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Straßenblockaden - sind sie Nötigung?


Thorsten0815

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Na gut, die Mädels und Jungs kleben sich auf die Autobahn, um für Tempo 100 zu demonstrieren. Ok, ich fahre mit 1,50m Abstand (Ordnung muss sein) und offener Klappe mit exakt 100km/h an den Rebellen vorbei. Mal sehen, wie lange sie noch kleben…

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Macht diese Gruppe doch schon länger, das hat also mit "Eskalationsstufe" nichts zu tun.

 

Nebenbei angemerkt, so wie die das machen, einschließlich "Bekenner-Hinweisschreiben" hinter dem Scheibenwischer ist das wohl noch nicht einmal strafbar.

 

Sachbeschädigung? Man braucht den Reifen doch nur wieder aufpumpen (ggf. Pannenhilfe rufen, wenn kein Kleinkompressor zur Hand). Beschädigt wird nämlich nichts (sofern man das Schreiben bemerkt und nicht trotz Plattfuß los fährt).

 

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr? Definitiv nicht. Denn parkende Fahrzeuge sind ruhend und Manipulationen daran sind per se kein Eingriff in den Straßenverkehr. Dazu müßten die schon die Luft aus einem an einer roten Ampel wartenden Auto ablassen.

 

Nötigung? Weil man "gezwungen" ist ggf. ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen? Sehr fraglich, zumal der Gewaltbegriff in tatsächlicher Hinsicht relevant ist. Ist es "Gewalt", wenn man auf den Bus oder Taxi ausweichen muß?

 

Am Rande,  folgt man bisheriger Rechtsprechung, dann ist eine Aktion der Klimakleber keine Nötigung der Lenker der Fahrzeuge in der ersten Reihe. Weil diese ja über einen Kleber hinweg fahren "könnten". Aber nur nicht "wollen", nämlich weil das nicht erlaubt ist (anderer und unabhängiger Straftatbestand).

 

Schadensersatz (Zivilrecht, nicht Strafrecht)? Aber klar. WENN man eindeutig eine Kausalität zu einem konkreten entstandenen Schaden nachweisen kann UND die Schadenshöhe bezifferbar UND belegbar ist.

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Es kommt entscheidend darauf an, ob klar ersichtlich darauf hingewiesen wurde. Das tun die ja mit Ihren Bekennerschreiben hinter dem Scheibenwischer.

 

Radbolzen lösen, womöglich auch noch ohne klaren Hinweis, ist eine ganz andere Nummer. Wäre zudem auch (Hinweis angenommen) ineffektiv aus "Aktivistensicht", dann nach wenigen Minuten kann man ja wieder fahren.

 

Jetzt keine "ja aber" mit konstruierten Beispielen, denn Sondertatbestände können natürlich zu anderen Ergebnissen führen. Da kann man beliebig viel sich ausdenken. Wenn beispielsweise die Luft aus einem Reifen eines als Behindertenfahrzeug gekennzeichneten Autos abgelassen wird (Hinweis auf die abgelassene Luft hin oder her), dann dürfte klar eine Nötigung vorliegen.

 

Auch spielt eine Rolle, ob die Luft aus nur einem Rad abgelassen wurde, oder aus mehreren B)

In Ö wäre Luft ablassen - auch nur bei einem Reifen - bereits eine Besitzstörung, welche mit einer Besitzstörungsklage geahndet wird. Die mangels Benützung des eigenen Fahrzeuges anfallenden Kosten (Taxi, Abschleppen zur Werkstatt) - entgegen der Ansicht von @Jarama ist nicht jeder Mitglied bei einem Autofahrerclub - müsste der Täter zahlen.

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Rechtswidrig ist es auch bei uns, nur höchstwahrscheinlich halt lediglich ein sogenanntes Vergehen.

 

Schadensersatz wg, Taxi: Nur wenn das terminlich zwingend notwendig ist. In AT, speziell Wien, wäre das wohl eher nicht so, weil man mit den Öffentlichen schneller sein dürfte. :P


Abschleppen wegen fehlender Luft in einem Reifen dürfte der Schadensminderungspflicht widersprechen. Gibt es in AT tatsächlich nur dann Pannenhilfe, wenn man in einem Club ist? In DE müssen die auch zu Nichtmitgliedern kommen.

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Hallo Thorsten0815,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Du verwechselst hier die Rechtsgebiete. Vergehen ist Strafrecht, Besitzstörung ist Zivilrecht.

Warum soll ich ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen, wenn mein Auto auf Grund des Luftablassen nicht benutzbar ist. Keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern hier sind tatsächlich die anfallenden Taxikosten zu bezahlen.

vor 28 Minuten schrieb Jarama:

Gibt es in AT tatsächlich nur dann Pannenhilfe, wenn man in einem Club ist?

Nein, auch wenn man kein Mitglied ist. Aber der Einsatz ist dann für mich kostenpflichtig. Die Luftbefüllung der Reifen wäre dann allenfalls kostenpflichtig und dass ist nicht billig. Ich hatte mir bei meinem Motorroller voriges Jahr einen Nagel eingefahren. Kein Mitglied, Abschleppen zum Reifenhändler machte € 200,00 aus. Der Einsatz des Arbö oder Öamtc ist nicht billig.

