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Kein Kennzeichen Vorne - Bleibt es beim Bußgeld?


X666

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Es gab hier schon die ein oder andere Diskussion, die jedoch alle in Geschmäcker- und Sinnfragen ausgeartet sind. Ich bitte euch hier keine Grundsatzdebatten zu führen sondern möchte einfach nur die rechtliche Lage einschätzen können. Für Ethik und Optikbedenken können wir ja gerne nochmal gesondert einen Thread eröffnen.

 

Max Mustermann hat ein Auto was er außerhalb der Rennstrecke kaum auf der Straße bewegt. Er empfindet das Erscheinungsbild des Gefährts durch die riesigen EU-Kennzeichen beeinträchtigt und will es drauf ankommen lassen: Er demontiert den vorderen Kennzeichenhalter und fährt fortan die wenigen StVO-Kilometer lediglich mit hinterem Kennzeichen am Auto.

 

https://www.bussgeldkatalog.org/autokennzeichen/ listet den Sachverhalt "Kennzeichen fehlt" mit 60 € und 0 Punkten. Wenn Max es nun in Kauf nimmt, bei den wenigen Malen die er "erwischt" wird, jedes Mal die 60 € zu bezahlen.. würde das funktionieren? Sollte er als Wiederholungstäter mit Repressalien seitens Polizei, Ordnungsamt etc. rechnen müssen oder ist das mehrmalige "Fehlen" der einzige Tatbestand, der hierbei erfüllt wird, weshalb zwar unendlich oft, aber immer nur ein mal pro Vorkommnis 60 € fällig werden können?

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Sind wir Hellseher?

 

Wir berichtet wurde kann rechtswidrige Absicht sowie Vorsatz hinzukommen und dann nimmt es unangenehme Zuege an. Aber da hat jeder seine Schwelle wo anders und die Tiefe des Geldbeutels ist auch unterschiedlich.

 

Gruss

Joerg

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das blöde ist, dass das Fahrzeug dann 100 % legal sein sollte, denn auch wenn die Strafe für ohne Kennzeichen verschmerzlich ist, denke ich, dass dann so lange gesucht wird, bis einem trotzdem ans Bein......können u. der Abschleppwagen um die Ecke kommt......

  • Gefällt mir 1
vor 7 Stunden schrieb X666:

jedes Mal die 60 € zu bezahlen.. würde das funktionieren?

Nein 

vor 7 Stunden schrieb X666:

Sollte er als Wiederholungstäter mit Repressalien seitens Polizei, Ordnungsamt etc. rechnen müssen

Ja +Staatsanwalt (kein Ordnungsamt, die behandeln nur Ordnungswidrigkeiten, keine Straftaten)

vor 7 Stunden schrieb X666:

oder ist das mehrmalige "Fehlen" der einzige Tatbestand, der hierbei erfüllt wird, weshalb zwar unendlich oft, aber immer nur ein mal pro Vorkommnis 60 € fällig werden können?

Nein —> eindeutiger Vorsatz —> Strafverfahren —> Anzeige d. Polizei —> Staatsanwalt 

  • Gefällt mir 6
vor 9 Minuten schrieb dragstar1106:

Nein —> eindeutiger Vorsatz —> Strafverfahren —> Anzeige d. Polizei —> Staatsanwalt

Dazu müsste es aber doch auch auffallen. Ich bin kein Polizist und kein Staatsanwalt. Aber wird das überhaupt in die Tiefe geprüft oder meldet die Polizei => fahren ohne Kennzeichen...Sachbearbeiter verhängt standardisiert Ordnungsgeld...nächstes Mal gleicher Ablauf. 
 

Oder prüft der SB jedes Mal ob es mehrere Fälle des gleichen Halters gab? Ist ja für ihn auch „Arbeit“!

  • Gefällt mir 1

Hi

 

Für das fehlende Kennzeichen gibt es erst mal nur eine Mängelmeldung wenn man erwischt wird

und vielleicht eine Verwarnung.

 

Sollte man weiterhin ohne fahren und der selbe Gesetzeshüter erwischt einen, bleibt es nicht bei

einer Verwarnung, sondern eine Meldung an die Zulassungsbehörde, die dann mal schnell

mit Stillegung droht und auch ausführt wenn nötig.

 

Tom

  • Gefällt mir 1

Mich haben sie in Kaiserslautern mal wegen keinem Kennzeichen vorne rausgezogen.

