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mein neuen S4 abgeholt und mußte sofort wieder in Werkstadt


S4Freund

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Das ist doch ne Frechheit. Ich würde da richtig Terror machen und auf ein entsprechendes Ersatzfahrzeug bestehen. Sollte möglich sein, zumindest bei uns wäre das so (Volkswagen Autohaus)! :puke:

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Gestern abgeholt, heute kaputt => auch Rückwärtsgang

Seit kurzem bin ich stolzer Besitzer eines A4 Cabrio TDI (Schaltgetriebe). Ich habe meinen neuen A4 letzte Woche beim Händler abgeholt, einen Tag später ging der Rückwärtsgang (nach 200km) nicht mehr rein. Die Werkstatt des Händlers hat den 'Schaden' behoben, den eigentlichen Fehler, aber nicht gefunden. Das Audi Werk wurde eingeschaltet, das wiederum der Werkstatt ein neues Getriebe zukommen lässt (immer noch nicht da). Obwohl eigentlich kein sogenanter Liegenbleiber, da ich ja selber zur Werkstatt fahren konnte und nicht abgeschleppt wurde, wurde mir kulanterweise (!?) ein Ersatzfahrzeug gestellt, das ich bis jetzt (immer noch) fahre.

Scheint ein Produktionsfehler im Werk/beim Lieferanten zu sein, wenn jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Mein Fahrzeug wurde in der Produktionswoche KW 37/38 (10. bis 17. September) produziert.

Getriebe vom S4 und Getriebe vom TDI sollten doch unterschiedlich sein, oder ?

@JackFlash

warum ist das eine Frechheit und wozu soll er Terror machen ???

glaubst Du den das jeder Händler fünf S4 Getriebe auf Lager hat ?

selbst im Vertriebszentrum haben die so ein bestimmt nicht im Lager, so das sich die Lieferzeit für das Getriebe verzögert. und eingebauen muß man es ja auch noch ...

auf ein Ersatzwagen hat der Kunde kein Anspruch, das lieg allein im Ermessen des Händlers. wobei dieser für das defekte Getriebe genauso wenig was kann wie Audi.

und außerdem, warum sollte bei einem auto nicht mal was kaputt gehen ??ist zwar ärgerlich aber kann passieren. ob nun nach 100 oder nach 10000 km ist letzendlich auch egal.

@ S4Freund

Du als Käufer hast zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung in den Formen der Nachbesserung (Reparatur) oder der Ersatzlieferung (Umtausch). Wesentlich ist, dass der Käufer, also Du, und nicht der Verkäufer das Wahlrecht zwischen den Arten der Nachbesserung hat, wobei der Verkäufer die Wahl des Käufers nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ablehnen kann. Du könntest also UMTAUSCH verlangen. Der Verkäufer hat lediglich Anspruch auf angemessenen Wertausgleich hinsichtlich der bisher gefahreren Kilometer. Allerdings müsstest Du dann bis zur Lieferung eines neuen S4 wahrscheinlich länger warten als die Nachbesserung Deines jetzigen Wagens dauern würde.

Wesentlich ist, dass der Käufer, also Du, und nicht der Verkäufer das Wahlrecht zwischen den Arten der Nachbesserung hat, wobei der Verkäufer die Wahl des Käufers nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ablehnen kann. Du könntest also UMTAUSCH verlangen.

Das sehe ich nicht so, hier ein kleiner Auszug aus dem BGB (das wichtigste ist rot gedruckt):

Haftung des Verkäufers für Mängel an der Kaufsache und für fehlende Eigenschaften der Kaufsache.

Der Käufer hat zunächst einen Anspruch auf Nacherfüllung. Erst wenn die mit gesetzter Frist verlangte Nacherfüllung erfolglos gefordert wurde, kann der Käufer zurücktreten oder mindern. Unter Umständen kann der Käufer auch Schadensersatz geltend machen.

Ein Gewährleistungsanspruch des Käufers setzt den Mangel an der Kaufsache voraus. Unterschieden wird im Gesetz zwischen Sachmangel und Rechtsmangel.

