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Kaufberatung bzgl. F 488 Inserat


ministerialrat
Zur Lösung Gelöst von asterix@lux,

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Danke @Andreas.für Deine Ausführungen. Da bin ich ja beruhigt, wenn es eine Gewährleistung gibt.

Der in Hallbergmoos ist zwar näher, dem fehlt aber innen beim Mitteltunnel das Carbon und ist preislich etwas überteuert, ansonsten wäre er in die engere Wahl gekommen.

Der in Holland ist innen blau, nicht mein Fall. Außen giallo und innen nero, alles andere gefällt mir nicht.

Alles in allem ist der in LU bis auf die Felgen und den Preis optimal, vor allem die Innenausstattung mit Alcantara in nero hat es mir angetan. Darum bin ich auch froh, dass @asterix@luxeinen objektiven Blick auf das Auto geworfen hat. Der Bericht ist schon erste Sahne. Da könnte er ruhig ein zweites Geschäftsfeld als Gutachter für die Carpassion Community eröffnen 😁

In Salzburg und Umgebung gibt es leider keinen ordentlichen Aufbereiter, also würde ich das mal in LU machen lassen. Ich wüsste auch keinen in der näheren Umgebung in D. 

Habe den Händler bereits angeschrieben, wer die Gewährleistung ausführt, sollte es notwendig sein, was ich nicht hoffe und welcher Branche der verkaufende Betrieb (wegen Nova) angehört. Der Bericht von @Alberbezüglich seiner Probleme mit dem Cali zeigt, wie es auch sein könnte.

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vor 2 Stunden schrieb ministerialrat:

Da bin ich ja beruhigt, wenn es eine Gewährleistung gibt.

Beruhigt ja, dass es sie gibt. Allerdings ist das dem Verkäufer evtl. gar nicht bewusst, da ich mir nicht vorstellen kann, dass ein „Nicht-Autohändler“ ein Interesse daran hat eine Gewährleistung zu übernehmen. Will sagen => sollte ein Schaden vorliegen, wirst du mit Sicherheit eine Menge Ärger haben deine Kosten ersetzt zu bekommen. Meine Meinung!

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vor 3 Stunden schrieb Andreas.:

Doch, da B2C, also gewerblich (Business) gegenüber (to) privat (Consumer), hier zieht die normale gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel etc. nach EU-Recht. 

Na dann versuch mal in Luxenburg die Gewährleistung geltend zu machen........ :wink:

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@Chris KingGenau so ist es. Gerade hat mir der Händler mitgeteilt, dass Ferrari 3 Jahre Garantie gewährt. Dies sei alles. Eine Gewährleistung schließt er aus.

 

Unter Berufung auf die Nachfrage gibt es keinen Preisnachlass. 232 mit Beseitigung der Mängel, 231 so wie das Fahrzeug inseriert ist.

@F40orgAlso ich kenne keinen. Es hat mal in Salzburg einen gegeben, der dürfte aber trotz der hohen Preise pleite gegangen sein. 

Ich habe hier gelesen, dass ein "Michel" glaublich in der Nähe Bodensee Fahrzeuge mit einer Folierung versieht bzw. eine Versiegelung aufbringt.

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vor 4 Stunden schrieb ministerialrat:

somit eine Gewährleistung vorhanden ist.

Das Fahrzeug hat laut Inserat eine EZ von 07/18, also hast Du noch ein paar Monate Werksgarantie falls die EZ dem Datum des Garantiestarts entspricht. Ferner hast Du dann die Option einer einjährigen oder gar zweijährigen Werksgarantieverlängerung. Ich hatte mein Fahrzeug damals auch innerhalb der ersten drei Jahre sogar von Privat gekauft und die Garantieverlängerung abgeschlossen. 

