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Neuer legaler Sportauspuff für Ferrari 360


Masteryoda

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Klingt schön, der Aufwand hat sich gelohnt. ? Erinnert mich bisserl an den Gelben. ?

 

Bist Du so nett und stellt mal ein Bild von oben ein, wenn der Deckel auf ist. Die Größe wäre interessant. 

an ein Bild hätte ich selber denken können...

Winkel ist nicht optimal, man müsste aber ein bisschen erkennen können - Topf ist im Querschnitt eher elliptisch und weniger breit als der Serientopf...

 

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Sieht sauber aus und von der Größe und dem ersten Eindruck der Serie noch etwas ähnlich. ? Ich weiß, ECE usw. 

 

Wenn ich mir vorstelle was es oft für "Diskussionsbedarf" gibt beim damals im letzten Baujahr bestellbaren Challenge-Auspuff gab und teilweise immer noch gibt.

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Respekt, was ihr da auf den Weg gebracht habt. Das war bestimmt nicht einfach im Behördenland Deutschland.

 

Hört sich verdammt gut an ! ?

Welcher db—Wert steht denn da in den Fahrzeugpapieren ? ?

 

Gruss

Christoph

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Da sieht man mal wieder was manchmal dabei heraus kommt, wenn zwei Männer Dummheiten im Kopf haben. :D Es war brutal schwer das zu schaffen, weil der 360er einfach eine heftige Grundlautstärke hat. Beim F430 hat die ECE auf den ersten Versuch mit dem ersten Topf funktioniert und letzte Woche auch beim 458 (für ein anderes Forenmitglied), aber am 360 sind wir fast verzweifelt. Letztlich mussten wir den letzten Weg gehen und das Volumen vom Dämpfer noch einmal deutlich erhöhen. Es ist auch für mich ganz besonders gewesen, weil ich erstmals sogar bei der Entwicklung dabei war und konkrete Wünsche äußern konnte. Das hatte ich so auch noch nie.

 

@ce-we 348

Im Schein steht weiterhin der Wert der Serie und das darf sich auch nicht ändern. Im Messbereich ist immer die Klappe zu, egal ob bei Ferrari damals oder bei uns. Die originale Klappensteuerung ist so ausgelegt das man die gesetzlichen Vorgaben einhält und darüber hinaus ist es dann egal. Der neue Auspuff ist also im Messbereich keinen Deut lauter als Serie. Die ECE gilt übrigens nicht nur in Deutschland sondern in vielen weiteren Ländern wie Schweiz, Österreich und sogar Japan oder Australien. Es wird also mit den Prüfgutachten an einer höheren Stelle beantragt. Da kann sich kein deutscher Polizist mehr dagegen wehren. :wink: 

  • Gefällt mir 5
vor 3 Minuten schrieb jo.e:

Beim F430 hat die ECE auf den ersten Versuch mit dem ersten Topf funktioniert und letzte Woche auch beim 458 (für ein anderes Forenmitglied),

Das klingt ja interessant 

  • Haha 2

und hier noch die db-Werte vom Schein: 98db im Stand und 75db für die Vorbeifahrt, aber Schein/Werte werden ja gar nicht geändert sondern man muss das ECE-Gutachten mit sich führen, in dem Gutachten stehen die genauen Messwerte drin, die sind allerdings gleich wie Serie und lagen in der Messtoleranz

Preisanfragen kann ich gerne weiterleiten, bitte PN

 

@Stocker85: wer könnte wohl das Foren-Mitglied mit dem 458 sein?

  • Gefällt mir 2
vor 13 Stunden schrieb Masteryoda:

und hier noch die db-Werte vom Schein: 98db im Stand und 75db für die Vorbeifahrt,

Mein 360er hat aktuell 101 im Schein und im alten italienischen standen 103.

 

Gruss

Joerg

vor 13 Stunden schrieb Masteryoda:

und hier noch die db-Werte vom Schein: 98db im Stand und 75db für die Vorbeifahrt, ....

So steht es bei mir auch drin.

In dem Video kam er mir nur erheblich lauter vor ?

Ich bin da kein ausgewiesener Fachmann, aber ist es nicht so, dass aufgrund immer schärferer Geräuschvorschriften alles Nachträgliche stillgelegt werden kann, selbst wenn Papiere etc. vorhanden sind? :???:

Ich glaube das mal irgendwo gelesen zu haben, die Ordnungsmächte können Dir ja sogar ein Knöllchen verpassen, selbst wenn die AGA absolut serienmäßig ist, sie aber meinen, dass Du nicht anständig (sprich: mit zu viel Krawall) gefahren bist.

 

Bei nachträglichen Veränderungen wird's dann doch aber ganz eng, egal ob was eingetragen ist oder nicht, oder? :-?

Nein! Eine ECE-Genehmigung ist die höchste Form der Legalisierung und ist eintragungsfrei. Das Teil wird sozusagen als Ersatzteil angesehen, wie ein Serienteil. Entscheidend ist das der Auspuff im Messbereich bei Standgeräusch und Fahrgeräusch nicht lauter ist als der Serienauspuff. Im Schein bzw. auch in der EG-Zulassung für das Modell stehen zwar die Werte, aber diese gelten auch nur als Richtwert ob der dann gemessene Serienauspuff diesen entspricht und somit als repräsentatives System angesehen werden kann. Die zweite Messung ist dann mit dem neuen Auspuff und der darf dann kein dB lauter sein als der vorher gemessene Serienauspuff. 

 

Standgeräusch sind in dem Fall bei 75% der Höchstdrehzahl. Fahrgeräusch ist auch genau festgelegt bei 50 km/h in Gang "X" 50 Meter Vollgas etc. Noch genauer würde jetzt zu weit führen.