Ein Sachmangel liegt dann vor, wenn die Kaufsache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde zur Beschaffenheit keine Vereinbarung getroffen, gilt als Mangel,

wenn sich die Kaufsache nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder

wenn sich die Kaufsache nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann, oder

die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder den von ihm beauftragten Personen unsachgemäß durchgeführt worden ist oder

die Montageanleitung bei einer zur Montage bestimmten Sache fehlerhaft ist, es sei denn die Kaufsache ist trotzdem durch den Käufer fehlerfrei montiert.

Erwarten kann der Käufer auch Eigenschaften, die der Verkäufer in seiner Werbung ausdrücklich eingeräumt hat.

Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn von Dritten aufgrund eines Rechtes das Eigentum, der Besitz oder der unbeschränkte Gebrauch der Kaufsache durch den Käufer beeinträchtigt werden können. Beispiele für solche Rechte sind Vorkaufsrechte, Nacherbenvermerke, Patente und Miet- und Pachtverhältnisse.

Liegt ein Mangel vor, kann der Käufer vom Verkäufer zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Der Käufer hat dabei die Wahl zwischen der Beseitigung des Mangels an der bereits gelieferten Kaufsache, oder aber der Lieferung einer mangelfreien Kaufsache.

Der Verkäufer hat aber das Recht, die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

Dabei sind insbesondere Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erheblichen Nachteil für den Käufer zurückgegriffen werden könnte.

Für die Nacherfüllung muss der Käufer dem Verkäufer eine Frist setzen. Die Kosten für die Nacherfüllung hat der Verkäufer zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Erst wenn der Verkäufer die oben beschriebene Nacherfüllung

verweigert oder

die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder

die Nacherfüllung dem Käufer unzumutbar ist,

kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern, bzw. mindern.

Eine Nachlieferung gilt aber erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

Unter Umständen kann der Käufer dann auch Schadensersatz oder den Ersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen.

Die Ansprüche des Käufers verjähren in den meisten Fällen nach 2 Jahren, beginnend mit dem Gefahrenübergang. Sie verjähren nach fünf Jahren bei einem Bauwerk und bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die Ansprüche des Käufers verjähren sogar erst nach dreißig Jahren, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist. Verschweigt der Verkäufer einen Mangel arglistig, verjähren die Ansprüche nach drei Jahren.

Und da die Kosten für einen Umtausch oder Austausch wesentlich höher sind als die Reparaturkosten sind sie dem Verkäufer leider nicht zuzumuten, auch wenn ich persönlich wohl auch Himmel und Hölle in Bewegung versetzten würde um keinen Neuwagen mit ein paar hundert Kilometern inkl. Austauschgetriebe zu fahren.

@mASTER_T

Die Verweigerung der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung unter Hinweis auf "unverhältnismäßige Kosten" ist heute leider in vielen Fällen das Standardvorgehen der Verkäufer. Hiergegen hilft eigentlich nur der eindringliche Hinweis auf die neue Rechtslage und nötigenfalls der Einsatz eines professionellen Rechtsbeistands. Kommt es zum Rechtsstreit, hat man zwar die besseren Karten, das Ganze kann sich aber unangenehm lange hinziehen.

@JackFlash

warum ist das eine Frechheit und wozu soll er Terror machen ???

glaubst Du den das jeder Händler fünf S4 Getriebe auf Lager hat ?

selbst im Vertriebszentrum haben die so ein bestimmt nicht im Lager, so das sich die Lieferzeit für das Getriebe verzögert. und eingebauen muß man es ja auch noch ...

auf ein Ersatzwagen hat der Kunde kein Anspruch, das lieg allein im Ermessen des Händlers. wobei dieser für das defekte Getriebe genauso wenig was kann wie Audi.

und außerdem, warum sollte bei einem auto nicht mal was kaputt gehen ??ist zwar ärgerlich aber kann passieren. ob nun nach 100 oder nach 10000 km ist letzendlich auch egal.

Sorry, SubCulture,

ich arbeite selber bei Volkswagen/Audi und weiß ganz genau das solche Teile fast ausschließlich aus dem Werk bestellt werden müssen, allerdings gibt es zum einen Austausch sowie Neu-Teile und ich würde in diesem Fall auf ein Neu-Teil bestehen und nicht auf ein Austauschteil!

