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kurzes Kennzeichen beibehalten


mFKomega

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Geschrieben

Moin,

ich fahre einen Ford Probe GT und habe deswegen ein kurzes Kennzeichen (MZ ein Buchstabe und eine Zahl).

Jetzt frage ich mich ob es möglich wäre das Kennzeichen bei einem anderen europäischen Auto beizubehalten indem die Heckklappe oder die -schürze gegen die Ami-Version getauscht werden würde.

Hat da schon Jemand Erfahrung?

Ich denke es hängt auch von der Zulassungsstelle ab, da ich auch oft Probes sehe mit einem normalen langen Kennzeichen...

Grüße,

Daniel

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Geschrieben

Möchtest Du das Auto wechseln? Dann wird es sicher schwierig weil das alte Kennzeichen eine Zeit gesperrt wird, bevor es neu vergeben werden kann...zumindest waren das meine Erfahrungen bis heute...

Geschrieben

Nein, ich (noch) nicht vor mein Auto gegen ein anderes zu ersetzen ;)

Wollte nur mal generell nachfragen ob da Jemand Erfahrung hat.

Da ich noch nie ein Kennzeichen behalten habe und erst recht kein kleines würde mich das doch sehr interessieren.

Geschrieben

Frag mal bei deinem Straßenverkehrsamt nach, wie das dort gehandhabt wird. Bei einigen kann man sein bisheriges kennzeichen auf sein neues Auto übernehmen. Hier in Berlin z.B. nicht, da die Kennzeichen fahrzeuggebunden sind.

Wenn ja, dann ist es Ermessenssache des Straßenverkhrsamtes, ob sie dich dein kennzeichen behalten lassen. Die Kombination vielleicht, evtl. musst du die beim neuen Auto dann aber auf ein normalgroßes Kennzeichen drucken lassen.

Geschrieben

Hmmm.....

In der Regel kann man sich ein Kennzeichen doch beim örtlichen Straßenverkehrsamt reservieren lassen. Wenn man das z.B. mit dem eigenen Kennzeichen macht, anschliessend das Fahrzeug abmeldet (bevor es verkauft wird und das Kennzeichen somit in andere Hände gelangen würde) und nach der Kennzeichen-Sperrfrist sein neues Fahrzeug mit dem reservierten Kennzeichen anmeldet.

Würde sowas funktionieren?

Geschrieben
Hmmm.....

In der Regel kann man sich ein Kennzeichen doch beim örtlichen Straßenverkehrsamt reservieren lassen. Wenn man das z.B. mit dem eigenen Kennzeichen macht, anschliessend das Fahrzeug abmeldet (bevor es verkauft wird und das Kennzeichen somit in andere Hände gelangen würde) und nach der Kennzeichen-Sperrfrist sein neues Fahrzeug mit dem reservierten Kennzeichen anmeldet.

Würde sowas funktionieren?

Da bin ich mir nicht sicher, ob du dir dein eigenes Kennzeichen reservieren lassen kannst; ich befürchte nicht. Dann hast du das Problem, dass das Kennzeichen erstmal gesperrt wird, und dann braucht man Glück, dass es noch verfügbar ist.

Überhaupt ist es landkreisspezifisch... (Wäre auch meine Antwort auf die Ausgangsfrage; am besten bei der zuständigen Behörde anrufen)

Geschrieben

Du hast das Kennzeichen-meines Wissens kannst Du es im Rahmen der Besitzstandswahrung behalten. Früher war sowas nur nach Abmeldung des alten Fahrzeugs und Anmeldung in einer anderen Stadt möglich, inzwischen ist es auch so möglich. Mach Dich bei Deinem Strassenverkehrsamt schlau...

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