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Rechtsüberholen


Charly

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Gibt es "zulässiges" Rechtsüberholen ?

Beispiel 1: langsamerer Pkw fährt links auf der 3. Spur, alle Fahrspuren sind frei, überholt wird auf der rechten Spur, dazwischen befindet sich noch eine leere Mittelspur.

Beispiel 2: beide Spuren einer zweispurigen Autobahn sind frei, langsamerer Pkw fährt trotzdem links. Langsames Heranfahren rechts bis auf gleiche Höhe und gleiche Geschwindigkeit, Blickkontakt aufnehmen und sicherstellen dass man geseheh wird, erst dann rechts beschleunigen (der Überholvorgang wurde quasi unterbrochen).

<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Charly am 2002-03-26 22:19 ]</font>

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beides absolut verboten !!!

paragraphen such ich bei bedarf gerne raus, dein lappen dürfte aber weg sein !

das einzig legale in der siuation wäre:

gesicht+nummerschild+co. merken und in der nächsten polizeiwache anzeigen ...

Im ernstfall bleibt man aber auf aussage gegen aussagen hängen, und ärgerlich ist es noch dazu!

so long tim

ja, es ist leider wirklich immer verboten, auch wenn es manchmal wirklich unsinnig erscheint... in den USA darf man es auch (soweit ich weiß) und da gibt es auch keine problem, ok, da gibts das Tempolimit, aber ich denke man sollte das rechts überholen grundsätzlich auf Autobahnen NICHT verbieten !

in USA ist es der Spurwechsel, der sorgfältig durchgeführt werden muß, die Geschwindigkeit relativ zur anderen Spur ist sekundär = Überholen rechts ohne weiteres möglich.

Auf der BAB in Deutschland ist doch aber ein Überholvorgang gekennzeichnet durch "zügiges Vorbeifahren auf der Nebenfahrbahn und anschließendes Einordnen vor dem überholten Fahrzeug". Das ist beim Vorbeifahren auf der rechten Spur an einem Kfz dass sich auf der linken (3. Spur) befindet mit einer leeren Fahrbahn zwischen rechter und dritter Spur doch nicht mehr gegeben und damit war's auch kein Überholen ??

Das Märchen von den disziplinierten amerikanischen Autofahrern könnt Ihr vergessen. Ich war viele Monate auf US- & CDN-Hiways unterwegs und habe tollere Dinge erlebt als in Deutschland. :eek: :mad: Ob in Montana oder Ohio, es wird gerast und gedrängelt.

Aber :

Rechtsüberholen ist legal und sorgt für flüssigeren Verkehrsfluß. Würden die Amis so fahren (müssen) wie wir, bräche der Verkehr total zusammen. Ergo : Unser System ist falsch, wenn wir nicht rechts vorbei dürfen, nutzen die breitesten Autobahnen nichts !! Linksbummler verursachen Staus, Chaos, Auffahrunfälle und Verkehrstote. Deshalb :

Legalisiert endlich das sog. Rechtsüberholen, das oft nur ein Vorbeifahren ist. Es wird auch ohne Tempolimit funktionieren !

Einzige Voraussetzung : Mehr Vorsicht beim Spurwechsel. Augen auf ! Da, wo ich hinwill, könnte schon einer sein. "Keep your lane" = so wenig Spur wechseln wie möglich.

Also bitte!

1. Es ist ein Unterschied, ob ich mit 100 oder 200 km/h unterwegs bin.

2. In Amerika geht es eigentlich immer gradaus, d.h. die Straße ist grundsätzlich wesentlich übersichtlicher

3. Es sollte zuerst einmal eine rechtliche Neuinterpretation des Rechtsfahrgebots her, um den Verkehrsfluß zu beschleunigen! Bisher gilt noch immer, dass man so lange nicht rechts fahren muss, wie man ein Hinderniss auf der rechten Seite erblicken kann. Das MUSS geändert werden & es sollten richtige Bußgelder verhängt werden. Das würde doch viel mehr bringen!

