablegen)

Und lieber JoeFerrari, Spielraum für Erleichterungen hin oder her.

Hier geht es meiner Ansicht nach nicht um Erleichterungen oder Steuergeschenke an Besserverdienende etc.

Hier geht es darum endlich eine faire und vernünftige Reglung für das Auto welches dem sonstigen Betriebsvermögen absolut gleichzusetzten ist, umzusetzen und bestehendes Unrecht zu korrigieren und dem Unternehmer, der mitlerweile in Selbstverwaltung erstickt (besonders wenn er Personal hat)

vieleicht endlich ein wenig Bürokratie abzunehmen, damit dieser auch mal seinem eigentlichen Sinn und Zweck mit planbaren steuerlichen Ansätzen nachkommen kann anstatt nur noch für Verwaltung, Behörden und Ämter überflüssige Statistiken zu führen.

Noch was zur Angemessenheit des Dienstwagens:

Das Thema ist doch totaler Quatsch. Wenn ich mir auf der Düsseldorfer KÖ ein viel zu großes Büro zum vierfachen Preis gegenüber eine Randlage miete, dann meckert doch auch niemand so lange ich es bezahlen kann und mein Unternehmen Gewinn macht und mir nicht als Liebhaberei aberkannt wird.

Altenativbeispiel: (1 von 1000 weitern) Anstatt dem 399 Euro Notebook mit dem ich eigentlich als Unternehmer klar kommen könnten leiste ich mir das High End Multimedia System mit 24 Zoll Monitor und und und für 3000 Euro. Na und was soll es wenn ich es erwirtschaften kann und das Finanzamt nichts zu meckern hat?

Hier wird immer so viel über Steuererleichterung, Ersparnis etc. geschrieben. Fakt ist doch, dass letztendlich alles bezahlt werden muß Auto, PC Büro Personal etc.

Da wird doch jeder ernsthafte und gewissenhafte Unternehmer in der heutigen Zeit

von sich aus eher maßvoll entscheiden und planen anstatt das Geld unnötig zum Fester rauszuwerfen. Da ist die Investition doch beim weitem insgesamt bezogen auf die Liquidität schnell ungünstiger als die steuerlicher Ersparnis durch selbige.

Geschrieben

Vielleicht sollte man einfach die dienstliche und die private Nutzung trennen?

Sprich wirklich ein elektronisches Fahrtenbuch einführen, welches dann hieb und stichfest auswertbar ist.

Dazu dann die tatsächlichen Fahrzeugkosten (incl Abschreibung, Kraftstoff, Wartung, Versicherung und Steuer) pro Kilometer errechnen und als geldwerten Vorteil versteuern!

Denn das wird ja in der diskussion immer vergessen - der Kraftstoff sowie alle anderen Fahrzeugkosten fliessen ja bisher überhaupt nicht in die "Geldwerter Vorteil Rechnung" ein ;-)

Dann würde jeder Privat genutzte Kilometer ordnungsgemäss und nachvollziehbar versteuert und jegliche Neid und Missgunstdiskussion kann getrost ad acta gelegt werden, da kein schaler Beigeschmack mehr entsteht ;-)

Geschrieben
Klar...aber was glaubt ihr wieviele gefakte Gebrauchtwagenrechnungen dann plötzlich als Besteuerungsgrundlage auftauchen?

Und der "klassische Dienstwagen" (und den hat der Gesetzgeber wohl auch im Sinn) ist eben kein gebrauchter BMW 840.

Und offenbar konnten ja mit der bisherigen Regelung auch alle leben.

Die fairste, aber aufwendigere Methode wäre in der Tat die pauschale Regelung fallen zu lassen und den geldwerten Vorteil nur nach echten, belegbaren Kosten zu ermitteln. Das sichert auf jeden Fall dann wieder ein paar Beamtenstellen im BMF und untergeordneter Behörden.

Ich glaube, wir reden hier generell etwas aneinander vorbei.

Zum einen muß der steuerlich relevante Wert eines Anlagegutes bestimmt werden. Dies geschieht in allen Betrieben in der Regel über die KP-Quittung. Auf dieses Wirtschaftgut wird dann der jeweilige Wert der Afa-Tabelle angewandt. Damit ist die steuerliche Betrachtung eines Dienstwagens unter Bilanzgesichtspunkten erledigt. Die anfallenden Kosten werden genauso wie Telefon, Strom oder Wasser oder der Fensterreiniger als Betriebsaufwand über das Konto 4530 abgerechnet.

Nun kommen wir zur Betrachtung des Geldwerten Vorteils, den der Nutzer des Dienstwagens hat, wenn er ihn privat nutzt. Und auch nur dann fällt ja der geldwerte Vorteil an.

