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Gewährleistungsanspüche beim Gebrauchtwagenkauf


mbduc

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Hallo zusammen,

kann mir jemand mal ausfühlich erklären wie es sich mit Gewärhleistungsanspruch von Gebrauchtwagen verhält, die ich beim Händler kaufe? Die Sache ist so kompliezeirt das nicht einmal Anwälte sich so toll auskennen.

Beispiel: Ein Bekannter kaufte vor einigen Monaten einen Sportwagen BJ 96 mit 40000 km vom Händler. Auf dem Kaufvertrag steht 1 Jahr Gewährleistung. Soweit so gut. Am nächsten Tag leuchtet bei ihm die "Slow-Down-Lampe" auf (jeder weiß jetzt was für ein Auto ich meine). Nach Rückfrage vom Händler sagt dieser das ist nur ein elektrisches Teil kaputt, dies zeigt falsch an und er wechselt das aus. Naja - nachdem mein Freund das Fahrzeug in die Werkstatt brachte stellte sich heraus das ein Krümmer kaputt sei. Kosten 1800 Kracher! Er bezahlte einstweilen unter Vorbehalt und gab die Sache schon zu seinem Anwalt.

Er fuhr mit dem Wagen. Ein paar mal leutete wieder die Lampe auf. :-o und nach einigen Kilometern merkte man das auf der Heckschürze sich ein ganz leichter Ölfilm bemerkbar machte. Stimmt doch was nicht. Er meldete es wieder dem Händler und der sagte das macht nichts. Weiß nicht mehr genau die Ausrede. Er kann ruhig fahren und das tat er auch. Ab und an blinkte ihm mal die "Lampe" an. Nach 2 Wochen ca. wollte er heimfahren und kurz vorm Ziel klapperte es nur noch und rappelte es nur noch im Motorraum. Auto abgestellt bzw in Garage geschleppt. Nach etlichen Anwaltsschreiben wurde der Wagen jetzt vom Händler geholt und erste Diagnose ist Motorschaden !!! :-o

Jetzt ist die Kacke am dampfen könnt ihr euch vorstellen. Geht so richtig rund. Der Motor darf lt. seinem Anwalt nur unter Beobachtung aufgemacht werden sprich gerichtliches Beweissicherungsverfahren. Sonst kann der Händler etwas "einbauen" das die Schuld auf den Käufer schiebt.

In wieweit geht also die Gewährleistung. Nach meiner Kenntnis kann der Käufer nur bis zu einem bestimmten Satz bezüglich der Laufleistung mit den Kosten belastet werden. Stimmt das?

Verschleißteile usw. weiß ich selbst aber wie sieht es bei Motor, Getriebe usw. aus?

:wink2:

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Hallo zusammen,

Beispiel: Ein Bekannter kaufte vor einigen Monaten einen Sportwagen BJ 96 mit 40000 km vom Händler. Auf dem Kaufvertrag steht 1 Jahr Gewährleistung. Soweit so gut. Am nächsten Tag leuchtet bei ihm die "Slow-Down-Lampe" auf (jeder weiß jetzt was für ein Auto ich meine).

:wink2:

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Hallo mbduc.

An einem Fahrzeug Bj. 96 leuchtet eine Lampe und jeder weiß nun

welches Fahrzeug Du meinst?????

Wenn´s etwas genauer geht, wird Dir vielleicht geholfen.

Gruß

OptimaFides

Es ist ein Ferrari 355. :wink:

Da die Lampe das erste mal schon am Tag nach dem Kauf aufleuchtete, greif meines bescheidenen juristischen Wissens nach die "Keimtheorie". Das heisst, der Fehler war beim Verkauf schon im Keim vorhanden und der Verkäufer haftet vollständig. Allerdings könnte bei Wandlung des Kaufvertrags eine Nutzungspauschale berechnet werden. Aber so einen Traumwagen würde ich erstmal reparieren lassen. O:-)

An einem Fahrzeug Bj. 96 leuchtet eine Lampe und jeder weiß nun welches Fahrzeug Du meinst?????

Wenn´s etwas genauer geht, wird Dir vielleicht geholfen.

Dabei dürfte es sich wohl um einen hochdrehenden 8-Zylinder italienischer Bauart handeln, ein neuer Austauschmotor schlägt da mal eben mit ca. 40.000 Euro zu Buche.

Ist dieser Händler auch eine off. Ferrari-Garage?

Wenn ja, dann erstaunt es mich, dass man die Slow-Down-Leuchte als unwichtig abgetan hat. Sollte Sie nämlich dauernd aufleuchten, dann muss man gewissenhaft in der Werkstatt abklären, was die Ursache dafür ist....

So kann man ein sich anbahnender Motorschaden noch "günstig" beheben.

Jedenfalls tut es mir für Deinen Freund leid, dass er solche Probleme mit diesem sonst problemlosen Wagen hat.

kann mir jemand mal ausfühlich erklären wie es sich mit Gewärhleistungsanspruch von Gebrauchtwagen verhält, die ich beim Händler kaufe? Die Sache ist so kompliezeirt das nicht einmal Anwälte sich so toll auskennen.

