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Fragen rund um den Gebrauchtwagenverkauf


dogfriedwart

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

nachdem ich Ende April einen Peugeot 207 mit 120 PS und Sportpaket bestellt habe, ist es am Freitag soweit. Das heißt aber auch, dass mein aktueller Renault Clio weg muss. In den nächsten Tagen werde ich ihn bei mobile.de reinstellen.

Rund um den Gebrauchtwagenverkauf stellen sich mir als Neuling in solchen Sachen einige wichtige Fragen.

1. Auto abmelden?

Ist es ratsam, meinen alten sobald der Neue da ist, abzumelden? Oder sollte ich ihn lieber angemeldet lassen?

2. Versicherung

Ich möchte an dem Tag, an dem der Neue da ist, die Versicherung vom Clio auf den 207 "umschreiben". D.h. aber auch, dass der Clio keine Versicherung mehr hätte. Ist vielleicht nicht ganz so ratsam, wenn ein Interessent eine Probefahrt machen möchte?

Ist es OK, dass mein Wagen spätestens, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, jedenfalls nicht mehr auf mich versichert ist? Wäre ja schlecht, wenn dann der Käufer einen Unfall baut, aber der Wagen noch auf mich versichert ist.

Danke schonmal für Antworten.

Gruss

Constantin

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Geschrieben

1. Auto abmelden?

Ist es ratsam, meinen alten sobald der Neue da ist, abzumelden? Oder sollte ich ihn lieber angemeldet lassen?

ICH kaufe lieber autos, die angemeldet sind, weil ich sie gleich probefahren kann und für MICH eine organisation eines roten kennzeichens ein k.o.kriterium für den kauf wäre. für dich ists kein nachteil...siehe unten.

2. Versicherung

Ich möchte an dem Tag, an dem der Neue da ist, die Versicherung vom Clio auf den 207 "umschreiben". D.h. aber auch, dass der Clio keine Versicherung mehr hätte. Ist vielleicht nicht ganz so ratsam, wenn ein Interessent eine Probefahrt machen möchte?

Ist es OK, dass mein Wagen spätestens, wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, jedenfalls nicht mehr auf mich versichert ist? Wäre ja schlecht, wenn dann der Käufer einen Unfall baut, aber der Wagen noch auf mich versichert ist.

halte im kaufvertrag die übergabeuhrzeit fest, dann bist auf der sicheren seite...

Geschrieben
(...) halte im kaufvertrag die übergabeuhrzeit fest, dann bist auf der sicheren seite...
Gaaaanz großer Irrtum. :(

Denn im Falle eines Falles kann er dann zwar dem Käufer gegenüber klagen, aber seine eigene Versicherung interessiert das reichlich wenig. Im Schadensfall wird die Prämie erhöht. Und ob der Versicherungsnehmer (=Verkäufer) beim Schadensverursacher (=Käufer) die Kohle wiederbekommt, ist der eigenen Versicherung völlig wurscht.

Und dazu kommt auch noch, dass Papier unheimlich geduldig ist. :wink:

Mein Rat aus vielen persönlichen - teils leidvollen und teuren - Erfahrungen: Abmelden!

Geschrieben
Gaaaanz großer Irrtum. :(

Mein Rat aus vielen persönlichen - teils leidvollen und teuren - Erfahrungen: Abmelden!

Vollkommen richtig!

Auf gar keinen Fall das Fzg dem Käufer angemeldet mitgeben (ausgenommen dein Bruder kauft das Fzg).

Wäre nicht das erste Fzg, das sofort nach dem Kauf ins Ausland geht.

Dann darfst du schön brav weiterhin die Versicherung und Steuer zahlen!

Oder der Käufer crasht irgendwo dagegen. Dann steigt deine Versicherung.

Geschrieben

Also ich würde es ja ehr so machen, den "alten" solange zu fahren bis du ihn verkauft hast und den neuen bis dahin noch garnicht anzumelden sondern ihn erstmal sicher in ne Garage oder so zu parken. Hat den Vorteil, dass du dann beim neuen eine spätere EZ hast, er auf dem Papier also etwas jünger bleibt.

Immoment ist es nicht so einfach einen Gebrauchtwagen im unteren Preissegment loszuwerden. Kein Wunder wenn man Neuwägen schon für 4999,- hinterher geschmissen bekommt. Also kann schon gut sein, dass es noch einige Wochen dauert bis du ihn los hast (zu nem vernünftigen Preis). Ich bin auch gerade am gucken nach was neuem aber mein aktueller Cooper ist auch nicht gerade sehr bombig zu verkaufen immoment.