Genauso fällt ja ein geldwerter Vorteil an, wenn Mitarbeiter im Büro (auf Geschäftskosten kopieren oder telefonieren etc.)

Und dieser Geldwerte Vorteil -und nur dieser- wird dann in der privaten Ekst-Erklärung angegeben. Der Vorteil liegt aber eben nur in Relation mit dem tatsächlichen Kaufpreis u d nicht mit einem fiktiven, 5 Jahre alten KP.

Und was als Firmenwagen genutzt angeschafft und genutzt wird, entscheidet ausschließlich der Unternehmer, GF oder Vorstand. Das ist die unternehmerische Freiheit, in die sich das FA eben nicht einzumischen hat. Es schreibt ja der Firma auch niemand vor, wen er als Angestellten einzustellen hat, bei welchem Internetprovider der TK-Vertrag besteht und bei welchem Getränkeliefernaten eingekauft wird.

Und die Unterstellung, das damit Schindluder getrieben werden kann mög zutreffend sein, stellt aber alle Personen unter Generalverdacht und dagegen gilt es sich generell zu wehren. Genauso wie ja nicht jede Privatperson an den 200 MRD-EUR mitarbeitet, die jedes Jahr steuerfrei mit Schwarzarbeit umgesetzt werden.

Adios

Geschrieben

Warum kann das nicht bei Autos endlich auch so sein?

Willst Du etwa notarielle bestätigte Kaufverträge für Autos einführen?

Wohl kaum.

Die derzeitige Praxis ist doch eine extreme Ungerechtigkeit wie es sie in keinem andern Bereich, und ich wage sogar zu behaupten in keinem halbwegs vernünftigen zivilisierten Land gibt.

Ich würde beispielsweise die Niederlande (2% Regelung) nicht als unzivilisiert bezeichnen. Mir fällt spontan aber kein (EU) Land ein, in dem die Besteuerung sich nach dem tatsächlichen Kaufpreis richten würde. Es wäre ja dann auch ein leichtes das Auto jedes Jahr zu verkaufen und zurückzukaufen und schwupps wäre die Besteuerungsgrundlage wieder etwas niedriger als im Vorjahr.

Hier geht es darum endlich eine faire und vernünftige Reglung für das Auto welches dem sonstigen Betriebsvermögen absolut gleichzusetzten ist

...

Noch was zur Angemessenheit des Dienstwagens:

Das Thema ist doch totaler Quatsch. Wenn ich mir auf der Düsseldorfer KÖ ein viel zu großes Büro zum vierfachen Preis gegenüber eine Randlage miete, dann meckert doch auch niemand so lange ich es bezahlen kann und mein Unternehmen Gewinn macht und mir nicht als Liebhaberei aberkannt wird.

So lange Du das Büro nicht privat nutzt.

Es geht hier um zwei Aspekte

a) Die unlimitierte Absetzbarkeit der Kosten eines Dienstwagens in der GuV

B) Die Besteuerung des geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer

Zu B) wäre die einzig "faire" (im Sinne von "Gleichberechtigung") Lösung- aber sicher nicht im Sinne der Autoindustrie und der meisten hier - die private Nutzung von "Dienstwagen" gänzlich zu untersagen.

Wie gesagt, vom tatsächlichen Kaufpreis auszugehen halte ich in der Praxis für sehr problematisch.

Wenn dann wäre eher eine Abkehr von der km-Abhängigkeit und/oder eine pauschale Absenkung auf vielleicht 0,8% sinnvoll.

Alternativ eine ab Zulassungsdatum jährlich sinkende Besteuerung (was einer linearen Abschreibung auf x Jahre gleichkäme) wiederum bemessen am Listenpreis zum Kaufzeitpunkt.

Ich verstehe aber nicht, warum der VDA meint, dass eine Abkehr vom Listenpreisprinzip den Reiz zum Neuwagenkauf erhöhen würde. Im gegenteil, würden dann nicht Junggebrauchte als Firmenfahrzeug umso interessanter?

Geschrieben

also jetzt schnell noch einen gebrauchten kaufen, bevor der markt leergekauft wird?

hui - also muss ich mich ran halten!

Geschrieben
also jetzt schnell noch einen gebrauchten kaufen, bevor der markt leergekauft wird?

hui - also muss ich mich ran halten!

Die Leasing- und Mietwagenfirmen würde es sicher noch mehr freuen.

Warten wir mal ab was die Steuerfüchse im BMF da wieder austüfteln und ob das dann in 3-4 Jahren vor dem BVerfG stand hält :rolleyes: Oder reicht da ne Verordnung aus?

