Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Gerade wegen Sportauspuff von Polizei angehalten!


Sascha79

Empfohlene Beiträge

  • Mitglieder
Geschrieben
Sicher???

Bei unseren Moppets wird beim TÜV immer nur Standgeräusch gemessen...

(also alle älter Bj 89 versteht sich)

Auch in der Polizeikontrolle messen die doch nur Standgeräusch!

Das bei modernen Fahrzeugen das Abgasverhalten nachgewiesen werden muss, ist eh klar; drum ists da auch nicht so einfach.

Und bei nem alten ohne-Kat 4RE, sollten die sich nicht so anstellen...

Aaaaber:

ist mir eh wurscht; mein Auto bleibt original:-))!

Al.

.

die messen so weil die keine andere möglichkeit haben,die Fahrgeräusche werden auf eine ISO Asfalt durchgeführt,selbst gasstösse wäre falsch den die rmittlung von Standgeräsche werden bei stabile Drehzalhen ermittelt,

und zwar bei 3/4 von den nenndrehzahlen im Fahrzeuschein, also wenn im Schein 8000 Upm. steht erfolgt die Messung bei 6000 Upm.

im Übrigen bei Motorräder gelten andere Regelungen.

Gruss Tony

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
  • Antworten 155
  • Erstellt
  • Letzte Antwort
Geschrieben

Auch nur fast richtig:

bei Nenndrehzahl unter 6000min-1 gilt 3/4

darüber bei 1/2 Nenndrehzahl:wink:

Was aber stimmt ist, dass Gasstöße dabei nicht mitgemessen werden dürfen!

Al.

.

Geschrieben

Was aber stimmt ist, dass Gasstöße dabei nicht mitgemessen werden dürfen!

Al.

.

Mir wurde von den Polizisten gesagt, es werde alles mit gemessen und der

lauteste Wert gilt, sollten die damit falsch gelegen sein, was ja durchaus möglich ist, hätte ich trotzdem den Ärger am Hals gehabt.

Wir Wissen ja, Recht habe und Recht bekommen ist nicht dasselbe.

Das bei Motorräder andere Regeln gültig sind, habe ich schon gehört, konnte aber noch nichts konkretes dazu erfahren, ein Tüv Mitarbeiter sagte mir dazu, dafür wurde die Abstufung des Drehzahlbereich gemacht, da Motorradmotoren meistens deutlich höhere Drehzahlen als PKWs haben.

  • Mitglieder
Geschrieben
Auch nur fast richtig:

bei Nenndrehzahl unter 6000min-1 gilt 3/4

darüber bei 1/2 Nenndrehzahl:wink:

Was aber stimmt ist, dass Gasstöße dabei nicht mitgemessen werden dürfen!

Al.

.

Von eine messung bei1/2 habe ich nie gehört:-o :-o das wäre bei 8000Upmm 4000Upm. habe euch was ausgesucht damit zweifeln aus dem weg geräumt werden.unter diesen Lik findet Ihr das was unten aufgeführt ist.

http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/2242.pdf

Gruss Tony

2.3.3 Standgeräusche

Die Messung des Standgeräusches gemäß Art. 2 der Richtlinie 70/157/EG

ist in Abschnitt 5.2.3 des Anhang I der Richtlinie geregelt. Die

Messbedingungen nach 5.2.2.3 des Anhangs I umfassen die Beschaffenheit

des Prüfgeländes, die Wetterbedingungen, das Umgebungsgeräusch und

den Zustand des Fahrzeugs. Der Schallpegel im Nahfeld wird durch Mikrophone

im Abschnitt von 0,5 m in Höhe des Auspuffendes gemessen

(5.2.3.4.2). Dabei ist der Motor bei drei Viertel seiner Nennleistung

(5.2.3.4.3) im Leerlauf (5.2.3.3.4) zu betreiben. Die Drehzahl wird von

einem externen Drehzahlmesser kontrolliert (5.2.3.4.2). Als Ergebnis gilt

der höchste von drei gemessenen Werten (5.2.3.5.3).

Grenzwerte für das Standgeräusch existieren nicht. Die Messergebnisse

sind aber in den Prüfbericht einzutragen (5.2.3.1). Das Standgeräusch dient

somit hauptsächlich als Vergleichswert für die Fahrgeräusche. Aus der

technisch einfacher durchzuführenden Standgeräuschprüfung lässt sich erkennen,

ob sich die Geräuschemissionen eines Fahrzeugs verändert haben

79

und so können auch (bedingt) Rückschlüsse auf eine Veränderung der Fahrgeräuschwerte

gezogen werden.