Desweiteren wurde ein Auto für ca. 60.000,00 € gekauft!!! Welches nach gerade mal 10KM defekt war! Als Kunde würde ich erwarten das mir der Händler für den Zeitraum der Reparatur ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung stellt! Bei uns würde ein Kunde der ein Auto dieser Preisklasse kauft auf jedenfall ein Ersatzfahrzeug bekommen! Ich halte es für eine Frechheit das ein Nagelneues Auto sofort defekt ist!

Immerhin will der Händler ja wohl kaum einen solchen Kunden verlieren. Das ist für mich Service. Das der Händler nicht verpflichtet ist, ist klar!

Das eine Reparatur bei so einem Fahrzeug etwas länger dauert ist klar, erstrecht wenn es ein öfter auftrettendes Problem ist, da diese Teile dann erst Produziert werden müssen!

Auch wenn diese Diskussion schon länger dauert als es gebraucht hätte, das Getriebe zu wechseln, so muss ich feststellen, dass dies eine interessante Forumsdiskussion mit brauchbarem Niveau ist. Das hat man hier nicht immer so.

Welches Fazit kann man nun aus all dem Gesagten ziehen? Für den Verbraucher günstigere gesetzliche Vertragsgrundlagen zum Anlass zu nehmen, HB-Männchen zu spielen und stur auf Rechte zu pochen, ist grundsätzlich der falsche Weg, eine für alle Parteien akzeptable Lösung zu finden. Als Kunde läuft man einfach Gefahr, am Ende vielleicht Recht zu bekommen, aber für welchen Preis?

Hintertürchen gibt es reichlich, um als Kunde auf die Nase zu fallen. Gütliche Einigungen bringen einfach mehr. Weder das Autohaus noch der Hersteller haben ein massives Interesse, im Streit mit dem Kunden auseinander zu gehen. Hier gilt immer noch der Begriff der Kulanz. Wie viele Turbolader hat Audi ohne Beanstandung beim alten S4 ausgetauscht? Streng nach Recht und Gesetz hätte Audi viele Lader bestimmt nicht austauschen müssen. Aber man hat es getan.

Im Grunde genommen ist es hier auch so. Die Getriebe sind keine Audi-Eigenproduktion sondern werden über einen Zulieferer speziell für den S4 gebaut. Bei Audi will man natürlich wissen, was die Ursache für diesen Getriebeausfall war und wird das Getriebe untersuchen. Verschleißteile können immer zu Bruch gehen, nach 10 Kilometer, aber auch erst nach einigen hunderttausend Kilometern. Das ist nun mal die Wirklichkeit. Bei Produktionsfehlern wird Audi sich garantiert beim Zulieferer schadlos halten. Dem Kunden kann das egal sein, denn selbstverständlich wird man dem Kunden ein neues Getriebe einsetzen und im Regelfall ist das Problem dann dauerhaft gelöst. Das dauert natürlich ein paar Tage, schließlich werden nicht sehr viele solcher Teile produziert.

Also einmal schön ruhig bleiben und nicht gleich mit heißblütigen Maximalforderungen, die absolut unrealistisch sind, alle Verhandlungskanäle zuschütten. Stur schalten können alle, der Dumme ist man dann am Ende selbst.

Weder das Autohaus noch der Hersteller haben ein massives Interesse, im Streit mit dem Kunden auseinander zu gehen. Hier gilt immer noch der Begriff der Kulanz.

Wobei man immer diesen leichten Beigeschmack hat und es auch fühlt, das der Hersteller eher den Händler mit dem Kunden alleine lässt und sich erst dazu äußert, wenn schon vieles schief liegt.

Der Händler kann am allerwenigsten dazu! Ebenso der Kunde.

Wen man eine Mitschuld geben muss ist der Hersteller. Der hat Muster und Endprodukte vom Getriebe vor Ort. Wozu gibt es denn Qualitätskontrollen?

Der Kunde lässt den Dampf beim Händler ab und der Händler muss sich dann beim Hersteller "durchkämpfen". Denn, Kulanz laut Händler ist noch lange nicht Kulanz aus sicht des Herstellers. Und ich würde mir als Händler nicht jeden Kulanzfall ans Knie nageln, nur um einen Kunden zu halten. Dann kann ich gleich dicht machen.

