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Totalschaden wg. überalterten Hinterreifens, SZ vom 27.11.03


cinquevalvole

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Hallo zusammen, :wink2:

gestern lese ich in der SZ:

Das Rätsel der Reifen-Nummer

Muss ein Autohändler das Alter der Pneus kennen? Der BGH entscheidet über die Haftungsfrage nach einem Ferrari-Unfall Von Helmut Kerscher

Karlsruhe – Wer bei „DOT“ nur an das amerikanische Wort für Punkt oder an „Deutschlands Organisierte Tätowierer“, einen eingetragenen Verein, denkt, weiß zu wenig. Eine „DOT“-Nummer (abgeleitet von „Department of Transportation“, dem US-amerikanischen Verkehrsministerium) gehört nämlich zur Ausstattung eines Autoreifens und verrät auf seiner Außenflanke dessen Alter: Sie ist seit 2000 vierstellig und gibt die Kalenderwoche sowie das Jahr der Herstellung an (zum Beispiel 3302); bis dahin war sie dreistellig und enthielt Herstellungswoche und -jahr (zum Beispiel 339), ein abschließendes Dreiecks-Symbol stand für die neunziger Jahre.

Gerade in diesen Wochen, da eindringlichst zur Montage von Winterreifen geraten wird, machen Autoverbände auf die Bedeutung des Alters von Reifen sowie der DOT-Nummer aufmerksam: Mehr als zwei Jahre lang gelagerte Reifen gelten nicht mehr als fabrikneu, mehr als sechs Jahre alte Reifen sollten nach Expertenmeinung wegen der Verschleißprozesse nicht benutzt werden.

Mit den Folgen eines Unfalls wegen eines überalterten Reifens befasste sich am Mittwoch in einem spektakulären Fall der Bundesgerichtshof (BGH). Er wird am 7. Januar ein Grundsatzurteil zur Haftung bei unterlassener Prüfung der DOT-Nummer durch einen Verkäufer verkünden. In dem Verfahren geht es um einen Ferrari-Sportwagen des Baujahres 1996 mit einer Höchstgeschwindigkeit von 295 Stundenkilometern. Ein solches Geschoss kaufte sich im 1998 ein Kunde bei einem Ferrari-Vertragshändler und verlangte für den Gebrauchtwagen die Montage von vier neuen Reifen. Der Verkäufer bezog die Reifen der Marke Pirelli von seinem ständigen Lieferanten.

Ein paar Monate und 2000 Kilometer später nahm der Händler den Wagen zurück, den er dann im Dezember 1998 bei einem Kilometerstand von 20 000 zum Preis von 220 000 Mark weiterverkaufte. Im Sommer 1999 hatte der Ferrari nach einem Unfall auf der Autobahn nur noch Schrottwert. Ursache des Unfalls, bei dem niemand zu Schaden kam, war nach einem Gutachten das Platzen eines überalterten Hinterreifens. Dieser sei schon im April 1993 hergestellt worden. Die Versicherung des Fahrers regulierte den Sachschaden, zu dem auch eine kaputte Leitplanke zählte, in Höhe von 193 000 Mark und wollte sich das Geld von dem Ferrari-Händler zurückholen.

Beim Landgericht verlor, beim Oberlandesgericht Saarbrücken gewann die Versicherung. Der Verkäufer habe den Mangel des Reifens arglistig verschwiegen, hieß es. Er hätte, so das Gericht, durch die DOT-Nummer unschwer feststellen können, dass die Reifen für den Fahrbetrieb eines Ferrari-Sportwagens nicht mehr geeignet gewesen wären.

Der mittlerweile gestorbene Geschäftsführer der Ferrari-Firma war sich, wie Rechtsanwalt Christoph Klaas vor dem BGH erklärte, keiner Schuld bewusst. Er sei bei der Lieferung durch seine Vertragsfirma davon ausgegangen, dass die Reifen neu seien. Von Täuschung könne keine Rede sein, allenfalls von einfacher Fahrlässigkeit, meinte der Anwalt (der nach Vorbereitung des Prozesses an seiner „Ente“ Reifen aus dem Jahr 1985 entdeckt hatte). Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sei nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers wirksam ausgeschlossen.