So ganz nebenbei hat es auch noch nen Vorteil den alten so lang wie möglich zu fahren: Vielleicht tut dir ja jemand den Gefallen und fährt dir mal an ner Ampel oder so leicht hinten rein, oder es hagelt mal ein bisschen... tut zwar in der Seele weh wenn man sein Auto gemocht hat, aber rein wirtschaftlich gesehen bekommt man damit von Versicherung und Co. oft mehr Geld als beim normalen Verkauf, da Zeitwert meist höher als Marktwert. Soll jetzt nicht heißen, dass du einen Unfall oder sowas provozieren sollst... aber im Alltagsgefecht kann ja immer mal was sein.

Geschrieben

Danke für die Antworten.

@ Lamberko & Toni_F355

Ihr ratet mir also, das Auto abzumelden, sodass der Wagen auch nicht mehr versichert ist?

Wer den Wagen Probefahren oder direkt mitnehmen möchte, braucht dann also roten Kennzeichen?

Das scheint mir für mich die einfachste Variante zu sein. Darauf muss nur noch der potentielle Käufer anspringen.

@schirmi

Die Idee ist nicht schlecht; da ich den 207 aber lease, ist mir das mit der EZ nicht so wichtig. Ich werde es daher andersrum machen und den alten auf unserem Privatparkplatz abstellen. Ohne Kennzeichen könnte ich auf der normalen Straße Probleme bekommen.

Gruss

Constantin

Geschrieben

kannst du deinen alten nicht einfach bei dem neuwagenhändler in zahlung geben und dir somit die sonderzahlung sparen?

Geschrieben
Danke für die Antworten.

@ Lamberko & Toni_F355

Ihr ratet mir also, das Auto abzumelden, sodass der Wagen auch nicht mehr versichert ist?

Wer den Wagen Probefahren oder direkt mitnehmen möchte, braucht dann also roten Kennzeichen?

Dein Fahrzeug ist trotzdem "ruheversichert"!

Das bedeutet, dein Bolide ist gegen Brand, Diebstahl und Glasschaden versichert.

Für eine evtl. PF gibt es rote Kennzeichen, oder ein Kurzzeitkennzeichen.

Schirmi hat da schon nen sehr guten Ratschlag abgegeben.

Geschrieben
kannst du deinen alten nicht einfach bei dem neuwagenhändler in zahlung geben und dir somit die sonderzahlung sparen?

Tja, das hatte ich auch gedacht.

Aber aufgrund einiger, recht kleiner Mängel bekomme ich beim Händler um einiges weniger als auf dem Privatmarkt. So hoffe ich jedenfalls.

Schirmi hat da schon nen sehr guten Ratschlag abgegeben.

Du meinst, den alten weiterzufahren und den neuen erstmal nicht zuzulassen?

Geschrieben
Gaaaanz großer Irrtum. :(

Denn im Falle eines Falles kann er dann zwar dem Käufer gegenüber klagen, aber seine eigene Versicherung interessiert das reichlich wenig. Im Schadensfall wird die Prämie erhöht. Und ob der Versicherungsnehmer (=Verkäufer) beim Schadensverursacher (=Käufer) die Kohle wiederbekommt, ist der eigenen Versicherung völlig wurscht.

Und dazu kommt auch noch, dass Papier unheimlich geduldig ist. :wink:

Mein Rat aus vielen persönlichen - teils leidvollen und teuren - Erfahrungen: Abmelden!

bin kein jurist, nur hab ich von einem juristen das fahrzeug abgekauft und dieser hat auf die eintragung der genauen übergabezeit bestanden...fand ich überzeugend und einleuchtend in dem moment.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo dogfriedwart,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Gut bei meinem Vorschlag bin ich jetzt von nem Kauf nicht vom Leasing ausgegangen.

Beim Leasing wirst du ja vmtl dann ab Auslieferung bezahlen oder? Dann sollte man den Wagen natürlich auch nutzen wenn man schon für blechen muss.

Aber aufgrund einiger, recht kleiner Mängel bekomme ich beim Händler um einiges weniger als auf dem Privatmarkt. So hoffe ich jedenfalls.

Hm ich wünsch dir viel Erfolg... aber der Privatmarkt immoment ist ziemlich tot... mein Dad hat 3 Monate gebraucht um nen popligen Citroen Berlingo los zu bekommen...

