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Geblitzt in Österreich - Auswirkungen in Deutschland?


PurePleasure

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Tach Leute :wink2:

Ich bins mal wieder, wird mir langsam unangenehm das ganze, habe heute schon wieder ein Ticket bekommen. Wurde bei der Rückfahrt aus dem Urlaub in Ungarn, nach Deutschland geblitzt. Laut Bußgeldrechner wäre ich in Deutschland mit 40.-Euro und 1 Punkt in Flensburg dabei. Da es aber in Österreich war, und die mir eine "Anonymverfügung" zugesendet haben, ist nun meine Frage folgende: Wird das an die Behörden in Deutschland weitergegeben, oder hab ich nach Zahlung der 50.-Euro meine Ruhe?

Mir geht's nicht um die 50 Euro, okay ein bisschen schon die hätte ich auch versaufen können, dann wäre das Geld wenigstens für einen guten Zweck verschleudert worden O:-)

Anbei mal mit die mit der Digicam abfotografierte Verfügung

ticket1.jpg

Das klingt wie, zahle oder wir knasten dich ein bei der nächsten Einreise

ticket2.jpg

Soll ich zahlen, oder erst mal das Foto anfordern?

PS: Tipps für Radarwarngeräte die unsichtbar verbaut werden können bitte per PN an mich, Danke!

Gruß

Micha

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Hallo PurePleasure!

da warst du ja ganz bei mir in der Nähe!

das Radar ist sehr raffiniert, es handelt sich um ein Überkopfradar, das sich hinter den blauen Richtungsschildern versteckt, es geht über alle dortigen 4 Fahrstreifen und ist absolut nicht sichtbar. Dazu kommt noch, daß hier eine 100km/h-Beschränkung ist, zwar viel Verkehr, aber eine der am besten ausgebauten Autobahnabschnitte in Ö, da fährt man gern mal schneller.

Tja, hat dir jetzt zwar nicht weitergeholfen mein Beitrag, aber da wird dir sicher noch jemand anderer helfen! X-)

aber ich kann es beantworten

du wurdest nämlich von hinten geblitzt!!!! das heißt mit foto anfordern bringt dir nix, da dein gesicht sowieso nicht zu sehen ist auf dem foto.

übrigens: fahre da fast jeden tag vorbei, und das radar ist eingestellt das es eigentlich erst ab ca. 120 (tacho ca. 125-130) blitzt, das heißt du warst da ziemlich flott unterwegs 8)

Das Ding habe ich genau so durchgezogen. Die Ö. waren bei mir sehr hartnäckig. Über 2 (!!) Jahre hatte ich Schriftverkehr mit denen. Eine Freundin aus Bolivien hat den Wagen „gefahren“. Die Ö. haben sogar Briefe nach Bolivien geschickt – leider in deutscher Sprache – konnte daher die Freundin nicht lesen :D und hat auf spanisch „Blablabla“ zurück geschrieben.

Das Verfahren wurde nach 2 Jahren eingestellt.

Lass dich nicht runter kriegen! O:-)

Gruss und viel Spass

Also, wegen 50 Euro würde ich mir auf gar keinen Fall so einen Stress machen.... 8)

:wink2:

Also, wegen 50 Euro würde ich mir auf gar keinen Fall so einen Stress machen.... 8)

:wink2:

Hatte ich auch gar nicht vor wegen 50 Euro auf die Barrikaden zu gehen. Mich hatte es nur generell Interessiert was möglich ist! Aber gut zu wissen für die Zukunft... Brauch nen Radarwarner! Wenn die schon so fiese sind und von hinten blitzen, dann möchte ich auch die Möglichkeit haben mich davor zu schützen. Ich glaube es gibt ein verkauftes Valentine One mehr O:-)

@456GT: Danke für deine Ratschläge :-))!