 

Die Polizisten (zwei Junge Kerle) meinten es handelt sich hierbei um eine Straftat gemäß Kennzeichen missbrauchs.

Ich hab mich dann nicht weiter dazu geäußert, weil ich sagte, es ist eh egal mir geht ja sowieso alles schriftlich zu...

 

Es folgten dieverse Schreiben der Staatsanwaltschaft KL, ich hab den Schrott einfach zum Anwalt gegeben.

Äußerungen unsererseits: Auto war erst 3 Tage angemeldet, Vollcarbonfront im Wert von 27.000€, ... wurde alles nicht akzeptiert.

 

Nach einigem Schriftwechsel kam ein weiteres Schreiben: "wir sehen die Schuld als erweisen an. Wir stellen das Verfahren aber gegen eine Zahlung von 650€ an eine Gemeinnützige Organisation ein"

 

Meine Aussage war ganz klar "die ***, das ziehen wir jetzt durch, egal wie hoch die Strafe am Ende ist!"

Gerichtsverhandlung wurde angesetzt, mein Anwalt konnte die Sache immernoch nicht so recht glauben, aber es war laut seinen Informationen wohl eine junge Staatsanwätin die sich einen Namen machen wollte...

 

Eine Woche vor der Gerichtsverhandlung, erneute Post... Oberstaatsanwalt, Verfahren wird zu lasten der Staatskasse eingestellt.

Anwaltskosten über 4000€, Dauer knapp über ein Jahr.

 

Ergebnis: 0€ für mich. Hätten die zwei uniformierten Preisrichter einfach gesagt: Meister das Kennzeichen ist nicht korrekt befestigt, dass kostet dich laut Bußgeldkatalog nen 10er, wäre die Sache in 5 min erledigt gewesen.

  • Gefällt mir 9
vor einer Stunde schrieb Chris King:

Dazu müsste es aber doch auch auffallen. Ich bin kein Polizist und kein Staatsanwalt. Aber wird das überhaupt in die Tiefe geprüft oder meldet die Polizei => fahren ohne Kennzeichen...Sachbearbeiter verhängt standardisiert Ordnungsgeld...nächstes Mal gleicher Ablauf. 
 

Oder prüft der SB jedes Mal ob es mehrere Fälle des gleichen Halters gab? Ist ja für ihn auch „Arbeit“!

Servus Dennis, 

.... und an alle, welche über „hätte, wenn und aber“ philosophieren...

 

Ich habe die Informationen sozusagen aus erster Hand.  Wenn Du mehr als zweimal innerhalb kürzester Zeit innerhalb des geographischen Bereichs einer Dienststelle erwischt werden würdest, bist Du mit Deinem Renner ohne Kennzeichen mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Thema der Dienstbesprechung vor jeder Schicht. Da auch Polizisten nur Menschen mit möglicher Mißgunst sind, bleibt man dann auch im Gedächtnis aller derjenigen Polizisten, welche bei der Besprechung dabei sind. Dabei fungieren die Informierten als Multiplikatoren. 
Somit gehts schnell bis zur Strafanzeige, wenn Du Pech hast....
 

  • Gefällt mir 4
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Hallo X666,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Warum muss man über so etwas überhaupt diskutieren? Warum will jemand vorsätzlich geltendes Recht nicht anwenden? Weil die Karre dann nicht mehr so prickelnd aussieht? Weil man - allen Ernstes - eine Vollcarbonfront im Wert von 27.000 € hat? Ja geht`s noch?

 

Traurig, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft - Verzeihung - ich meinte natürlich *** mit so etwas überhaupt beschäftigen müssen :(

  • Gefällt mir 13

Die Ausdrucksweise ist eine natürlich so eine Sache - die machen schließlich nur ihren Job...

 

 

Aber den Wunsch vorne keine Löcher in so einem Fahrzeug haben zu wollen, kann ich durchaus nachvollziehen...

  • Gefällt mir 1

Die Ausdrucksweise ist der Sache durchaus angemessen. (weil in Summe hat es mich unnötig Zeit gekostet) 

Das war absolute, reine Schikane von den beiden Polizisten bis hin zur *** Staatsanwältin!

 

Ich war nicht zu schnell, in der Zulassung konnte man sehen, dass das Fahrzeug wirklich erst 3 Tage angemeldet war und ich hab die Fahrt überhaupt nur gemacht, um das Auto zu einer Autoausstellung zu fahren, weil ich das versprochen hatte.

 

Das hintere Kennzeichen war korrekt montiert und das vordere war auch da, nur eben nicht an der Front. 

