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Wandlung – wie geht das genau?


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Geschrieben

Ich habe schon mehrmals über Wandlung von Fahrzeugen hier im Forum gelesen. In Ö. ist so ein Vorgehen allerdings ziemlich unbekannt, darum muß ich mal nachfragen.

Bei Autos habe ich schon mitbekommen, dass natürlich Kosten für die Nutzung in Abzug gebracht werden, was auch logisch ist.

Wie ist das aber mit Zubehör, Tuningteilen, Mehrausstattung – noch dazu, wenn lebenslange Garantie besteht??

1. Kann man auch Teile wandeln und wenn ja, werden auch da Abzüge geltend gemacht?

2. Wird dafür der Listen- oder der Kaufpreis als Basis herangezogen (was speziell bei einem Schnäppchenkauf einen großen Unterschied ausmacht)?

3. Muß man wirklich einen Abzug für die Nutzung in Kauf nehmen, obwohl diese durch das fehlerhafte Produkt erheblich eingeschränkt war??

4. Wäre es nicht auch für den Hersteller günstiger, einer Wandlung ohne jegliche Abzüge für die Nutzung zu akzeptieren als das Teil – aufgrund der lebenslangen Garantie – noch 100 mal auszutauschen?

Danke fur Eure Hilfe!

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Geschrieben
Ich habe schon mehrmals über Wandlung von Fahrzeugen hier im Forum gelesen. In Ö. ist so ein Vorgehen allerdings ziemlich unbekannt, darum muß ich mal nachfragen.

Bei Autos habe ich schon mitbekommen, dass natürlich Kosten für die Nutzung in Abzug gebracht werden, was auch logisch ist.

Wie ist das aber mit Zubehör, Tuningteilen, Mehrausstattung – noch dazu, wenn lebenslange Garantie besteht??

1. Kann man auch Teile wandeln und wenn ja, werden auch da Abzüge geltend gemacht?

2. Wird dafür der Listen- oder der Kaufpreis als Basis herangezogen (was speziell bei einem Schnäppchenkauf einen großen Unterschied ausmacht)?

3. Muß man wirklich einen Abzug für die Nutzung in Kauf nehmen, obwohl diese durch das fehlerhafte Produkt erheblich eingeschränkt war??

4. Wäre es nicht auch für den Hersteller günstiger, einer Wandlung ohne jegliche Abzüge für die Nutzung zu akzeptieren als das Teil – aufgrund der lebenslangen Garantie – noch 100 mal auszutauschen?

Danke fur Eure Hilfe!

Wie die Rechtslage in Ö ist kann ich leider nicht sagen.

ACHTUNG: Die Wandlung ist in D Bestandteil der Gewährleistung (in D gesetzlich verbrieft) und nicht der Garantie (geg. freiwillige Zusatzeistung des Herstellers).

Zu 1: Ja, Wandlung kann geg. geltend gemacht werden für alles für das du einen Kaufvertrag besitzt (der kann auch mündlich sein) und zwar gegen den Vertragspartner, also üblicherweise den Einzelhändler.

Zu 2: Aus 1 an sich schon klar, oder ? Kaufpreis laut Vertrag!

Zu 3: Das steht in D zur Zeit auf der Kippe, es ist ein Prozess anhängig, dessen Ausgang ungewiss ist. Z.zt. muß man sich eine Nutzung anrechnen lassen, gegen die man aber mit Hinweis auf den Prozess Einspruch einlegen sollte.

Zu 4: Achtung siehe ganz zu Anfang, nicht Gewährleistung und Garantie verwechseln. Den Gewährleistungsanspruch (Reparatur, Austausch, Wandlung, Minderung) machst du gegen den Händler geltend. Garantie (FREIWILLIG) dann gegen den Hersteller. Und lebenslange Garantie auf Produkte ist eher seltenO:-) O:-) Schön wärs!

Und noch einmal, in Ö gilt lokales Recht, obiges ist die Sachlage für D, wenn auch stark komprimiert!