Der Kunde muss mehr beim Händler Druck ausüben. Leider gibt es dann Druck an den Händlöer ungewollt zurück.

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Hallo S4Freund,

 

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@Toma,

im großen und ganzen hast du natürlich recht, aber sei mal ehrlich möchtest du einen Neuwagen mit einer derartigen Reparatur dein eigen nennen (wohlgemerkt zum Neupreis)?

Ich vermute eher nicht, deshalb ist eine vertrettbare Lösung nur ein entsprechend hoher Preisnachlass (Minderung) oder den Wagen noch einmal zu bestellen. Klingt zwar auf den ersten Blick wie ein Kompromiss bei dem der Händler der Verlierer ist, ist er aber nicht. Denn wenn man den Wagen wandelt verliert der Händler ja mehr oder weniger seine Marge, da er den kompletten Kaufpreis erstatten müsste, aber bei einer Neubestellung bleibt ihm immerhin noch die Marge eines verkauften S4 und einen Wagen den er als Vorführwagen ein paar Monate einsetzen kann und dann immer noch Gewinn bringend verkaufen kann. Und natürlich nicht zu vergessen einen wohl sehr zufriedenen Kunden. Wobei ich empfehlen würde (vor allem wenn es ein Leasing ist) den Wagen direkt im Werk abzuholen da es wohl nach 10 km mit Defekt leichter ist vorort direkt über die Rücknahme oder Ersatz zu verhandeln.

Mein Audi Händler hat mir in Rahmen der Mobilitätsgarantie

ein Ersatzwagen zur verfügung gestellt, find ich nett, hätte

aber lieber meinen S4.

Dann hat er noch was erzählt was mir sehr seltsam klang,

... das mit dem Getriebe ist bisher noch nie so früh passiert,

die Herstellerfirma SS (oder so ähnlich) hat persönlich angerufen

und das Getriebe zu überprüfung angefordert, die Firma stellt

die selben Getriebe auch für Mercedes und BMW her...

???

Was für ein Ersatzfahrzeug hast du bekommen?

Das er das über die MOB abrechnet finde ich sehr mutig vom Händler, denn nicht der Händler zahlt den Leihwagen. normalerweise dürfte er das nicht, auf Grund der Tatsache dass das Fahrzeug selbst in die Werkstatt gefahren ist!

das der Kunde ein Ersatzfahrzeug bekommen sollte ist keine Frage, so handhabe ich es auch bei meinen Kunden auch.

aber trotzdem will ich nochmal sagen, das der Händler nichts für so ein Vorfall kann und somit nicht an den Pranger gestellt werden darf und mit Forderungen überschüttet werden sollte.

schließlich hat nicht der Mechaniker im Autohaus das Getriebe falsch eingebaut, sondern der Hersteller des Getriebes hat ein Fehler gemacht.

über die MOB Garantie kann er das Auto nie abrechnen, hat er wahrscheinlich nur so gesagt ... kann dem Kunden letzendlich ja auch egal sein.

aber trotzdem will ich nochmal sagen, das der Händler nichts für so ein Vorfall kann und somit nicht an den Pranger gestellt werden darf und mit Forderungen überschüttet werden sollte.

Sicher kann der Händler nichts dafür, ABER der Händler ist der Ansprechpartner für den Kunden! Der Kunde ist nur der Endverbraucher und hat das Fahrzeug beim Händler bestellt und gekauft, und somit sollte der Händler vom Kunden zur verantwortung gezoen werden. Das der Händler in diesem Fall nichts dafür kann sondern sein "Zulieferer" also Audi bzw. desen Zulieferer der Getriebehersteller den Fehler gemacht hat, ist für den Kunden irrelevant, denn dieser hat nunmal mit dem Händler den Kaufvertrag gemacht und an den Händler bezahlt. Man kann von dem Kunden nicht erwarten das dieser sich an das Audi-Werk oder gar an den Getriebehersteller wendet!

Wenn ich bei Mediamarkt eine CD kaufe und die spielt nicht gehe ich auch zu Mediamarkt und bekomme dort eine neue und nicht zu Sony oder wen auch immer der die CD Produziert hat!

