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Schweizer F40 Heckflügelvarianten


S.Schnuse

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Vor vielen Jahren sind mir mal Fotos vom F40 untergekommen, welche die schweizer Lösung für den Fußgängerschutz zeigten. Nun hat der FerrariOwnersClubNL das wieder ausgekramt und ich denke es ist wert hier archiviert und dikutiert zu werden.

 

Um einen F40 in der Schweiz registrieren zu lassen, erfand einer der damaligen offiziellen Schweizer Händler (Walo Schiblers Firma Symbol Automobiles SA aus Matran) eine private Lösung mit dem Mittelflügel.

 

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Und wenn man nun denkt schlimmer geht es nicht, hier diese Variante:

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Wenn man die Porsche GT3 RS Modelle so sieht, scheint sich die Angst der Schweizer Behörden vor den fußgängerfeindlichen Heckflügeln erübrigt zu haben.

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Ich verstehe zweierlei nicht:  

 

Wieso gibt es Probleme mit dem Fußgängerschutz beim Heckflügel? Haben die Schweizer Angst, die Fußgänger könnten dem F40 hinterher rennen und in die Bredouille geraten, wenn der F40 ganz plötzlich bremst?

 

Und der zweite Punkt: Ist das im Foto zwischen den beiden Profilen eine Gardine? Oder was?

Zitat

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EDIT:

Das mit der Gardine hat sich erledigt - ist 'ne Spiegelung auf dem horizontalen Teil des unteren Profils. Habe anfangs nicht erkannt, daß das untere Profil aus einem schrägen und einem daran bündig anschließenden, horizontalen Teil besteht.

 

vor 12 Stunden schrieb matelko:

Ich verstehe zweierlei nicht:  

 

Wieso gibt es Probleme mit dem Fußgängerschutz beim Heckflügel?

Da geht es um den Fall dass ein Passant über das Auto abrollt und dann hinten hängen bleibt.

  • Haha 3
vor 12 Stunden schrieb taunus:

Wäre mal interessant zu erfahren, wieviel km/h die Lösung mit dem Mittelflügel am Ende kostet.

Als wäre das in der Schweiz eine relevante Information 😉 

 

Ich find's immer spannend, welche Sonderlocken die einzelnen Zulassungen haben. Analog wären ja auch diese "extra-bumper" in den USA an den Stoßstangen zu nennen.

  • Haha 2

So einen Spoiler habe ich hier in der Schweiz noch nie gesehen. Immer nur die normale Variante. Und in meinen 22 Jahren im FCS habe ich schon sehr viele F40 gesehen.

Hier ein Foto vom letzten Sommer, Classic Meeting.

F40.jpg

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der mercedes evo 2 wurde damals auch nicht mit dem großen heckspoiler in die schweiz ausgeliefert sondern nur mit evo 1 flügel oder dem grossen im kofferraum, so die gerüchte. 

bei meinem schweizer evo ist das zumindest so und auch der dachspoiler fehlte deshalb. 

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Ich nehme an, gewisse kantonale Zulassungsstellen in der Schweiz (Strassenverkehrsamt) haben damals ihr eigenes Süppchen gekocht.

 

Stand heute:

Gemäss VTS (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge) darf der Abstand zur Karosserie (Spaltmass) höchstens 80mm betragen. Heckflügel die diese Werte nicht einhalten, dürfen nicht angebracht werden bzw. benötigen eine Einzelabnahme mit zusätzlich einer Abrissprüfung beim DTC (Dynamic Test Center AG in Vauffelin). Bei einer Nachrüstung braucht es dann auch noch eine Materialprüfung usw.

 

Ausnahme:

Das Fahrzeug wurde ab Werk mit dem grossen Spoiler geliefert (GT3 RS usw.) oder der Hersteller des Spoilers (z.B. einige APR Heckspoiler) hat alle nötigen Prüfungen gemacht und stellt alle nötigen Papiere zur Verfügung.

 

Falls ein Passant überfahren (unterfahren?) und anschliessend geköpft wird, haftet u.U. der Hersteller des Autos oder des Spoilers.

 

Zurzeiten des F40 gab es noch kein Internet und so konnten sich wohl Besitzer bzw. Autohäuser gegen die Willkür der verschiedenen Strassenverkehrsämter schlechter wären (kann ich mir so vorstellen).