2.3.4

  • Mitglieder
Geschrieben

Und hier ist auch die ermittlung von fahrgeräusche und grenzen beschrieben.

http://www.umweltrechtsreport.de/news/23452.pdf

Gruss Tony

6.2. Vorschriften über die Geräuschpegel

6.2.1. Messverfahren

6.2.1.1. Die Messung des Geräusches des zur Genehmigung vorgeführten Fahrzeugtyps

ist nach den beiden in Anhang 3 für das fahrende und das stehende4 Fahrzeug

beschriebenen Verfahren durchzuführen; bei einem Elektrofahrzeug ist nur das

Fahrgeräusch zu messen.

Fahrzeuge mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als 2 800 kg sind außerdem

einer Prüfung zur Feststellung des Druckluftgeräusches am stehenden Fahrzeug

nach den Vorschriften des Anhanges 6 zu unterziehen, wenn das Fahrzeug mit einer

entsprechenden Bremsanlage ausgerüstet ist.

6.2.1.2. Die beiden nach 6.2.1.1 gemessenen Werte sind in den Prüfbericht und in

ein Mitteilungsblatt einzutragen, das dem Muster in Anhang 1 entspricht.

Die nach 6.2.1.1 gemessenen Werte sind in einen Prüfbericht und in ein Mitteilungsblatt

einzutragen, das dem Muster in Anhang 1 entspricht.

6.2.2. Geräuschgrenzwerte

6.2.2.1. Nach den Vorschriften in 6.2.2.2 darf der nach 3.1 des Anhangs 3 dieser Regelung

gemessene Geräuschpegel von Fahrzeugtypen die nachstehenden Grenzwerte

nicht überschreiten:

Fahrzeugklassen Grenzwerte (dB(A))

6.2.2.1.1. Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit nicht mehr als neun

Sitzen, einschließlich des Fahrersitzes

74

6.2.2.1.2. Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzen,

einschließlich des Fahrersitzes, und einer höchstzulässigen

Masse von mehr als 3,5 Tonnen

6.2.2.1.2.1. mit einer Motorleistung von weniger als 150 kW (ECE) 78

6.2.2.1.2.2. mit einer Motorleistung von 150 kW (ECE) oder darüber 80

6.2.2.1.3. Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzen,

einschließlich des Fahrersitzes; Fahrzeuge zur Güterbeförderung

6.2.2.1.3.1. mit einer höchstzulässigen Masse von nicht mehr als zwei Tonnen

76

6.2.2.1.3.2. mit einer höchstzulässigen Masse von mehr als zwei Tonnen,

aber nicht mehr als 3,5 Tonnen

77

4 Eine Messung des Geräusches bei stehendem Fahrzeug ist durchzuführen, um denjenigen Behörden,

die dieses Verfahren anwenden, einen Bezugswert zu liefern.

ECE Regelung Nr. 51

 Dr. Manfred Rack, Lurgiallee 10, 60439 Frankfurt am Main

9

Fahrzeugklassen Grenzwerte (dB(A))

6.2.2.1.4. Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer höchstzulässigen

Masse von mehr als 3,5 Tonnen

6.2.2.1.4.1. mit einer Motorleistung von weniger als 75 kW (ECE) 77

6.2.2.1.4.2. mit einer Motorleistung von 75 kW (ECE) oder darüber, aber

weniger als 150 kW (ECE)

78

6.2.2.1.4.3. mit einer Motorleistung von 150 kW (ECE) oder darüber 80

6.2.2.2. Jedoch sind

6.2.2.2.1. bei den Fahrzeugtypen nach 6.2.2.1.1 und 6.2.2.1.3, die mit einem Selbstz

ündungsmotor mit Direkteinspritzung ausgerüstet sind, die Grenzwerte um 1 dB(A)

zu erhöhen;

6.2.2.2.2. bei Fahrzeugtypen, die als Geländefahrzeuge5 ausgelegt sind und deren

höchstzulässige Masse mehr als zwei Tonnen beträgt, die Grenzwerte wie folgt zu

erhöhen:

6.2.2.2.2.1. um 1 dB(A), wenn die Motorleistung weniger als 150 kW (ECE) beträgt,

6.2.2.2.2.2. um 2 dB(A), wenn die Motorleistung 150 kW (ECE) oder darüber beträgt.

