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Rotes Kennzeichen 06er für Händler etc.


TR-512

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

kann jemand was sagen zu den Kriterien, die erfüllt werden müssen, um eine rote Nummer 06 für Händler oder Autovermietung etc. zu bekommen. ??

Was kann diese Kosten und welcher Versicherungsbetrag wird da zugrunde gelegt. Welche Auflagen müßten eventuell beachtet werden. ??

Ähemm einwandfreier Leumund etc. natürlich vorausgesetzt. :-))! Danke für euere Mühe im Voraus. !!

Gruß Klaus

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Geschrieben

Versicherungsbetrag zwischen 700.- Euro inkl. Betriebshaftpflicht und 5.000 Euro. Je nach Versicherung und ob Haftpflicht, TK, VK ...

"Die roten "06er" Nummern sind für Kfz-Betriebe reserviert.

Zur Erteilung gibt es drei Voraussetzungen:

1. Es muss eine "Betriebshaftpflichtversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk" nachgewiesen werden.

2. Es muss ein Gewerbe als Kfz-Handelsbetrieb oder Kfz-Werkstatt angemeldet sein.

3. Der Inhaber / Geschäftsführer muss ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis besitzen und darf einen bestimmten Punktestand in Flensburg nicht überschreiten.

+ Nachweis über mind. 2 angemietete Stellplätze!

Quelle

http://www.zroadster.com/forum/caf/14885-fuer-aufwand-fuer-06er-rote-nummer.html

Ähemm einwandfreier Leumund etc. natürlich vorausgesetzt.

Das mit dem Leumund versteh ich nicht?

Gast Anonym16
Geschrieben

Das mit dem Leumund versteh ich nicht?

Das heisst dass du in Berlin ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen musst. Darauf dürfen keine Vorstrafen vermerkt sein.

Geschrieben
Versicherungsbetrag zwischen 700.- Euro inkl. Betriebshaftpflicht und 5.000 Euro. Je nach Versicherung und ob Haftpflicht, TK, VK ...

+ Nachweis über mind. 2 angemietete Stellplätze!

Quelle

http://www.zroadster.com/forum/caf/14885-fuer-aufwand-fuer-06er-rote-nummer.html

Das mit dem Leumund versteh ich nicht?

Hallo und Danke. Mit dem Leumund war so etwas wie einwandfreien Ruf/Führungszeugnis etc. gemeint. O:-)

Gruß Klaus

Geschrieben
Das heisst dass du in Berlin ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen musst. Darauf dürfen keine Vorstrafen vermerkt sein.

..mmh Dieter, dann ist das wohl nix für mich O:-) O:-)

Neeeh war ein Scherz, also alles in allem nicht so schwierig zu bekommen. Ist etwas über die Dauer der Erlaubnis bekannt, müssen außer der roten Karte (hihi) weitere Nachweise im Nachhinein erbracht werden.

Also Klartext ist der: Ich habe 6 Auto´s mein Kumpel weitere 14. Fahren können wir ja immer nur eines und blöd wenn alle angemeldet sind oder sein müssen, denn so gut wie die Schwizer mit den Wechselplatten haben wir es ja nicht. Ständig diese 5 Tages Schilder holen ist meist auch sehr zeitraubend. :-(((°

Nach meinen Informationen ist das "ausleihen" einer roten Nummer eigentlich und streng genommen auch nicht so ganz legal (zumindest versicherungstechnisch) . :cry:

Gruß Klaus

Gast Anonym16
Geschrieben

@Klaus

Bei meinem Punktekonto würd ich auch keine bekommen:(

Das "Ausleihen" einer roten Nummer ist nicht erlaubt.

Das benützen der roten Nummer darf ausschliesslich während Arbeitstagen, d.h.von Mo.bis Sa. erfolgen.

Wir wurden letztes Jahr an einem Sonntagabend in Stuttgart kontrolliert, einer hatte eine rote Nummer am Auto. Jetzt ermittelt das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung, da Probefahrten ja normalerweise nicht Sonntagnachts erfolgen, oder besser gesagt frühmorgens um 1.30 UhrO:-) :wink:

Geschrieben
@Klaus

Das benützen der roten Nummer darf ausschliesslich während Arbeitstagen, d.h.von Mo.bis Sa. erfolgen.

Glaub ich nicht, zumindest glaub ich das es ausnahmen gibt.

Mein Dad hat die bei uns blauen Platten über seine Filmrequisitenfirma bekommen. Da ist es gang und gebe das wir vor allem an Wochenenden und an Feiertagen mit denen herumfahren müssen.

Ich glaube solange man ein glaubwürdiges Alibi hat passt alles.

Geschrieben
Das heisst dass du in Berlin ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen musst. Darauf dürfen keine Vorstrafen vermerkt sein.

So hatte ich das auch gemacht! :wink: Leumund in dem Zusammenhang war mir neu.

Ist etwas über die Dauer der Erlaubnis bekannt, müssen außer der roten Karte (hihi) weitere Nachweise im Nachhinein erbracht werden.

Glaube es waren 2x 6 Monate und dann unbefristet. Fahrtenbuch führen.

Alles recht bürokratisch halt.

Versicherungen fallen mir die HDI, Carsystems24.de, AXA und die Allianz ein.

HDI recht unkompliziert und preiswert -> aber nur Haftpflicht. TK und VK machen die glaube ich gar nicht.