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vor 49 Minuten schrieb Luimex:

Na dann versuch mal in Luxenburg die Gewährleistung geltend zu machen........ :wink:

Okay - das durchsetzen des Rechts hatte ich nicht im Blick :)

Ich gehe aber eh davon aus, dass es bei dem Wagen keine versteckten Mängel gibt, und wenn der Wagen dann auch noch durch die Ferrari-Garantie abgedeckt werden kann, ein Restrisiko bleibt bei jedem Kauf ;)

Zumindest machte es nach dem Besichtigungsbericht keinen Anschein, dass hier was unlauter abgeht?

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Nach deutschem Recht muss jeder Gewerbetreibende beim Verkauf an privat unabhängig ob Autohändler oder Bäcker auf die zum Zeitpunkt des Verkaufs gewerblich zugelassenen Gebrauchtwagen eine einjährige Sachmängelhaftung übernehmen. Auch ein schriftlich fixierter Ausschluss derselben im Vertrag ist absolut wirkungslos und somit nichtig. Im Verlaufe der ersten 6 Monate gilt das Prinzip der Beweislastumkehr, d.h. dass der Verkäufer im Fall der Fälle nachweisen muss, dass der jeweilige Mangel nicht zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, also quasi mehr oder minder immer haftbar gemacht werden kann. Trotzdem hat die Sachmängelhaftung nicht den Umfang einer ggf. freiwillig offerierten Garantie, welche i.d.R. weitaus umfangreicher ist. Um genau diese potentiellen Streitigkeiten zu vermeiden, ist eine Anschlussgarantie bei Sportwagen dieses Kalibers immer ratsam, zumal es auch den Wiederverkauf zwecks Historie erleichtert. Ein Modell, das lückenlos über die Jahre von Ferrari-Garantie abgedeckt war, ist i.d.R. auch einwandfrei gepflegt worden. Gehe davon aus, dass das luxemburgische Recht im Rahmen der schon lang bestehenden Rahmenvorgaben des EU-Rechts im Bereich des Verbraucherrechts keinen großen Unterschied macht. Vielleicht kannst Dich ja wenigstens noch mit dem Verkäufer einigen, dass die Kosten für eine 2jährige Anschlussgarantie geteilt werden. Ich glaube, an meiner Stelle würde ich ansonsten schon aus Prinzip Abstand nehmen. Wenn er nicht einmal diese Kleinigkeit an dem m.E., wie schon erwähnt, nicht gerade günstigen VK nachlassen will, soll er halt sein Glück woanders suchen. Wenn das Auto nun mit 200 oder 210k offeriert wäre und 100 Interessenten Schlange stünden, könnte ich’s natürlich verstehen, zu dem Preis glaub ich dem Verkäufer nicht, dass er ihn so oder so jeden Tag verkaufen kann.

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vor 5 Stunden schrieb ministerialrat:

In Salzburg und Umgebung gibt es leider keinen ordentlichen Aufbereiter, also würde ich das mal in LU machen lassen. Ich wüsste auch keinen in der näheren Umgebung in D. 

Die Aussage verstehe ich überhaupt nicht. Es gibt also keinen ordentlichen Aufbereiter in Deiner Umgebung. Das sagt mir, dass Du sehr viel Wert auf die Qualität der Aufbereitung legst. Übrigens wäre das auch mein Anspruch. Auf der anderen Seite bist Du aber bereit diese Arbeiten in Luxemburg durchführen zu lassen, obwohl Du diesen Aufbereiter nicht kennst und daher nich abschätzen kannst ob die Arbeiten Deinem Qualitätsanspruch entsprechen. Das passt in meinen Augen aber überhaupt nicht zusammen ....

Suchst Du nun nach einem Aufbereiter oder einem Smart Repairer oder beides? Es gibt hier im Forum zwei sehr empfehlenswerte mobile Aufbereiter die von dem ein oder anderen auch schon im Raum München gesichtet worden sind 😉

Einen sehr guten Smart Repairer kenne ich im Raum Irschenberg. Dieser ist auch der Haus und Hof Repairer von der Scuderia Irschenberg und ich habe schon sehr gute Arbeiten von ihm gesehen.

 

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Hallo ministerialrat,

 

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Ich würde den ohne Garantieverlängerung für 24 Monate von Ferrari gar nicht kaufen. Soll der Händler sich drum kümmern und gut. Haben alle was von. Kosten dann halbe halbe oder so ähnlich.