Ganz anders sah das Gegenanwalt Norbert Gross, dem die Existenz der DOT-Nummer bisher nicht bekannt war. Ein Fachhändler müsse jedoch wissen, was es damit auf sich habe. Bei einem gebrauchten Golf möge es genügen, sich des Vorhandenseins eines Motors zu versichern. Hier habe man es aber mit einem „Kampfmittel“ zu tun – ein Ferrari sei ein extrem gefährliches Fahrzeug. Der Verkäufer eines solchen Autos dürfe die Augen vor der DOT-Nummer nicht verschließen."

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Kann sich jemand an die Geschichte erinnern?

Könnte ein F355 gewesen sein :cry:

Hat jemand ähnliche Erfahrungen zum Thema gemacht?

Jetzt laufen gleich alle in die Garage und schauen auf ihre DOT Nummern :D

http://www.sueddeutsche.de/sz/panorama/red-artikel2001/

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Ich habe damals an meinem E36 - M3 auch die Reifen trotz ausreichender Profiltiefe wegen des Alters gewechselt. Der Vorbesitzer hatte diesbezüglich auch keine Ahnung & BMW hatte nie etwas gesagt. Ist naütrlich ein Zeichen absoluter Fachkenntnis.....

Ich finde aber, dass gerade bei solchen "Waffen" der Fahrer eine höhere Verantwortung hat und deshalb auch selbst kontrollieren müsste. Im Vorliegenden Fall ist´s natürlich besonders gravierend.

W.

Ein Fachhändler müsse jedoch wissen, was es damit auf sich habe. Bei einem gebrauchten Golf möge es genügen, sich des Vorhandenseins eines Motors zu versichern. Hier habe man es aber mit einem „Kampfmittel“ zu tun – ein Ferrari sei ein extrem gefährliches Fahrzeug. Der Verkäufer eines solchen Autos dürfe die Augen vor der DOT-Nummer nicht verschließen."

Bei einem Golf hätte ich aber auch keine Lust, dass mir bei 160 oder so ein Reifen platzt.... X-)

Ansonsten ist es eine komplizerte Angelegenheit, aber IMO doch die Schuld des Händlers. Ich glaube nicht, dass viele Käufer die DOT-Nummer kennen.

In der Zeitung stand:

"Am Durlacher Bahnhof hat ein 35Jähriger Mann seinen Ferrari Maranello zu Schrott gefahren" Oder so änlich. Ich wollt eigentlich vorbeifahren, habs aber nich geschafft aus terminlichen Gründen O:-)

also ich achte darauf. Die Meine Sommerreifen sind im Jahr 98 hergestellt worden und deshalb lege ich mir auch nächstes Jahr neue zu, auch wenn die Mindestprofiltiefe noch nicht erreicht ist. Meine Winterreifen sind noch ok...2102. Ich kann mir kaum was schlechteres Vorstellen, als dass mir bei 200 km/h ein Reifen platzt. Und da der Reifen halt der einzige Kontakt Auto <-> Straße ist ist, achte ich da sehr drauf. Vor jedem Mal Autobahn wird nochmal extra Luft kontrolliert. :wink:

ich hab den Polo vor nem halben jahr mit 13 Jahre alten gummies übernommen ("alles Original")... ...Da hat keine Werkstatt was zu gemeint, obwohl ich extra daraufhin gewiesen hatte... auch der Tüv war stille (dem hat wahrscheinlich niemand was gesagt O:-) )

naja, is halt nur nen VW, da is das wahrscheinlich nicht so wichtig...

