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Altfahrzeuggesetz verabschiedet


staen

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Geschrieben

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Bundesregierung online - Nachrichten über die Arbeit und Politik der

Bundesregierung.

Artikel

Veröffentlicht am 5. Dezember 2001 11:35 Uhr

Geändert am 31. Mai 2002 13:17 Uhr

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Altfahrzeuge werden künftig kostenlos und umweltgerecht entsorgt

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Der Bundesrat stimmte am 31. Mai 2002 in Berlin für das so genannte

Altfahrzeuggesetz. Autobauer und -importeure sind demnach ab 2007

verpflichtet, Altautos unentgeltlich zurückzunehmen und

umweltfreundlich zu entsorgen. Für Neuwagen gilt dies bereits ab 1.

Juli 2002.

Dieses Gesetz setzt die EU-Richtlinie über Altfahrzeuge in nationales

Recht um. Die Europäische Union hat mit dieser Richtlinie einen

einheitlichen Rechtsrahmen zur umweltgerechten Entsorgung von

Altfahrzeugen geschaffen, der das Prinzip der Produktverantwortung der

Hersteller berücksichtigt.

Das Gesetz wendet sich vor allem an die Hersteller und Importeure von

Kraftfahrzeugen, Fahrzeugbesitzer und die Entsorgungswirtschaft.

Gegenüber den bisher geltenden Regelungen zur umweltgerechten

Verwertung und Entsorgung von Altfahrzeugen, die insbesondere auf der

Altauto-Verordnung vom 4. Juli 1997 beruhen, enthält das Gesetz

folgende wesentliche Neuerungen:

* Die Letzthalter von Altfahrzeugen haben die Möglichkeit, diese

unentgeltlich an den Hersteller/Importeur zurückzugeben. Wildes

Entsorgen soll dann der Vergangenheit angehören. Für bereits im

Verkehr befindliche Fahrzeuge soll dies ab dem Jahre 2007

gelten.

* Hersteller und Importeure von Personenkraftwagen und leichten

Nutzfahrzeugen müssen Altfahrzeuge künftig zurücknehmen und

verwerten und haben die damit verbundenen Kosten zu tragen.

* Ab dem Jahre 2006 sind mindestens 85 Prozent des

durchschnittlichen Gewichts eines Altfahrzeugs zu verwerten und

mindestens 80 Prozent stofflich zu verwerten, das heisst

wiederzuverwenden; ab dem Jahre 2015 steigen diese Ziele auf 95

Prozent (Verwertung) bzw. 85 Prozent (Wiederverwendung).

* Ab dem 1. Juli 2003 ist es grundsätzlich verboten, Fahrzeuge und

Bauteile in Verkehr zu bringen, die die Schwermetalle Cadmium,

Quecksilber, Blei und sechswertiges Chrom enthalten.

Das Gesetz fasst alle erforderlichen Änderungen zur Umsetzung der

Altfahrzeug-Richtlinie in den betroffenen Rechtsnormen zusammen. Mit

den einzelnen Artikeln des Gesetzes werden dann die

Altauto-Verordnung (künftig Altfahrzeug-Verordnung), das

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch, das Einkommensteuergesetz,

die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Gebührenordnung für

Maßnahmen im Straßenverkehr entsprechend geändert.

Am 5. Dezember 2001 hatte die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur

Entsorgung von Altfahrzeugen verabschiedet.

Was haltet ihr von diesem neuen Gesetz?

Ich finde es richtig, dass man es endlich anpackt, alte Autos umweltverträglich zu entsorgen! Was meint ihr?

staen

PS: War mir nicht sicher wegen dem Forum. Hätte es auch in Medien etc. tuen können - hoffe, dass es so passt?

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Geschrieben
War mir nicht sicher wegen dem Forum. Hätte es auch in Medien etc. tuen können - hoffe, dass es so passt?

Knapp daneben ist auch vorbei! :wink::D

Es gehört in "Verschiedenes", darum --> moved!

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