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Gebrauchtwagen nur für Export/Händler


Ajndrow

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Geschrieben

Guten Abend,

ich sehe bei meiner Suche nach Gebrauchtwagen immer wieder günstige Angebote, bei denen aber angemerkt wird, dass die Wagen nur für den Export bzw. für Händler bestimmt sind. :puke:

Mich würde interessieren warum der Verkäufer solche Auflagen setzt!

Warum ist ihm nicht egal was mit dem Auto passiert? (Er will doch am Ende auch nur an sein Geld)

Welchen Sinn hat sowas?

:???:

Ein Beispiel dazu was ich eben gefunden habe:

http://www.mobile.de/SIDjMpQyhEMJ3aILUd9qWmoHw-t-vaNexlCsAsCsK%F3P%F3R~BmSB11Iindex_cgiJ1108172796A1Iindex_cgiD1100CCarY-t-vctpLtt~BmPA1A1B20C586%81%5B-t-vCaMIMkMoPRSmVb_X_Y_x_ypord~BSRA6A1E70000D3500B53I300000000B53HinPublicA2A0A0A0C147D1999/cgi-bin/da.pl?bereich=pkw&top=7&id=11111111155492110&

Verwunderter Gruß & gute Nacht,

Andi

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Geschrieben

Das sind Angebote von Händlern, die sich vor der Garantie drücken wollen.

Geschrieben

Nach EU Richtlinien muss jeder Gewerbetreibende 2 Jahre Gewährleistung auf das verkaufte Produkt geben, auch wenn es gebraucht ist. Diese Gewährleistung ist nur auszuschließen wenn man in ein nicht EU-Land oder an einen anderen Gewerbetreibenden verkauft.

Ich möchte auch keine Gewährleistung auf einen Audi S4 mit 250.000KM geben. Da ist ärger vorprogrammiert.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Bei einem S4 mit 250.000 km kann halt keine Gewährleistung übernommen werden... kauft der "falsche" Kunde solch ein Fahrzeug... hat man es als Händler wirklich schwer.

Das war alles mal anders... aber das Gewährleistungsgesetz hat meines Erachtens seine negativen Seiten. Viele Händler verkaufen Ihre Schnäppchen so halt nur an Gewerbetreibende/Händler.

Das Gesetz macht Sinn bei jungen Gebrauchtwagen... aber ein Auto mit 100.000 km kann halt nicht neu sein... gebraucht heisst halt auch Gebrauchsspuren. Dafür kostet er ja auch nur ein Bruchteil vom neuen!

Und vor arglistiger Täuschung schützen auch andere Gesetze... da braucht man das Gewährleistungsgesetz nicht.

Gruß

Sascha

Geschrieben

Das war alles mal anders... aber das Gewährleistungsgesetz hat meines Erachtens seine negativen Seiten. Viele Händler verkaufen Ihre Schnäppchen so halt nur an Gewerbetreibende/Händler.

Nicht zu vergessen die vielen Klassiker bzw. Oldtimer, die jetzt geschlachtet oder ins Ausland verkauft werden, weil für bestimmte Fahrzeuge einfach niemand die Gewährleistung übernehmen kann/will...

Geschrieben

Ich versteher ehrlich gesagt auch nicht, wieso man die Garantie nicht ausschließen kann. Wenn das in beiderseitigem Einverständnis geschieht, ist da doch nichts gegen einzuwenden. Einerseits finde ich es gut, auch bei einem Gebrauchwagen Garantie zu haben, aber imo sollte man es ausschließen können.

Geschrieben

Die gesetzliche Gewährleistung (nicht Garantie, die ist immer freiwillig)

kann nicht ausgeschlossen werden. Selbst wenn dies der Fall ist, dann kann dieser Ausschluß nichtig sein und der Händler haftet trotzdem.

Die Gewährleistung kann bei Gebrauchtwagen nur auf 1 Jahr reduziert werden. Die händler haben da natürlich Angst ein Auto zu verkaufen sich bei Ihrer Garantieversicherung rückzuversichern und diese dann wegen einer zu hohen Schadenquote früher oder später zu verlieren.

Interessant ist ebenfalls die Formulierung "Bastlerauto" auch hier greift die Gewährleistung auch wenn der Händler das nicht gerne zugibt.

Ein sehr komplexes Thema....

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