Geschrieben

Hier wird ja mächtig durcheinandergemischt:

Erst einmal gilt es den selbstständigen Unternehmer und den Angestellten mit Dienstwagen auseinander zu halten.

1. Ein altes gebrauchtes Auto wird wohl kaum als Dienstwagne für einen Angestellten attraktiv sein, ergo wird es diesen Fall auch nicht geben. :D

2. Mit der 1% Regelung werden auch ALLE Nebenkosten abgegolten, also auch Sprit, Versicherung, Steuer usw.:-))!

3. Die 1% Regelung ist eine Vereinfachungsregel, es steht jedem frei ein Fahrtenbuch zu führen und eine Kostenrechnung vorzulegen, außerdem kann man jedes Jahr die Abrechnungsart wechseln (je nach dem welche günstiger kommt). :-o

4. Der Selbständige wird ebenso kaum ein "altes gebrauchtes KFZ" im Betriebsvermögen führen, vielmehr wird er dieses im Privatvermögen belassen und sich 0,30 € / KM als Nutzung selbst auszahlen.

Und nun, wo bitte ist der wirkliche Knüller in dem Vorschlag der Autoindustrie?

Einzig richtig wäre meiner Meinung nach eine WIRKLICHE Reform zumindest der deutschen Einkommenssteuergesetzgebung.

Einnahmen mit einem moderaten Steuersatz versehen, möglichst ohne Abschreibungen, Ausnahmen, Sonderausgaben, Werbungskosten, kommt am Ende aufs gleiche heraus, nur mit weit weniger Aufwand.

Nur hat eventuell die Lobby der Steuerberater etwas dagegen...:oops::oops::oops:, die wären nämlich dann vollends überflüssig (zumindest für den Einkommenssteuerzahler)

Geschrieben
Willst Du etwa notarielle bestätigte Kaufverträge für Autos einführen?

Natürlich nicht, das war ja wie Du Dir sicherlich vorstellen kannst nur ein Beispiel für gängige Praxis der Bewertung einer Abschreibung nach Kaufpreis. Im Prinziep das gleiche System wie die Ermittlung eines geldwerten Vorteils. Das Zauberwort heißt halt Kaufpreis und nicht Listen oder Ursprungspreis.

Im übrigen pflichte ich dem Post von ToniTanti bei,

mißbrauch welcher Form auch immer ist immer in kleinem oder großen Umfang möglich, wer hat am Arbeitsplatz PC nicht schon mal privat im Internet gesurft bzw. welcher Unternehmer nutzt den Firmen PC nicht auch für private Mails?

Und welcher Handwerker hat nicht schon mal mit dem Firmenlieferwagen bei einem privaten Umzug geholfen.

Lasst uns doch endlich weg kommen vom Neidfaktor Auto und den Wagen genauso betrachten wie jedes andere betriebliche Wirtschaftsgut.

Eine faire Reglung könnten in meinen Augen darin bestehen:

Der Unternehmer wählt ein Optionsmodell:

Der Wagen kann in der Abschreibung zum Kaufpreis angesetzt werden, Des Weitern werden alle Belege wie Sprit, Versicherung etc. pauschal als Kosten anerkannt.

Von den gesamten jährlichen Kosten werden dann ein prozentualer Eigenanteil (Beispiel 20%) gegengerechnet ähnlich wie bei z.B: Bewirtungsquittungen.

Mit der Praxis könnten sicherlich 80% der Unternehmer prima leben.:-))!

und der Aufwand für dei Verwaltung des Autos und dessen Kosten bleibt überschaubar.

Wer mehr Kosten hat, der hat auch automatisch einen höheren Eigenanteil.

Für den Rest, der z.B. auf bis zu 100% Absetzung besteht weil es sich um ein Spezialfahrzeug handelt welches nur für die Firma genutzt werden kann müßte es dann noch eine Alternativreglung wie z.B. vereinfachtes Fahrtenbuch oder ähnliches geben.

Geschrieben

Servus zusammen,

das Hickhack um die Firmenfahrzeuge ist schon bald müssig. Letztendlich obliegt es jedem selbst, ob er ein Dienstfahrzeug haben möchte oder nicht.

Die Versteuerung mit 1% ist reine Lobbyarbeit - da beißt doch die Maus den Faden nicht ab. Wenn denn tatsächlich mal eine Versteuerung nach Restwert käme (ich bezweifel das stark!), dann wird der KFZ-Markt nicht nur im Segment der Kleinfahrzeuge sondern sicherlich auch im Bereich der höherwertigen Limousinen (BMW / Mercedes / Audi) einbrechen.