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@luxury_davidDas mit der Gewährleistung ist auch bei uns so wie in D und laut @Andreas.auch in LU. Jedoch scheint die Durchsetzung lt. @Luimexin LU schwierig zu sein, was ich nicht so recht verstehe. Ich denke, dass es auch in LU Gerichte gibt, wenngleich Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Ich glaube auch nicht, dass sich die Leute bei diesem Preis um das Auto die Klinke in die Hand geben bzw. prügeln, sondern dies vielmehr langwierige Überlegungen beiseite schaffen soll und ansonsten das Fahrzeug ja schon längst weg wäre. Ich bin hinsichtlich des Kaufpreises zwischen 200 und 210 bei dir und werde dem Verkäufer mal das Angebot unterbreiten.

Die Idee mit der zweijährigen Anschlussverlängerung hätte auch zur Folge, dass der Wagen von Ferrari technisch unter die Lupe genommen wird. Was zwar Probleme und deren Behebung auf Kosten von Ferrari nicht völlig ausschließt, siehe @Alber, aber doch ein gutes Gefühl gibt. Mittlerweile kenne ich auch den Preis in Österreich. Für zwei Jahre um die 7.000 brutto.

@ItalorennerDu hast recht, ich bin sehr pingelig, wenn es um meinen Zweitwagen geht. Nachdem ich weder das eine noch das andere kenne, bleibt mir eben nichts anderes übrig, als mich auf die Auskunft des Anbieters, er habe einen guten Lackierer zur Hand, zu verlassen. Ich will sowohl den Schaden am Heck beseitigen, als auch an der Felge, das Auto komplett aufbereiten und versiegeln lassen und eventuell eine Steinschlagschutzfolie an den gefährdeten Stellen anbringen lassen.

Dank Dir weiß ich jetzt, wo ich einen guten Smart Repair finde. Ich müsste mal @IronMichlfragen, ob er auch nach Salzburg kommt. Wenn Du in München wen kennst, wäre eine PN mit dessen Telefonnummer oder E-Mailadresse willkommen. Man weiß ja nie .....

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Mit der Schwierigkeit der Durchsetzung ist bestimmt gemeint, dass Du a) erstmal auf „Verständnis“ des Verkäufers hoffen musst. Wenn der aber schon, wie ich gelesen hab, versucht, die Sachmängelhaftung im Vertrag (per se wirkungslos) auszuschließen, wird er sicherlich erstmal darauf beharren. D.h. Du musst Deinen Anspruch dann gerichtlich geltend machen. Dafür wiederum brauchst Du b) dann auch noch extra einen luxemburgischen Rechtsanwalt. Also alles viel Trouble.

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vor 14 Stunden schrieb ministerialrat:

Ich denke, dass es auch in LU Gerichte gibt, wenngleich Recht haben und Recht bekommen zwei verschiedene Paar Schuhe sind.

Es hat weniger was mit Recht bekommen zu tun und ich glaube auch nicht das es speziell auf LU gemuenzt ist.  Dem Verkaeufer steht natuerlich Rechte zu was das Thema Nachbesserung in Form einer Reparatur oder Mangelbeseitigung angeht.  Das beginnt damit der sich herausnehmen kann das du ihm das Auto da vor die Tuer stellen musst.

Ich weis ja nicht wie viele Kilometer zwischen dem Kaeufer in Österreich und dem Verkaeufer in LU sind aber zumind. schon mal zwei Landesgrenzen und locker zwischen 400-900km je nach dem. Bei Kleinigkeiten wird man sich die Frage stellen ob sich der Aufwand lohnt und im Falle eines nicht fahrtuechtigen KFZs wie man es Bewerkstelligen soll ihn ueber die Entfernung dahin zu bekommen.

 

Die Realitaet wird doch dann wohl sein das wenn man sich einigen kann das Vorort repariert wird und der Verkaeufer die Teile bezahlt und die Arbeitszeit wenn dann ueberhaupt nur Anteilmaessig.