Die Versicherungsbedingungen würde ich mir vorher noch mal durchlesen. Gerade im Bezug auf Diebstahl sind die Einschränkungen da schon genau zu beachten. Mal übers Wochenende in den Urlaub fahren, Auto wird geklaut und Kohle einfordern wird knapp.

§ 28 Prüfungsfahrten, Probefahrten, Überführungsfahrten

(1)

Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten Überwachungsorganisation (Prüfungsfahrten), Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen auch ohne Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden. § 31 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Für die mit roten Kennzeichen versehenen Fahrzeuge sind besondere Fahrzeugscheinhefte (Muster 3) und für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen besondere Fahrzeugscheine (Muster 4) mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Als Prüfungsfahrten gelten auch Fahrten zur Verbringung des Fahrzeugs an den Prüfungsort und von dort zurück; als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit, nicht aber Fahrten gegen Vergütung für die Benutzung des Fahrzeugs. An Fahrzeugen, denen gemäß § 23 Abs. 1b ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, dürfen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen angebracht werden, wenn diese Fahrten außerhalb des Betriebszeitraums erfolgen sollen. Die angebrachten Saisonkennzeichen müssen vollständig abgedeckt sein.

(2)

Für rote Kennzeichen gelten die Bestimmungen für allgemeine Kennzeichen entsprechend. Jedoch bestehen die Erkennungsnummern aus einer Null (0) mit einer oder mehreren nachfolgenden Ziffern; das Kennzeichen ist in roter Schrift auf weißem, rot gerandetem Grund herzustellen; es braucht am Fahrzeug nicht fest angebracht zu sein.

(3)

Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte nach Muster 3 können durch die für den Betriebssitz örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteilherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden Verwendung, auch für verschiedene Fahrzeuge und auch ohne vorherige Bezeichnung eines bestimmten Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde im Fahrzeugschein zugeteilt werden. Der Empfänger dieser Hefte hat für jedes Fahrzeug einen entsprechenden Schein zu verwenden und die Bezeichnung des Fahrzeugs vor Antritt der ersten Fahrt in den Schein einzutragen. Über Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten hat er fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete rote Kennzeichen, der Tag der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Art und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind am Betriebssitz zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das rote Kennzeichen zugeteilt worden ist, oder nach Widerruf sind Kennzeichen und ausgegebene Hefte der Zulassungsbehörde unverzüglich einzureichen.

Gast Anonym16
Geschrieben
Glaub ich nicht, zumindest glaub ich das es ausnahmen gibt.

Mein Dad hat die bei uns blauen Platten über seine Filmrequisitenfirma bekommen. Da ist es gang und gebe das wir vor allem an Wochenenden und an Feiertagen mit denen herumfahren müssen.

Ich glaube solange man ein glaubwürdiges Alibi hat passt alles.

Ich kann hier nur sagen was in den Betriebsbedingungen bei uns in Deutschland steht.

Geschrieben
@Klaus

Bei meinem Punktekonto würd ich auch keine bekommen:(

Das "Ausleihen" einer roten Nummer ist nicht erlaubt.

Das benützen der roten Nummer darf ausschliesslich während Arbeitstagen, d.h.von Mo.bis Sa. erfolgen.

Wir wurden letztes Jahr an einem Sonntagabend in Stuttgart kontrolliert, einer hatte eine rote Nummer am Auto. Jetzt ermittelt das Finanzamt wegen Steuerhinterziehung, da Probefahrten ja normalerweise nicht Sonntagnachts erfolgen, oder besser gesagt frühmorgens um 1.30 UhrO:-) :wink:

mmh das wirft mich weiiit zurück. Das muß man also mal abklären. !!

Punkte habe ich zur Zeit keine. Liegt daran, dass ich in meiner Gegend alle Fallen (hier wimmelt es nur so von Blitzern ) kenne und dort seehr konzentriert fahre. !! Auf unbekannten Strecken fällt gerne mal beim Waschen vorher die Nummerntafel ab. O:-)

Gruß Klaus

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo TR-512,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Ferrari (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Als Prüfungsfahrten gelten auch Fahrten zur Verbringung des Fahrzeugs an den Prüfungsort und von dort zurück; als Probefahrten gelten auch Fahrten zur allgemeinen Anregung der Kauflust durch Vorführung in der Öffentlichkeit

aha, das könnte passen. !! O:-)

Danke und Gruß Klaus

Geschrieben
aha, das könnte passen. !! O:-)

Danke und Gruß Klaus

:D

Wobei man dann wohl beweisen muss, dass man beabsichtigt das Auto zu verkaufen. :???:

Was aber auch kein Problem sein dürfte.O:-)

Geschrieben
:D

Wobei man dann wohl beweisen muss, dass man beabsichtigt das Auto zu verkaufen. :???:

Was aber auch kein Problem sein dürfte.O:-)

genau. Z.B. mit einer regelmäßigen kostenlosen Anzeige bei mobile. O:-) Zu einem natürlich überteuerten Preis. :D :D

Gruß Klaus

Geschrieben
genau. Z.B. mit einer regelmäßigen kostenlosen Anzeige bei mobile. O:-) Zu einem natürlich überteuerten Preis. :D :D

Gruß Klaus

Eben! Und falls doch wer einsteigt ist er schon jemanden versprochen, und du meldest dich falls der Käufer abspringt.:D

Häng halt einen kleinen Zettel mit der URL der Anzeige ins Auto. Nimm Schriftgröße 1 im Word.O:-)

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