Im enddefekt ist der Händler der, der dafür gerade stehen muss, dieser kann dann nur wiederrum sich an seinen Zulieferer, also den Hersteller Audi wenden, aber damit hat der Kunde letztendlich nichts zu tun! Für ihn der und bleibt der Händler der ansprechpartner. Das der am ende der "gearschte" sein könnte, ist pech, aber irgendeiner ist nunmal der Leidtragende, welcher aber nicht der Kunde sein sollte!

Zum Thema MOB: Soweit ich weiß kann der Händler die MOB nicht mal ohne Einschleppzettel einreichen! Wird wahrscheinlich ein Vorführwagen oder ähnl. des Händlers sein.

das der Kunde ein Ersatzfahrzeug bekommen sollte ist keine Frage, so handhabe ich es auch bei meinen Kunden auch.

Das finde ich absolut korrekt von jedem Händler, egal was er auch immer verkauft, wenn er ein Leihprodukt zur Verfügung stellt.

aber trotzdem will ich nochmal sagen, das der Händler nichts für so ein Vorfall kann und somit nicht an den Pranger gestellt werden darf und mit Forderungen überschüttet werden sollte.

schließlich hat nicht der Mechaniker im Autohaus das Getriebe falsch eingebaut, sondern der Hersteller des Getriebes hat ein Fehler gemacht.

über die MOB Garantie kann er das Auto nie abrechnen, hat er wahrscheinlich nur so gesagt ... kann dem Kunden letzendlich ja auch egal sein.

Aber das kann ich nciht mehr hören, der Händler verdient seine Marge, genauso wie der Hersteller und der Zulieferer. Also muss man sich auch mit den Kunden "herumärgern", egal welcher Praktikant bei welchem Zulieferer auch immer die falsche Schraube zu fest angezogen hat. Oder soll der Kunde ermitteln welcher Hievie das war und sich bei desen Eltern über die falsche Erziehung beschweren?

Der Händler ist der Vertragspartner des Käufers, also ist er an allem Schuld was mit der Ware mangelhaft ist. Und keiner sonst!

Oder meinst du der Händler läßt sich bequatschen wenn die Bezahlung nicht rechtzeitig erfolgt nur weil ein Assi in der Bank einen Scheck nicht richtig entziffern konnte? Der Händler haut dir aufs Dach wenn die Flocken nicht kommen und zu zwar zu recht!!!

Also hört damit auf einen Schuldigen zu suchen, sondern lösst das Problem (letzteres war jetzt symbolisch gemeint und nicht für diesen Fall).

@Jackflash,

ähh sorry, zwei Dumme ein Gedanke :)

Klar muss man nach Lösungen suchen, die versuche ich ja mit meinem Händler. Mein 9 Wochen freudig erwartetes A4 Cabrio TDI steht seit Samstag letzter Woche auf der Bühne in der Händlerwerkstatt (selbst einen Tag gefahren), die warten auch auf das neue Getriebe, das ja Montag schon kommen sollte. Ich habe vorhin mit dem Audi Werk/Kundenbetreuung in Ingolstadt gesprochen, damit die mal nachforschen können, wo denn mein Getriebe ist. Sie wollen sich 'bald' melden.

Den Beiträgen nach zu urteilen, bleibt mir nix anderes übrig als den Händler, der scheinbar nix dafür kann, dennoch schriftlich zu kontaktieren und ihm eine Frist zu setzen und bei Nichterfüllung auf einen Umtausch des Fahrzeugs pochen. Wobei die Wahrscheinlichkeit des Umtauschs oder Austauschs sehr gering zu sein scheint. Aber totzdem Druck ausüben, dass da mal jemand aufwacht, wer auch immer da schläft bzw. tief geschlafen hat.

Da ich schon seit einer Woche warte: Wie sieht es aus mit den Fristen? Was ist zumutbar? Noch 1 Woche, noch 2 Wochen Frist?

Eigentlich ist mir der ganze Spass vergangen. Am liebsten würde ich umgehend einen neueren neuen haben, mein neuer ist ja gar nicht mehr jungfräulich, auseinandergenommen, seit einiger Zeit in der Werkstatt.