@PurePleasure: Hi! Komme selber aus dem Ösiland und kann auf Erfahrungen mit diesen Anonymverfügungen zurückgreifen. (Aber sonst fahr ich wirklich immer vorschriftsmässig O:-) )

Mein Rat an dich: Zahl die Anonmyverfügung von 50€ und die Sache ist erledigt. Das wird dann auch nicht an Deutschland weitergeleitet sondern ist mit Bezahlung erledigt. Steht ja auch so im Brief.

Du kannst natürlich das Foto anfordern etc. aber, dann wird die Strafe garantiert höher werden, da es dann zu einem sog. Verwaltungsstrafverfahren kommt. D.h. du wirst angezeigt (keine Sorge, nur auf zivilrechtlicher Basis) und da addieren sich so allerhand Gebühren.

Weiters wird eine Lenkererhebung eingeleitet. D.h. du musst denen nachweisen, wer das Fahrzeug zu besagtem Zeitpunt gelenkt hat. Zu guter Letzt wird dann auch noch das deutsche Kraftfahrzeugamt verständigt und die Punkte kommen auf dein Konto und das Vergehen in deinen Akt.

Zusammengefasst: Zahl, da es sich für 50€ nicht lohnt, ewig Briefe hin und her zuschicken. Kostet ja auch Nerven und Zeit ohne Ende. Wenn es allerdings mal um den Führerschein gehen sollte, kann es durchaus sinnvoll sein, sich zu wehren.

  • 5 Jahre später...

Hallo,

auch wenn der Thread älter ist, betrifft mich das Thema aktuell. Bei einem Geschwindigkeitsdelikt in Österreich ist in Deutschland mit keinen Punkten oder Fahrverbot zu rechnen? Kann mir das jemand bestätigen?

Gruss

Hallo,

auch wenn der Thread älter ist, betrifft mich das Thema aktuell. Bei einem Geschwindigkeitsdelikt in Österreich ist in Deutschland mit keinen Punkten oder Fahrverbot zu rechnen? Kann mir das jemand bestätigen?

Gruss

Ja, solange es nicht so schwerwiegend ist, dass man Deine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges generell in Frage stellen kann (Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum etc.)

Allerdings gibt es auch im Ausland Punktesysteme. Du kannst also auch in Österreich Punkte sammeln. Aber für das Verkehrszentralregister hierzulande brauchst Du erstmal nix zu befürchten.

@x3on

Richtig, das gilt nur für das jeweilige Land...

Bestes Beispiel: wenn sie dich in Österreich viel zu schnell erwischen und

du müsstest den Führerschein abgeben, gilt das dann nur für Österreich.

In Deutschland darfst du danz normal weiterfahren (mit einer erleichterten

Brieftasche :) )

Gruß

Manuel

Wird eines der 13 Vormerkdelikte begangen, gibt es beim ersten Mal eine Vormerkung im Führerschein-Register. Kommt es innerhalb von zwei Jahren zu einem weiteren Delikt, muss der betroffene Lenker an einer besonderen Maßnahme teilnehmen (z.B. Nachschulung, Fahrsicherheitstraining). Diese Maßnahmen sind von der Behörde auch dann anzuordnen, wenn gleichzeitig mehrere Vormerkdelikte begangen werden. Bei der dritten Übertretung innerhalb von zwei Jahren wird die Lenkberechtigung für mindestens drei Monate entzogen. Vormerkungen werden nach zwei deliktfreien Jahren gelöscht.

Hier mal die Delikte aufgelistet:

1. Übertretung der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein (LKW und Autobus)

2. Übertretung der 0,5 Promille-Grenze allgemein

3. Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg

4. Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter Entzugsdelikt)

5. Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung

6. Überfahren von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung

7. Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen

8. Verletzung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern

9. Missachtung der Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung von

gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln

10. Blockieren der Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen Schranken

11. Lenken eines Kfz mit schweren Mängeln

12. Lenken eines Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung

13. Nichtbeachtung der Vorschriften zur Kindersicherung

Natürlich ist man seinen Lappen auch los, wenn man mit 0,8 Promille unterwegs ist, wenn man im Ortsgebiet mit +40km/h oder Freiland +50km/h unterwegs ist.