Also wenn du ihn nicht ein halbes Jahr rumstehen haben willst solltest du ihn schon preislich attraktiv anbieten. Vielleicht auch ein paar der "kleinen Mängel" beheben... ein bisschen Politur außen und etwas Armor-All im Innenraum können schon 200€ beim Verkauf bringen :-))!

Geschrieben
bin kein jurist, nur hab ich von einem juristen das fahrzeug abgekauft und dieser hat auf die eintragung der genauen übergabezeit bestanden...fand ich überzeugend und einleuchtend in dem moment.

Jaja, unsere Juristen sind bekanntlich die ganz Schlauen! :D

Haben die doch auch studiert! :-))!

Geschrieben

Natürlich ist man mit Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübergabe "auf der sicheren Seite" wenn es darum geht den Käufer im Schadensfall zu verklagen. Das hat der tolle Jurist schon sehr gut erkannt. :D

Die Versicherung des Juristen interessiert es aber null und nix ob wer wen und wann verklagt. Im Schadensfall wickelt sie ab; weil sie eben per Gesetz abwickeln muß! Ob der Jurist sich seine entgangene - und zukünftig durch die Hochstufung auch noch weiterhin wird entgehende - Kohle wieder zurückholt mittels Klage, dass ist der Versicherung völlig egal. Das weiss der von Dir genannte Jurist aber auch. Nur zwischen "Käufer verklagen" und "Geld bekommen" liegen manchmal Welten ... und viel Ärger ... und manchmal sogar viele Jahre. Im schlimmsten Fall kriegst einen Titel für 30 Jahre den Du Dir dann im Schlafzimmer übers Bett nageln kannst. :(

Beispiel:

Habe als junger Mensch mal einen Gebrauchten an einen "fliegenden Händler" in Hannover vertickert. Mit schriftlichem Kaufvertrag (mit Datum + Uhrzeit der Übergabe). Wagen war noch angemeldet und sollte laut Kaufvertrag (!) innerhalb von 3 Werktagen durch den Händler umgeschrieben bzw. abgemeldet werden. Habe auch umgehend der Versicherung und dem Finanzamt eine Meldung über den Verkauf gemacht. 8)

Nach 1 (in Worten "einem") Monat noch nix passiert. Händler nicht erreichbar. Zwangsentwertung des Nummernschildes ging also nicht; muß nämlich vorgelegt werden. Versicherung und Steuer liefen also weiter. Mein Risiko aber auch. :cry:

Wenn ich mich recht erinnere, dann kam so etwa 3 bis 6 Monate später ein freundlicher Anruf vom Zoll der damaligen polnischen Grenze. Anm.: Ich wohne im Harz, also doch a bisserl weit entfernt. Ich könnte meinen Wagen doch nun endlich mal abholen. :???:

Der Wagen war bei einer Verfolgungsjagd völlig zu Schrott gefahren. Stand - oder besser lag - dort in der Nähe der Grenze im Strassengraben. Ermittelt haben sie mich (also den "letzten" Besitzer) mittels der noch immer vorhandenen Nummernschilder. :evil:

Die Beamten hatten ermittelt, dass mit "meinem" noch gültigen Nummernschild und den dazugehörigen Papieren fleissig "ausgeliehene" Fahrzeuge gleichen Typs über die Grenze geschoben wurden. Die Nummern wurden dann stets wieder an "meinen" Wagen montiert. Dieser Kreislauf lief unzählige Male so. Als die Beamten diese Typen hochnehmen wollten kam es eben zur besagten Verfolgungsjagd. :-o

Per Eigeninitiative, mit Geduld, viel Stress, Engelszungen, gutem Anwalt, Beweismitteln ... und mit viel Geld, kamen meine Versicherung und ich aus der Haftung heraus. Der hannoveraner Autohändler, welcher den Wagen damals per Anhänger direkt von meiner Haustür an die polnische Grenze gefahren hatte, wurde verknackt. Da er zum damaligen Zeitpunkt aber schon längst finanziell die Hände hochgemacht hatte, gab es da nix zu holen. Alle - also Versicherung, ich und andere Geschädigte - gingen völlig leer aus. Im Gegenteil: Ich habe (Anwalts- und sonstige Kosten) dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterhergeworfen. :-(((°

Geschrieben
Nur zwischen "Käufer verklagen" und "Geld bekommen" liegen manchmal Welten ... und viel Ärger ... und manchmal sogar viele Jahre. Im schlimmsten Fall kriegst einen Titel für 30 Jahre den Du Dir dann im Schlafzimmer übers Bett nageln kannst. :D

Besser hätte ich es nicht formulieren können! :-))!:-))!

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