Tschü

p.s. es fährt sich absolut bes*** mit so alten dingern... (hab aber schon neue drauf 8) )

EDIT: die radeln sahen auch schon alt aus (grau und z.T. gerissen) hätte also der Tüv schon merken müssen... Die reifen sind mir selbst vom Reifendienst OHNE Kommentar abgemacht, eingepackt und übergeben worden. man wollte sie mir sogar einlagern und im Sommer wieder draufmachen...

Hallo zusammen,

Bis 5 Jahre Alt als Neu

5 Jahre alte Reifen als "neu" zu verkaufen mag ja in der Schweiz legal sein.

Was verkaufen eigentlich die Gummidealer in Deutschland als "neu"?

PS:

Wenn das Auto offiziell 295 km/h fährt (lt. KFZ-Schein), dann tippe ich

auf den 355. Was steht denn beim 550 im Schein ??? Der hat doch 100 PS mehr und geht über 300 ! :-))!

Ich sage euch mal meinen Erfahrungsbericht und die Erfahrung eines Kollegen der seit Jahrzehnten Rennsport betreibt.

Es gibt im Alter von 5 Jahren keine alten Reifen, sondern nur gut oder schlecht gelagerte!

Gut gelagert heisst, dunkel und kühl. Schlecht heisst dem Licht ausgesetzt.

Das UV-Licht zerstört den Weichmacher im Gummi, darum wird er hart, ein gut gelagerter Reifen ist darum teilweise besser zu fahren als ein ganz Neuer. Dies weil der Gummi ein wenig härter wurde, dies kommt vor allem bei der Flanke der Führung zugute.

Nach einigen Kilometern ist die oberste Schicht auf der lauffläche abgewetzt und der Reifen haftet wie ein Neuer.

Bei Rennreifen (Slicks) ist es sogar so das alte schneller sind, nicht auf eine Runde aber auf ein ganzes Rennen, da die neuen zwar anfangs mehr Grip haben aber dann anfangen zu schmieren.

Ich habe auf dem 944 13 Jahre alte Reifen gehabt und war auf dem Rheinring der schnellste mit Strassenreifen, bin 270kmh gefahren usw.

Reifenplatzer geschehen i.A. nur durch Beschädigungen des Reifens sowie durch Überhitzung infolge falschen Luftdrucks, nur weil ein Reifen alt ist platzt er nicht, sondern er verliert langsam Luft.

Sowohl Ferrari wie Lamborghini schreiben z.T. vor dass für Geschwindigkeiten > 250kmh der Reifendruck um 0,2 bar erhöht werden muss, ansonsten überhitzt der Reifen und kann platzen.

Ist schon bei einem F50 passiert, der ist > 1 Stunde am Sonntagmorgen 250-320kmh gefahren, die Ferrari und Goodyear-Techniker waren zuerst ratlos, da die Testfahrer in Italien nie so lange so schnell fahren...

Zu guter letzt haben sie dann rausgefunden, was Lamborghini schon vor 20 Jahren vorgeschrieben hat :wink2:

Ja super: Da steht, daß die Hersteller meinen:

"... ein ungebrauchter Reifen - sachgemäße Lagerung natürlich

vorausgesetzt - bis zu fünf Jahre ab Produktionsdatum noch als neuwertig

gilt und insofern auch als Neureifen verkauft werden darf. "

weiter unten dann:

"Für Gespanne/Kombinationen aus Pkw (oder anderen mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit zulässigem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t) mit Anhänger, die nach § 18 StVO eine 100 km/h-Zulassung besitzen,

schreibt der Gesetzgeber als Höchstalter für die Reifen des Anhängers bindend sechs Jahre vor."

Im schlimmsten Fall bekomm' ich also 5 Jahre alte Reifen (als neu :cry: )

für mein "Gespann" aufgezogen und die sind nach 12 Monaten illegal weil zu alt.

Ja sind die denn alle noch ganz gesund in der Birne?

Früher gab's mal ne Sendung "Nepper, Schlepper, Bauernfänger" ... O:-)

Heute muß man alles noch mal selbst kontrollieren; quasi jeden

Werkstatthandgriff. Am besten man steht daneben und schaut dene

Schrauber auf die Finger oder schraubt selbst.