Alle Klarheiten beseitigt:-))!

Kai

Noch ein paar Texte (lamberko sei Dank!!)

Ist die Kaufsache mangelhaft und konnte der Verkäufer den Fehler im Wege der Nacherfüllung (= Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nicht beseitigen, kann der Käufer anstatt Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er kann die Kaufsache also zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.

Der Käufer hat ein Wahlrecht, ob er bei einer fehlerhaften Kaufsache vom Vertrag zurücktritt oder mindert. Dieses Wahlrecht endet allerdings in dem Zeitpunkt, in dem sich der Verkäufer mit dem vom Käufer gewählten Recht (Rücktritt oder Minderung) einverstanden erklärt hat.

Voraussetzung für den Rücktritt ist die ergebnislose Fristsetzung zur Leistung. Hat der Käufer bereits die Nacherfüllung (= Nachbesserung oder Ersatzlieferung) unter Fristsetzung verlangt, ist eine weitere Fristsetzung nicht erforderlich. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Verkäufer sie zu unrecht oder ist dem Käufer die Nacherfüllung nicht zumutbar, ist die Fristsetzung ebenfalls entbehrlich.

Das Recht auf Rücktritt verjährt innerhalb zwei Jahren. Bei dieser Frist handelt es sich um eine gesetzliche Verjährungsfrist, die ab dem Tag läuft, an dem der Käufer die Kaufsache erhalten hat. Macht der Käufer das Rücktrittsrecht nicht innerhalb dieser Frist geltend, kann der Verkäufer den Rücktritt verweigern, indem er sich auf die Verjährung beruft.

* Umtausch: Der Verkäufer nimmt die reklamierte Ware zurück und händigt ihm solche aus, die diesen Fehler nicht aufweist. Übliche Vorgehensweise bei geringwertigen Gütern.

* Reparatur: Der Verkäufer behebt den Mangel auf seine eigenen Kosten, so dass der Reklamationsgrund entfällt. Streng genommen ein Sonderfall des Umtauschs, der bei höherwertigen Gütern gebräuchlich ist. Bei Dienstleistungen spricht man hier auch von einer Nachbesserung.

* Wandlung: Der Verkäufer gibt dem Käufer sein Geld zurück. Er erhält im Gegenzug die fehlerhafte Ware zurück, sofern das mit angemessenem Aufwand möglich ist.

* Minderung: Der Verkäufer erstattet einen Teilbetrag, der Käufer behält die fehlerhafte Ware. Dies ist die häufigste Lösung bei reklamierten Urlaubsreisen und anderen Dienstleistungen.

Es liegt zunächst in der Entscheidung des Verkäufers, welchen Weg er wählt. Allerdings muss die Lösung für den Käufer zumutbar sein. So kann der Verkäufer beispielsweise nicht unbegrenzt erfolglose Reparaturversuche vornehmen. Auch die Aushändigung einer ganz anderen Ware oder eines Gutscheins ist nur mit dem Einverständnis des Käufers zulässig.

Geschrieben

Danke Kai für diese ausführliche und sehr hilfreiche Erklärung :-))!

Das angesprochene Teil habe ich leider schon vor über 2 Jahren gekauft. Eine Wandlung scheint, nach Deinen Ausführungen zu schließen, nicht mehr möglich zu sein :???:

Das heißt also, ich muß mit weiteren Reparaturen (oder Austausch) über die nächsten Jahre leben :-(((°

Es besteht tatsächlich eine lebenslängliche Garantie (nicht Gewährleistung).

Lebenslänglich? Bezieht sich das auf das Auto oder auf mich :D ??

Geschrieben

Lebenslänglich? Bezieht sich das auf das Auto oder auf mich :D ??

Was traust Du Dir denn so zu, im Vergleich zu Deinem Auto ?

Wie heisst es doch immer so schön bei den Service-Intervallen:

"...Je nachdem was früher eintritt..." :D

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