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Frage bezüglich ausweisbarer Mwst. bei Gebrauchtwagen


einprozentler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, zusammen,

Ich werde in den nächsten Tagen einen "Neuen "Gebrauchtwagen kaufen,

entweder BMW 745i oder Mercedes cl 600.

Der Preis bewegt sich hierbei bei ca 27000 Euro.

Eine Frage, bei fast allen Autos dieser modelle, die bei Händlern angeboten werden, steht immer der Vermerk Mwst. ausweisbar!

Hat jemand Ahnung wie es sich verhält, wenn z.B. Person XYZ aus Litauen das Auto kauft,zum Exportpreis,und ich es dann wieder zurück"importiere" aus Litauen?????.

Habe letztens einen alten 123 er Aus LT hierher mitbringen lassen, und habe es durch eine Vollabnahme geschafft den Wagen wieder in Deutschland zuzulassen.

Müsste der "Exportierer" den die Mwst. hier beim Händler bezahlen??

oder kann man das Auto rein "Netto" kaufen..???????????????????

Wären immerhin ca. 5000Euro die man sparen könnte...

Mfg

1%ler,der keine Mehrwertsteuer mag...:wink:

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Geschrieben

Hallo 1%-ler,

Immer diese krummen Geschaefte, entweder du machst es wie folgt:

Export MWSt frei nach Litauen -> Import MWSt frei nach Deutschland.

Dies funktioniert aber nur falls:

1) das KFZ MWSt ausweisbar ist, heisst es war auf einem Unternehmer/en zugelassen der die MWSt verrechnet hat

2) das Geschaeft unter MWSt Pflichtigen geschieht:

D.h. du brauchst du MWSt ID Nr vom Kaeufer und diese wird vom Finanzamt ueberprueft (solltest du selber vorher machen, geht auch online), falls die nicht stimmt, darfst du selber die MWSt nachzahlen !

Gleiches gilt beim Re-Import der Typ aus LT darf und wird dir das Auto nur verkaufen wenn er deine MWSt ID nr hat und du musst daraufhin das KFZ auf deiner Firma zulassen.

Alles andere was dir vorschwebt ist illegal 8)

gruss,

Mark

  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Hätte dazu auch eine frage.

Wenn ich jetzt ein zugelassener PKW in Deutschland an einen Händler verkauf.

Sprich, Das Fahrzeug wird zum Händlereinkaufspreis ohne Mehrwertsteuer gegen bar übernommen von Privat zur Händler.

PKW Verkaufswert 3000 Euro in Bar abzüglich die MWST.

Darf dieser PKW Händler mir die MWST von meinem Verkaufspreis abziehen ????

Geschrieben

es gibt Gebrauchtwagen die sind "differenzbesteuert" oder Fahrzeuge die ein Mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen verkauft und deshalb bei einer Rechnungsstellung die MwSt. ausweisen darf. In Ihrem Fall kann ja keine MwSt. ausgewiesen werden, da Sie ja Privatmann sind. D.H der Händler kauft "differenzbesteuert" ein und verkauft die Kiste wieder "differenzbesteuert". Auf der Rechnung oder auf dem Ankauf wird nirgendwo die Märchensteuer ausgewiesen.

Saluti

Geschrieben

Sozu sagen haut mich der Händler über den Tisch mit dem was er da macht.

Danke für Info.

Geschrieben

...Warum? es wird ein Preis X ausgehandelt und der wird vergütet. Da wird auch nichts mehr abgezogen. Sie müssen das Angebot ja nicht akzeptieren, wenn Sie sich verarscht vorkommen.

Saluti

Geschrieben

Nee, nee darum geht es nicht.

Es geht darum das einige Händler da eine sache machen die nicht OK ist.

Kann ja nicht sein das eine Privat Person vom Händler beim verkauf seines Privaten PKW noch Steuer abgezogen wird vom ausgemachten betrag. Akzeptieren ist soeine sache, wenn keiner davon eine ahnung hat wo hat man da die möglichkeit nein zu sagen ????? Darum fragt man ja in einem Forum nach, man möchte ja nicht wegen jeder kleinigekit einen Anwalt aufsuchen müssen.

Geschrieben

Steuer abziehen ist völlig egal für den Endverbraucher. Wenn ein Preis ausgehandelt ist ist das für den Endverbraucher der Preis, den er zahlt oder der Preis, den er bekommt. Nur im B2B-Bereich spricht man über Nettopreise für Endverbraucher muss - per Gesetz - immer der Preis genannt werden, der am Ende auch gezahlt wird. Deswegen müssen auch Fluggesellschaften mittlerweile alle Steuern mit im Preis angeben - was früher gerne ausgelassen wurde.

Und ich würde einfach mal behaupten, dass das bei der Preisverhandlung wenn es um einen Verkauf geht genau so ist. Der Preis, der auf dem Kaufvertrag steht, der MUSS am Ende auch auf dem Konto des Endverbrauchers landen. Alles andere ist vielleicht nicht Betrug, aber Beschiss und damit würde ich sofort zum Käufer gehen bzw. wenn er sich quer stellt sofort zum Anwalt. Als Endverbraucher braucht Dich eine Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer niemals interessieren - und kann schon gar nicht mit der Steuererklärung "zurückgeholt" werden.

Geschrieben

Hä? Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder man ist Vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht.

Wenn ja dann muss man die Umsatzsteuer ans Finazamt abführen und wenn nicht wird das Auto somit differenzbesteuert. Da kann auch kein Händler etwas abziehen. Wo soll denn da jetzt wer den Vorteil haben?

Du verkaufst privat ein Auto: Der Händler zahlt den Preis und basta. Da kann auch der Händler keine Vorsteuer ziehen.

Du verkaufst gewerblich: Händler zahlt mit Umsatzsteuer an Dich, du führst die Umsatzsteuer an das FA ab und der Händler zieht sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer.

Wenn er das Auto wieder verkauft muss er die Umsatzsteuer wieder abführen. Somit muss er im endeffekt nur seinen Gewinn m it 19% versteuern, der Rest wird durchgereicht.

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