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MwSt. Erstattung bei Fzg.-Kauf mit Kompagnon


A.Wissner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo CP-Gemeinde,

wie regelt ihr das mit der Erstattung der Vorsteuer in eurem Betrieb wenn einer ein Auto für 90k fährt und der andere 50k?

Geht um kein Leasing, sind bar bezahlte Fahrzeuge.

Gruß

Andy

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Geschrieben

Was hat das "wie" der Vorsteuererstattung mit der Höhe der Kaufsumme zu tun?

Geschrieben

das von meinem Kompagnon 15k am Konto liegen und von mir nur 8k. Uns gehört das Gewerbe aber zu 50/50.

Wie macht ihr das dann?

Zahlt ihr euch die Vorsteuer bei Erstattung wieder aus?

Geschrieben

Zunächst ist das völlig egal oder wollt Ihr bei jeder Rechnung ( Benzinmehrverbrauch, Toilettenpapiermehrverbrauch:-oX-)) eine Gewichtung vornehmen ? Sicher nicht.

Das Problem ist nicht die Mehrwertsteuer sondern im wesentlich größeren Anschaffungswert des Fahrzeuges.

Entweder man gönnt es seinem Partner oder er zahlt die Mehrkosten in die Firma. Verkompliziert aber alles. Es gibt da schönere "Lösungen" die sind aber für ein offenes Forum nicht geeignet . O:-)

Geschrieben

Nachtrag

Vorsteuer auszahlen, wie soll das gehen? Auszahlungen sind Gehälter oder Dividenden/ Gewinne. In dem Fall eben 50/50....

oder über die sog. Disquotale Gewinnausschüttung.

Muß aber per Gesellschafterbeschluß oder noch besser in der Satzung geregelt werden. Nehme an es ist eine GmbH. Laufende Anpassungen sind da aber auch nicht möglich.

Also, vergiß es einfach oder tritt Eurem Steuerberater ins Kreuz etwas creativer nachzudenken. Möglich wäre auch eine offizielle, private Ausgleichszahlung zwischen den Gesellschaftern. Ist dann ein Geschenk und bis 10.000,00 € steuerfrei.

Sich mit solchen Kleinigkeiten zwischen den Gesellschaftern zu beschäftigen ist aber schon der Anfang vom Ende. Gibt in der Unternehmensführung nun wirklich wichtigere Dinge.

Wünsche Euch viel Erfolg.

Geschrieben

Nunja, gezahlt werden die Fahrzeuge ja im Prinzip von privat-Konten.

Wenn "seine" 15k MwSt. dann auf dem Geschäftskonto liegen ist das doch nicht ok? Macht ihr das tatsächlich so?

Wozu sollte man denn sonst überhaupt darauf achten, dass bei Gebrauchtfahrzeugen die MwSt. ausweisbar ist, wenn sich das Geld so oder so wie der in Firmenbesitz befindet? :oops:

Das erschwert die Fzg-Suche nämlich teils doch erheblich.

Ich kann mir doch auch schlecht die Hälfte der im Folgemonat überschüssigen 15k auszahlen lassen nur weil man Kompagnon ein Auto gekauft hat.

Ich habe das noch nie verstanden, bitte um Rat und danke schonmal!

EDIT:

Ja, ist eine GmbH und 15k sind für uns keine Kleinigkeit.

Geschrieben

Bei einer GmbH ist diese Aussage nicht richtig:

"Nunja, gezahlt werden die Fahrzeuge ja im Prinzip von privat-Konten."

Geschrieben

ich verstehe die ganze Sache sowieso nicht ganz. Wieso zahlt ihr Firmenwägen von Privatkonten und nicht von den Geschäftskonten?

Es sind doch betrieblich genutzte Firmenwägen, sie gehören also eurem Betrieb, dessen Geschäftsführer (nehm ich mal an) ihr seid.

Die ausbezahlten Vorsteuern gehen ganz normal auf eure Firmenkonten. Eine Auszahlung in euer Privatvermögen /Konten, ist da absolut unüblich und auch steuerlich und buchhalterisch gar nicht machbar..

Da hast halt Pech gehabt wenn sich dein Kompagnon ein doppelt so teueres Firmenspielzeug leistet wie du. Noch mehr Pech hättest du, wenn er dafür noch einen finanziellen Obelusk in form der Vorsteuer kassieren könnte und würde...

Nug

Geschrieben

ähäm...

Eure GmbH gilt als juristische Person...

Ihr seid damit nur Angestellte/ wenn auch Geschäftsführer dieser GmbH

wenn Ihr die Vorsteuer-Erstattung in Anspruch nehmt, gehören die Fahrzeuge der GmbH und werden üblicherweise auch vom GmbH Konto bezahlt...

auf dieses Konto erfolgt also auch die Rückerstattung

wie K-L-M schon bemerkte, sind Auszahlungen dann Gehälter oder Dividenden/Gewinne

wenn Ihr die Fahrzeuge privat gekauft bzw. von Privatkonten bezahlt habt, gibt es keine Vorsteuererstattung !