6.2.2.2.3. Bei Fahrzeugtypen nach 6.2.2.1.1, die mit einem Getriebe mit mehr als vier

Vorwärtsgängen und mit einem Motor mit einer Höchstleistung von mehr als 140 kW

(ECE) ausgerüstet sind und deren Verhältnis von Höchstleistung zu Höchstmasse

mehr als 75 kW/t beträgt, sind die Grenzwerte um 1 dB(A) zu erhöhen, wenn die Geschwindigkeit,

mit der die hintere Fahrzeugbegrenzung die Linie BB’ im dritten Gang

passiert, mehr als 61 km/h beträgt.

6.3. Vorschriften für Auspuffanlagen mit Faserwerkstoffen

6.3.1. Es gelten die Vorschriften des Anhangs 5.

Geschrieben

wie man sieht bzw. lesen kann, ist das ein äußerst komplexes Thema. 8) X-)

Gruß Klaus

Geschrieben
Von eine messung bei1/2 habe ich nie gehört das wäre bei 8000Upmm 4000Upm. habe euch was ausgesucht damit zweifeln aus dem weg geräumt werden.unter diesen Lik findet Ihr das was unten aufgeführt ist.

jetzt können wir weiterrätseln was gültig ist,

ich bin mir eigentlich sicher das es so eine Regelung gibt, da mir die Polizisten und der TÜV ler dies auch so erklärten.

Für mich stellt sich nun die Frage ist diese Regel nur für Motorräder gültig oder wurde diese in diesem Report vernachlässigt, da es die meißten Autos ja eh nicht betrifft. ????

Es steht da auch nirgends das die Messung im 45Grad Winkel zu erfolgen hat.??

Gibts denn hier keinen Polizisten oder Tüvler der uns aufklärt wie es gehandhabt wird.

Gruß Hans

Geschrieben

Bei Motorrädern:

Standgeräuschmessung: Das Mikrofon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird bei halber Nenndrehzahl (bei Motorrädern, deren Nenndrehzahl über 5000/min liegt – was bei fast allenModellen der Fall ist). Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A).

Fahrgeräuschmessung: Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern zum Mikrofon keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang mit 50 km/h an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende, wo er das Gas wieder abrupt schließt. In jedem Gang werden zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet. Die insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt schließlich den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert.

Polizei: Als Toleranzgrenze gelten hierbei fünf dB (A) über dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Wert.

Geschrieben
Standgeräuschmessung: Das Mikrofon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird bei halber Nenndrehzahl (bei Motorrädern, deren Nenndrehzahl über 5000/min liegt – was bei fast allenModellen der Fall ist). Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A).

Richtig ausser dass bei 66% gemessen wird.

  • Mitglieder
Geschrieben
Standgeräuschmessung: Das Mikrofon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird bei halber Nenndrehzahl (bei Motorrädern, deren Nenndrehzahl über 5000/min liegt – was bei fast allenModellen der Fall ist). Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A).

Fahrgeräuschmessung: Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern zum Mikrofon keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang mit 50 km/h an die Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende, wo er das Gas wieder abrupt schließt. In jedem Gang werden zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet. Die insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt schließlich den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert.

Polizei: Als Toleranzgrenze gelten hierbei fünf dB (A) über dem in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Wert.

ist so eine grosse tolleranz möglich??5dba ist eine ganze menge:confused: :confused: man sagt dass 2dba das akustisches empfinden des Menschen als verdopplung empfindet,(in bereichen von 76dba zu 78dba).

aber ist gut möglich,mit Motorräder kenne ich mich nicht aus,ich weiss nur dass vor 1,5 jahre sich die regelungen für Motorräder sich verschärft haben,davor brauchte man noch nicht mal einen Kat,jetz ist es pflicht.

gruss Tony

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Sascha79,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
  • Mitglieder
Geschrieben
Richtig ausser dass bei 66% gemessen wird.

66% entspricht ca.2/3 wenn man davon ausgeht dass einen Motorrad auch 13000Upm. drehen kann dann wären das 8666 Upm. klingt realistisch:-))!

Geschrieben

2/3 = 66,66666666666666666666666666%... 8)

Geschrieben

Es gibt Stand- und Fahrgeräuschwerte im Fahrzeugschein.