 

Mit einer Anlage mit ECE fährt man also genauso legal wie mit dem Serienauspuff. Wenn man dann noch stillgelegt wird von übereifrigen Polizisten hat man alle Karten in der Hand. Und abschleppen darf man sowieso nur bei einem groben sicherheitsrelevanten Mangel.

 

Im Video hatten wir für die Fahrten mit offener Klappe die Unterdruckschläuche abgezogen, so dass wir den Unterschied schön zeigen konnten. Mit geschlossenen Klappen ist er dann sehr leise, wie man auch hören kann. 

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@blox79

Ja ich habe schon darüber nachgedacht, aber dieses Jahr auf jeden Fall nicht mehr. Während der 430 und nun auch der 458 nicht sehr viel Zeit in Anspruch genommen haben und nun beide legalen Formel 1 Sound haben, hat mich der 360er zwischendurch wirklich fertig gemacht. Der F355 hat ja auch noch einmal eine ganz andere Konstruktion mit Endschalldämpfer, Klappe etc. Zudem es da noch die 2.7 und die 5.2 Motronic gibt etc. Sobald ich aber wieder etwas Zeit dafür habe denke ich mich da mal rein - versprochen! :wink:

vor 38 Minuten schrieb jo.e:

Mit einer Anlage mit ECE fährt man also genauso legal wie mit dem Serienauspuff. Wenn man dann noch stillgelegt wird von übereifrigen Polizisten hat man alle Karten in der Hand. Und abschleppen darf man sowieso nur bei einem groben sicherheitsrelevanten Mangel.

Das ist grundsätzlich richtig. 
 

Sollte aber trotzdem nicht als Freibrief für innerstädtische Drehzahlorgien genutzt werden.

 

Du wärst erstaunt was es alles für Ausnahmen gibt, die seitens des ausführenden Organs angewandt werden können und ein sofortiges Abschleppen/Sicherstellen rechtfertigen.

 

Ich bin sicherlich kein Schwarzmaler und ich hab’s persönlich auch sehr wenn es nach was klingt - aber ich hab diesbezüglich schon abendfüllende Dinge erlebt.

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Die Polizei darf zB abschleppen lassen, wenn sie den Verdacht haben das am PKW etwas verändert wurde, sie es vor Ort aber nicht sicher feststellen können. Das Abschleppen dient der Vorführung eines Sachverständigen. Und vor Ort abschleppen, damit der Fahrer nichts mehr am Zustand des KFZ ändern kann. In diesem Fall ist es meist sogar besser etwas offensichtliches geändert zu haben, dann wird kein Gutachter benötigt!

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vor 25 Minuten schrieb F40org:

Das ist grundsätzlich richtig. 
 

Sollte aber trotzdem nicht als Freibrief für innerstädtische Drehzahlorgien genutzt werden.

 

Du wärst erstaunt was es alles für Ausnahmen gibt, die seitens des ausführenden Organs angewandt werden können und ein sofortiges Abschleppen/Sicherstellen rechtfertigen.

 

Ich bin sicherlich kein Schwarzmaler und ich hab’s persönlich auch sehr wenn es nach was klingt - aber ich hab diesbezüglich schon abendfüllende Dinge erlebt.

Absolut! Ich bin aber auch davon ausgegangen das hier niemand zugegen ist der in einer Innenstadt sich einfach nur dumm verhält. 

 

@Superwilly

Wenn man was zu verbergen hat ist man selber Schuld. In diesem Fall hier kann man einfach sagen das man einen anderen Endschalldämpfer verbaut hat und das dieser eine ECE-Genehmigung hat. Dann zeigt man dem Beamten die 20 Seiten Genehmigung die man immer mitführen muss und fertig. Letztlich immer eine Frage des richtigen Verhaltens und der Kommunikation. Wenn zu Unrecht abgeschleppt wurde hat der Beamte danach übrigens auch keinen Spaß mehr damit und überlegt sich das künftig 2x. :D

minus 11kg für den leichteren Auspuff plus 1,5kg für

vor 4 Stunden schrieb jo.e:

die 20 Seiten Genehmigung die man immer mitführen muss

macht immer noch 9,5kg gespart. ;)


Unglaublich guter Klang - da hat sich der Aufwand auf jeden Fall gelohnt! Und ohne Dach hat man auch was davon!

Die Klappen gehen dann erst automatisch außerhalb der für die Messungen erforderlichen Szenarien auf?

Oder gibt es nur eine manuelle Steuerung dafür - und... gilt die Genehmigung dafür ebenfalls? Ich habe nämlich auch Halbwissen aka: "manuelle Klappensteuerung ist grundsätzlich nicht erlaubt / eintragungsfähig" im Kopf.

Gruß,
Eno.

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Der Auspuff muss an die originale Klappensteuerung angeschlossen werden. Die Klappen öffnen original nach Drehzahl und Gaspedalstellung. Eine manuelle Klappensteuerung bleibt natürlich auch hier illegal!

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Am 4.11.2019 um 14:56 schrieb jo.e:

In diesem Fall hier kann man einfach sagen das man einen anderen Endschalldämpfer verbaut hat und das dieser eine ECE-Genehmigung hat. Dann zeigt man dem Beamten die 20 Seiten Genehmigung die man immer mitführen muss und fertig.

im gegensatz zu einer ABE wo es eine Mitführpflicht gibt,brauchste bei einer EG-BE eigentlich keinerlei papiere mitführen... die BE nummer reicht und die überwachenden organe können die daten beim KBA abfragen

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