Das auferlegte Fahrverbot ist natürlich nur auf das österreichische Hoheitsgebiet beschränkt. Allerdings, wenn einem der FS an Ort und Stelle entzogen wird (wird im Prinzip fast ausschließlich bei Alkoholisierung gemacht oder bei besonderer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bei Gefahr im Verzug), hat man es dann auch im Ausland schwer weiter zu fahren. Da muss man dann warten, bis der Führerschein behördlich an das jeweilige Land wieder ausgefolgt wird.

  • Gefällt mir 1
  • 1 Monat später...

Natürlich ist man seinen Lappen auch los, wenn man mit 0,8 Promille unterwegs ist, wenn man im Ortsgebiet mit +40km/h oder Freiland +50km/h unterwegs ist.

Das auferlegte Fahrverbot ist natürlich nur auf das österreichische Hoheitsgebiet beschränkt.

Das ist etwas was mich aktuell beschäftigt. Es sieht wohl so aus, dass ich am Donnerstag in AT mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wurde.

Im Endeffekt könnte das bedeuten, dass ich über eine bestimmte Zeit in AT nicht Autofahren darf und nur die Strafe bezahlen muss?

Ich hatte nämlich vor einiger Zeit was gelesen, dass es ein Abkommen gibt, dass ich deswegen auch in D, meinen Schein abgeben müsste.

V. ABSCHNITT

Besondere Regelungen in Angelegenheiten des Kraftfahrwesens

Artikel 14

(1) Ein im anderen Vertragsstaat ausgestellter Führerschein wird dem Inhaber gegen Empfangsbestätigung abgenommen, wenn

1.

der andere Vertragsstaat um die Vollstreckung einer Entscheidung über die Entziehung der Lenkerberechtigung/Fahrerlaubnis ersucht;

2.

der andere Vertragsstaat um Übermittlung des Führerscheins zum Zwecke der Vornahme von behördlichen Eintragungen ersucht;

3.

auf seiner Grundlage eine Lenkerberechtigung/Fahrerlaubnis auf Antrag erteilt wird; der im anderen Vertragsstaat ausgestellte Führerschein darf nur gegen Ablieferung des auf seiner Grundlage ausgestellten wieder ausgehändigt werden;

4.

das Recht, den Führerschein zu verwenden, aberkannt wird.

(2) Abgenommene Führerscheine werden in den Fällen des Absatzes 1 Nummern 1 und 2 der ersuchenden Behörde, sonst der Ausstellungsbehörde übermittelt; der Betroffene kann jedoch in den Fällen des Absatzes 1 Nummern 3 und 4 die Verwahrung bei einer anderen Behörde beantragen.

Was bedeutet, dass du den Führerschein nur dann abgeben müsstest, wenn du im Besitze eines ÖSTERREICHISCHEN Führerschein wärst. Da du das aber wahrscheinlich nicht bist, kannst deinen FS behalten.

Etwas anders ist mir nicht bekannt. Wenn, dann müsste das im deutschen Verkehrsrecht stehen. Etwa unter dem Begriff "Verkehrunzuverlässigkeit". Wenn du dich nicht an bestehende Verkehrsrechte hältst (egal ob In- oder Ausland) dann bei dir die Verkehrszuverlässigkeit nicht gegeben wäre und dies somit unter "Strafe" stehen würde.

Glaube aber nicht, dass es so etwas im deutschen Verkehrsrecht gibt.