Maßgeblich ist der Fahrgeräuschwert in Dezibel (A).

Allerdings dient der Standgeräuschgrenzwert, der unter Ziffer 30 im Fahrzeugschein und -Brief eingetragen ist, der nachträglichen Kontrolle im Straßenverkehr.

Die Nahfeld-Geräuschmessung durch die Polizei liefert einen Anhaltspunkt für das Fahrgeräusch.

Liegt der gemessene Standgeräuschwert mehr als fünf Dezibel (A) über dem in den Papieren eingetragenen Wert, kann das Fahrzeug sichergestellt werden, weil davon auszugehen ist, dass das Fahrzeug beziehungsweise die Schalldämpferanlage verändert wurde, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Motorradfahrer, die einen Nachrüstdämpfer montiert haben, der eine EG-Betriebserlaubnis besitzt, wiegen sich in Sicherheit.

Dennoch soll es vorgekommen sein, dass ihr Motorrad nach einer Kontrolle aus dem Verkehr gezogen wurde.

Normalerweise kann man davon ausgehen, dass ein Nachrüstdämpfer mit eingravierter oder sonstwie dauerhaft angebrachter Länderkennziffer und Typprüfnummer innerhalb der Grenzwerte des Fahrgeräusches liegt. Werden die fünf Dezibel Toleranz bei der Standgeräuschmessung deutlich überschritten, könnte allerdings Manipulation im Spiel sein.

Es sind offenbar Racing-Auspuffanlagen im Handel, die dennoch genauso gekennzeichnet sind, als wenn sie eine EG-Betriebserlaubnis hätten.

Wer mit solch einer viel zu lauten Racing-Anlage mit EG-Kennzeichnung herumfährt – was man wirklich sehr leicht hören kann –, macht sich unter Umständen der Urkundenfälschung strafbar, auch wenn er nicht selbst die Manipulation vorgenommen hat.

Das kann bis zu fünf Punkte in Flensburg geben, da es sich hierbei um einen Straftatbestand handelt.

Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Was hat es damit auf sich?

Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien.

Daher das N hinter dem Dezibel-Wert.

Das Mess-Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt.

Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei (50 Zentimeter hinter Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad) muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf denStandgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.

(aus Motorradonline)

Besonders witzig, wie der Hersteller Yamaha darauf reagierte: Mit einem Klappen-Auspuff! 8)

Und das schon vor Jahrzehnten, als Ferrari noch gar keinen Plan hatte.

Später haben sie das Yamaha System einfach kopiert.

Geschrieben
2/3 = 66,66666666666666666666666666%... 8)

Bis du sicher? Es heißt doch bei halber Nenndrehzahl.

(Sofern diese über 5.000 liegt.)

Wir denn in der Schweiz anders gemessen?

Geschrieben

Ich bin sicher, das Lärmverhalten ist europaweit durch die Richtlinien

3 Zulässig sind Schalldämpferanlagen, die für den entsprechenden Fahrzeugtyp über eine der folgenden Genehmigungen verfügen:

a. nach den Anhängen II und IV der Richtlinie Nr. 70/157 des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen;

b. nach Anhang II der Richtlinie Nr. 78/1015 des Rates vom 23. November 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffanlage von Krafträdern;

c. nach dem ECE-Reglement Nr. 51 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen mit mindestens vier Rädern hinsichtlich ihrer Geräuschentwicklung;

d. nach dem ECE-Reglement Nr. 59 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Austauschschalldämpfern;

e. nach Kapitel 9 der Richtlinie Nr. 97/24 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen; oder

f. nach dem ECE-Reglement Nr. 92 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Austauschschalldämpferanlagen von Krafträdern.167

Zur Messung, ab Seite 221: http://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.41.de.pdf

Die Standmessung Seite 231, die Nahfeldmessung Seite 231 ff

Komischerweise ist nicht erwähnt dass im Nahfeld 2/3 der Nenndrehzahl zu verwenden ist, aber es steht woanders noch.

Geschrieben

Mag ja sein. Zweierlei ist zu berücksichtigen:

Erstens ist nicht klar inwieweit die Schweiz daran teilnimmt. Mitglied der EU ist sie nicht.

Zweitens gilt das nicht rückwirkend, sondern es gilt das Prinzip des Bestandsschutzes.

