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(Rechtliche) Möglichkeiten bei Youngtimern


Kazuya

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Jungs,

da ich hierbei keine direkte Anwort erhalten habe ( http://www.carpassion.com/de/forum/viewtopic.php?t=27596 ) was aber ok ist da es leicht Off-Top war hier nochmal die Frage:

Was ändert sich alles bei einem Youngtimer (Bj. ´84)? Zulassung, Möglichkeiten allgemein, Versicherung etc.

Stimmt es das man dann rel. Narrenfreiheit was die Lautstärke angeht hat? Schön wärs?! :???:

Bis dann,

Harry

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Geschrieben

Zulassungstechnisch ändert sich erst etwas, wenn das Auto 30 Jahre alt ist und damit H-zulassungsfähig wird. Narrenfreiheit hat man aber selbst dann nicht.

Wenn das Auto ein Youngtimer ist (20 Jahre alt) kannst du mit deiner Versicherung reden ob das ganze günstiger werden könnte - mein Käfer Cabrio habe ich letztes Jahr als Oldtimer versichern können obwohl es erst 27 Jahre alt war. Das war bei der Württembergischen gute 70% günstiger als die "normale" Versicherung bei der Provinzial. Wertgutachten und der Nachweis, dass ein Alltagsfahrzeug vorhanden ist ist aber sogut wie immer notwendig.

Allgemein kann man noch sagen, dass die Versicherungen mittlerweile gerade bei leistungstarken Youngtimern und jungen Fahrern extrem vorsichtig geworden sind, wenn man unter 21 ist und kein Alltagsfahrzeug hat, hat man idR keine Chance. In der aktuellen "Markt" ist ein Versicherungsüberblick /-Vergleich.

Gruß,

Christian

Geschrieben

Wie ist das eigentlich bei Motorrädern ? Gelten die gleichen Bestimmungen

wie für Automobile ? Meine Yamaha ist immerhin schon 22 Jahre alt und

ein Motorrad wird wohl nicht unbedingt als Alltagsfahrzeug gelten.

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