Immerhin tröstlich wenn CountachQV schreibt, daß man damit immer

noch gute Rundenzeiten schaffen könnte - gute Lagerung vorausgesetzt.

Im Übrigen gibt's in der Rechtsprechung Urteile zum PKW Verkauf.

Danach ist ein PKW dann nicht mehr als "neu" zu bezeichnen wenn er

mehr als 12 Monate auf "Lager" stand.

Somit haben entgegenstehende "Empfehlungen" und "Leitlinien" der

Reifenindustrie vor Gericht hoffentlich wenig Durchsetzungskraft.

  • 1 Monat später...

Hallo

bin heute früh mit den Radionachrichten aufgewacht und hab auf Antenne Bayern gehört das heute in dem Fall mit dem Ferrari händler die Gerichtsverhandlungen beginnen.

Weiß jemand was da raus gekomme ist oder ob die Verhandlungen noch länger dauern und wo die Verahandlungen sind??

Und weiß jemand wer der Händler ist. (Könnt mir das auch per PN oder mail schicken. Muss ja nicht total veröffentlicht werden.).

ciao

Quirin

  • 1 Monat später...

Hi all,

good news:

Der BGH hat entschieden, daß der Händler haftet :D

.....................................................................................................

12.02.2004

Frage des Profils

BGH: Gebrauchtwagenhändler ist wegen zu alter Reifen haftbar Von Helmut Kerscher

Karlsruhe – Ein Gebrauchtwagenhändler muss das Alter der Reifen eines von ihm verkauften Autos zumindest dann prüfen, wenn er dazu einen konkreten Anlass hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in dem spektakulären „Ferrarifall“, bei dem es um die Haftung für die Unfallschäden wegen eines geplatzten Reifens ging. Der im Dezember 1998 verkaufte Sportwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 295 Stundenkilometern hatte wegen eines überalterten, im April 1993 hergestellten Reifens im Sommer 1999 einen Totalschaden. Die zunächst zentrale Frage des Prozesses, ob ein Gebrauchtwagenverkäufer stets mit Hilfe der auf die Reifen geprägten „DOT-Nummer“ das Alter der Pneus überprüfen müsse, ließ der BGH nach den Worten von Richterin Katharina Deppert „unentschieden“.

Das Gericht sah dazu wegen einer Besonderheit des Falles keinen Anlass. Die Haftung des Verkäufers, eines Ferrari-Fachhändlers, ergebe sich nämlich schon daraus, dass die von ihm im Sommer 1998 gekauften Reifen ein seit fast drei Jahren nicht mehr hergestelltes Profil aufgewiesen hätten. Dies hätte ihm als Fachhändler zumindest bekannt sein müssen, entschied der BGH. Hätte der Verkäufer wegen des veralteten Profils die DOT-Nummer überprüft, hätte er festgestellt, dass die Hinterreifen schon in der 16. Kalenderwoche des Jahres 1993 hergestellt worden seien. Die DOT-Nummer auf der Außenflanke aller Reifen ist seit dem Jahr 2000 vierstellig und gibt Herstellungswoche und -jahr an (zum Beispiel: 4401); bis dahin gab eine dreistellige Zahl Auskunft über Woche und Jahr (im entschiedenen Fall: 163).

Richterin Deppert wies darauf hin, dass Reifen nach Aussagen von Sachverständigen auch bei sorgfältiger Lagerung von innen heraus einem Alterungsprozess unterliegen. Auch der Reifen des Sportwagens sei von innen geplatzt. Die hier bejahte „deliktsrechtliche Haftung“ wegen Verschuldens verjähre nach drei Jahren. Einen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit erklärte der BGH wegen Verletzung des „Transparenzgebots“ für unwirksam. Der Händler muss nun der Versicherung des Ferrari-Fahrers den Schaden ersetzen. (Az: VIII ZR 386/02)

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