Aber wir haben doch Autoverkaeufer hier anwesend. Wie es es denn wenn der Kaeufer im hohen Norden der Republik sitzt und das KFZ der Wuensche im Sueden gekauft hat?

 

 

Da ja nicht der Autohaendler der Verkäufer zu sein scheint am Ende hat man es dann evtl. zusaetzlich noch mit jemandem zu tun welchen das Thema Maengelbeseitung an einem KFZ da eher unvorbereitet trifft bzw. er selber es nicht bewerkstelligen kann. Da ist das Drama ja vorprogrammiert und ich finde das sollte dann einem im Vorfeld klar sein.

 

Waere für mich aber kein Hinderungsgrund weil das Auto ist ja nunmal hübsch und mir koennte Gelb auch gefallen und irgendwann kommt das "Haben will"-Gen durch :)

 

Gruss

Joerg

vor 48 Minuten schrieb ministerialrat:

Wenn Du in München wen kennst, wäre eine PN mit dessen Telefonnummer oder E-Mailadresse willkommen. Man weiß ja nie .....

 

 

Du hast eine PN.

Halt uns auf dem Laufenden, wie es weiter geht! 👍

 

Viel Glück beim Kauf / oder der weiteren Suche!

Wenn eine Firma ein Fahrzeug an einen Privaten verkauft, kann die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen werden. Das es bei gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche eines luxenburgischem RA bedarf, ist klar. Ich muss dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen, was natürlich heißt, dass ich das Fahrzeug nach LU bringen müsste, wenn der Verkäufer es verlangt. Nachdem der tatsächliche Verkäufer zwar eine Firma besitzt, aber mit einem Fahrzeughandel nichts zu tun hat, ist eine Einigung mit anteilsmäßiger Kostenteilung nicht ausgeschlossen. Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass wie @Irixgemeint hat, kleine Mängel selbst von mir beseitigt werden und bei großen Mängeln Rücksprache gehalten wird. Ich gehe jedoch davon aus, dass bei einem 3 jährigen Fahrzeug mit gut 11 t Km keine Mängel auftauchen. Habe bisher mit meinen Fahrzeugen auch keine größeren Probleme gehabt.

Mittlerweile habe ich mit einem Freundlichen in Ö gesprochen und ihm zwecks Garantieverlängerung die FG.Nr. übermittelt. 

 

vor 55 Minuten schrieb BWQ:

Frag doch mal bei @jo.e nach. Wenn einer pingelig ist...👍😉

In Bezug auf was?

In Luxemburg gibt es im Zivilrecht eine Besonderheit. Die Prozesskosten sind zwar meist von der unterliegenden Partei zu tragen, dazu zählen jedoch nicht die Anwaltskosten. Die eigenen Anwaltskosten muss man auch im Falle des Obsiegens in aller Regel selbst tragen. Diese eigenen Anwaltskosten lassen so manchen Rechtsstreit unwirtschaftlich werden.

 

Vollstreckung ist wiederum mit nicht erstattbaren Kosten verbunden.

 

Hat man beispielsweise vor einem deutschen Gericht einen Titel erstritten, dann muß der auch in Luxemburg vollstreckt werden, was in vielen Fällen ein "wirtschaftlicher Totalschaden" wäre. Deswegen wird ein Luxemburger, als Beklagter in einem deutschen Verfahren, einfach gar nicht erscheinen, ein Versäumnisurteil hinnehmen, die Kosten einfach nicht zahlen (dann muss ja der Kläger trotz Obsiegens die eigenen Anwaltskosten und die Gerichtskosten zahlen), und sich ansonsten grinsend zurück lehnen. Weil er weiss, dass die Vollstreckung wahrscheinlich gar nicht erst versucht wird, wenn die Kosten der Vollstreckung dem Gläubiger gewahr werden. EU at its best ... ;).

