Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Versicherungsfrage bei Mietwagen


master_p

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

meine Freundin hat vermutlich gerade eine kleine Pechsträhne. Aber nachdem ihr Wagen in der Werkstatt war (siehe hier), hat sie einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung zugestanden bekommen. Dieser Mietwagen hatte einen Vollkasko mit 350€ SB.

Am Donnerstag hat ihr so ein betrunkener ***** eine Bierflasche ans Auto geworfen, woraufhin eine kleine Delle im Kotflügel entstanden ist (kein Lackschaden). Da eh die Polizei vor Ort war, um denjenigen einzusammeln (er wollte sich umbringen...), hat diese natürlich auch den Schaden aufgenommen inkl. Aktenzeichen etc.

Jetzt hat meine Freundin den Wagen bei der Autovermietung wieder abgegeben und ist dabei leider an einer extrem unfreundliche Ziege geraten. Die hat sich den Schaden angesehen und meinte gleich "Ja das müssen sie erstmal zahlen". Wie gesagt, der Verursacher wurde gefasst und er meinte auch, dass er einen Haftpflicht hat, die das zahlen wird. Allerdings hat die Tuse bei der Vermietung extremen Terror gemacht und war einerseits völlig unwissend, wie mit einem solchen Fall zu verfahren ist und andererseits war sie wohl extrem drauf erpicht, dass meine Freundin den Schaden erstmal zu zahlen hätte. Da kamen so Sprüche wie "Selbst wenn die Haftpflicht das zahlt, aber das zu lange dauert, müssen Sie das erstmal vorstrecken. Unsere Autos werden nämlich weiterverkauft und da müssen die Top sein". Der Wagen war übrigens ein Golf V mit ca. 1.400km, also brandneu.

Die Vermietungs-Tuse will jetzt Montag bei der Polizei anrufen und dort fragen, wie es weiter gehen soll - weil sie eben selbst überhaupt keine Ahnung hat. Das ganze klang ein bisschen so, als ob sie sich vor Angst in die Hosen machen würde, dass niemand diesen das-repariert-der-Beulendoktor-für-50€-Schaden übernimmt.

Hat jemand von Euch sowas schonmal gehabt? Ist im Prinzip ja egal, ob Mietwagen oder nicht. Aber meiner Meinung nach müsste das die Vollkasko erstmal übernehmen (und zwar ohne SB) und sich das Geld dann von dem Typen bzw. dessen Versicherung wiederholen. Warum sollte meine Freundin irgendwas zahlen, was sie nicht verursacht hat und wo der Verursacher gefasst wurde?

Vielleicht weiß jemand von Euch ja genaueres, wie sowas abläuft? Prinzipiell bin ich der Meinung, dass das die Versicherungen schön unter sich ausmachen können und meine Freundin da überhaupt nichts zu zahlen hat.

Gruß aus Hamburg

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Geschrieben

Hallo Phillip,

ist natürlich sehr ärgerlich, was ihr da in der letzten Zeit mitmachen mußtet. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Zu Deiner Frage ...

Soweit ich das noch aus meinem Studium zusammenbekomme, ist der von Dir geschilderte Sachverhalt zunächst einmal in zwei separate Bereiche zu trennen.

Zum einen ist Deine Freundin F Vertragspartner der Autovermietung AV und nicht der Schädiger S. Das bedeutet dann aber auch, dass eventuelle Ansprüche der AV immer unmittelbar gegen F geltend gemacht werden.

So gesehen hat m. E. die AV einen berechtigten Anspruch auf Zahlung der Selbstbeteiligung aus dem Vertragsverhältnis.

Selbstverständlich kann Deine Freundin dann aber gegen S im Rahmen von zivilrechtlichen Ansprüchen Schadenersatz geltend machen. Ob S nun eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht - zunächst wird Deine Freundin mal höflichst bei S anfragen - besser wäre aber in diesem Zusammenhang die Hinzuziehung eines professionellen Rechtsberaters.

Ich habe die Rechtsverdreherei für einen Beruf aufgegeben, der mir Spaß macht :D:D:D

Wünsche Euch viel Glück bei der Schadenregulierung.

Geschrieben
Wie gesagt, der Verursacher wurde gefasst und er meinte auch, dass er einen Haftpflicht hat, die das zahlen wird.

Es spielt keine Rolle ob er eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht. Denn keine Haftpflichtversicherung der Welt zahlt schäden die aus Straftaten hervorgehen (wie das beschädigen anderer Sachen aus reiner Willkür/ Sachbeschädigung).

Geschrieben

Moin,

Ich arbeite seit einiger Zeit selber bei einer Autovermietung.

Ich nehme jetzt mal das Standartbeispiel mit 1000€ SB OHNE Haftungsreduzierung.

Grundsätzlich gilt, der Mieter (in dem Fall deine Freundin) haftet und das ist besonders wichtig: PRO Schadensfall mit 1000€.

Sprich Sie fährt einen hinten drauf (1000€) setzt dann aus "panik" wieder Zurück und trifft noch den hinter Ihr (1000€) , Sie muss dann bei uns mit 2000€ haften.

Ganz Wichtig! dies gilt auch für Schäden die dritte an dem Fahrzeug hinterlassen die dann abhauen und nicht haftbar gemacht werden können. Sprich Sie parkt beim Aldi und einer Schiebt ihr einen Einkaufswagen dagegen und haut ab: 1000€ SB. Sie parkt an der Strasse und jemand tritt den Spiegel ab: 1000€ SB.

Wichtig an der Sache ist:

Angenommen Sie würde beim Ausparken am Zaun hängen bleiben und hinterlässt eine kleine Beule mit Kratzer, welche problemlos mit Smart Repair behoben werden kann muss Sie zunächst mit 1000€ SB haften.

Ist das Auto jetzt Repariert ( was in der Regel sofort passiert denn ein Auto was steht und nicht auf der Strasse ist kostet der Vermietung nur Geld) bekommt Sie einen Abschlussbericht mit der Rechnung. Beträgt diese jetzt z.b 275€ so bekommt deine Freundin dann den Differenzbetrag von 725€ aufs Konto zurück überwiesen.

Der Fall deiner Freundin ist allerdings Spezieller da der Täter ja noch vor Ort verhaftet wurde und auch ein Aktenzeichen hinterlegt ist, somit ist das in meinen Augen ein Vandalismus Schaden (wie Master schon meinte sowas zahlt KEINE Haftpflichtversicherung) und da bin ich momentan auch überfragt wie das gehandelt wird das es ja kein klassischer Verkehrsunfall ist wo man nicht Schuld ist also auch keine SB zahlen müsste.

Ich weiß ja nicht bei welcher AV der Golf istm, kann mir aber vorstellen das das ganze nun wie folgt aussehen wird:

Deine Freundin muss der Autovermietung die SB in Höhe von 350€ zahlen, und sollte der Beulendoktor (Arbeitet nicht jede AV mit zusammen) oder die Fachwerkstatt weniger als 350€ verbrauchen gibts den Rest zurück. Und will Sie das Geld wieder sehen wird sie denke ich mal Rechtlich selber gegen den Steineschmeißer vor gehen müssen.

Gruß

Tim

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...