... oder sollte etwa die rückerstattete Vorsteuer auch gleich das Startkapital für die Firma sein ? O:-)

falls die Nummer schon wie oben beschrieben gelaufen ist, empfehle ich die umgehende Konsultation eines versierten Steuerberaters....

bei der ersten Umsatzsteuerprüfung - und die kann bei den genannten Summen schneller kommen als Ihr glaubt - will das FA die erstattete Vorsteuer komplett zurück haben....

übrigens:

wenn Ihr diese Autos - in vielleicht 2 Jahren - wieder verkauft, fällt selbstverständlich 19% Umsatzsteuer an, die dann wiederum an`s FA abgeführt werden müssen... :wink:

da die Fahrzeuge dann aber voraussichtlich nur noch die Hälfte wert sind, ist die abzuführende Summe natürlich auch entsprechend geringer :D

.

.

.

nug war wieder schneller :-))!

Geschrieben
ähäm...

nug war wieder schneller :-))!

ich hab den Beitrag auch 30 min früher gestipselt :D

Ich hab mir jetzt übrigens grad überlegt, die Vorsteuer vom Gallardo auf mein Privatkonto zu transferieren, zwei super Bunnys anzurufen, und sie drei Wochen in die Karibik entführen.....

Aber die Realität ist soooo grausam :cry:

Nug

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo A.Wissner,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

so ein seltsames Geschäftsgebahren hab ich während meiner ganzen Selbstständigkeit noch nicht gehört:???:

Ich kauf was von meinem Privatgeld,nutze es für die Firma und will dann noch die Mwst kassieren?:-o

Anderstrum ja ok, ich kauf was für die Firma und nutze es auch privat,

oder hab zumindest Spass dabei, es während der Geschäftszeit zu nutzen.O:-)

und dass bezahlte Mwst als Vorsteuer abziehbar ist, sollte zum Grundwissen eines Unternehmers gehören

Geschrieben

Ich kann nur berichten wie es bisher gelaufen ist.

Bezahlt wird das Fzg. vom Geschäftskonto, worauf allerdings vorher eine Privateinlage von mir oder ihm transferiert wird. Deshalb ist es auch kein "gemeinsames" Geld.

Das die Märchensteuer bei Verkauf wieder abgeführt werden muss ist schon klar. Man spart ja dennoch die Differenz.

Es ist genaugenommen eine GmbH & Co. KG

Wir zahlen uns monatlich den Überschuss aus, kein festes Gehalt.

Und eine Steuerprüfung hatten wir auch schon, war aber alles ok.

Geschrieben

Was mich so ein bisschen wundert ist dass die Mehrwertsteuer, also in diesem Falle die Vorsteuer, nicht so ohne Weiteres mit den Einnahmen der Firma und der Mehrwertsteuer daraus verrechnet werden kann. Wie fuehrt Ihr die Vorsteuer ab? Monatlich?

Also sind die Einnahmen nicht so richtig dolle, oder es ueberwiegen andere Ausgaben. Da sollte man sich dann vielleicht mal Gedanken machen.

Kann natuerlich sein, dass Ihr in einem mehrwertsteuerfreien Markt agiert, wie z.B. Export, dann kann es durchaus zu negativen Vorsteuerbilanzen kommen.

Wie das FA es sieht, wenn Einlagen getaetigt werden, die dann gleich in Fahrzeuge umgesetzt werden, ist noch eine andere Frage, die ich dem Steuerberater mal stellen wuerde. Vor allem der Nachweis der ueberwiegenden geschaeftlichen Nutzung.

Gruss Bjoern

Geschrieben

Hallo, sei mir bitte nicht Böse, aber

1.) Habe ich von solch Geschäftsgebaren noch nichts gehört bzw. würde es nicht machen.

2.) Würde ich solche Fragen meinem Steuerberater stellen, der sollte Innehab eines anrufes eine Antwort geben können.

Geschrieben

@ A.Wissner

bei der jetzt dargestellten Rechtsform GmbH & Co. KG

gibt es schon Konten die die einzelnen Kommanditisten buchungstechnisch bedienen.

Aber trotzdem das Grundprinzip hat sich nicht geändert. Ein Partner gibt mehr Geld für seine Belange aus als der andere. Das ist wohl Fakt und hat nichts, aber auch gar nichts mit der Mehrwertsteuer zu tun.

Hier gilt: entweder ich akzeptiere das ( z. B. weil er "Wichtiger" ist :wink:)

oder ich unterbinde das oder ich erwarte einen Ausgleich. Wie das geht habe ich anklingen lassen. In der KG ist das übrigens etwas leichter als in der GmbH.

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