4. Persönlicher Alptraum: Schumi-Lückenspringer, mit 250 von ganz rechts nach ganz links und so weiter......... Man könnte ja behaupten, dass das gefährlich ist, oder?

MfG,

staen

Soweit ich weiß, ist ein vorsichtiges Rechtsüberholen auf mehrspurigen Kraftfahrstraßen und BAB's nur dann erlaubt, wenn ein Dauerlinksfahrer grundlos links und langsamer als 60 km/h fährt. Alles andere ist verboten.

Wenn euch jemand die rechte Spur blockiert könnt ihr den sogar wegen Nötigung anzeigen, denn in Deutschland haben wir ein Rechtsfahrgebot.

Die linke Spur ist die ÜBERHOLSPUR, d.h. man muß auf die rechte Spur wechseln wenn frei. Selbst wenn der linksfahrende schon am Tempolimit fährt muß er sich überholen lassen und darf nich Hilfssherif spielen indem er die Überholspur blockiert.

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Hallo Charly,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

@Purli:

was Mushu gemeint hat, sind zwei nebeneinander herführende separate Fahrbahnen, getrennt durch die weiße 40cm-Linie.

Z.B.: Bergaufstrecke der A7 vor dem Hattenbacher Dreieck,

verläuft parallel zur A5, jeweils 3 Spuren. Wer auf der rechten Seite = A7 schneller ist darf an den Pkw's, die sich links auf der A5 befinden, vorbeifahren.

Naja ja, das mit der Anzeige wegen Nötigung theoretisch machbar, aber wenn man schon schnell fährt macht man das nicht nur der Geschwindigkeit wegen, sondern auch um zügig am Ziel anzukommen, wenn man dann noch ne Polizeistation aufsuchen muss und die Leute anzeigen will geht wieder ne Menge Zeit drauf und man muss sich rumärgern und am Ende steht immer noch Aussage gegen Aussage.

Und das ganz nur um sein Recht zu erhalten oder ein Exempel zu statuieren, ist es oft nicht wert.

Ich finde die Diskussion unsinnig!

1. Rechtsüberholen ist nach STVO generell verboten! egal, ob durchgezogene linie, 3 spurig oder nötigung des vorrausfahrenden, es gibt nur eine einzige ausnahme: im zähfliesenden verkehr unter 60 km/h! SONST NICHT!

Natürlich verhalte ich mich auch nicht immer so, denn, wenn mich einer massiv nötig durch linksfahrerei könnte ich ihn ja eigentlich anzeigen, oder ich spare mir den aufwand und zieh kurzer hand rechts vorbei! ich mache das aber wenn nur langsam, damit ich in dem falle, dass er dann rüber zieht noch ausweichen kann!

Liebe Leut!

1.) Wo, bitteschön, steht denn geschrieben, dass man bei Geschwindigkeiten unter 60 km/h rechts überholen darf?

So ein Unsinn!

Rechtsüberholen auf der BAB ist nur zulässig, wenn sich ein STAU bildet / gebildet hat! Stau= es bilden sich 2 Fahrzeugschlangen, die sich mit maximal Schrittgeschwindigkeit bewegen! Schrittgeschwindigkeit = 4-7 km/h.

Alle Überholvorgänge über diesen Geschwindigkeiten fallen grundsätzlich unter den Tatbestand des Rechtsüberholens; über die daraus folgende Strafen brauche ich euch - glaube ich - nicht viel erzählen?

2.) Der Straftatbestand der Nötigung im Straßenverkehr ist nicht alleine durch grundloses Linksfahren erfüllt! Hier liegt nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor wg. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Lest doch bitte mal im StGB genauer nach, bevor wir hier von Straftaten sprechen. Ist ja nicht böse gemeint, aber die Leute glauben immer gleich alle, dass eine Nötigung vorliegt. Das ist wirklich nicht so!

Nix für Ungut :grin: , will ja hier nicht als Besserwisser abgestempelt werden....... Aber zu diesem Thema gibt es offensichtlich weitverbreitete Fehlinformationen......