Und wenn wir schon beim Rechtshilfeabkommen sind - auch ein Artikel, die Kraftfahrrecht betrifft:

Artikel 15

(1) Der Zulassungsschein/Fahrzeugschein und die Kennzeichentafeln/amtlichen Kennzeichen eines im anderen Vertragsstaat zugelassenen Fahrzeugs werden dem Inhaber gegen Empfangsbestätigung abgenommen und der Behörde, die den Zulassungsschein/Fahrzeugschein ausgestellt hat, übermittelt, wenn

1.

der andere Vertragsstaat um die Vollstreckung einer Entscheidung über die Aufhebung der Zulassung/Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs ersucht;

2.

es sich erweist, daß bei einer befristeten Zulassung die Frist abgelaufen ist;

3.

es sich erweist, daß bei weiterer Verwendung des Fahrzeugs die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wegen schwerer technischer Mängel gefährdet würde, und die Mängel des Fahrzeugs nicht innerhalb einer von der einschreitenden Behörde gesetzten angemessenen Frist behoben werden;

4.

das Fahrzeug zugelassen wird; in diesem Fall wird das Fahrzeug im anderen Vertragsstaat als abgemeldet behandelt.

(2) Im Falle des Absatzes 1 Nummern 2 und 3 wird dem anderen Vertragsstaat eine kurze Sachverhaltsdarstellung, im Falle des Absatzes 1 Nummer 4 Name und Anschrift des nunmehrigen Zulassungsbesitzers/Halters sowie das neue Kennzeichen mitgeteilt.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Fahrzeuge mit Kennzeichen für Probe-/Prüfungsfahrten, für Überstellungs- /Überführungsfahrten sowie für Fahrzeuge mit Zollkennzeichen.

mfg

Andi

  • Gefällt mir 1

so teuer und böse sind die Österreicher nicht. Sei froh, dass es nicht in der Schweiz war ;) die ziehen dich dann auch an Ort und stelle raus und wenn du nicht zahlen kannst, dann musst du das auto da lassen ;)

so teuer und böse sind die Österreicher nicht. Sei froh, dass es nicht in der Schweiz war ;) die ziehen dich dann auch an Ort und stelle raus und wenn du nicht zahlen kannst, dann musst du das auto da lassen ;)

Wäre ganz schlecht. Da hätte sich Europcar ihren TT in die Haare schmieren können. :wink:

Ganz zu schweigen davon, was mich das alles gekostet hätte. :-o

  • 2 Wochen später...
Gast Rally-Omi 1944

Ich in noch ganz neu hier und muß erstmal schauen wie alles so geht.

Als ich in meinem letzten Urlaub durch Österreich fuhr wurde ich geblitzt...von hinten. So stand es jedenfalls in dem Brief den ich heute voller Entsetzen aus meinem Briefkasten fischte.Erst dachte ich, Mensch schon wieder ne Kaffeefahrt,aber in der Überschrift ( STRAFVERFÜGUNG ) war zu erkennen das diese Art von Kaffeefahrt ganze 4 Tage und 12 Stunden dauern soll bei nicht Zahlung von 270 Euro. Meine Frage ist nun...Muß ich als Deutscher Bürger die Zahlung leisten zumal ich ja "nur" von hinten geblitzt wurde.:evil:

  • 1 Monat später...

Kann mir einer sagen, was auf mich als Deutscher zukommt, wenn ich in Österreich geblitzt wurde?

Ich hatte in Salzburg (Innsbrucker Bundesstrasse - Unterführung Flughafen) die Geschwindigkeit (70km/h-Begrenzung) um etwa 20km/h überschritten. Einfach nicht aufgepasst.

Was erwartet mich an Geldstrafe oder weiteren Folgen?

Kann mir einer sagen, was auf mich als Deutscher zukommt, wenn ich in Österreich geblitzt wurde?

Ich hatte in Salzburg (Innsbrucker Bundesstrasse - Unterführung Flughafen) die Geschwindigkeit (70km/h-Begrenzung) um etwa 20km/h überschritten. Einfach nicht aufgepasst.

Was erwartet mich an Geldstrafe oder weiteren Folgen?

http://www.bussgeldkatalog.ws/oesterreich/

Sag mal, hast Du schon mal was von "Suchmaschine" im Zusammenhang mit Internet gehört? :wink:

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Gast
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