Wenn das so ist, würd ich mir dringend einen anderen Anwalt suchen!!! :-o:-o:-o

Gewährleistung besteht auf Grund des Konsumentenschutzgesetzes und beträgt bei Neugütern 24 Monate (bei GEBRAUCHTwagen wird diese Zeit logischerweise verkürzt). Sie deckt Mängel ab, die bereits beim Kauf bestanden haben.

Knackpunkt ist die Beweispflicht: normalerweise muss innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen, dass ein auftretender Mangel beim Kauf NICHT gegeben war, um der Haftung zu entgehen.

Nach Ablauf dieser 6 Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel beim Kauf bereits vorhanden war, um in den Genuß der Gewährleistung zu kommen.

(Soweit ich weiß, gilt das EU-weit)

Davon zu unterscheiden ist die Garantie, die freiwillig auf Grund eines Vertrages entsteht.

Ich bin zwar von der Schweiz aber weiss das in Deutschland ein neues Gesetz in Kraft

getreten ist anfang dieses Jahres.

Und zwar auf jedes Occasionsfahrzeug gibt es eine Garantie von einem Jahr egal ob schriftlich oder stillschweigend.

Ich weiss leider nicht wie bei euch die zuständige Behörde heisst die für das zuständig ist aber die haben sicher eine schriftliche Gesetzesgebung was in die Garantie gehört und was nicht.

Klar Verschleissteile wie Pneu-Kupplung-und ähndliches sind davon ausgeschlossen aber soviel ich weiss sollte beim Motor so ziemlich alles in den bereich der Garantie fallen.

Ich würde mich mal erkundigen bei der zuständigen Behörde.

Und ich glaube auch das auch wenn der Occasion Händler sich weigert du eine gute Chance hast um diesen Prozess zu gewinnen.

Viel Glück. :wink2:

Diese Liste hab ich noch gefunden bei einer Garantieversicherung nützt nicht viel aber kannst mal schauen was so alles in die Garantie fällt.

Motor

Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf und -dichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen/Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz;

Schalt- / Automatikgetriebe

Getriebegehäuse, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler und Hauptmodul für elektronische Getriebeschaltung bei Automatikgetrieben;

Achs- / Verteilergetriebe

Getriebegehäuse (Front-, Heck- und Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile;

Kraftübertragungswellen

Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke;

Lenkung

das mechanische oder hydraulische Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen und Modul für elektronisch gesteuerte Lenkhydraulik;

Bremsen

Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Bremskraftregler und Bremskraftbegrenzer;

Hydropneumatik

HD-Pumpe, Druckregler, Höhenkorrektor, Federkugel und Druckspeicher;

Kraftstoffanlage

Elektronische Einspritzanlage mit den Teilen Steuergerät, Drosselklappensteuerung, Luftmengenmesser, Einspritzdüsen, Leerlauf-Steuerungsventil und Kraftstoffpumpe, ferner Einspritzpumpe, Vergaser und Turbolader;

Elektrische Anlage

Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit den Teilen Zündspule, elektronisches Steuergerät oder Zündtransistor, ferner Anlasser, Klimaanlage mit den Teilen Kompressor, Kondensator, Lüfter und Verdampfer;

Kühlsystem

Kühler, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe und Visco-/Thermolüfter;

Fahrdynamiksysteme

Antiblockiersystem (ABS) mit den Teilen elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Drehzahlfühler und Schalter; Antriebsschlupfregelung (ASR) mit den Teilen Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe; automatisches Sperrdifferential (ASD) mit den Teilen elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Drehzahlsensoren und Schalter; automatischer Allradantrieb (4 Matic) mit den Teilen elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Hydraulikpumpe und -behälter, Drehzahlsensoren, Lenkwinkelsensor und Schalter; elektronisches Fahrstabilitäts-Programm (ESP) mit den Teilen Steuergerät, Hochdruck-/ Rückförderpumpe, Vorladepumpe, Drehzahlgeber, Umschaltventil Hauptbremszylinder und Sensoren für Querbeschleunigung, Bremsdruck, Lenkwinkel und Drehgeschwindigkeit;

Sicherheitssysteme

Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer, die vom Hersteller serienmäßig gelieferte elektronische Wegfahrsperre mit den Teilen Steuergerät, Sende- und Empfangsmodul und Empfängerantenne, Zentralverriegelung mit den Teilen Schalter, Magnetspule, Sperrmotoren, Türschlösser und Steuergeräte (ausgenommen Kabelbäume und Leitungen).

(2) Versichert sind auch Schäden an Dichtungen sowie Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Schläuche und Rohrleitungen, Zündkerzen und Glühkerzen, soweit ihr Ersatz im Falle eines entschädigungspflichtigen Schadens an einem der in Absatz 1 genannten Teile technisch erforderlich ist.

Suche noch weiter mal schauen.

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Hallo mbduc,

 

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