MfG,

staen

mit der nötigung hast du natürlich recht, ich sprach von nötigung im emotionalen sinne! rechtlich stellt blosses linksfahren natürlich erstmal nur eine ordnungswidrigkeit dar! wird der potetielle überholer allerdings unter vorsatz am überholen gehindert, d.h. spurwechsel, bremsen...liegt eine nötigung vor!

beim rechtsüberholen hast du aber leider unrecht!

Es darf dann rechts überholt werden, wenn sich 2 fahrspuren unterschiedlichen tempos gebildet haben und die rechts schlange nicht schneller als 60km/h, also der mindestgeschwindigkeit auf autobahnen entspricht! steht so in der stvzo und habe ich erst letzte woche noch im fernsehn von gehört! 100%-ig! wäre ja auch quark nur deshalb stehen zu bleiben, weil man mehr als 7km/h fährt! steht die linke spur oder fährt etwa 30km/h z.b. darf demnach mit max. 60km/h rechts "überholt werden"!

so siehddas aus...

die strafen: innerorts rechts: 30 €, außerorts: 50 € und beim überholt werden mitbeschleunigen auch 50 €! (so wars jedenfalls sommer 2000, natürlich noch umgerechnet in DM)

<font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Saphir am 2002-03-27 19:54 ]</font>

Also wenn ich es richtig in Erinnerung habe, darf im "Stau" rechts überholt werden, wenn die linke Spur maximal 60 fährt und man selbst mit nicht mehr als 20 km/h Überschuss rechts vorbeifährt. Also links 30 und rechts 60 wäre pfui, rechts 50 dagegen hui.

dragi schrieb am 2002-03-27 22:18 :

Rechtsüberholen, Rechtsvorbeifahren das ist alles verboten nur in klone erlaubt. Für Rechtsvorbeifahren musste ich 3 Monat Fahrerausweis abgeben.

Bitte um Kurze Eklärung: "nur in klone erlaubt" ??

"Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."

Wenn ich das richtig interpretiere:

-gibt es innerhalb geschlossener Ortschaften auf mehrspurigen Straßen kein Rechtsfahrgebot

-ist somit das Rechtsüberholen innerorts zulässig (im oben genannten Fall)

Genau richig:

Man muss trennen zwischen dem Fahren auf Autobahnen und dem innerstädtischem Verkehr.

1. Innerorts DARF rechts überholt werden und es besteht KEIN Rechtsfahrgebot.

2. Auf Autobahnen DARF nur in folgenden Situationen überholt werden:

- wenn sich ein Stau gebildet und die recht Spur schneller weiterfahren kann, sprich Kolonnenverkehr.

- beim Auffahren auf die Autobahn darf man auf dem Beschleunigungsstreifen die auf dem rechten Fahrstreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer überholen.

Ansonsten gilt:

!!! KEIN Überholen auf der rechten Spur auf Autobahnen !!!

@ Charly : "klone" muß wohl Kolonne heißen.

@ RS-Fan : Du hast leider Recht. Meine Meinung dazu habe ich ja oben schon kundgetan.

@ alle : Rechts überholen darf man überall, sich erwischen lassen nirgends. Leider gibt es Leute, die einen anzeigen. Zum Glück bin ich inkognito hier, sonst gäb es jetzt Probleme.

Paßt Ostern auf, es sind wieder Sonntagsfahrer unterwegs.

Nein, ich meine nicht die Gebrüder Schumacher ... :smile:

Bin ich jetzt so ein Chaot oder habt Ihr noch nie rechts überholt? Wenn ich 600km Autobahn fahre überhole ich bestimmt einmal rechts. Das liegt aber daran das die Leute dann wenn es sinnvoll wäre einfach keinen Platz machen. Ich will gar nicht verlangen das jemand extra kurz einschert um mich vorbei zu lassen. Aber wenn der nächste LKW erst am Horizont auftaucht sollen halt rechts rüber rücken. Und wenn das dann bei 2-3 Chancen nicht funktioniert husche ich schnell rechts vorbei. :grin:

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