  • Gefällt mir 3
vor 32 Minuten schrieb OlliSLS82:

Die Ausdrucksweise ist der Sache durchaus angemessen.

Sehe ich anders, Du reagierst nicht sachlich, sondern emotional. 
 

vor 32 Minuten schrieb OlliSLS82:

Das war absolute, reine Schikane von den beiden Polizisten bis hin zur *** Staatsanwältin!

Wie wäre es, die Schuld an Deiner verlorenen Zeit nicht nur bei anderen Personen zu suchen? 
 

vor 32 Minuten schrieb OlliSLS82:

Ich war nicht zu schnell, in der Zulassung konnte man sehen, dass das Fahrzeug wirklich erst 3 Tage angemeldet war und ich hab die Fahrt überhaupt nur gemacht, um das Auto zu einer Autoausstellung zu fahren, weil ich das versprochen hatte.

 

Das hintere Kennzeichen war korrekt montiert und das vordere war auch da, nur eben nicht an der Front. 

Das alles spielt in dem Zusammenhang keine Rolle...

  • Gefällt mir 7
vor 11 Minuten schrieb OlliSLS82:

Ich war nicht zu schnell, in der Zulassung konnte man sehen, dass das Fahrzeug wirklich erst 3 Tage angemeldet war und ich hab die Fahrt überhaupt nur gemacht, um das Auto zu einer Autoausstellung zu fahren, weil ich das versprochen hatte.

Ok, das ist was anderes. Mir wurde zuletzt in der Zulassungsstelle auch mitgeteilt, dass ich die Kennzeichen erst in ca. zwei Wochen montieren muss und auch nur, wenn ich für eigene Zwecke rumfahre  B)

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  • Haha 2
Gast Kurt_Kroemer

Es gibt gesetzliche Vorgaben, welche wir alle zu erfüllen haben.

Die Vorgaben so zurechtbiegen, daß sie dem jeweils Betroffenen genehm sind geht einfach nicht.

Wen interessieren dann 27.000,--€ für eine Carbonfront?

(Hätte man sich auch vor Montage mal die Kennzeichenbefestigung überlegen können.)

 

Wie gesagt, ist mir im Prinzip vollkommen egal, weil sämtliche Kosten ja zu Lasten der Staatskasse gehen. 

D.h. jeder zahlt dafür, dennoch ist die Sinnhaftigkeit der ganzen Aktion vollkommen in Frage zu stellen...

 

Gerade die ganzen Kollegen der Polizei, Ordnungsamt um KL herum sind irgendwie sehr seltsam unterwegs.

Meine Maßnahme ist, ich meide die komplette Gegend und lasse einfach keinen Euro mehr da.

 

Ich mache mal ein Gegenbeispiel.

Ich war mal in Luxemburg unterwegs, wieder ohne Kennzeichen vorne, anderes Auto anderer Grund.

War ein schöner Sommertag, das Kennzeichen meiner Viper R/T10 hat der Vorbesitzer vorm Kühllufteinlass montiert...

Daher Temperaturprobleme, also Kennzeichen runter gemacht. Polizei in Luxemburg sieht das an der Tankstelle...

 

Ich es kurz erklärt, der Polizist: "alles klaro passt für mich, würde mit Kennzeichen ja auch richtig scheisse aussehen"

So kann es auch laufen... In beiden Fällen war ich weder zu schnell, noch sonst was war auszusetzen...

  • Gefällt mir 1
vor 2 Stunden schrieb PoxiPower:

Warum muss man über so etwas überhaupt diskutieren? Warum will jemand vorsätzlich geltendes Recht nicht anwenden? Weil die Karre dann nicht mehr so prickelnd aussieht? Weil man - allen Ernstes - eine Vollcarbonfront im Wert von 27.000 € hat? Ja geht`s noch?

 

Traurig, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft - Verzeihung - ich meinte natürlich *** mit so etwas überhaupt beschäftigen müssen :(


Danke für diesen Beitrag. :-))!

 

Es ist vollkommen unerheblich, ob die Polizisten jung und unerfahren waren, ob diese sich in ihrem Urteil verschätzt haben, ob die Staatsanwältin übereifrig war oder was sonst auch immer. Am Anfang steht immer die Tatsache, dass hier jemand ohne Kennzeichen vorne gefahren ist, obwohl man das nicht darf. Wir können trefflich darüber streiten, ob diese Vorschrift sinnig ist, Fakt ist aber nun mal, dass es sie gibt. Und dann muss man sich auch daran halten. Dass manchen Herstellern von italienischen Schlurren diese Vorschrift schei.ßegal ist und es der Kunde dann ausbaden muss, ist auch bedauerlich, ändert aber überhaupt nichts an der Tatsache. Zumal es ja auch anders geht, wie viele andere Produzenten schöner Sportwagen beweisen.