 

https://kurier.at/chronik/wien/polizei-hubschrauber-im-einsatz-klimaaktivisten-muessen-6000-euro-zahlen/402242754

 

Polizei-Hubschrauber im Einsatz: Klimaaktivisten müssen 6.200 Euro zahlen

Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ üben massive Kritik an der Wiener Polizei.

Bin gespannt ob das vorm Verwaltungsgericht hält.

vor 2 Stunden schrieb ministerialrat:

Du verwechselst hier die Rechtsgebiete. Vergehen ist Strafrecht, Besitzstörung ist Zivilrecht.

Warum soll ich ein öffentliches Verkehrsmittel benutzen, wenn mein Auto auf Grund des Luftablassen nicht benutzbar ist. Keine öffentlichen Verkehrsmittel, sondern hier sind tatsächlich die anfallenden Taxikosten zu bezahlen.

Verwechsele ich nicht, deshalb durch Absatz getrennt :P

 

Eine Pflicht den Schaden möglichst gering zu halten, gibt es in AT nicht? Würde mich wundern. Mal extrem gedacht: Wieso Taxi, warum nicht gleich Carsharing-Fahrzeug (beispielsweise Ferrari wenn verfügbar)? Oder Luxuslimo-Service?

 

Bzw. mit den Öffentlichen lernst Du dadurch überhaupt erst mal die wertschätzenGrinsen.gif.3c82d9e10349508f9df7ec82680256c0.gifclown.gif.97c96469f7dc42feb71f72c8bc0eef45.gif

Wenn ich das richtig "fühle" gibt es von der Masse der Bevölkerung bis zum Kanzler eher Unverständnis für diese "Aktionen". Kann aber auch an meiner Filterblase liegen, aber der Notarzt, der in Berlin mit platten Reifen nicht zum Einsatz fahren konnte war nicht begeistert. Sein Patient vermutlich auch nicht, wenn er das wüsste. Was ich wiederum nicht weiss. 

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vor 21 Stunden schrieb Jarama:

Eine Pflicht den Schaden möglichst gering zu halten, gibt es in AT nicht?

Doch. Aber Taxikosten für anfallende Termine fallen nicht darunter. Überschießend wären wohl deine Beispiele. 

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Und abgesehen davon empfinde ich es nicht als ein demokratisches Vorgehen. 

 

Wenn ich da an die Bilder/Filme der Behandlung von friedlichen, oft alten Menschen mit dem Grundgesetz in der Hand denke, dann erkenne ich hier immer noch ein grosses Ungleichgewicht in der Wahrnehmung meinerseits. 

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So löst man das in Bayern! 👌👍

 

Genauso würde ich das auch machen, ganz kurzer Prozess und am Besten direkt über die Leitplanke schmeißen und auf kürzestem Weg zum Gericht und von dort weiter in den Bau nach Stadelheim!!! Bis diese links-grünen Deppen es lernen...

 

https://www.focus.de/panorama/aktivisten-legen-verkehr-richtung-muenchen-lahm-polizist-zieht-klima-chaotin-von-a9-bevor-sie-sich-festkleben-kann_id_180429555.html

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Oder kurz:

 

Man darf nicht selbst einen Blockierer von der Straße räumen, wenn Polizei im Anmarsch oder schon da ist. Tut man es doch, läuft man Gefahr eine strafbare (!) Körperverletzung zu begehen. Punkt. Andere Aspekte, insbesondere die Folgenden, sind dann völlig irrelevant.

 

Nur wenn Polizei nicht da ist, darf man selbst tätig werden, aber dann auch nur wenn, kumulativ zur polizeilichen Abwesenheit, beispielsweise ein "existentieller" (!) Termin droht zu platzen. Es ist wiederum auslegungsfähig, was nun "existentiell" ist, beispielsweise "lebenswichtig" wäre ein Ansatz, mit Betonung auf den ersten Wortteil. Das dürfte jedenfalls extrem selten zu bejahen sein.

 

Selbst die von Prof. Fischer erwähnten "unerträglichen Schmerzen" können nicht stets die "Erforderlichkeit" begründen. Wer solche Zahnschmerzen hat, dass sie tatsächlich unerträglich sind, wird kaum selbst am Steuer sitzen und dann auch noch längere Zeit mit einer Fahrt zu einem Notfallarzt verplempern (= die Schmerzen eben doch ertragen), sondern eher über einen Noruf einen Notarzt herbei rufen, der dann eine akut wirkende Spritze setzt, welche die Zahnschmerzen in weniger als 2 Minuten beendet. Und sich dann auf den Weg zu einem Zahnarzt machen, ohne Eile.

 

 

Die beiden Profs haben das in ihren Reden m.E. aber schon etwas eindeutiger ausgedrückt. Selbst bei Anwesenheit einer untätigen Polizei soll man nach ersterem tätig werden können.

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