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Unterbodenbeleuchtung


Veilside

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Hallo Veilside, erstmal Grüße an die Nachbarschaft!! :wink:

Ist definitiv nicht erlaubt, zumindest an fahrenden Autos. Du kannst dir ja was reinbauen, daß die Beleuchtung angeht wenn du aussteigst.

Hier mal auszugsweise ein paar Vorschriften zur Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) bzgl. Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen:

§ 49 a StVZO

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.

§ 50 StVZO

(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

§ 51 StVZO

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm - müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit 2 Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind 2 zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen. Beträgt der Abstand des äußersten Punktes der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer von den breitesten Stellen des Fahrzeugumrisses nicht mehr als 400 mm, so genügen in die Scheinwerfer eingebaute Begrenzungsleuchten. Das Licht der Begrenzungsleuchten muß weiß sein; es darf nicht blenden.

§ 51 a StVZO

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muß Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

§ 51 b StVZO

(1) Umrißleuchten sind Leuchten, die die Breite über alles eines Fahrzeugs deutlich anzeigen. Sie sollen bei bestimmten Fahrzeugen die Begrenzungs- und Schlußleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken.

(5) Werden Umrißleuchten an Fahrzeugen angebracht, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen sie den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 entsprechen.

Folge:

Wer mit einem derart modifizierten Kfz spazieren fährt muss mit einem Bußgeld rechnen, aber was viel schlimmer ist, er fährt ohne jeden Versicherungsschutz.

Gruß, Patrick

Ist definitiv nicht erlaubt, zumindest an fahrenden Autos. Du kannst dir ja was reinbauen, daß die Beleuchtung angeht wenn du aussteigst.

Also darfst du im Stand, z.B. aufm Parkplatz die Beleuchtung anmachen :-?

§ 49 a StVZO

(1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.

Das wiederspricht dem doch. Man darf nur die vorgeschriebene Beleuchtung anbringen. Also darf man sowas wie ne Unterbodenbeleuchtung gar nicht einbauen, oder irre ich mich da jetzt? :???:

Wie issn das in Amiland geregelt?

@KäptnReissdorf: Bei dem Punkt bin ich mir auch nicht sicher. Ich glaube es ist auch verboten auf öffentlichen Straßen im Stand so etwas einzuschalten. Denn da gilt die StVO ja schließlich auch. Bin mir aber wie gesagt nicht sicher, denn so etwas kommt für mich eh nicht in Frage.

Gruß zurück nach Bayreuth!

Danke für die Infos!

Aber ich denk mal ich werd mir das eh nicht anschaffen!

Schaut zwar gut aus aber wenn es soviele nachteile hat lohnt es sich ja wohl doch nicht!

Wegen Amiland!Ich glaub die Jungs und Mädels da drüben haben nicht sowas, was sich bei uns TechnischerÜberwachungsVerein schimpft. Leider haben wir in Dtl nicht die gleiche Fahrmentalität wie die!

Gruß

Christoph

ich bergrüsse das verbot. schliesslich sind es immer noch autos und nicht fahrende weihnachtsbäume! vor ein paar tagen bin ich einmal einem wagen mit unterbodenbeleuchtung begegnet. :-o das blaue licht hat mich sehr stark irritiert. nicht gerade förderlich für die verkehrssicherheit.

wems gefällt... 8)

p. s. juhuii!!! der 400ste beitrag! O:-)

hab das ehrlich gesagt noch nie in real gesehen, aber auf bildern und in filmen macht sich das immer super 8)

Wenn ich nen passenden Wagen hätte, wäre ich dem nicht abgeneigt. Da es aber sowieso verboten ist, werde cih wohl nie in den Genuss kommen :-(((°:wink:

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Geschrieben
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Hallo Veilside,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Hm!Naja ich wills ja auch nicht unter den golf machen!

Ich will mir in nicht allzu ferner Zukunft nen alten honda accord kaufen und da würde des schon eher dran passen!

Aber das das jemanden irritiert daran glaub ich bis heute noch nicht!

Mal schaun....

Danke für die Infos! :-))!

  • 1 Monat später...
  • 2 Jahre später...

Weiß jemand wie die lage momentan in österreich aussieht???

Habe mir nämlich welche zugelegt, und möchte sie montieren.

Ich darf sie nur während des Parken an machen oder??

Aus 50m entf. muss das Auto bei dunkelheit sichtbar sein, das problem wäre hiermit gelöst O:-)

:wink2:

Am besten immer den 911er aus GIS1 machen ;)

http://www.getawayinstockholm.com

Was glaubst Du warum noch keiner auf die Idee gekommen ist "Getaway in Berlin" oder sowas zu drehen? :D

Also wir haben im Kaff zwei oder drei Jungs die Ihre Kisten mit Unterbodenbeleuchtung befeuern. An sich sieht das nicht schlecht aus, mir fällt nur immer wieder auf, dass ich tierisch irritiert bin wenn die mir entgegenkommen...

Ich würde es mit meinem Auto auch nicht machen, wenn ich nen Supra hätte ganz sicher ;)

MeinesWissens nach gibt es bei einigen Herstellern (foliatec/jom, etc.) Unterbodenlampen, die mit dem Türkontakt verschaltet, sogar ne ABE haben. Heißtalso, wenn sie nur angehen, wenn die Türauf ist. Alsobei normalen Leuten nur im Stand :D

Wer tricksen will kann da bestimmt mit nem Relais was basteln, dass es auch funzelt, wenn man die Tür zu hat und das ganze dann nur, wenn man einen im Cockpit versteckten Schalter anschaltet, aber wenn einem SOWAS nachgewiesenwird, aua aua :lol:

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