 

Heute kann man googeln und relativ leicht alle nötigen Informationen zusammensuchen. Stelle man sich vor, das Strassenverkehrsamt Zürich würde einen Heckflügel vom GT3 RS beanstanden und das Strassenverkehrsamt Schaffhausen nicht.

 

Ich wollte ursprünglich den grossen GT350R-Spoiler an meinem GT350 montieren. Geht leider nicht, obwohl in der Schweiz einige GT350R Fahrzeuge legal mit dem grossen Spoiler rumfahren.

Der Importeur muss bei der Zulassung beweisen, dass der Heckspoiler ab Werk bei genau diesem Fahrzeug vorhanden war.

 

Gruss

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vor 4 Stunden schrieb DonCojon:

Der Importeur muss bei der Zulassung beweisen, dass der Heckspoiler ab Werk bei genau diesem Fahrzeug vorhanden war.

 

Gruss

Das kann ja nicht so schwer sein ... oder? 

vor 17 Minuten schrieb nero_daytona:

Das kann ja nicht so schwer sein ... oder? 

Nein ist es nicht und deshalb fahren heute ganz legal Fahrzeuge mit riesigen Heckspoilern wie die C7 ZR1 (US-Import) oder GT3 RS. Solange diese ab Werk mit dem Heckspoiler geliefert wurden, ist alles ok.  

 

In den 80ern war es wohl anders und einige kantonale Zulassungsstellen in der Schweiz haben Stress gemacht, obwohl der Heckflügel ab Werk war. Ich nehme an, die Strassenverkehrsämter durften vielleicht gar nicht den Spoiler beanstanden.

 

Die genauen Gesetze und Vorschriften von damals weiss ich aber nicht.

 

Heute ist der Fall klar.

 

Auszug aus dem Merkblatt Aerodynamische Anbauteile des Strassenverkehrsamt (z.B. Zug) Stand 07.08.2013:

 

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  • 2 Wochen später...

Bei meinem Ford Escort Coworth hatte ich damals mit dem grossen Heckflügel (ab Werk) immer Schwierigkeiten.

Musste dann die Variante mit dem Zwischenflügel montieren lassen. 

 

 

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Ob diese Long-Tail-Variante wirklich so an den Sultan ausgeliefert wurde, weiß ich ehrlich gesagt nicht. Inspiriert ist das Ding wohl vom McL F1 Long Tail. 

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Das Thema ist heute in der Schweiz vom Tisch, damals gabs noch keine EU Angleichungen respektive Uebernahmen und die CH hatte ihre eigenen Gesetze bei den Typenprüfungen. 

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Am 24.4.2020 um 15:47 schrieb DonCojon:

Nein ist es nicht und deshalb fahren heute ganz legal Fahrzeuge mit riesigen Heckspoilern wie die C7 ZR1 (US-Import) oder GT3 RS. Solange diese ab Werk mit dem Heckspoiler geliefert wurden, ist alles ok.  

 

In den 80ern war es wohl anders und einige kantonale Zulassungsstellen in der Schweiz haben Stress gemacht, obwohl der Heckflügel ab Werk war. Ich nehme an, die Strassenverkehrsämter durften vielleicht gar nicht den Spoiler beanstanden.

 

Die genauen Gesetze und Vorschriften von damals weiss ich aber nicht.

 

Heute ist der Fall klar.

 

Auszug aus dem Merkblatt Aerodynamische Anbauteile des Strassenverkehrsamt (z.B. Zug) Stand 07.08.2013:

 

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In der Tat war das damals immer Interpretationssache des jeweiligen Fahrzeugprüfexperten des Strassenverkehrsamtes... Ich erinnere mich an das Thema Kotschutzlappen für Motorräder wo gerade im Kanton Zug originale Kotschutzlappen an Neufahrzeugen (!) bemängelt wurden die so typengeprüft waren. Der eine Experte akzeptierte es, der andere nicht und gewisse Dinge hat man einfach im Luzerner Hinterland, im Wallis oder bei schweren Fällen (Gruppe N-Rally Fahrzeuge) im Kanton Jura vorgeführt :D 

 

Heute ist das alles viel steriler :D 

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