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Ab wann ist es eigentlich nass?


Mark

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Jeder von Euch kennt ja diese schönen Geschwindigkeitsbegrenzungen mit dem Zusatz "bei Nässe" und schönen Wellen drunter. Aber wann ist es nass? Ich habe unterschiedliche Meinungen dazu aus meinem Freundeskreis gehört. Der eine sagt, es ist nass wenn die Gischt hochsprüht, ein anderer wieder, wenn man die Spuren der Reifen auf der Fahrbahn sieht, und wieder ein anderer behauptet eine feuchte Fahrbahn sei juristisch gesehen nass.

Nun bin ich ziemlich ahnungslos. :(:( Wann ist es nass? Ich will ja schließlich nicht mit 180 oder so geblitzt werden, weil ich denke feucht ist nicht nass. Andererseits will ich auch nicht mit 80 dahertuckern, wenn ich schneller fahren darf.

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Verdammt gute Frage, hab mal diesbezüglich bei 2 fahrschulen nachgefragt und bekam (wie sollte es anders sein) 2 verschiedene Antworten.

erste Antwort wie du auch schon gesagt hast, wenn die Gischt hochsprüht

zweite Antwort, wenn man den Scheibenwischer auf intervall hat (sehr schwammig meiner meinung nach)

Bitte um aufklärung

MFG

Hami

zweite Antwort, wenn man den Scheibenwischer auf intervall hat (sehr schwammig meiner meinung nach)

Hami

Nach dieser Definition wäre es bei mir nie nass, da ich Rain-X auf den Scheiben habe und damit den Scheibenwischer ab 80 gar nicht mehr brauche...

Raymond

Nass ist es, wenn die Fahrspuren durchgehend mit Wasser überdeckt sind.

Also, wenn es an Teilen der Fahrbahn trockene Flecken gibt, herrscht keine Nässe. Ich kann einen Zeitungsausschnitt mit dem zitierten Gesetzestext gerne mal einscannen!

Also ich halte mich immer erst an die "bei-Nässe-Begrenzungen", wenn das Wasser auf der Straße steht, d.h., wenn die Fahrbahn vollkommen glatt aussieht und nicht mehr rauh (so wie Asphalt halt normalerweise aussieht). Im Zweifel wird die Polizei oder ein Gericht es sowieso schwer haben, zu entscheiden, ob es nass oder feucht war.

Das heisst aber nicht, dass ich rase, wenn es feucht oder nass ist, im Gegenteil (nur um Diskussionen vorzubeugen :D ).

Folgendes Problem stellt sich mir immer, die rechte Spur ist trockengefahren, die linke noch nass.

Laut Lucky wärs ja dann nicht nass

Also, wenn es an Teilen der Fahrbahn trockene Flecken gibt, herrscht keine Nässe.

Kann ich mir aber schlecht vorstellen das unsere Rechtsprechung das als trocken definiert??

MFG

Hami

Habe mal ein bisschen nach diesem Thema gesucht.

Offenbar sind sich selbst die offiziellen nicht immer einig wann es naß ist.

Aber seht selbst:

Da ist zum Beispiel ein Tempolimit mit Zusatzschild "bei Nässe". Es verbietet, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten. Wann aber ist die Fahrbahn naß? Die StVO definiert schlüpfrig: "Das Zusatzschild 'Bei Nässe' ist wirksam und gilt dann, wenn die gesamte Fahrbahn einen Wasserfilm aufweist (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11). 'Nässe' besteht hiernach dann, wenn Struktureinzelheiten der Fahrbahnoberfläche nicht mehr erkennbar sind. (Siehe auch BayObLG VRS 53, 144; Bouska VD 77, 74, 161, 193; 78, 9; andere Meinung OLG Celle VRS 53, 128). Voraussetzung ist deutliche Nässe der gesamten Fahrbahn (BGHSt 27, 318 = NJW 78, 652 = StVE Nr. 11), sie darf nicht nur feucht oder stellenweise naß sein (Spurrillen) (OLG Hamm VRS 53 , 220 = StVE Nr. 8 -)." Und was meinen die Rechtsgelehrten? Das Schild gilt bei Regen beliebiger Stärke und kurz danach. Für die Rechtsprechung (OLG Celle VRS 53, 128 - Az. 1 SS WI 553/76) "nicht klar und eindeutig genug, um eine Zuwiderhandlung gegen die bedingte Geschwindigkeitsbegrenzung als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können".

quelle:http://www.radarfalle.de/recht/sonstiges/naesse.php

ciao

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Hallo Mark,

 

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Hab auch noch was gefunden, werd allerdings nicht so richtig schlau draus

(5) Das Zusatzschild mit der Aufschrift »bei Nässe« darf bis zum 31. Dezember 1988 verwendet werden.

quelle:http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=53

Was auch immer das heißen soll.