Wenn mein Mopped Nenndrehzahl 10.000 hat und damals die Messmethode vorsah, daß bei halber Nenndrehzahl gemessen wird,

so ist das für eine Überprüfung durch Polizei/TÜV heute ebenso verbindlich und sie haben bei 5.000 zu messen.

Geschrieben

1. Die Schweiz hat die ECE Richtlinien übernommen

2. datieren die zum teil von 1970...

  • Mitglieder
Geschrieben
1. Die Schweiz hat die ECE Richtlinien übernommen

2. datieren die zum teil von 1970...

Jungs....Richtlinien sollten eigentlich Europaweit gleich sein,ich meine dass für die Schweiz hätte Ferrari sogar LFK.gedämpft damit die Ansauggeräusche leiser wurden.

aber komischerweise habe ich das Gefühl dass selbst die Tüvprüfer nicht wissen was erlaubt ist und was nicht,den messen ob eine Anlage Tüv kriegt oder nicht,entscheiden die alle unterchiedlich.

habe bei einen Tüv versucht eine Mrcielago Anlage Tüv zu bekommen,trotzdem dass wir leiser als Serie waren habe ich keinen Gutachten bekommen,original 83Dba und unsere 81 Dba,ein vergleichsgutachten wäre angeblich nicht erlaubt,es steht auch nirgends wo geschrieben dass es so eine messmetode gibt,klahr man kann so eine Prüfung machen aber nur das originalfahrzeug wirklich die entsprechenden Normen erfüllt.

Ein Jahr später dachte ich mir..versuchs nochmal mit dem 430er,bei einen anderen Tüv angerufen und die sahen das viel lockerer,da wurde mir gesagt,:solange wir nicht lauter als Serie sind kriegen wir einen Gutachten und egal wieviel Dba der Originale hat, bei der Prüfung hatten wir Fahrgeräusche :106 Dba und original 106 Dba,da bei beiden Anlagen die Klappen im bereich der Messstrecke geöffnet haben(Steuergerät abhängig)hat er dann richtig losgerüllt. .

Also haben wir auf dem 430er einen Gutachten bekommen.

also richtlinien sind da aber die werden nicht von alle Prüfer gleich angewendet.

Es gibt Gutachten die alle darauf basieren dass der wagen nicht lauter als serie ist,ohne angaben von Dba,so einen Fahrzeug kann jederzeit von der Polizei beschlagnahmt werden,trotz eintragung,es wurden sogar originalfahrzeuge stillgelegt weil sie zu laut waren.

Gruss Tony

Geschrieben
Bei Motorrädern:

Standgeräuschmessung: Das Mikrofon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird bei halber Nenndrehzahl (bei Motorrädern, deren Nenndrehzahl über 5000/min liegt – was bei fast allenModellen der Fall ist). Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A).

Dann wars bei Moppets mit der halben Nenndrehzahl.....

Dacht das gilt allgem. bei KFZs!

Al.

.

Geschrieben

achja...meine alte Yamaha war EZ 01.03.1983 und so laut, dass du dich bei Leerlaufdrehzahl kaum daneben unterhalten konntest. Bei ner Polizeikontrolle wurde das auch einmal angesprochen und schließlich vom ranghöchsten Beamten vor Ort nach einem kurzen Rückruf in der Zentrale mit folgenden Worten ad acta gelegt:"Ist ja eh schon fast n Oldtimer, die darf das" *Zwinker*

Man war das eine geile Zeit! Nicht so ein Geschiss wie jetzt. :D:-))!

Mittlerweile ist sie verkauft und eine ganz reguläre BMW mit Kat steht in der Garage. Der Kat ist definitiv Pflicht für die neuen Maschinen, die Messung des Standgeräusches erfolgt wie countachQV und cinquevalvole geschrieben haben, kann ich so bestätigen und habe ich so auch schon mit der Maschine eines Freundes gesehen. Messung im Stand bei 2/3 (66%, aber so genau geht das auch wieder nicht).