Enttäuscht bin ich über die Qualität des Zulieferers. So etwas darf in meinen Augen bei einem Fahrzeug, was 40000 oder 60000 Euro kostet, nicht passieren. Im Moment sehe ich keinen Grund mir später noch einen Audi zuzulegen. Dann lieber eine weniger teure Marke und wenig Image, dafür Qualität und Zufriedenheit des Kunden. Aber eine Chance muss ich dem Wagen, wenn ich ihn mal irgendwann fahren darf, noch geben.

Den Beiträgen nach zu urteilen, bleibt mir nix anderes übrig als den Händler, der scheinbar nix dafür kann, dennoch schriftlich zu kontaktieren und ihm eine Frist zu setzen und bei Nichterfüllung auf einen Umtausch des Fahrzeugs pochen. Wobei die Wahrscheinlichkeit des Umtauschs oder Austauschs sehr gering zu sein scheint. Aber totzdem Druck ausüben, dass da mal jemand aufwacht, wer auch immer da schläft bzw. tief geschlafen hat.

Hallo sepp900,

ich kann deinen Ärger sehr gut verstehen, aber das wiederrum würde ich nicht machen, denn damit verärgerst du den Händler doch sehr. Ich würde den persönlichen Kontakt zum Geschäftsfüher uoder Verkaufsleiter suchen.

Der Händler kann in diesem Fall wirklich nicht mehr machen als das Getriebe zu bestellen und ein dringlickeits vermerk im VZ einzureichen!

Also deine Reparatur wird keinesfall schneller von statten gehen wenn du das machst. Solltest du dein Auto unbedingt gewandelt haben wollen, kannst du dies natürlich machen. Bei deiner Reparatur hilft es dir nciht weiter!

Nur würde ich auch in deinem Fall auf ein NEUTEIL und nicht auf ein AUSTAUSCHTEIL bestehen!

Dieser Thread zeigt drei Problemstellungen mehr als deutlich auf. Da stehen zum einen juristische Probleme an. Wertminderung, Wandel, Reparaturen, Fristen etc. sind ein breites Feld für Rechtsanwälte.

Dann zeigt sich ein technisches Problem. Offenbar hat der Zulieferer selbst Zweifel an der verbauten Qualität, wenn er sich schon direkt an das Autohaus wendet.

Dieses technische Problem hat aber seinen Ursprung in einem anderen Problem, nämlich in der ökonomischen Art und Weise wie heute ein Auto gebaut wird.

Um es etwas überspitzt zu sagen, der Unterschied zwischen einem Audi und einem BMW besteht lediglich an dem Ort der Endmontage. Würde man alle Zulieferer eines jeden Herstellers auflisten, wäre das für manche Überraschung gut. Der größte Teil eines Fahrzeuges wird bekanntermaßen nicht mehr im jeweiligen Stammwerk sondern außerhalb bei der Zulieferindustrie erstellt.

Und hier herrscht ein gnadenloser Konkurrenzkampf um jeden Cent. Diese Druckkulisse, erzeugt von den Autofirmen, hat dann irgendwo Folgen. Bei diesem System des Zusammenbaues eines Autos muss man sich schon die Frage stellen, wie die Qualität aller Teile praktisch (und nicht theoretisch) mit hoher Zuverlässigkeit geprüft werden kann. Zweifel können da einen schon beschleichen. Immer häufigere Rückrufaktionen wegen irgendwelcher Mängel sind einfach die Folge dieses Systems.

Im konkreten Fall ist es nicht gerade beruhigend zu hören, dass der Zulieferer für die S4-Getriebe auch andere namhafte Hersteller beliefert.

Kann wir jemand erklären wie mein Defekt technisch zu erklären ist?

Mein Händler sagt, er müsse auf die Auswertung des defekten Getriebes warten, es ist irgendetwas im Getriebe???

Ich konnte ja problemlos vorwärts fahren in allen 6 Gängen nur der Rückwärtsgang ging nicht, der Schalthebel ließ sich runterdrücken aber nicht nach vorn, 10 Minuten vorher fuhr mein Verkäufer aber noch Rückwärts aus der Verkaufshalle.

Als Leihwagen hab ich einen A8 3.7 bekommen, auf dem Formular steht aber eindeutig Mobilitätsgarantie.