Desweiteren folgendes

Nässe auf der Fahrbahn

"Nässe" im Sinn des Zusatzschildes 1052-36 der StVO ist gegeben, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist. So entfaltet das Verkehrszeichen nicht nur seine Wirkung bei Regen sonder auch bei einem Wasserrohrbruch, Tauwetter oder nach dem Befahren eine Fahrzeuges der Straßenreinigung, welches die Fahrbahn in einen nassen Zustand versetzt hat.

OLG Hamm Az.: 2 Ss OWi 1057/00

Quelle:http://www.kprkpr.de/Verkehrsrecht/Urteile/Verschiedenes.htm

So, schlauer bin ich jetzt auch nicht da, wie budgie schon sagte die Rechtsprechung da unterschiedlich ist.

MFG

Hami

Es gab mal ein Gerichtsurteil das die bereits von Mark gepostete Version belegt: Nässe ist, wenn die Räder des Vordermannes Spuren hinterlassen.

Allerdings gibt es sicher noch weitere Kriterien. Ich erinnere mich noch daran, dass die Fahrbahn auch dann als nass gilt, wenn das Wasser nur stellenweise steht.

Kann ich mir aber schlecht vorstellen das unsere Rechtsprechung das als trocken definiert??

laut den geposteten gerichtsurteilen, mußt du mir jetzt doch recht geben, oder?

Jo, werd ich wohl müssen nach den Urteilen.

Obwohl ich's immer noch nicht so ganz verstehen kann, wie Bsp.: rechte Spur trockengefahren, linke pitschnass, und nu???

Laut Urteilen trockene Flecken, daher keine Begrenzung mehr, trotzdem für mich dann unverständlich und wahrscheinlich leider (Murphy's Gesetz) wenn's mich mal erwischt war es nass.

MFG

Hami

die deut. gesetzgebung ist wohl nicht nur dir skurill.

aber dieses phänomen, wenn die linke pitschnass und die rechte trocken ist, taucht doch wirklich sehr selten auf, weil dann auch die linke spur, relativ schnell wieder trocken gefahren ist!

Ist mir genau andersherum aufgefallen, rechts tummeln sich massig LKW's und nen paar langsamere PKW's, da bleibt die linke schon mal bedeutend länger nass als die recht, wenn's dann noch 3 Spurig ist wirds noch extremer, daher bin ich ja nur dadrauf gekommen.

Viel schlimmer (aber gehört jetzt nicht mehr so ganz hierhin) sind da meiner meinung nach Spurrillen.

Wenn's richtig schüttet steht da das wasser drin und ich fahr dauerhaft links, daraufhin bekam ich mal ne Ermahnung von unseren Freunden und Helfer, (die ich wohlbemerkt überholt hatte), dass die linke Spur doch bitte nur zum Überholen gut sein soll.

Nach meinem Argument mit dem Rinnsaal auf der rechten haben dies dann bei ner Ermahnung gelassen.

(Es war nix los auf der Bahn, kein Mensch wollte an mir vorbei bis auf die)

MFG

Hami

  • 7 Monate später...

Servus

der ADAC hat im letzten Heft was dazu geschrieben was ich einfach mal hier abschreibe:

"Laut Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist eine Straße nass, wenn die Fahrbahn insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen ist. In der Praxis erkennen Sie Nässe daran, dass die Straße spiegelt oder vorausfahrende Autos deutliche Fahrrillen hinterlassen. Hintergrund des Tempolimits, das trotz Bußgeldandrohung viel zu wenige Autofahrer ernst nehmen: Aquaplaning-Gefahr."

MFG

Hami

Danke Hami...

Endlich hat mal jemand das richtige Wort zur Definition Straßennässe gefunden. Auch ich habe mich schon vor Jahren mal um den Hintergrund und die genaue Definition gekümmert. Hochamtliche Aussage war damals:

"... dieses Schild wird an Autobahnstellen installiert, wo mit stark erhöhtem Aquaplaning-Risiko zu rechnen ist. Meist hat sich in diesen Bereichen die Fahrbahn gesetzt oder wurde nie sachgemäß aufgetragen, hierdurch kann es an entsprechend beschilderten Stellen zu Pfützen kommen. In diesem Zusammenhang ist die Definition "Nässe" an einen Wasserfilm auf der Straße gebunden. Zu erkennen an einer glatten Oberfläche (Struktur des Asphalts fehlt), und an den zu sehenden Spuren vorrausfahrender Autos..."

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