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Was ziert euer Handgelenk?


RPM

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Am 4.10.2018 um 10:09 schrieb Milumalu:

Früher war ich ja bekennender Panerai Liebhaber...Auf schöne Panerais gabs stets Wartelisten....Heute habe ich nur noch die 112 und 372.

Ich habe noch ein richtig schönes Stück: Panerai 1940 Gehäuse, satiniertes Titan, polierte Lünette, dunkelbraunes ZB, angenehme 45mm, Automatik mit Mikrorotor. Ref 619

 

IMG_6533.thumb.jpg.a5af673cbb7a03d589601bfe7deee1d3.jpg

 

Würde mich trennen, falls jemand Interesse hat oder jemanden kennt ?

 

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vor 17 Stunden schrieb Eno:

Ist das da ein "Das Keyboard" mit ohne Beschriftung?! ;)

 

Grüße,
Adlerauge Eno.

Ja, genau, gut erkannt! ?

 

vor 17 Stunden schrieb Luimex:

Nein, da is nur die Tastatur schmutzig..... X-)

Schmutzig sieht sie leider auch oft aus... eine schwarze Tastatur hat definitiv auch ihre Nachteile, obwohl ich sie regelmäßig putze und sogar alle Tasten rausnehme.

  • Gefällt mir 2

Mich wuerde mal folgendes Interessieren:

 

Beim Wiederverkauf von teuren Uhren mit ausländischem Zertifikat kommt früher oder später immer eine "Zollbescheinigung" zur Sprache, die attestieren soll dass der Einfuhrzoll auch korrekt abgeführt wurde.

 

Was passiert denn, wenn ich zur Zeit einen Wohnsitz auf einem anderen Kontinent habe, und die Uhr irgendwann als "Uebersiedlungsgut" zurück nach Deutschland nehme? Da wird ja erstmal kein Zoll fällig sofern sie lange genug in meinem Besitz ist... aber wie schaut es bei einem Wiederverkauf aus? Habt ihr da eventuell Erfahrungen? Oder sollte ich vorerst bei der Swatch bleiben?

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Geschrieben

Hallo RPM,

 

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In der Regel wird der Zoll nur bei Verdachtsmomenten aktiv -

also wenn bei der Kontrolle eine Rechnung oder eine sehr aktuelle Garantiekarte oder Verpackung auffällt oder mehrere Uhren mitgeführt werden.

 

Dann wird geprüft ob die entsprechende Uhr über Freigrenzen liegt und falls ja, frägt man nach Nachweisen.

 

Bei Deinem Beispiel würde Dein Käufer Dich benennen und Du wiederum würdest nachweisen, dass die Uhr damals mit Dir übersiedelte ...

 

Umgehen kann man das ganze, dass man teure Güter entsprechend bei Ausreise anmeldet ... gerade wenn sie im Gepäck mitreisen (teure Kamera z.B. ebenso) oder mehrere gleiche Güter mitgeführt werden. Man kann natürlich auch alte Rechnungen etc. mitnehmen, die die Verzollung etc. nachweisen.

 

Bei einer einzelnen Uhr am Handgelenk interessiert dass den Zoll in der Regel nicht ...

 

Falls keinerlei Nachweise erbracht werden können und es klar ist, dass geschmuggelt wurde (neuwertige, aktuelle Ware und Ländercode des Urlaubslandes z.B. oder eben eine Rechnung etc.), dann ist man fällig ...

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vor 2 Stunden schrieb Erprobungsträger:

 

 

Was passiert denn, wenn ich zur Zeit einen Wohnsitz auf einem anderen Kontinent habe, und die Uhr irgendwann als "Uebersiedlungsgut" zurück nach Deutschland nehme? 

 

Aus eigene Erfahrung:

als "Zurückkehrende" kannst Du alles was in Deinem Haushalt befindet, zollfrei über die Grenze einfuhren.

Wenn später etwas verkauft wird, handelt es sich um einen privaten " Gebrauchtwaren" Verkauf.

 

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  • 2 Wochen später...

Für die Juristen unter uns (oder Grundgesetz Liebhaber) gibt es jetzt eine Sonderedition der Tangente limitiert auf 3 Größen x 70 Stück (man achte auf die "6"):

139-s17-tangente-bauhaus-3d-front.jpg

https://nomos-glashuette.com/de/tangente/tangente-70-jahre-grundgesetz-139-s17

 

Ich bin übrigens immer noch begeistert von meiner.
Aus dem Vorhaben "dann hast mal eine Uhr, die du dir ab und zu mal umbinden kannst" ist mittlerweile ein zuverlässiger täglicher Begleiter geworden...

Gruß,
Eno.

P.S.: Ich habe nichts mit dem Hersteller zu tun und profitiere nicht davon, wenn sich Leute auf die Uhren stürzen - ich finde Sie einfach schön! ;)

  • Gefällt mir 5

So sehr ich auch Nomos an sich mag, das ist verwunderlich, wenn nicht sogar daneben. Gut, man kann ja 70 Jahre Grundgesetz feiern, aber doch wohl nicht ernsthaft mit einem § auf der 6, denn was das Grundgesetz nun halt mal gerade nicht hat, sind § :mad:. Das Grundgesetz hat Artikel und das hat auch seinen Grund.

Da § meist für unterhalb der Verfassung stehende Gesetze vorgesehen sind, höherrangige Normen aber oft durch Artikel eingeteilt werden, wird durch die Verwendung von § das Grundgesetz auf die Stufe mit einfachen Gesetzen gestellt (denen es aber vorgeht). Bitte das BGB, StGB o.ä. mit §-Verweisen feiern, aber nicht das Grundgesetz.

Gute Idee, bescheuerte Umsetzung.

Nomos, setzen, 6 (oder § :P).

 

Erbsenzählerische Grüße.

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