 

Ich persönlich würde daher nur dann in Luxemburg etwas kaufen, wenn ich mir hinreichend sicher bin, nicht später noch Ansprüche zu haben. Insbesondere würde ich keine Anzahlung machen oder gar den Kaufpreis vorab entrichten. Nur zeitgleich mit Fahrzeugübergabe (einschließlich aller (!!!) Papiere).

 

Außer ich kenne den Verkäufer und habe Anlaß zu Vertrauen.

 

Beste Grüsse, Bernhard

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vor 20 Minuten schrieb ministerialrat:

Wenn eine Firma ein Fahrzeug an einen Privaten verkauft, kann die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen werden. Das es bei gerichtlicher Durchsetzung der Ansprüche eines luxenburgischem RA bedarf, ist klar. Ich muss dem Verkäufer die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen, was natürlich heißt, dass ich das Fahrzeug nach LU bringen müsste, wenn der Verkäufer es verlangt. Nachdem der tatsächliche Verkäufer zwar eine Firma besitzt, aber mit einem Fahrzeughandel nichts zu tun hat, ist eine Einigung mit anteilsmäßiger Kostenteilung nicht ausgeschlossen. Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass wie @Irixgemeint hat, kleine Mängel selbst von mir beseitigt werden und bei großen Mängeln Rücksprache gehalten wird. Ich gehe jedoch davon aus, dass bei einem 3 jährigen Fahrzeug mit gut 11 t Km keine Mängel auftauchen. Habe bisher mit meinen Fahrzeugen auch keine größeren Probleme gehabt.

Mittlerweile habe ich mit einem Freundlichen in Ö gesprochen und ihm zwecks Garantieverlängerung die FG.Nr. übermittelt. 

 

In Bezug auf was?

Aufbereitung und Fahrzeugpflege

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vor 10 Stunden schrieb Andreas.:

Doch, da B2C, also gewerblich (Business) gegenüber (to) privat (Consumer), hier zieht die normale gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel etc. nach EU-Recht. 

Europaweite Gewährleistung? Lese ich das erste mal. Ich denke, hier liegt das Problem zwischen "theoretischen Recht" und "praktischen Recht". Innerhalb Deutschlands sind die Steitigkeiten mit Gebrauchtwagenhändlern schon schwierig genug..

 

Wenn ich mir überlege, dass ein Österreicher bei einem Luxemburgischen Händler eine Sachmängelhaftung geltend machen  will😆

Wertvoll ist meiner Meinung nach nur die Herstellergarantie.

 

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vor 23 Stunden schrieb asterix@lux:

Steinschläge habe ich zwei gesehen, da aber Front & Spiegel xPel versiegelt sind das nur kleine Macken in der Versiegelung die man so raus bekommt.

 

xPel kenne ich jetzt nur als Steinschlagschutzfolie und nicht als Versiegelung. Gibt es inzwischen tatsächlich auch eine xPel-Versiegelung, ähnlich einer Nano- bzw. Plasmaversiegelung, oder meintest Du mit Versiegelung in Wirklichkeit Folierung?

Sorry - du hast natürlich Recht, habe mich da wohl nicht ganz korrekt ausgedrückt: das ist eine nahezu nicht sichtbare Folie an Front & Spiegel. 
Gruß

Klaus

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vor 5 Stunden schrieb luxury_david:

Sachmängelhaftung im Vertrag (per se wirkungslos) auszuschließen

Hatte ich anders verstanden - der Händler hat mut dem Deal nichts zu tun, die Rechnung kommt von der Firma des Verkäufers. Somit ist der Händler auch nicht in der Gewährleistung, sondern die Firma des Verkäufers.

 

Soviel ich weiß kann die Ferrari-Garantie aber nur über den (irgendeinen) Händler erfolgen.

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Das meine ich doch auch damit. Kein Gewerblicher, gleich ob Autohändler, Bäcker oder Gebäudereiniger, kann die Sachmängelhaftung ausschließen. So wie ich das verstanden hab, verkauft der Autohändler den 488 im Auftrag des Verkäufers, der wiederum Gewerbetreibender ist. Und dieser Gewerbetreibende versucht, die Haftung vertraglich auszuschließen.

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