Hallo zusammen,
ich wurde gestern in einer Fußgängerzone parkend auf eingezeichneten Parkplätzen abgeschleppt.
Die Situation hat sich so ergeben, dass ich eingezeichnete Parkplätze gesehen habe, bei denen weder ein Kassenautomat, noch Parken-Verboten-Schilder zu entdecken waren. Insgesamt befinden sich die Parkplätze vor einigen Läden, allerdings gibt es dort keine Einzeichnungen bzgl. Privatparkplätzen. Meine Freundin hatte auch an gleicher Stelle vor circa einem Jahr einen Strafzettel bekommen, damals standen dort aber noch Schilder, die das Parken nicht erlaubten. Leider befinden sich diese Parkplätze 10 Meter hinter dem Beginn einer Fußgängerzone, behindern aber weder den Verkehr noch die Mitmenschen. Die Parkdauer betrug circa 10 Stunden (10 bis 20 Uhr). Soweit die Situation.
Die Rechtslage ist für mich allerdings offen. Auf der einen Seite steht, dass in Fußgängerzonen das Parken nicht erlaubt ist und direkt abgeschleppt werden darf. So erzählte mir die Beamtin auch die Lage im morgendlichen Telefonat und erwähnte, dass nach 3 Stunden abgeschleppt wird. Andererseits sind auf dem Boden eindeutig eingezeichnete Parkplätze markiert, weshalb ich dort auch geparkt habe.
Hat jemand bisher eine ähnliche Situation miterlebt und/oder könnte mir jemand Ratschläge geben, ob es Sinn macht, der Abschleppung im Verfahren zu widersprechen?
Ich würde mich sehr über Hilfe freuen und bedanke mich vorab für jeden Tip!
Beste Grüße,
Christian
(Natürlich werde ich meinen Anwalt kontaktieren, allerdings wollte ich vorab schon einmal andere Meinungen/Erfahrungen einholen)