 

Das ist im Prinzip genau das, woran unsere westliche, egobezogene Konsumgesellschaft krankt. Ich akzeptiere etwas nicht, was für alle gilt, ich stelle mich über das Gesetz, mir steht das ja wohl zu, auf mich treffen die ganzen Vorschriften gefälligst nicht zu. Jawoll, sollen die Deppen von der Exekutive und Judikative doch sehen, wie weit sie bei mir kommen und am Schluß zahlt für mein Fehlverhalten eben die Allgemeinheit. Mir doch egal. Vollcarbonfront, ja ne, ist klar. Vollcarbonpfosten trifft es in meinen Augen eher.

Nichts anderes erleben wir gerade in dieser ganzen Virus-Kacke, in der manche immer noch nicht verstehen wollen, was unter einer Ausgangsbeschränkung gemeint ist. Aber das würde hier jetzt wohl zu weit führen, musste bei mir aber einfach mal raus.

 

  • Gefällt mir 19

@X666 Interessante Fragestellung - aber du siehst ja das Feedback :) Unterm Strich ist solch ein "Fall" sehr von den Cops und deinem Verhalten bei einer Prüfung abhängig. Wenn du überhaupt aufgehalten wirst. Kann auch sein, das das ganze nur schriftlich angezeigt wird und anhand des hinteren Kennzeichens lässt sich ja sehr einfach der Halter herausfinden. 

 

Allgemeiner Tip: Es ist alles erlaubt, bis du dich erwischen lässt. 

Rechtssicherer Tip: Mache es richtig :D

 

Verstehe nicht warum manche ihr Mitteilungsbedürfnis nicht auch nur ein Mal kurz zurückstellen können und doch wieder unbedingt mit den eingangs als unerwünscht deklarierten Meinungen zur Optik und Ethik kommen müssen.

 

Ich hoffe, dass ihr im Ethikrat auch alle keine deutschen Fabrikate fahrt. Zum Beispiel hält kaum jemand die 2020 CO2-Vorgaben ein und zahlt stattdessen lieber Strafen in Milliardenhöhe. Hoffentlich nehmt ihr aufgrund eurer moralischen Überlegenheit auch hier eine klare Haltung ein und verschrottet euer KFZ, da mit Absicht gegen etwas verstoßen ja scheinbar das Schlimmste ist was es nur gibt auf der Welt.
 

Und natürlich danke an die die hier sachlich geblieben sind ❤️ 

  • Gefällt mir 2
vor einer Stunde schrieb skr:

Das ist im Prinzip genau das, woran unsere westliche, egobezogene Konsumgesellschaft krankt. Ich akzeptiere etwas nicht, was für alle gilt, ich stelle mich über das Gesetz, mir steht das ja wohl zu, auf mich treffen die ganzen Vorschriften gefälligst nicht zu. Jawoll, sollen die Deppen von der Exekutive und Judikative doch sehen, wie weit sie bei mir kommen und am Schluß zahlt für mein Fehlverhalten eben die Allgemeinheit.

aber das Verfahren wurde doch eingestellt. Insofern war @OlliSLS82 rechtlich nichts vorzuwerfen, was bedeutet, daß sowohl Polizei als auch Staatsanwältin falsch lagen ...

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vor 4 Stunden schrieb OlliSLS82:

...

Eine Woche vor der Gerichtsverhandlung, erneute Post... Oberstaatsanwalt, Verfahren wird zu lasten der Staatskasse eingestellt.

Anwaltskosten über 4000€, Dauer knapp über ein Jahr.

...

Hast du den Einstellungsbeschluss noch ?

Mich würde die Paragraphenkette interessieren, nach der das Verfahren eingestellt wurde. Denn die von dir zitierte Vorschrift aus dem Bußgeldkatalog ist ja insofern eindeutig. 🧐 So einfach gibt doch ein Oberstaatsanwalt nicht auf, schon gar nicht bei DER Kostenfolge. 🤨 Und wofür hat der Anwalt 4000€ verdient ? Gebührentatbestände RVG ? Ich komme da auf ca. 700€, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen wurde.

 

Gruß

Christoph

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