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taunus

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Urteil: GW-Händler können Sachmängelhaftung nicht umgehen

03.07.2003

Das Amtsgericht (AG) Bonn setzt in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung (AZ: 7 C 19/03) vom 4. Juni 2003 ein Signal gegen unzulässige Machenschaften von Gebrauchtwagenhändlern. Der Händler hatte versucht, ein Fahrzeug über eine vorgeschaltete Privatperson zu verkaufen, um so die Sachmängelhaftung auszuschalten. Denn: Im Gegensatz zu Unternehmern können Privatpersonen die Haftung durch den Vertragszusatz "das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" umgehen.

Im Rahmen eines vom ADAC begleiteten Musterprozesses hatte sich der Kläger auf Basis eines Online-Angebots zum Kauf eines Fahrzeugs entschlossen. Im Kaufvertrag tauchte dann jedoch nicht mehr der Händler, sondern eine Privatperson als Verkäufer auf. Nach dem Kauf stellte der Käufer fest, dass das Fahrzeug bereits einen Totalschaden hatte und Manipulationen am Tacho stattgefunden haben. Der Kläger verklagte den Gebrauchtwagenhändler und nicht den im Kaufvertrag genannten privaten Verkäufer auf Rücknahme des Fahrzeugs und Schadenersatz.

AG Bonn: Klage gegen "richtigen" Verkäufer

Das Amtsgericht Bonn entschied, dass die Klage gegen den "richtigen" Verkäufer erhoben wurde und gab der Klage statt. Begründung: Im Internetausdruck war der Händler als Kontaktadresse genannt, wodurch der Eindruck vermittelt wurde, ein professioneller Händler verkaufe das Fahrzeug. Zudem konnte eine Ankaufsquittung vorgelegt werden, die den Händler als vorherigen Käufer des Fahrzeugs auswies. Und schließlich ergab sich aus der Prüfbescheinigung der Abgasuntersuchung (AU), das der Händler die AU in Auftrag gegeben hatte. Besagte Umstände ließen für das Gericht den Schluss zu, dass der Händler der Verkäufer des Autos ist.

Quelle: www.autohaus-online.de

Hat jemand von euch damit schon mal schlechte Erfahrungen gemacht ?

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Hallo taunus, auch wenn du mich nicht ernst nimmst aber das ist Gang und Gebe. Mein Vater ist auch Händler und hat schon öfters so etwas erlebt. Letztens erst wieder bei einem 4er Golf. Der andere Händler hatte zwei so Lakkeien die das Auto für ihn verkauft haben. Beide haben einen Scheinchen bekommen und der Händler steckt für seine Unfallgurke satt Schotter ein. Natürlich wurde nix von Unfall gesagt und im Nachhinein, haftet die Privatperson nicht. Gekauft wie gesehen. Zum Glück haben die zwei sich aber verplappert und konnten mit ihrem Golf wieder Heim fahren. :wink2:

Hallo taunus, auch wenn du mich nicht ernst nimmst...
:-? Warum sollte ich das nicht tun ?

...aber das ist Gang und Gebe. Mein Vater ist auch Händler und hat schon öfters so etwas erlebt. Letztens erst wieder bei einem 4er Golf. Der andere Händler hatte zwei so Lakkeien die das Auto für ihn verkauft haben. Beide haben einen Scheinchen bekommen und der Händler steckt für seine Unfallgurke satt Schotter ein. Natürlich wurde nix von Unfall gesagt und im Nachhinein, haftet die Privatperson nicht. Gekauft wie gesehen. Zum Glück haben die zwei sich aber verplappert und konnten mit ihrem Golf wieder Heim fahren. :wink2:

Da hat er ja nochmal Glück gehabt, seid ihr da schon öfters auf die Nase gefallen ?

Ich dachte nur, weil unsere Konversationen nicht gerade von Ernst und Wissenschaftlichkeit geprägt waren. :lol:

Öfters kann man nicht sagen aber hin und wieder kommt es vor. Das Dumme ist ja, daß man es meist nicht merkt. Als Händler bist du eh der gearschte, denn du bist ja "vom Fach" und hättest den Schaden sehen müssen. Wehe es ist andersrum. :evil: Kaum ein Gericht fällt mal ein Urteil, bei dem der Händler gegen Privat als Sieger hervorgeht.

tja bloß wie will man sowas vorher rausfinden?!? das wär ja das wichtigste dabei, oder??

ich denk mal das wird auch bei teureren Autos ne "Alternative" sein...siehe den thread von unserem Jaguar Fahrer, turbo-s, der den emmie kaufen wolle :evil:

Hat jemand von euch damit schon mal schlechte Erfahrungen gemacht ?

Tja, ich habe gerade diesen Fall. Hab meinen Schatz letztes Jahr im Juli gekauft und ab November mit Anwalt und dieses Jahr im September ist ein Treffen beim Gericht angesagt. :evil:

Genau DIESER Fall - über Mobile mit einer GW-Firma angeboten, den Wagen auf dem Gelände der Firma angeschaut, von dort aus Probe gefahren, dort auch den Kaufvertrag abgehandelt. Im Vertrag steht der Gschäftsführer drin. War mir da halt egal, da der GF so oder so im Namen der Firma handelt - eigentlich.

Ach ja, einen Zeugen hab ich auch noch.

Jetzt ging es noch um das Scheckheft, welches noch fehlte, da der Wagen gerade auf dem Hof steht und vom Vorbesitzer nicht alles da ist.

Heft wollte er nachschicken, kam aber nicht. Gleich nach dem Kauf machte sich das Ausrücklager bemerkbar und kurz danach gab es Schaltprobleme - also Getriebeschaden, der bereits recht heftig ist.

Hat auf 2 Schreiben von mir (mit Einschreiben/Rückschein) nicht geantwortet! Nichts! Dann Anwalt eingeschaltet, einen Brief angesetzt --> NULL von ihm! Klage eingereicht und siehe da, 2 Tage vor Ablauf der Frist ein Brief von der widerlichen Gegenseite. Er bestreitet alles - wie diese GW-Händler halt so sind.

Wenn das alles vorbei ist, werde ich euch die ganze Geschichte erzählen.

Kosten sind ca. bei 3.000,- EUR. AT-Getriebe mit neuer Kupplung und Ausrücklager inkl. Arbeit.

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