Bei Beschlagnahmung des KFZ trotz ordnungsgemäßer Auspuffanlage (bzw. insgesamt ordnungsgemäßem Zustand) bekommt man übrigens eine kleine Ausgleichszahlung, wenn man sich also sicher ist es passt alles kann man das Fahrzeug auch mal zur Finanzierung des neuen Lenkrads beschlagnahmen lassen O:-) (nicht ganz ernst gemeint)

Geschrieben

..durch Aussage eines Hauptoberkommisar der Bereitschaftspolizei in Frankfurt wurde mir gesagt, dass es keine Beschlagnahmen wegen dem Verstoss gegen Abgas/Geräuschentwicklung mehr geben soll, da es hier ein neues Urteil vom OLG geben soll. Allerdings bezog sich diese Äußerung -in einer Unterhaltung- speziell auf Motorräder. Ob das auch allgemein auf PKW/KFZ zu übertragen ist, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. :cry:

Geschrieben

"...Somit nutzt ihm auch sein anderes Fahrzeug nichts mehr, ein bescheidener Bentley Continental GT..."

hat der kleine gaddafi nicht noch den schwarzen cora-schumacher-hummer h2 mit den svarovskis auf der motorhaube?

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/98/472621/text/

"Krach eines Presslufthammers

Makler erzählen schon seit geraumer Zeit, dass die Mutter von Seif al-Arab für ihren Sprössling eine Immobilie in der Stadt sucht. Der 27-Jährige ist der jüngste Sohn von Libyens Revolutionsführer Muammar el Gaddafi und studiert seit einigen Jahren in München. Am Steuer seines schwarzen Ferrari ist er der Münchner Polizei schon ein paar Mal aufgefallen: Das 490 PS starke und rund 174.000 Euro teure Gefährt hatte zum Beispiel die Anwohner der Türkenstraße um den Schlaf gebracht. Die Beamten stellten den Supersportwagen sicher, verlangten ein TÜV-Gutachten und forderten, dass der Ferrari die gesetzlich erlaubte Lautstärke von 98 Dezibel einhält. Das Gutachten hatte 110,5 Dezibel ergeben - der Krach eines Presslufthammers.

Weil Gaddafi Junior aber munter weiterfuhr, wurde der Wagen beschlagnahmt und in die Verwahrstelle geschleppt. Da der Student keinen Führerschein dabei hatte, gab es nun auch deswegen Ärger mit den Behörden."

:???:

Die Immobilie selbst hat dann auch ne unrühmliche Historie. :oops:

Geschrieben

:DDazu kann ich nur sagen HOCH LEBE BELLA ITALIA :-))!, kam letztes Jahr aus der Unterfuhrung zur Schnellstrasse rausgedonnert, 2.Gang 7000 RPM und... POLIZEI!!! dachte schon DAS WAS JET, natuerlich angehalten worden, konnte auch nicht verschwinden in die andere Richtung da die Blockade auf beiden Seiten war, habe dann von den Beamten erfahren, dass eine Bank ueberfallen wurde und die Taeter noch hier in Umkreis waren, dann wollten die nur dass Auto sehen, und jetzt kommt der Hammer; sie haben fuer mich beide Spuren gesperrt, dass ich ordentlich angasen konnte, nur dass sie den Sound der Challenge Anlage geniesen konnten, sie haben mich sogar extra gefragt ob ich dass fuer sie machen wuerde, die waren sowas von nett, dass ist mir in Deutschland nie passiert:-))!:-))!, dieses Jahr vor Weihnachten erhielt ich eine Einladung von der POLIZIA STRADALE zu ihrem Weihnachtsfest mit der Auflage mit dem Ferrari zu kommen, sonst wuerde mir ein Bussgeld zugestellt werden, wegen Abwesenheit geiles Soundes, was soll ich sagen, mein Freundin und ich haben uns wunderbar amuesiert diesen Abend und zur Ueberraschung fuer das Fest habe ich meine Freundin die Corvette fahren lassen, war ein toller Abend, klasse Essen, jetzt kennen mich alle Polizisten hier, und wenn ich ein Problem habe wird das geregelt, woolte nur sagen es gibt auch anders gesinnte Beamte (zumindest hier):-))!:-))!Gruss Franco

Geschrieben

hihi, so soll es sein. :-))!

Aber das ist im Alltag leider nicht als Regelfall zu erachten und sollte auch nicht so publiziert werden. Ich hatte selbst auch noch keine Probleme, aber ich kenne das auch anders. :cry:

Tatsächlich und falls es dem kontrollführenden Beamten zu laut erscheint, dann kann er Dich an der Weiterfahrt hindern und zu einer Phonmessung zum TÜV zwingen. Ist das Teil dann lauter als erlaubt, hast Du ein Problem. :-(((°

Wenn man die Kolleeggaas aber mal kennt, dann ist man um einige Nasenlängen vorne, iss klar. O:-)O:-)O:-)

Gruß Klaus

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...