Ich habe meinen R8 über die Firma laufen und fahre mit einem elektronischen Fahrtenbuch absolut super. Derzeit habe ich einen Eigenanteil von etwa 1,2 %. Somit hält sich der zu versteuernde geldwerte Vorteil arg in Grenzen.

Ich persönlich sehe den Vorteil bei einem Fahrtenbuch eindeutig in der "Gestaltungsfreiheit" meiner Fahrten. Derzeit bin ich so gut wie überhaupt nicht in meinem Büro sondern ausschließlich beim Kunden unterwegs. Den Weg zur "Arbeitsstätte" laufe ich am WE somit entfallen bereits die KM zur Arbeitsstätte (wären ja auch als Privatanteil zu versteuern).

So, und wenn ich dann mal eine Privatfahrt durchführe, dann schaue ich grundsätzlich, dass ich entweder einen Zielort anfahre, den ich geschäftlich nutze oder aber - wenn es z. B. der Gardasee ist - fahre ich über Mailand und dann ist zumindest dieser Teil eine Geschäftsfahrt.

Hätte ich mich für die 1%-Regelung entschieden, würde ich bei diesem Auto eindeutig schlechter fahren. In diesem Fall kämen nämlich jeden Monat 1.380,00 € als geldwerter Vorteil auf mein Gehalt drauf.

So belaufen sich die monatlichen Kosten auf ca. 150 - 200.00 €.

Das ist ein guter Deal.

Warten wir ab und harren der Dinge, die sich unsere Aktionisten in Berlin da ausdenken ;-)

Geschrieben

Jau Uwe, genau so halte ich es auch.

Und das ist aber eben das, was dem einen oder anderen Sturkopf aufstösst.

Man darf doch nicht am Ende einer beruflich bedingten Fahrt noch einen privaten Termin anhängen.

Da hat man doch einen Vorteil gegenüber jemanden, der NICHT durch die Welt düsen darf.

Man betrügt ja die Allgemeinheit. Da bleibt weniger über zum sinnlosen Verprasseln durch die öffentliche Hand.

Was hab' ich das schon zum Vorwurf gemacht bekommen.

Du sollst dich Kasteien. Im Staube sollst Du kriechen, und Striche ziehen Dein Leben lang.

Geschrieben
Jau Uwe, genau so halte ich es auch.

Und das ist aber eben das, was dem einen oder anderen Sturkopf aufstösst.

Man darf doch nicht am Ende einer beruflich bedingten Fahrt noch einen privaten Termin anhängen.

Da hat man doch einen Vorteil gegenüber jemanden, der NICHT durch die Welt düsen darf.

Man betrügt ja die Allgemeinheit. Da bleibt weniger über zum sinnlosen Verprasseln durch die öffentliche Hand.

Was hab' ich das schon zum Vorwurf gemacht bekommen.

Du sollst dich Kasteien. Im Staube sollst Du kriechen, und Striche ziehen Dein Leben lang.

Das ist so schon sehr nahe an der Wahrheit und damit eine Bestätigung der allgemeinen Neiddebatte, wenn es um Dienstwagen geht. Keiner sagt was, warum in guten und teuren Hotels genächtigt wird.

Ich frage mich immer wieder, warum diese ewigen Meckerer, die ja meinen, die Dienstwagennutzer hätten soooooo viele Vorteile, sich nicht einfach selbständig machen, um dann ebenfalls zu erfahren, wie groß der tatsächliche Dienstwagengenuß in Relation zu den Dingen steht, die ich aufwenden muß, um ein Fahrzeug solcher Güte bewegen zu können.

Das AUDI, BMW, Mercedes oder Porsche von denen, die einen Kleinwagen fahren (ist jetzt nur eine einfache Verallgemeinerung und nicht persönlich gemeint), sich über die R8-Dienstwagenfahrer echauffieren, nicht leben könnte, sollte auch allen Beteiligten klar sein.

Und von Verrgünstigungen wie einem kostenlosen Büro einschl. Schreibkraft auf Lebenszeit für ausscheidende GF/Vorstände wollen wir mal gar nicht reden....

Und ob die sogenannten, durch einen gelben Arztbeleg dokumentierten Brücken-Kranbkheitstage, nicht mehr volkswirtschaftlichen Gesamtschaden verursachen, als die privat genutzten Fahrten eines Dienstwagens, wäre auch mal spannend zu erfahren.

Adios

Gast anonymous73
Geschrieben

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Geschrieben

Nun ja... wie sagt der Volksmund "Stöhnen gehört zum Handwerk...." 8)

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