Ich hatte auch schon mal mit meinem alten A4 3.0 einen Defekt (Zündspule) da bin ich noch auf dem letzten Topf zu einem fremden Händler selbst gefahren und die haben mir auch einen Leihwagen gegeben

auf Mobilitätsgarantie.

1. das Auto was über MOB zu verfügung gestellt wird, soll wenn möglich eine "Klasse" unter dem zu repariernden Fahrzeug sein. Also in diesem Fall ein Audi A3!

2. Kann das mit der MOB angehen. DENN: Wenn das Werk bzw. das VZ ein bestelltes Teil für ein Fahrzeug welches in der Werkstatt steht, nicht innerhalb von 48 Stunden liefern kann, steht dem Kunden ein Ersatzfahrzeug zu, solange bis das bestellte Teil beim Händler angeliefert wird!

@S4Freund,

Dieser Thread zeigt drei Problemstellungen mehr als deutlich auf. Da stehen zum einen juristische Probleme an. Wertminderung, Wandel, Reparaturen, Fristen etc. sind ein breites Feld für Rechtsanwälte....

Beim lesen dieses Beitrags ist mir als "alter Hase" im Verkauf noch etwas eingefallen. Es gibt entsprechende Urteile das ein "schwerwiegender Mangel" direkt zur Wandlung führen kann. Und dieser Bestand dürfte in deinem Fall gegeben sein, da du durch das "neue" Getriebe einen meldepflichtigen Schaden an deinem Fahrzeug hast der den Wert mindert. Und diese Wertminderung wird von jedem deutschen Gericht als unzumutbar eingestuft, das heißt nur eine Wandlung kommt überhaupt in Frage, alles andere wäre eine Übervorteilung dir gegenüber.

Deshalb sprich auf jeden Fall mit deinem Anwalt und natürlich auch mit einem entscheidungberechtigten Mitarbeiter deines Autohauses um abzuklären wie du aus dieser Geschichte wieder rauskommst.

Ich würde dem Autohaus eine Wandlung inkl. einer Neubestellung anbieten, wenn sie sich darauf nicht einlassen. Wirds (insofern du Rechtschutzversichert bist) richtig teuer für das Autohaus.

@mASTER_T und S4Freund

Das fällt mir als ebenfalls "altem Hasen" zwar auch manchmal nicht leicht aber all die schönen alten Urteile auf Basis "Wandelung" sind ab 01.01.2002 nicht mehr einschlägig. Es gibt schlicht und einfach keine "Wandelung" mehr. Nachdem eine Nacherfüllung erfolglos verläuft kann sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag entscheiden. Bei einer Wandelung nach altem Recht musste sich der Verkäufer damit einverstanden erklären, jetzt zählt allein die Entscheidung des Käufers.

Und innerhalb der ersten 6 Monate besteht nach neuem Recht zusätzlich die Beweislastumkehr zum Vorteil des Käufers.

S4Freund hat also rechtlich gesehen in seinem Fall eine gute Position, nur die praktische Durchsetzung wird trotzdem schwierig sein. Diplomatie ist zwar der elegantere Weg, wird aber heute sehr häufig zum Nachteil des Käufers ausgenutzt.

mASTER_T

Was genau ist ein meldepflichtiger Schaden? Wird irgendwas in den Paiperen eingetragen? Muss ich bei einem Wiederverkauf das Auswechseln des Getriebes angeben und damit einen Wertverlust hinnehmen?

kaputtes Getriebe => schwerwiegender Mangel => Wandlung => klingt gut. Denn ich kann mich immer noch nicht an meinem neuen Auto erfreuen, selbst wenn ein neues funktionfähiges Getriebe drin ist.

Ich werde morgen in jedem Fall einen Rechstanwalt kontaktieren und fragen, wie es u.a. auch mit Wertminderung meines Fahrzeugs aussieht.

Charly

"S4Freund hat also rechtlich gesehen in seinem Fall eine gute Position, nur die praktische Durchsetzung wird trotzdem schwierig sein. "

Was genau meinst du damit? Ich habe recht, wenn ich eine Wandlung beantrage, aber praktisch durchsetzen ist unmöglich? Wieso, wenn sich doch so einiges zum Vorteil des Käufers geändert hat?

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